02.02.2013 Aufrufe

Kirchdorfer Wiesen - IBA Hamburg

Kirchdorfer Wiesen - IBA Hamburg

Kirchdorfer Wiesen - IBA Hamburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

werden. Hierfür sind Randgräben von etwa 3,0<br />

m Breite oder dichte Zäune notwendig. Zudem<br />

sind insbesondere die Belange der besonders<br />

und streng geschützten <strong>Wiesen</strong>vögel, Kiebitz,<br />

Bekassine, Rotschenkel und des Steinkauzes<br />

zu beachten, da diese Arten besonders hohe<br />

Fluchtdistanzen aufweisen.<br />

Grundsätzlich soll auf den Erhalt möglichst<br />

großer, zusammenhängender und naturnaher<br />

Flächen geachtet werden. Auch wenn<br />

Baukörper kompakt und am Rand der Fläche<br />

angeordnet werden, bleibt das Kerngebiet der<br />

<strong>Wiesen</strong>vogelkolonie betroffen. Die Sicherung<br />

des geschützten lokalen Artenbestands muss<br />

gewährleistet sein, die dauerhafte Erhaltung<br />

überlebensfähiger lokaler Populationen ist<br />

daher Voraussetzung für Vorhaben an diesem<br />

Standort. Auf optische Einflüsse wie hohe<br />

Bebauung, Baumpflanzungen am Grünlandrand<br />

und innerhalb der Flächen, soll möglichst<br />

verzichtet werden. Wege zur Erschließung des<br />

Erholungspotenzials sollen an den Bebauungsrändern<br />

verlaufen. Ein Magnet, wie das Kompetenzzentrum<br />

(Team 1), zieht Störungen ins<br />

Gebiet. Die Anforderungen zur dauerhaften<br />

Sicherung der lokalen Populationen geschützter<br />

und anspruchsvoller Arten sind sehr hoch.<br />

Bereits heute gibt es eine Entwertung des<br />

44<br />

Naturhaushalts, da der Wasserstand in dem<br />

Graben- und Wetternsystem niedrig und stark<br />

schwankend ist. Eine permanente, ausreichend<br />

hohe Wasserführung ist notwendig,<br />

eine Durchströmung oder ein starker Wasseraustausch<br />

haben eher negative Folgen.<br />

Aufgrund der Notwendigkeiten der Gewässerbewirtschaftung<br />

an Hauptgräben ist ein<br />

Abkoppeln eines unabhängigen Grünland-<br />

Grabensystems wünschenswert, schädliche<br />

Einflüsse können so ferngehalten werden.<br />

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

Bei einer Gegenüberstellung des Bestands mit<br />

den Planungen ergeben sich nach dem FHH<br />

Staatsrätepapier zur Beurteilung von Eingriffen<br />

in Natur und Landschaft rein quantitativ<br />

erhebliche Ausgleichsbedarfe. So müssen<br />

beispielsweise etwa 84 ha intensiv Grünland<br />

in extensiv Grünland umgewandelt werden,<br />

um den durch die Planung entstehenden Wertpunkteverlust<br />

auszugleichen.<br />

Recht<br />

Die planerischen Vorgaben für die Fläche sind<br />

im Flächennutzungsplan und im Landschaftsschutzprogramm<br />

mit Arten- und Biotopschutz-<br />

programm dargestellt. Der Baustufenplan<br />

Wilhelmsburg ist das derzeitig geltende Planrecht,<br />

in dem die Art der baulichen Nutzung<br />

als „Außengebiet“ festgesetzt ist, was dem §<br />

35 des BauGB (Außenbereich) entspricht. Ein<br />

Schutz des Kiebitzes ist heute nicht vorhanden.<br />

Im Bundesnaturschutzgesetz werden die<br />

artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

in enger Anlehnung an die entsprechenden<br />

Bestimmungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie<br />

gefasst (§ 42 Abs. 1) und eine vom<br />

Europäischen Gerichthofs gerügte Ausnahmeregelung<br />

aufgehoben (§ 43 Abs. 4). Dabei<br />

werden bestehende und von der Europäischen<br />

Kommission anerkannte Spielräume bei<br />

der Auslegung der artenschutzrechtlichen<br />

Vorschriften der FFH-Richtlinie genutzt und<br />

rechtlich abgesichert, um für die Betroffenen<br />

akzeptable und im Vollzug praktikable Ergebnisse<br />

bei der Anwendung der Verbotsbestimmungen<br />

zu erzielen (§ 42 Abs. 4 und 5).<br />

Die Umsiedlung bestimmter Arten, insbesondere<br />

beim Kiebitz, ist problematisch. Jedoch<br />

weist der § 43 Lücken auf, beispielsweise bei<br />

der Definition des öffentlichen Interesses.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!