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Bilanzpolitik, Bilanzfälschung und Bilanzprüfung

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growing substantially.” 31 Solche Zahlungen können auch als Schweige- oder<br />

Bestechungsprämien interpretiert werden 32 .<br />

Der eigentliche Antrieb für die <strong>Bilanzfälschung</strong> schienen Praktiken der<br />

Managemententlohnung bei WorldCom zu sein. Der überwiegende Teil der Entlohnung für<br />

Ebbers (President <strong>und</strong> CEO) <strong>und</strong> Sullivan (CFO) bestand aus variablen Bestandteilen. 33 So<br />

erhielt z.B. im Jahr 2000 Ebbers neben einem Festgehalt von 1 Mio $ 34 eine Bonuszahlung<br />

von 10 Mio. $ <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 1.238.280 Aktienoptionen. Bei einem gewichteten durchschnittlichen<br />

Fair Value zum Tag der Gewährung der Optionen in 2000 von 16,79 $ beträgt der geschätzte<br />

Gesamtwert der Optionen 20,791 Mio. $. Die Gesamtvergütung von Ebbers betrug damit<br />

37,79 Mio. $. Sullivan erhielt in 2000 ein Festgehalt von 700.000 $, eine Bonuszahlung von<br />

10 Mio. $ <strong>und</strong> 619.140 Aktienoptionen. Hieraus resultiert eine Gesamtentlohnung in Höhe<br />

von r<strong>und</strong> 10,4 Mio. $. Bei der Festlegung der zu erreichenden Erfolgsziele für die Höhe der<br />

Bonuszahlung <strong>und</strong> der Ausgestaltung der Aktienoptionspläne hatte das „Compensation and<br />

Stock Option Committee“ einen extrem großen Ermessensspielraum. Die Bonuszahlung<br />

wurde überwiegend vom Erreichen spezifizierter Umsatzwachstumsziele abhängig gemacht. 35<br />

Ebbers <strong>und</strong> Sullivan gehörten in den USA über Jahre hinweg zu den bestbezahlten CEO bzw.<br />

CFO. 36 Beresford et al. kritisieren nach einer ausführlichen Analyse der Tätigkeit des Board<br />

of Directors dessen fast vollständige Unterordnung unter den Willen von Ebbers. „Ebbers<br />

controlled the Board’s agenda, its discussions, and its decisions. He created, and the Board<br />

permitted, a corporate environment in which the pressure to make the numbers was high, the<br />

departments that served as controls were weak, and the word of senior management was final<br />

and not to be challenged”. 37 Ebbers verfolgte erhebliche geschäftliche Interessen außerhalb<br />

von WorldCom. So war er z.B. Eigentümer eines Sägewerkes, einer Yachtfabrik <strong>und</strong> eines<br />

Yachthafens, eines Hockey-Teams usw. Diese <strong>und</strong> andere Aktivitäten führten zu einer hohen<br />

privaten Verschuldung von Ebbers. Zur Sicherheit für die aufgenommenen Kredite<br />

verpfändete er WorldCom-Aktien. Als der Aktienkurs von WorldCom fiel, waren<br />

Nachschüsse oder Kreditrückführungen fällig, ansonsten wären die Aktien zwangsweise<br />

verkauft worden. Zur Lösung dieser finanziellen Probleme des CEO genehmigte das<br />

31 Breeden (2003), S. 19.<br />

32 Vgl. Rose-Ackermann (1998) zur Differenzierung zwischen legalen <strong>und</strong> illegalen Zahlungen.<br />

33 Vgl. zum Folgenden WorldCom: Proxy Statement 2002 <strong>und</strong> Annual Report 2001, F-31f.<br />

34 In den USA sind erfolgsunabhängige Entlohnungen nur bis zu einem Betrag von 1 Mio. § für steuerliche<br />

Zwecke abzugsfähig. Erfolgsabhängige Entlohnungsbestandteile sind unbeschränkt abzugsfähig.<br />

35 Vgl. hierzu kritisch Beresford et al. (2003), S. 273.<br />

36 Vgl. Beresford et al. (2003), S. 271.<br />

37 Beresford et al. (2003), S. 30.<br />

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