Bilanzpolitik, Bilanzfälschung und Bilanzprüfung
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Compensation Committee (<strong>und</strong> später auch das Board of Directors) legal zulässig Kredite <strong>und</strong><br />
Garantien bis zu 400 Mio. $ zu Gunsten von Ebbers. Von Beresford et al. wird dies<br />
zusammenfassend so bewertet: „The Compensation Committee dispensed extraordinarily<br />
generous reward without adequate attention to the incentives they created, and presided over<br />
enormous loans to Ebbers that we believe were antithetical to shareholder interests and<br />
unjustifiable on any basis”. 38 Offensichtlich waren hier erhebliche Interessenkonflikte<br />
gegeben.<br />
In einer Gesamtbewertung der Funktion des Boards <strong>und</strong> seiner Ausschüsse (Compensation<br />
Committee <strong>und</strong> Audit Committee) wird bemängelt: Zu geringe Involviertheit in das Geschäft<br />
von WorldCom <strong>und</strong> das Wettbewerbsumfeld, Vernachlässigung interner Kontrollen (z.B.<br />
Interne Revision), Mängel in der Kommunikation mit dem externen Prüfer (Andersen), keine<br />
glaubwürdige Kommunikation hoher ethischer Standards, z.B. durch ethische<br />
Verhaltensrichtlinien. Durch die Genehmigung hoher Kredite zur Behebung der privaten<br />
finanziellen Probleme des CEO wurde an andere Beschäftigte signalisiert, das Board<br />
unternimmt alles, um den CEO aus (privaten) Schwierigkeiten zu befreien. Dies führt dazu,<br />
dass ein untergeordneter Beschäftigter es sich gut überlegen wird, bevor er sich mit einer<br />
möglichen Kritik am CEO oder CFO an die unabhängigen Mitglieder des Board of Directors<br />
wendet.<br />
Warum hat der Abschlussprüfer von WorldCom, Arthur Andersen, den Bilanzbetrug nicht<br />
entdeckt? Andersen hat sehr stark auf einen strategie- <strong>und</strong> geschäftsprozessorientierten<br />
Prüfungsansatz gesetzt. 39 Hierbei wird versucht, basierend auf einer Analyse der Strategie <strong>und</strong><br />
der Geschäftsprozesse des Mandanten, wesentliche Risiken zu erkennen <strong>und</strong> abzuschätzen, ob<br />
angemessene Kontrollen zur Beherrschung der Risiken vorhanden sind. Ist dies gegeben, kann<br />
der Prüfer seine substantiellen Prüfungshandlungen, z.B. die Prüfung einzelner Buchungen,<br />
deutlich begrenzen. Aufgr<strong>und</strong> einer Fehleinschätzung besonders der Rechnungslegungs-<br />
Kontrollen, wurden solche Einzelfallprüfungen in zu geringem Ausmaß durchgeführt.<br />
Beresford et al. fanden „h<strong>und</strong>reds of huge, ro<strong>und</strong>-dollar journal entries made by the Staff of<br />
the General Accounting group without proper support.“ 40 Weiter haben die Abschlussprüfer<br />
sog. Red Flags missachtet, z.B. wurde Andersen der direkte Zugriff auf das Hauptbuch<br />
verweigert, Nachfragen von Andersen nach Gesprächen mit bestimmten Beschäftigten<br />
wurden abschlägig beschieden, Unstimmigkeiten, die Andersen dennoch zugetragen wurden,<br />
38 Beresford et al. (2003), S. 264.<br />
39 Vgl. hierzu Dörner (2002), Sp. 1752ff. m.w.N.<br />
40 Beresford et al. (2003), S. 26.<br />
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