Bilanzpolitik, Bilanzfälschung und Bilanzprüfung
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C. Interessenkonflikte <strong>und</strong> <strong>Bilanzfälschung</strong> - das Beispiel WorldCom<br />
I. Zum Begriff des Interessenkonfliktes<br />
Der Begriff Interessenkonflikt wird oft so verstanden, dass ein Akteur Pflichten übernimmt,<br />
die nicht miteinander kompatibel sind, d.h., dass der Akteur in diesen Fällen nicht gleichzeitig<br />
den Interessen zweier Auftraggeber nachkommen kann. 20 Er kann nicht den „Diener zweier<br />
Herren“ spielen. Diese Konflikte sollten in unserem Kontext moralische Urteile möglich<br />
machen. So kann ein zur unabhängigen Prüfung verpflichteter Abschlussprüfer nicht zugleich<br />
Managementfunktionen übernehmen, ebenso wenig wie ein Rechtsanwalt zugleich Partei <strong>und</strong><br />
Gegenpartei vertreten darf. Auf Managementebene können solche Interessenkonflikte z.B.<br />
entstehen, wenn ein Manager gleichzeitig Gesellschafter eines Unternehmens ist, welches mit<br />
dem von ihm geführten Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält oder er von einem<br />
solchen Unternehmen persönliche Zuwendungen erhält, die mit der Absicht gewährt werden,<br />
einen Auftrag <strong>und</strong>/oder günstige Konditionen zu erlangen. 21 Konstitutiv für solche Konflikte<br />
ist, dass das Handeln des Akteurs regelmäßig dazu führt, dass eine Partei begünstigt, die<br />
andere Partei, der die Hauptpflicht geschuldet wird, einen Nachteil erleidet. Hier liegen<br />
interpersonale Konflikte mindestens dreier Akteure vor, die wiederum Anlass für<br />
intrapersonale Konflikte sein können. Annahmegemäß soll eine Harmonisierung der<br />
Interessen ausgeschlossen werden. Eine Lösung kann darin bestehen, dass z.B. durch<br />
gesetzliche Regelungen oder privatrechtliche Verträge verboten wird, dass der relevante<br />
Akteur sich in diesen Interessenkonflikt hineinbegibt. Weiter können moralische Normen es<br />
verbieten, in diesem Sinne unverträgliche Aufgaben zu übernehmen. Aber auch wenn nur eine<br />
Aufgabe übernommen wird, können Interessenkonflikte resultieren, falls die Interessen von<br />
Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer divergieren. Der Verweis auf Prinzipal-Agenten-Probleme<br />
mag hier genügen.<br />
In der Ökonomie sind es zwei Gruppen von Faktoren, die das Handeln von Individuen<br />
bestimmen: Präferenzen <strong>und</strong> Restriktionen. Präferenzen sind die subjektiven, intrapersonalen<br />
Bestimmungsfaktoren von Wahlhandlungen. Restriktionen sind die objektiven, externen<br />
Determinanten, die den Handlungsspielraum begrenzen. Ich werde hier ohne detaillierte<br />
20 In diesem Sinne sind m.E. die einschlägigen Regelungen zu Interessenkonflikten von Vorstands- <strong>und</strong><br />
Aufsichtsratsmitglieder im Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003<br />
(Ziff. 4.3 <strong>und</strong> 5.5) zu verstehen. Ebenso wohl auch Demski (2003), S. 51, der vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />
Bilanzskandale eine Reihe von Interessenkonflikten diskutiert.<br />
21 So fordert der Deutsche Corporate Governance Kodex z.B. in Ziff. 4.3.1 ein umfassendes<br />
Wettbewerbsverbot für Vorstandsmitglieder während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen.<br />
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