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Bilanzpolitik, Bilanzfälschung und Bilanzprüfung

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C. Interessenkonflikte <strong>und</strong> <strong>Bilanzfälschung</strong> - das Beispiel WorldCom<br />

I. Zum Begriff des Interessenkonfliktes<br />

Der Begriff Interessenkonflikt wird oft so verstanden, dass ein Akteur Pflichten übernimmt,<br />

die nicht miteinander kompatibel sind, d.h., dass der Akteur in diesen Fällen nicht gleichzeitig<br />

den Interessen zweier Auftraggeber nachkommen kann. 20 Er kann nicht den „Diener zweier<br />

Herren“ spielen. Diese Konflikte sollten in unserem Kontext moralische Urteile möglich<br />

machen. So kann ein zur unabhängigen Prüfung verpflichteter Abschlussprüfer nicht zugleich<br />

Managementfunktionen übernehmen, ebenso wenig wie ein Rechtsanwalt zugleich Partei <strong>und</strong><br />

Gegenpartei vertreten darf. Auf Managementebene können solche Interessenkonflikte z.B.<br />

entstehen, wenn ein Manager gleichzeitig Gesellschafter eines Unternehmens ist, welches mit<br />

dem von ihm geführten Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält oder er von einem<br />

solchen Unternehmen persönliche Zuwendungen erhält, die mit der Absicht gewährt werden,<br />

einen Auftrag <strong>und</strong>/oder günstige Konditionen zu erlangen. 21 Konstitutiv für solche Konflikte<br />

ist, dass das Handeln des Akteurs regelmäßig dazu führt, dass eine Partei begünstigt, die<br />

andere Partei, der die Hauptpflicht geschuldet wird, einen Nachteil erleidet. Hier liegen<br />

interpersonale Konflikte mindestens dreier Akteure vor, die wiederum Anlass für<br />

intrapersonale Konflikte sein können. Annahmegemäß soll eine Harmonisierung der<br />

Interessen ausgeschlossen werden. Eine Lösung kann darin bestehen, dass z.B. durch<br />

gesetzliche Regelungen oder privatrechtliche Verträge verboten wird, dass der relevante<br />

Akteur sich in diesen Interessenkonflikt hineinbegibt. Weiter können moralische Normen es<br />

verbieten, in diesem Sinne unverträgliche Aufgaben zu übernehmen. Aber auch wenn nur eine<br />

Aufgabe übernommen wird, können Interessenkonflikte resultieren, falls die Interessen von<br />

Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer divergieren. Der Verweis auf Prinzipal-Agenten-Probleme<br />

mag hier genügen.<br />

In der Ökonomie sind es zwei Gruppen von Faktoren, die das Handeln von Individuen<br />

bestimmen: Präferenzen <strong>und</strong> Restriktionen. Präferenzen sind die subjektiven, intrapersonalen<br />

Bestimmungsfaktoren von Wahlhandlungen. Restriktionen sind die objektiven, externen<br />

Determinanten, die den Handlungsspielraum begrenzen. Ich werde hier ohne detaillierte<br />

20 In diesem Sinne sind m.E. die einschlägigen Regelungen zu Interessenkonflikten von Vorstands- <strong>und</strong><br />

Aufsichtsratsmitglieder im Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003<br />

(Ziff. 4.3 <strong>und</strong> 5.5) zu verstehen. Ebenso wohl auch Demski (2003), S. 51, der vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

Bilanzskandale eine Reihe von Interessenkonflikten diskutiert.<br />

21 So fordert der Deutsche Corporate Governance Kodex z.B. in Ziff. 4.3.1 ein umfassendes<br />

Wettbewerbsverbot für Vorstandsmitglieder während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen.<br />

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