Fragenkatalog für Schulen - Modul I - boarderchallenge.at
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Als sekundärer Gewährleistungsbehelf gelten Preisminderung oder Wandlung. Letztere können<br />
vom Übergeber verlangt werden, wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind, <strong>für</strong><br />
den Übergeber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wären. Kernpunkt der<br />
Gewährleistungsrechtsreform ist die Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der<br />
Gewährleistung von bisher 6 Mon<strong>at</strong>en auf 2 Jahren. Innerhalb dieser Frist muss ein Mangel<br />
gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
Anhand welcher Kriterien ist zu klären, ob ein Dienstvertrag, ein freier<br />
Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt?<br />
� Wann wird trainiert<br />
� Wann wird gespielt<br />
� Wo wird trainiert<br />
� Wo wird gespielt<br />
� Wer erteilt Weisungen<br />
� Wer sorgt <strong>für</strong> die Vertretung im Verhinderungsfall<br />
� Gibt es eine Vergütung auch im Verhinderungsfall<br />
� Wer stellt die Ausrüstung zur Verfügung<br />
� Wer trägt das Risiko (Haftung)<br />
� Ist der Verein der einzige Auftraggeber oder gibt es mehrere Auftraggeber<br />
Anhand dieser Kriterien h<strong>at</strong> der Vereinsfunktionär zu beurteilen, ob ein Dienstvertrag, ein freier<br />
Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt. Die Unterscheidung ist deswegen wichtig, weil jeder<br />
Vertragstyp andere Rechtsfolgen nach sich zieht.<br />
Welche Kriterien sind wichtig <strong>für</strong> einen Dienstvertrag?<br />
Für einen Dienstvertrag sprechen:<br />
� eine vorgegebene Arbeitszeit<br />
� ein vorgegebener Arbeitsort<br />
� die Weisungsgebundenheit<br />
� möglicherweise eine Konkurrenzklausel<br />
� ein Entgelt im Krankheitsfall<br />
Beim Mannschaftssport, wie Fußball, Handball, Faustball, Basketball, Volleyball und Eishockey,<br />
kann man vom Dienstvertrag ausgehen. Die Sportausübung kann nur gemeinsam am vorgesehen<br />
Ort zur vorgesehenen Zeit ausgeführt werden. Spieler und Sportler sind an die Weisung des<br />
Trainers gebunden. Im Krankheitsfall wird der Trainer <strong>für</strong> eine Vertretung sorgen, die<br />
Sportausrüstung wird vom Verein beigestellt, der Spieler wird nur bei einem Verein gemeldet sein.<br />
Bei Vorliegen eines Dienstvertrages h<strong>at</strong> der Verein als Arbeitgeber die Lohnsteuer einzubehalten<br />
und die Versicherungsbeiträge (ASVG) an die Gebietskrankenkasse abführen muss.<br />
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© M. Mencigar/Mag. W. Fischer | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>