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Fragenkatalog für Schulen - Modul I - boarderchallenge.at

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Als sekundärer Gewährleistungsbehelf gelten Preisminderung oder Wandlung. Letztere können<br />

vom Übergeber verlangt werden, wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind, <strong>für</strong><br />

den Übergeber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wären. Kernpunkt der<br />

Gewährleistungsrechtsreform ist die Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der<br />

Gewährleistung von bisher 6 Mon<strong>at</strong>en auf 2 Jahren. Innerhalb dieser Frist muss ein Mangel<br />

gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

Anhand welcher Kriterien ist zu klären, ob ein Dienstvertrag, ein freier<br />

Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt?<br />

� Wann wird trainiert<br />

� Wann wird gespielt<br />

� Wo wird trainiert<br />

� Wo wird gespielt<br />

� Wer erteilt Weisungen<br />

� Wer sorgt <strong>für</strong> die Vertretung im Verhinderungsfall<br />

� Gibt es eine Vergütung auch im Verhinderungsfall<br />

� Wer stellt die Ausrüstung zur Verfügung<br />

� Wer trägt das Risiko (Haftung)<br />

� Ist der Verein der einzige Auftraggeber oder gibt es mehrere Auftraggeber<br />

Anhand dieser Kriterien h<strong>at</strong> der Vereinsfunktionär zu beurteilen, ob ein Dienstvertrag, ein freier<br />

Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt. Die Unterscheidung ist deswegen wichtig, weil jeder<br />

Vertragstyp andere Rechtsfolgen nach sich zieht.<br />

Welche Kriterien sind wichtig <strong>für</strong> einen Dienstvertrag?<br />

Für einen Dienstvertrag sprechen:<br />

� eine vorgegebene Arbeitszeit<br />

� ein vorgegebener Arbeitsort<br />

� die Weisungsgebundenheit<br />

� möglicherweise eine Konkurrenzklausel<br />

� ein Entgelt im Krankheitsfall<br />

Beim Mannschaftssport, wie Fußball, Handball, Faustball, Basketball, Volleyball und Eishockey,<br />

kann man vom Dienstvertrag ausgehen. Die Sportausübung kann nur gemeinsam am vorgesehen<br />

Ort zur vorgesehenen Zeit ausgeführt werden. Spieler und Sportler sind an die Weisung des<br />

Trainers gebunden. Im Krankheitsfall wird der Trainer <strong>für</strong> eine Vertretung sorgen, die<br />

Sportausrüstung wird vom Verein beigestellt, der Spieler wird nur bei einem Verein gemeldet sein.<br />

Bei Vorliegen eines Dienstvertrages h<strong>at</strong> der Verein als Arbeitgeber die Lohnsteuer einzubehalten<br />

und die Versicherungsbeiträge (ASVG) an die Gebietskrankenkasse abführen muss.<br />

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© M. Mencigar/Mag. W. Fischer | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>

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