Fragenkatalog für Schulen - Modul I - boarderchallenge.at
Fragenkatalog für Schulen - Modul I - boarderchallenge.at
Fragenkatalog für Schulen - Modul I - boarderchallenge.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Was versteht man unter zweckwidriger Verwendung des Vereinsvermögens<br />
und wer haftet da<strong>für</strong>?<br />
1. Vereinsvermögen zweckwidrig verwendet wird (der Vereinsobmann kauft mit Vereinsgeld<br />
seiner G<strong>at</strong>tin ein Auto),<br />
2. Investitionen ohne ausreichende finanzielle Absicherung in Auftrag gegeben (trotz<br />
Bankschulden wird der Umbau des Clubhauses mit € 500.000,-- beauftragt) werden,<br />
3. Die Rechnungslegungsvorschriften missachtet werden (es wird übersehen, den Kassier mit<br />
der Führung der Bücher zu beauftragen. Daher sind in der Folge Belege nicht vorhanden und<br />
auffindbar).<br />
Es gibt <strong>für</strong> die Organe keine Schadeners<strong>at</strong>zpflicht, wenn der Handlung ein ordentlich zustande<br />
gekommener Beschluss eines Vereinsorgans zugrunde liegt.<br />
Für den Rechnungsprüfer gibt es eine Haftungsobergrenze mit 2 Millionen €.<br />
Die Geltendmachung von Schadeners<strong>at</strong>zansprüchen des Vereines gegen die Organe erfolgt durch<br />
die Mitgliederversammlung. 10 % der Mitglieder können bei Untätig werden der<br />
Mitgliederversammlung die Geltendmachung vornehmen. Wenn in der Folge die Mitglieder mit<br />
ihrer Geltendmachung Schiffbruch erleiden, dann müssen sie auch die Kosten <strong>für</strong> die<br />
Rechtsverfolgung selbst tragen.<br />
Wer h<strong>at</strong> das Recht Einsicht in die Vereinsst<strong>at</strong>uten zu nehmen und wo liegen<br />
diese auf?<br />
� Jede/r h<strong>at</strong> das Recht, bei Vereinsbehörden Einsicht in das aufliegende Vereinsst<strong>at</strong>ut zu<br />
nehmen und davon Abschriften zu machen; Auskunft über die Anschrift des Vereines sowie<br />
über die vertretungsbefugten Organe zu erhalten.<br />
� Bei der Vereinsbehörde (Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaften). Neu ist,<br />
dass die Hauptd<strong>at</strong>en des Vereines elektronisch eingegeben werden und damit auch<br />
eingesehen werden können. Eingetragen werden u.a.; Name, Entstehungsd<strong>at</strong>um, Sitz und<br />
Anschrift, st<strong>at</strong>utenmäßige Regelung der Vertretung des Vereines, Funktion und Name der<br />
organschaftlichen Vertretung des Vereines und deren Geburtsd<strong>at</strong>um und Geburtsort, ZVR-<br />
Nummer des Vereines, etc.<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar/Mag. W. Fischer<br />
7