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Fragenkatalog für Schulen - Modul I - boarderchallenge.at

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Worauf ist zu achten, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt?<br />

Hingegen werden beim Werkvertrag<br />

� viele Auftraggeber vorhanden sein<br />

� eine Weisungsgebundenheit ist nur sachlich gegeben - nicht persönlich<br />

� der Werkvertragsnehmer muss selbst <strong>für</strong> die Vertretung sorgen<br />

� der Vertragspartner trägt das Unternehmerrisiko (ohne Leistung wird kein Entgelt gezahlt)<br />

� Zeit und Ort der Leistungserbringung spielen beim Werkvertrag eine untergeordnete Rolle.<br />

Der Vereinsarzt, der Rechtsanwalt, der Steuerber<strong>at</strong>er des Vereines sowie der Gärtner, der die<br />

Vereinsanlage betreut sind alle aufgrund eines Werkvertrages dem verbunden. Der Vereinsarzt<br />

etwa h<strong>at</strong> viele P<strong>at</strong>ienten und nicht nur die Sportler des Vereines. Er wird ohne Leistung <strong>für</strong> den<br />

Verein kein Honorar erhalten. Der Vereinsarzt h<strong>at</strong> seine eigenen Arbeitsmittel und der Arbeitsort<br />

und die Arbeitszeit werden von ihm weitgehend selbst bestimmt. Wenn der Vereinsarzt verhindert<br />

ist, sorgt er selbst <strong>für</strong> eine Vertretung.<br />

Keine Verpflichtungen h<strong>at</strong> der Vereinsfunktionär beim Werkvertrag. Die Steuer und die<br />

Sozialversicherung sind vom Empfänger zu tragen und zu zahlen.<br />

Was enthält der freie Dienstvertrag?<br />

Beim freien Dienstvertrag sind sowohl Elemente des Dienstvertrages, wie auch Elemente des<br />

Werkvertrages enthalten.<br />

Für die Einzelsportarten ist der freie Dienstvertrag typisch. In Einzelsportarten, wie Skilaufen,<br />

Eislaufen, Skispringen, Tennis, Tischtennis, Badminton, Rad, Schwimmen, Leicht<strong>at</strong>hletik, steht die<br />

individuelle Leistungserbringung im Vordergrund, daher ist der Ort und die Zeit sowie<br />

Weisungsgebundenheit nicht dominierend.<br />

Beim freien Dienstvertrag h<strong>at</strong> der Verein nur im Verhältnis zur Gebietskrankenkasse<br />

Arbeitgeberpflichten, also h<strong>at</strong> er die Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen.<br />

Der Zahlungsempfänger sorgt selbst <strong>für</strong> die Besteuerung.<br />

Wie wird Doping definiert?<br />

Seit 1967 ist Doping definiert als:<br />

Substanzen und Methoden, die sich auf einer Verbotsliste befinden. Die erste Aufzählung<br />

verbotener Substanzen und Methoden war die „medical list“ des IOC (Intern<strong>at</strong>ional Olympic<br />

Committee).<br />

Seit 1999 wird die Verbotsliste von der Welt Anti Doping Agentur (WADA) jährlich neu<br />

herausgegeben. Die WADA ist eine intern<strong>at</strong>ionale, unabhängige Institution (Stiftung nach<br />

Schweizer Recht).<br />

Sie wurde 1999 als Ergebnis einer vom IOC initiierten Welt-Anti-Doping-Konferenz mit dem Ziel<br />

gegründet, die Anti-Doping-Programme auf intern<strong>at</strong>ionaler und n<strong>at</strong>ionaler Ebene in Hinsicht auf die<br />

<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar/Mag. W. Fischer<br />

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