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Fragenkatalog für Schulen - Modul I - boarderchallenge.at

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Wen darf die NADA Austria kontrollieren?<br />

Die NADA Austria kann (gemäß dem Anti-Doping Bundesgesetz) grundsätzlich Athleten, die im<br />

organisierten Sport tätig sind, kontrollieren. Vor allem aber:<br />

� Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganis<strong>at</strong>ion oder einer ihr zugehörigen<br />

Organis<strong>at</strong>ion oder<br />

� Teilnehmer an Wettkämpfen, die von einer Sportorganis<strong>at</strong>ion oder von einer ihr<br />

zugehörigen Organis<strong>at</strong>ion veranstaltet werden.<br />

Die Kontrolltätigkeit der NADA Austria konzentriert sich auf den Leistungs- und Spitzensport in<br />

Österreich. Eine Dopingkontrolle kann entweder von einer N<strong>at</strong>ionalen Anti-Doping Agentur, der<br />

WADA oder dem zuständigen Intern<strong>at</strong>ionalen Fachverband organisiert werden.<br />

Was versteht man unter Meldepflicht der Testpoolsportler?<br />

Zentrales Element eines effektiven Dopingkontrollsystems sind unangekündigte Kontrollen<br />

außerhalb von Wettkämpfen. Jede Vorwarnzeit könnte die Möglichkeit der Manipul<strong>at</strong>ion schaffen.<br />

Eine solche unangekündigte Dopingkontrolle ist jedoch ohne genaue und aktuelle Inform<strong>at</strong>ionen<br />

über den Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit eines Athleten wirkungslos und oft unmöglich.<br />

Da diese genauen Inform<strong>at</strong>ionen bzw. der damit verbundene Aufwand nicht von jedem Sportler<br />

verlangt werden kann werden <strong>für</strong> ausgewählte Leistungs- und Spitzensportler drei Testpools<br />

definiert.<br />

1. Allgemeiner Test Pool (ATP – niedrigste Stufe)<br />

2. N<strong>at</strong>ionaler Test Pool (NTP – mittlere Stufe)<br />

3. Registered Test Pool (RTP – höchste Stufe)<br />

Die Zuordnung der Sportarten bzw. Sportler erfolgt je anhand mehrerer Kriterien (Doping-<br />

Wahrscheinlichkeit, Auffälligkeiten, Leistungsniveau, etc.) Je höher ein Sportler eingestuft ist,<br />

desto genauere Aufenthaltsinform<strong>at</strong>ionen muss er abgeben.<br />

Welche Konsequenz h<strong>at</strong> ein Verstoß gegen die Anti-Dopin-Bestimmungen?<br />

Bei Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen drohen harte Sanktionen, je nach Art des<br />

Verstoßes. Nachstehend einige ausgewählte Sanktionen:<br />

� Aberkennung von Wettkampf-Ergebnissen<br />

� Je nach Art des Verstoßes ist eine Sperre von 6 Mon<strong>at</strong>en bis zu lebenslang möglich. Der<br />

WADA-Code erlaubt eine individuelle Beurteilung der Fälle.<br />

� Verstoß gegen die Meldepflichtbestimmungen: Sperre von mindestens 1 Jahr, bis zu<br />

höchstens 2 Jahren.<br />

18<br />

© M. Mencigar/Mag. W. Fischer | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>

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