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Gesund durch den Winter - CSS Versicherung

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Acredis – ein unabhängiges Beratungszentrum<br />

für die Wahl eines geeigneten Chirurgen<br />

Manchmal stellt sich nicht nur die Frage, ob<br />

man sich operieren lassen soll, sondern auch<br />

bei wem. Acredis, das Beratungszentrum für<br />

rekonstruktive und plastische Chirurgie, unterstützt<br />

als unabhängige Orientierungshilfe<br />

die Patienten mit Informationen beim Operationsentscheid<br />

sowie bei der Suche und Auswahl<br />

eines geeigneten Chirurgen.<br />

Virginia Müller* hatte sich einer Nasenoperation<br />

unterzogen, bei der neben einer geplanten<br />

chirurgischen Verbesserung der<br />

Nasenatmung auch ein schmerzhafter und<br />

stö render Höcker des Nasenrückens beseitigt<br />

wer<strong>den</strong> sollte. Da dieser aber ungenau entfernt<br />

wurde, verblieben knöcherne und knorpelige<br />

Unregelmässigkeiten auf dem Nasenrücken,<br />

welche schmerzhafter waren als vorher. Auch<br />

war nach der Operation die Nasenatmung<br />

nach wie vor nicht befriedigend.<br />

Unentgeltliche Dienstleistung<br />

Die Dienstleistung der ärztlichen Zweitmeinung<br />

steht allen Versicherten, welche<br />

die obligatorische Krankenversicherung<br />

bei der <strong>CSS</strong> abgeschlossen haben, offen.<br />

Das Einholen einer Second Opinion<br />

verursacht eine zeitliche Verzögerung<br />

des Entscheides. Daraus dürfen keine gesundheitlichen<br />

Risiken entstehen. Deshalb<br />

eignen sich notfallmässige Eingriffe<br />

nicht für eine Zweitbeurteilung.<br />

Die Honorare für die Zweitmeinung<br />

und die allenfalls notwendigen zusätzlichen<br />

Konsultationen oder klinischen<br />

Untersuchungen, welche in Rücksprache<br />

mit der Koordinationsstelle ausgeführt<br />

wur<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> von der <strong>CSS</strong> Versiche-<br />

<strong>CSS</strong> Magazin 4|2007<br />

Mit einem aufwändigen Eingriff normalisierte<br />

der Chirurg Dr. Lukas Eberle, welcher<br />

von Acredis anerkannt und für die Nasenplastiken<br />

empfohlen wird, die Nasenatmung und<br />

korrigierte die äussere Form der Nase.<br />

<strong>CSS</strong>-Versicherte, die sich an das Beratungszentrum<br />

Acredis wen<strong>den</strong>, erhalten auf<br />

die Beratungsgebühren zur Arztwahl und zur<br />

Operationsaufklärung einen Rabatt von 20<br />

Prozent.<br />

* Name von der Redaktion geändert.<br />

Informationen unter<br />

044 283 20 40 oder<br />

www.acredis.ch<br />

rung übernommen. Den Ver sicherten<br />

wird keine Kostenbeteiligung (Franchise<br />

und Selbstbehalt) verrechnet.<br />

* Die Liste ist nicht abschliessend.<br />

Kontakt:<br />

<strong>CSS</strong> <strong>Versicherung</strong><br />

Koordinationsstelle Zweitmeinung<br />

Tribschenstrasse 21<br />

Postfach 2568<br />

6002 Luzern<br />

Serviceline: 0844 277 277<br />

second.opinion@css.ch<br />

CATIA BUZZOLINI<br />

FAQ 17<br />

Mutterschaft<br />

Keine Krankheit<br />

Die <strong>CSS</strong> hat meine Labor-Rechnung als<br />

Krank heit mit Kostenbeteiligung abgerechnet<br />

und nicht als Mutterschaft ohne Kostenbeteiligung.<br />

Wieso?<br />

Eine normal verlaufende Schwangerschaft gilt<br />

im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes<br />

(KVG) nicht als Krankheit. Mutterschaftsleistungen<br />

sind von der gesetzlichen Kostenbeteiligung<br />

befreit. Das KVG defi niert abschliessend,<br />

was unter Mutterschaftsleistungen zu<br />

verstehen ist: sieben Kontrollen vor und eine<br />

nach der Niederkunft, zwei Ultraschalluntersuchungen,<br />

die Geburt und das Wochenbett.<br />

Bei der Risikoschwangerschaft gilt keine<br />

Limite bei Kontrolle und Ultraschall. Alle<br />

anderen Leistungen, insbesondere Schwan -<br />

ger schaftskomplikatio nen und krankheitsbedingte<br />

Behandlungen, fallen unter Krankheit.<br />

In diesem Falle wird die Kostenbeteiligung<br />

geschuldet. In Zukunft sollen jedoch auch die<br />

unverschuldeten Komplikationen während der<br />

Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung<br />

befreit wer<strong>den</strong>. Eine entsprechende Gesetzesanpassung<br />

läuft. Die <strong>CSS</strong> hat ihre Praxis in<br />

diesem Sinne bereits angepasst.<br />

Bei <strong>den</strong> meisten Labor-Rechnungen ist leider<br />

nicht ersichtlich, ob es sich um Mutterschaft<br />

handelt. Helfen Sie der <strong>CSS</strong>, indem Sie manuell<br />

einen Hinweis anbringen, wie z. B. <strong>den</strong> Vermerk<br />

«Mutterschaft» auf einem gut sichtbaren Platz<br />

auf der Rechnung. So wird die Rechnung als<br />

Mutterschaft erfasst. Falls nicht, mel<strong>den</strong> Sie sich<br />

bitte bei der <strong>CSS</strong>-Serviceline. Die Rechnung<br />

wird umgehend angepasst. BETTINA WEIBEL<br />

Stillgeld<br />

Ab 30 Tagen<br />

Was sind die Voraussetzungen, damit das Stillgeld<br />

ausbezahlt wird?<br />

Die Leistungen wer<strong>den</strong> aus der <strong>Versicherung</strong><br />

der Mutter vergütet (<strong>CSS</strong>-Standardversicherung/Zoom/<strong>CSS</strong>-Standardversicherung<br />

plus),<br />

wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

Mutter und Kind müssen <strong>CSS</strong>-versichert sein;<br />

die Mutter muss während mindestens 30<br />

Tagen gestillt haben; der Leistungsanspruch<br />

wird mittels eines Stillgeldausweises ermittelt;<br />

das Stillgeld beträgt 200 Franken; bei Mehrlingsgeburten<br />

wird das Stillgeld pro Kind ausgerichtet.<br />

ZAINA ZURFLUH

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