Gesund durch den Winter - CSS Versicherung
Gesund durch den Winter - CSS Versicherung
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Acredis – ein unabhängiges Beratungszentrum<br />
für die Wahl eines geeigneten Chirurgen<br />
Manchmal stellt sich nicht nur die Frage, ob<br />
man sich operieren lassen soll, sondern auch<br />
bei wem. Acredis, das Beratungszentrum für<br />
rekonstruktive und plastische Chirurgie, unterstützt<br />
als unabhängige Orientierungshilfe<br />
die Patienten mit Informationen beim Operationsentscheid<br />
sowie bei der Suche und Auswahl<br />
eines geeigneten Chirurgen.<br />
Virginia Müller* hatte sich einer Nasenoperation<br />
unterzogen, bei der neben einer geplanten<br />
chirurgischen Verbesserung der<br />
Nasenatmung auch ein schmerzhafter und<br />
stö render Höcker des Nasenrückens beseitigt<br />
wer<strong>den</strong> sollte. Da dieser aber ungenau entfernt<br />
wurde, verblieben knöcherne und knorpelige<br />
Unregelmässigkeiten auf dem Nasenrücken,<br />
welche schmerzhafter waren als vorher. Auch<br />
war nach der Operation die Nasenatmung<br />
nach wie vor nicht befriedigend.<br />
Unentgeltliche Dienstleistung<br />
Die Dienstleistung der ärztlichen Zweitmeinung<br />
steht allen Versicherten, welche<br />
die obligatorische Krankenversicherung<br />
bei der <strong>CSS</strong> abgeschlossen haben, offen.<br />
Das Einholen einer Second Opinion<br />
verursacht eine zeitliche Verzögerung<br />
des Entscheides. Daraus dürfen keine gesundheitlichen<br />
Risiken entstehen. Deshalb<br />
eignen sich notfallmässige Eingriffe<br />
nicht für eine Zweitbeurteilung.<br />
Die Honorare für die Zweitmeinung<br />
und die allenfalls notwendigen zusätzlichen<br />
Konsultationen oder klinischen<br />
Untersuchungen, welche in Rücksprache<br />
mit der Koordinationsstelle ausgeführt<br />
wur<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> von der <strong>CSS</strong> Versiche-<br />
<strong>CSS</strong> Magazin 4|2007<br />
Mit einem aufwändigen Eingriff normalisierte<br />
der Chirurg Dr. Lukas Eberle, welcher<br />
von Acredis anerkannt und für die Nasenplastiken<br />
empfohlen wird, die Nasenatmung und<br />
korrigierte die äussere Form der Nase.<br />
<strong>CSS</strong>-Versicherte, die sich an das Beratungszentrum<br />
Acredis wen<strong>den</strong>, erhalten auf<br />
die Beratungsgebühren zur Arztwahl und zur<br />
Operationsaufklärung einen Rabatt von 20<br />
Prozent.<br />
* Name von der Redaktion geändert.<br />
Informationen unter<br />
044 283 20 40 oder<br />
www.acredis.ch<br />
rung übernommen. Den Ver sicherten<br />
wird keine Kostenbeteiligung (Franchise<br />
und Selbstbehalt) verrechnet.<br />
* Die Liste ist nicht abschliessend.<br />
Kontakt:<br />
<strong>CSS</strong> <strong>Versicherung</strong><br />
Koordinationsstelle Zweitmeinung<br />
Tribschenstrasse 21<br />
Postfach 2568<br />
6002 Luzern<br />
Serviceline: 0844 277 277<br />
second.opinion@css.ch<br />
CATIA BUZZOLINI<br />
FAQ 17<br />
Mutterschaft<br />
Keine Krankheit<br />
Die <strong>CSS</strong> hat meine Labor-Rechnung als<br />
Krank heit mit Kostenbeteiligung abgerechnet<br />
und nicht als Mutterschaft ohne Kostenbeteiligung.<br />
Wieso?<br />
Eine normal verlaufende Schwangerschaft gilt<br />
im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes<br />
(KVG) nicht als Krankheit. Mutterschaftsleistungen<br />
sind von der gesetzlichen Kostenbeteiligung<br />
befreit. Das KVG defi niert abschliessend,<br />
was unter Mutterschaftsleistungen zu<br />
verstehen ist: sieben Kontrollen vor und eine<br />
nach der Niederkunft, zwei Ultraschalluntersuchungen,<br />
die Geburt und das Wochenbett.<br />
Bei der Risikoschwangerschaft gilt keine<br />
Limite bei Kontrolle und Ultraschall. Alle<br />
anderen Leistungen, insbesondere Schwan -<br />
ger schaftskomplikatio nen und krankheitsbedingte<br />
Behandlungen, fallen unter Krankheit.<br />
In diesem Falle wird die Kostenbeteiligung<br />
geschuldet. In Zukunft sollen jedoch auch die<br />
unverschuldeten Komplikationen während der<br />
Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung<br />
befreit wer<strong>den</strong>. Eine entsprechende Gesetzesanpassung<br />
läuft. Die <strong>CSS</strong> hat ihre Praxis in<br />
diesem Sinne bereits angepasst.<br />
Bei <strong>den</strong> meisten Labor-Rechnungen ist leider<br />
nicht ersichtlich, ob es sich um Mutterschaft<br />
handelt. Helfen Sie der <strong>CSS</strong>, indem Sie manuell<br />
einen Hinweis anbringen, wie z. B. <strong>den</strong> Vermerk<br />
«Mutterschaft» auf einem gut sichtbaren Platz<br />
auf der Rechnung. So wird die Rechnung als<br />
Mutterschaft erfasst. Falls nicht, mel<strong>den</strong> Sie sich<br />
bitte bei der <strong>CSS</strong>-Serviceline. Die Rechnung<br />
wird umgehend angepasst. BETTINA WEIBEL<br />
Stillgeld<br />
Ab 30 Tagen<br />
Was sind die Voraussetzungen, damit das Stillgeld<br />
ausbezahlt wird?<br />
Die Leistungen wer<strong>den</strong> aus der <strong>Versicherung</strong><br />
der Mutter vergütet (<strong>CSS</strong>-Standardversicherung/Zoom/<strong>CSS</strong>-Standardversicherung<br />
plus),<br />
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
Mutter und Kind müssen <strong>CSS</strong>-versichert sein;<br />
die Mutter muss während mindestens 30<br />
Tagen gestillt haben; der Leistungsanspruch<br />
wird mittels eines Stillgeldausweises ermittelt;<br />
das Stillgeld beträgt 200 Franken; bei Mehrlingsgeburten<br />
wird das Stillgeld pro Kind ausgerichtet.<br />
ZAINA ZURFLUH