Ausgabe 01 / 2013 - Treuen
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Amtsblatt der Stadt <strong>Treuen</strong> einschließlich der Ortschaften und Ortsteile<br />
AUSGABE NUMMER 1 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
Neujahrslied<br />
Vorüber ist das alte Jahr,<br />
Ich wünsche Glück zum neun!<br />
Was euch das alte noch nicht war,<br />
Soll euch das neue sein.<br />
Ich greife zu dem vollen Glas,<br />
Und trink es aus und sag,<br />
Ich wünsche Jedem Alles was<br />
Er selbst sich wünschen mag.<br />
Ich wünsch euch Alles, was auch euch<br />
Befriediget und reizt,<br />
Und dass mit euern Wünschen sich<br />
Der meinen keiner kreuzt!<br />
So treten wir ins neue Jahr<br />
Getrosten Mutes ein -<br />
Und was im alten noch nicht war,<br />
Erfülle sich im neun!<br />
(Ludwig Eichrodt, 1827-1892)<br />
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20. JAHRGANG<br />
In diesem Sinne,<br />
mit den besten Wünschen für 2<strong>01</strong>3<br />
Ihre Bürgermeisterin<br />
Andrea Jedzig<br />
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SEITE 2 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
RATHAUS-NACHRICHTEN<br />
Das Sachgebiet Soziales informiert:<br />
Familienpass<br />
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern,<br />
unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen<br />
(Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen.<br />
Einen Familienpass können erhalten:<br />
• Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden<br />
Kindern,<br />
• Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden<br />
Kindern,<br />
• Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten<br />
Kind,<br />
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen<br />
Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.<br />
Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer<br />
wird von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung festgelegt<br />
und im Familienpass vermerkt.<br />
Die Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Familienpasses<br />
können im Rathaus <strong>Treuen</strong>, Zimmer 19 abgeholt werden.<br />
Von der Stadt <strong>Treuen</strong> werden für die berechtigten Familien wieder<br />
Badkarten ausgegeben.<br />
Wir bitten die Eltern vor Beginn der Badesaison den Familienpass<br />
und die Badkarte zu beantragen, um Wartezeiten zu vermeiden.<br />
Familien, deren Familienpass bis 31.12.2<strong>01</strong>3 Gültigkeit hat, bitten<br />
wir nur die Badkarte für das Jahr 2<strong>01</strong>3 abzuholen.<br />
Änderungen zum Beiblatt mit Wertmarke für die<br />
unentgeltliche Beförderung und zum Schwerbehindertenausweis<br />
Ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 wird das Beiblatt mit Wertmarke, das für die unentgeltliche<br />
Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr<br />
erforderlich ist, gegen Entrichtung eines Eigenanteiles in Höhe<br />
von 72 € (bisher 60 €) ausgegeben. Für die Halbjahreswertmarke<br />
sind künftig 36 € zu entrichten. Auf dem aktuell übersandten<br />
Kurzantrag ist die Höhe des Eigenanteils ersichtlich.<br />
Außerdem verkleinert sich das Format des Beiblattes mit Wertmarke<br />
auf Plastikkartengröße. Ausgestellt wird es aber weiterhin<br />
in Papierform, da es nur für maximal ein Jahr gültig ist.<br />
Die bereits ausgegebenen Beiblätter behalten bis zum aufgedruckten<br />
Datum ihre Gültigkeit, erst mit dem nächsten Erwerb<br />
wird der höhere Betrag fällig.<br />
Ebenfalls zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 wurde auch eine Änderung der<br />
Schwerbehindertenausweise in handlichere Plastikkarten beschlossen.<br />
Spätestens ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>5 werden nur noch diese<br />
neuen Ausweise ausgestellt. Jedes Bundesland legt in diesem<br />
Übergangszeitraum den genauen Zeitpunkt der Einführung<br />
selbst fest.<br />
In Sachsen ist die Umstellung erst für 2<strong>01</strong>4 beabsichtigt. Ab<br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 werden daher noch keine neuen Ausweise ausgestellt.<br />
Die alten Ausweise bleiben auch nach der Umstellung bis zu<br />
ihrem Ablaufdatum gültig, eine Pflicht zum Umtausch besteht<br />
nicht.<br />
ÖFFENTLICHE<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Bekanntmachung der Sächsischen<br />
Tierseuchenkasse (TSK)<br />
- Anstalt des öffentlichen Rechts -<br />
Löwenstr. 7a, <strong>01</strong>099 Dresden<br />
Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern,<br />
Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und<br />
Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen<br />
Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.<br />
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vorrausetzung<br />
für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die<br />
Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung<br />
und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an<br />
Tiergesundheitsprogrammen.<br />
Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages<br />
für 2<strong>01</strong>3 ist der <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3.<br />
Die Meldebögen werden Ende Dezember 2<strong>01</strong>2 an die uns bekannten<br />
Tierbesitzer versandt.<br />
Sollten Sie bis zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 keinen Meldebogen erhalten<br />
haben, rufen Sie uns bitte an.<br />
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 16 des Sächsischen<br />
Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG)<br />
in Verbindung mit der Beitragssatzung der<br />
Sächsischen Tierseuchenkasse.<br />
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen<br />
Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.<br />
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse<br />
muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt<br />
angezeigt werden.<br />
Bitte unbedingt beachten:<br />
Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt,<br />
welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer<br />
Homepage unter www.tsk-sachsen.de.<br />
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur<br />
Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse,<br />
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem<br />
können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter<br />
Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen,<br />
Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen.<br />
Sächsische Tierseuchenkasse<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Löwenstr. 7a, <strong>01</strong>099 Dresden<br />
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35<br />
E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de
1. AUSGABE<br />
zuständige Behörde:<br />
Aktenzeichen:<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Markt 7<br />
08233 <strong>Treuen</strong><br />
305-656.<strong>01</strong><br />
Ort, Tag:<br />
Telefon:<br />
Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />
Verfügung Bekanntmachung<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 3<br />
<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
037468/6380<br />
Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />
1. Straßenbeschreibung<br />
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />
<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1<br />
Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />
B 173 Fahrbahnrand Fl.-St. 141 Gem.<br />
PfaffengrünNK 54 39 048 St. 1,828<br />
Gemeinde<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
2. Verfügung<br />
Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />
Wendekreis Fl.-St. 496/1 Gem. Pfaffengrün<br />
Landkreis<br />
Vogtlandkreis<br />
2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />
wird/wurde<br />
gewidmet aufgestuft abgestuft<br />
zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />
Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Platz<br />
Kreisstraße Eigentümerweg<br />
Gemeindeverbindungsstraße<br />
Ortsstraße<br />
eingezogen teilweise eingezogen<br />
2.2. Widmungsbeschränkungen<br />
Keine<br />
3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />
Bezeichnung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
4. Wirksamwerden<br />
Datum<br />
Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />
Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />
Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />
Tag der Sperrung: ________________________________<br />
5. Sonstiges<br />
5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />
Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />
Mit der Herstellung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt1“ im Industrie- und<br />
Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit der neu<br />
gebauten Straße ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG)<br />
diese Straße als Ortsstraße (§3 SächsStrG) „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />
5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />
der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />
6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />
Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />
________________________________<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
-Siegel-<br />
zuständige Behörde:<br />
Aktenzeichen:<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Markt 7<br />
08233 <strong>Treuen</strong><br />
305-656.<strong>01</strong><br />
Ort, Tag:<br />
Telefon:<br />
Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />
Verfügung Bekanntmachung<br />
<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
037468/6380<br />
Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />
1. Straßenbeschreibung<br />
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />
<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1 (Abschnitt 155a)<br />
Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />
Ortsstraße Nr. 155 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1<br />
Fl.-St. 496/1<br />
Gemeinde<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
2. Verfügung<br />
Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />
Ende der Stichstraße am Fl.-St. 492 Gem.<br />
Pfaffengrün<br />
Landkreis<br />
Vogtlandkreis<br />
2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />
wird/wurde<br />
gewidmet aufgestuft abgestuft<br />
zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />
Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Platz<br />
Kreisstraße Eigentümerweg<br />
Gemeindeverbindungsstraße<br />
Ortsstraße<br />
eingezogen teilweise eingezogen<br />
2.2. Widmungsbeschränkungen<br />
Keine<br />
3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />
Bezeichnung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
4. Wirksamwerden<br />
Datum<br />
Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />
Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />
Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />
Tag der Sperrung: ________________________________<br />
5. Sonstiges<br />
5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />
Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />
Mit der Herstellung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt1“ im Industrie- und<br />
Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit der neu<br />
gebauten Straße ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG)<br />
diese Straße als Ortsstraße (§3 SächsStrG) „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />
5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />
der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />
6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />
Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />
________________________________<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
-Siegel-
SEITE 4 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
zuständige Behörde:<br />
Aktenzeichen:<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Markt 7<br />
08233 <strong>Treuen</strong><br />
305-656.<strong>01</strong><br />
Ort, Tag:<br />
Telefon:<br />
Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />
Verfügung Bekanntmachung<br />
<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
037468/6380<br />
Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />
1. Straßenbeschreibung<br />
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />
<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2<br />
Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />
B 173 Fahrbahnrand Fl.-St. 141 Gem.<br />
Pfaffengrün NK 54 39 048 St. 1,473<br />
Gemeinde<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
2. Verfügung<br />
Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />
Wendekreis Fl.-St. 410 Gem. Pfaffengrün<br />
Landkreis<br />
Vogtlandkreis<br />
2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />
wird/wurde<br />
gewidmet aufgestuft abgestuft<br />
zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />
Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Platz<br />
Kreisstraße Eigentümerweg<br />
Gemeindeverbindungsstraße<br />
Ortsstraße<br />
eingezogen teilweise eingezogen<br />
2.2. Widmungsbeschränkungen<br />
Keine<br />
3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />
Bezeichnung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
4. Wirksamwerden<br />
Datum<br />
Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />
Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />
Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />
Tag der Sperrung: ________________________________<br />
5. Sonstiges<br />
5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />
Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />
Mit der Herstellung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt2“ im Industrie- und<br />
Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit der neu<br />
gebauten Straße ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG)<br />
diese Straße als Ortsstraße (§3 SächsStrG) „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />
5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />
der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />
6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />
Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />
________________________________<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
-Siegel-<br />
zuständige Behörde:<br />
Aktenzeichen:<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Markt 7<br />
08233 <strong>Treuen</strong><br />
305-656.<strong>01</strong><br />
Ort, Tag:<br />
Telefon:<br />
Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />
Verfügung Bekanntmachung<br />
<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
037468/6380<br />
Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />
1. Straßenbeschreibung<br />
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />
Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1<br />
Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />
Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“<br />
Abschnitt 155a Fl.-St. 495/1 Gem.Pfaffengrün<br />
Gemeinde<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
2. Verfügung<br />
2.1 Die unter 1. bezeichnete<br />
wird/wurde<br />
Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />
Löschwasserbecken 4 südliches Ende<br />
Fl.-St. 494/ u. 493/1 Gem. Pfaffengrün<br />
Landkreis<br />
Vogtlandkreis<br />
neugebaute Straße bestehende Platz<br />
gewidmet aufgestuft abgestuft<br />
zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />
Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Weg<br />
Kreisstraße Eigentümerweg<br />
Gemeindeverbindungsstraße<br />
Ortsstraße<br />
eingezogen teilweise eingezogen<br />
2.2. Widmungsbeschränkungen<br />
Keine<br />
3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />
Bezeichnung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
4. Wirksamwerden<br />
Datum<br />
Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />
Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />
Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />
Tag der Sperrung: ________________________________<br />
5. Sonstiges<br />
5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />
Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />
Mit der Herstellung des Versorgungsweges „Feuerwehrzufahrt 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt1“ im<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt.<br />
Mit dem neu gebauten Versorgungsweg ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen<br />
Straßengesetzt (SächsStrG) diesen Versorgungsweg als „beschränkt öffentlichen Weg“ (§3<br />
SächsStrG) „Feuerwehrzufahrt 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />
5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />
der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />
6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />
Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />
________________________________<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
-Siegel-
1. AUSGABE<br />
zuständige Behörde:<br />
Aktenzeichen:<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Markt 7<br />
08233 <strong>Treuen</strong><br />
305-656.<strong>01</strong><br />
Ort, Tag:<br />
Telefon:<br />
Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />
Verfügung Bekanntmachung<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 5<br />
<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
037468/6380<br />
Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />
1. Straßenbeschreibung<br />
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />
Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2<br />
Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />
Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“<br />
Wendekreis Fl.-St.410 Gem. Pfaffengrün<br />
Gemeinde<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
2. Verfügung<br />
Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />
Öffentlicher Feld-u. Waldweg Nr. 34<br />
Versorgungsweg zum Umspannwerk<br />
Endpunkt Fl.-St. 549/15 Gem. Pfaffengrün<br />
Landkreis<br />
Vogtlandkreis<br />
2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />
wird/wurde<br />
gewidmet aufgestuft abgestuft<br />
zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />
Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Weg<br />
Kreisstraße Eigentümerweg<br />
Gemeindeverbindungsstraße<br />
Ortsstraße<br />
eingezogen teilweise eingezogen<br />
2.2. Widmungsbeschränkungen<br />
Keine<br />
3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />
Bezeichnung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
4. Wirksamwerden<br />
Datum<br />
Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />
Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />
Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />
Tag der Sperrung: ________________________________<br />
5. Sonstiges<br />
5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />
Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />
Mit der Herstellung des Versorgungsweges „Feuerwehrzufahrt 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt2“ im<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt.<br />
Mit dem neu gebauten Versorgungsweg ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen<br />
Straßengesetzt (SächsStrG) diesen Versorgungsweg als „beschränkt öffentlichen Weg“ (§3<br />
SächsStrG) „Feuerwehrzufahrt 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ zu widmen.<br />
5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />
der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />
6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />
Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />
________________________________<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
-Siegel-<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Friedhofsgebührensatzung der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Aufgrund von § 25 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen<br />
(SächsVwKG) vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.<br />
Januar 2<strong>01</strong>2 (SächsGVBl. S. 130), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55);<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2<strong>01</strong>2 (SächsGVBl. S. 562, 563), der §§ 2 und 9 des<br />
Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.<br />
August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306), letzte Änderung 19. Mai 2<strong>01</strong>0 (SächsGVBl. S.<br />
142), des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)<br />
vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2<strong>01</strong>2<br />
(SächsGVBl. S. 130) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> in seiner Sitzung am 19. Dezember 2<strong>01</strong>2 folgende<br />
Friedhofsgebührensatzung beschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Die Satzung gilt für die Friedhöfe Schreiersgrün und Altmannsgrün der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
§ 2 Gebührenpflicht und -maßstab<br />
(1) Die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen ist gebührenpflichtig. Als Gebühren<br />
werden Grabnutzungs-, Feierhallennutzungsgebühren, Gebühren für die Verlängerung der<br />
Nutzungsrechte sowie Verwaltungsgebühren erhoben.<br />
(2) Die Gebühren werden zur Deckung der Gesamtkosten der kommunalen Friedhöfe erhoben. Die<br />
Kosten werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.<br />
§ 3 Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner ist<br />
1. wer zum Tragen der Kosten für eine Bestattung/Beisetzung gem. § 10 Abs. 1 SächsBestG<br />
verpflichtet ist<br />
2. derjenige, der einen Antrag auf Benutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen zum Zweck<br />
der Bestattung/Beisetzung oder auf Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechtes<br />
oder auf Durchführung sonstiger Leistungen stellt<br />
3. sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat.<br />
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Antragstellung und Bestätigung durch die Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, aber Leistungen auf der Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen<br />
erbracht werden müssen, entstehen Gebühren mit der Erbringung der Leistungen.<br />
Die Gebühren sind 14 Tage nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.<br />
(2) Ist ein Gebührenschuldner nicht vorhanden oder nicht auffindbar, sind nur jene Leistungen auszuführen,<br />
die den niedrigsten Gebühren entsprechen.<br />
§ 5 Auskunftspflicht<br />
Die Gebührenschuldner haben zur Veranlagung der Gebühren vollständige und richtige Auskünfte zu<br />
erteilen.<br />
§ 6 Bemessungsgrundlage<br />
Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Art der Benutzung des Friedhofes und ihrer Einrichtungen<br />
einschließlich der jeweils erbrachten Leistungen der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
§ 7 Friedhofsgebühren<br />
II. Vergabe von Nutzungsrechten<br />
1. Grabnutzungsrecht für Erdgräber<br />
1.1 Grabnutzungsrecht für ein Erdreihengrab (Einzelgrab) für 20 Jahre 575,00 €<br />
1.2 Grabnutzungsrecht für ein Kinderreihengrab 347,00 €<br />
1.3 Grabnutzungsrecht für ein Erdwahlgrab (Einzelgrab) für 20 Jahre 671,00 €<br />
2. Grabnutzungsrecht für Urnengräber<br />
2.1 Grabnutzungsrecht für ein Urnenreihengrab (1 Urne) für 20 Jahre 423,00 €<br />
2.2 Grabnutzungsrecht für ein Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen) für 20 Jahre 468,00 €<br />
3. Grabnutzungsrecht für Sondergräber<br />
3.1 Grabnutzungsrecht für „Urnengemeinschaftsanlage Wiese“ für 20 Jahre 417,00 €<br />
3.2 Grabnutzungsrecht für „Urnengemeinschaftsanlage Baum“ für 20 Jahre 569,00 €<br />
III. Verlängerungsgebühren für Nutzungsrechte<br />
1. Erdwahlgrabstätte - je Stelle und Jahr 28,00 €<br />
2. Urnenwahlgrabstätte - je Stelle und Jahr 20,00 €<br />
3. Kinderreihengrab - je Stelle und Jahr 29,00 €<br />
4. Urnengemeinschaftsgrabanlage Baum – je Stelle und Jahr 20,00 €<br />
IV. Benutzungsgebühren<br />
1. Benutzung der Feierhalle - je Nutzung 80,00 €<br />
§ 8 Verwaltungsgebühren<br />
1. Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmales, einer Einfriedung und<br />
sonstiger baulichen Anlagen 26,00 €
SEITE 6 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
2. Genehmigung zur Änderung eines Grabmales, einer Einfriedung und sonstiger<br />
baulicher Anlagen 10,00 €<br />
3. Gebühr für die Ausstellung einer Graburkunde 6,00 €<br />
4. Gebühr für die Umschreibung oder Verlängerung eines<br />
Grabnutzungsrechtes 6,00 €<br />
5. Gebühr für die Zulassung gewerblicher Arbeiten auf dem Friedhof<br />
ausführen<br />
- Jahresberechtigungskarte 26,00 €<br />
- Einzelberechtigungskarte 10,00 €<br />
6. Gebühr für die Erlaubnis zur Ausgrabung und Umbettung von Leichen<br />
oder Aschen 10,00 €<br />
§ 9 Alte Rechte<br />
Für Grabstätten, über welche die Stadt <strong>Treuen</strong> bei In-Kraft-Treten dieser Gebührensatzung bereits verfügt<br />
hat, richten sich der Gebührenaufwand, die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den zum Zeitpunkt<br />
der Vergabe gültigen Vorschriften.<br />
§ 10 Schlussbestimmung<br />
(1) Die Gebührensatzung tritt zum 18.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die bis dahin gültige Gebührensatzung der von der Stadt <strong>Treuen</strong> verwalteten<br />
Friedhöfe außer Kraft.<br />
<strong>Treuen</strong>, 09.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
A Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter der Verletzung von Verfahrens- und<br />
Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntgabe als<br />
von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4.vor Ablauf der in § 4 Abs. Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf<br />
der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Aufgrund der §§ 4 und 14 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 18. März 2003 (Sächs.GVBl. S. 55 ber. S. 159) zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 18. Oktober 2<strong>01</strong>2 (Sächs. GVBl. S. 562,563) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Sächsischen Bestattungsgesetzes<br />
(SächsBestG) vom 08. Juli 1994 (Sächs. GVBl. S. 1321) zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 27. Januar 2<strong>01</strong>2 (Sächs. GVBl. S. 130) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> am 19.12.2<strong>01</strong>2<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
I. Allgemeine Bestimmungen ...............................................................................................................1<br />
§ 1 Geltungsbereich.......................................................................................................................1<br />
§ 2 Friedhofszweck........................................................................................................................1<br />
§ 3 Begriffsbestimmungen ...........................................................................................................1<br />
§ 4 Schließung und Entwidmung.................................................................................................1<br />
II. Ordnungsvorschriften ........................................................................................................................2<br />
§ 5 Öffnungszeiten.........................................................................................................................2<br />
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof....................................................................................................2<br />
§ 7 Dienstleistungserbringer ........................................................................................................3<br />
III. Bestattungsvorschriften ............................................................................................ ........................4<br />
§ 8 Allgemeines .............................................................................................................................4<br />
§ 9 Beschaffenheit von Särgen und Urnen .................................................................................4<br />
§ 10 Ausheben der Gräber..............................................................................................................5<br />
§ 11 Ruhezeit....................................................................................................................................5<br />
§ 12 Ausgrabungen und Umbettungen .........................................................................................5<br />
IV. Grabstätten .........................................................................................................................................6<br />
§ 13 Allgemeines .............................................................................................................................6<br />
§ 14 Reihengrabstätten...................................................................................................................6<br />
§ 15 Wahlgrabstätten......................................................................................................................7<br />
§ 16 Sondergrabstätten ..................................................................................................................9<br />
V. Gestaltung der Grabstätten...............................................................................................................9<br />
§ 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze ......................................................................................9<br />
§ 18 Gestaltung der Grabmale und baulichen Anlagen...............................................................9<br />
§ 19 Zustimmungserfordernis......................................................................................................10<br />
§ 20 Standsicherheit der Grabmale.............................................................................................11<br />
§ 21 Unterhaltung ..........................................................................................................................11<br />
§ 22 Entfernung .............................................................................................................................12<br />
VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten.......................................... ..............................................12<br />
§ 23 Allgemeines ...........................................................................................................................12<br />
§ 24 Vernachlässigung..................................................................................................................13<br />
VII. Trauerfeiern.......................................................................................................................................14<br />
§ 25 Trauerfeiern............................................................................................................................14<br />
VIII. Schlussvorschriften .........................................................................................................................14<br />
§ 26 Alte Rechte.............................................................................................................................14<br />
§ 27 Haftung...................................................................................................................................14<br />
§ 28 Gebühren................................................................................................................................15<br />
§ 29 Ordnungswidrigkeiten...........................................................................................................15<br />
§ 30 In-Kraft-Treten ........................................................................................................................16<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt <strong>Treuen</strong> gelegenen und von ihr verwalteten<br />
Friedhöfe in den Ortsteilen Schreiersgrün und Altmannsgrün.<br />
§ 2 Friedhofszweck<br />
Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt <strong>Treuen</strong>. Sie dienen der Bestattung aller Personen,<br />
die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt <strong>Treuen</strong> waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten<br />
Grabstätte haben. Die Bestattung anderer Personen kann zugelassen werden.<br />
§ 3 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Verfügungsberechtigter im Sinne dieser Satzung ist bei Erdreihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten<br />
der Empfänger oder Inhaber der Grabanweisung, bei Erdwahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten<br />
der jeweilige Nutzungsberechtigte oder dessen Rechtsnachfolger. Der<br />
Verfügungsberechtigte ist Träger der Nutzungsrechte.<br />
(2) Dienstleistungserbringer im Sinne dieser Satzung sind Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter<br />
und sonstige Gewerbetreibende, die typischerweise auf den kommunalen Friedhöfen<br />
tätig werden.<br />
§ 4 Schließung und Entwidmung<br />
(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Interesse<br />
geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer<br />
Bestattungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft<br />
als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine<br />
Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.<br />
(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich<br />
bekanntzumachen.<br />
(3) Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen.<br />
(4) Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhefristen<br />
abgelaufen sind.<br />
(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben oder im Einvernehmen<br />
mit den Verfügungsberechtigten abgelöst werden sollen, sind unter ersatzweiser Einräumung<br />
entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Verfügungsberechtigten<br />
möglich.<br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 5 Öffnungszeiten<br />
(1) Die Friedhöfe sind nur während der an den Eingängen bekanntgegebenen Zeiten für den Besuch<br />
geöffnet.<br />
(2) Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass<br />
vorübergehend untersagen.
1. AUSGABE<br />
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof<br />
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte<br />
der Angehörigen und Besucher entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />
sind zu befolgen.<br />
(2) Kinder unter 6 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener<br />
betreten.<br />
(3) Auf den Friedhöfen ist im Hinblick auf Abs. 1 insbesondere nicht gestattet,<br />
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art – außer Dienstleister (insbesondere Fahrrädern)<br />
und Sportgeräten (z. B. Rollschuhen, Inlineskater) zu befahren, ausgenommen Kinderwagen<br />
und Rollstühle;<br />
b) der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie das<br />
Anbieten von Dienstleistungen;<br />
c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen;<br />
d) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu<br />
privaten Zwecken;<br />
e) Druckschriften zu verteilen, es sei denn, sie dienen der Durchführung von Trauerfeiern;<br />
f) Abraum und Abfälle, die aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, außerhalb<br />
der dafür bestimmten Stellen abzulagern;<br />
g) Abraum und Abfälle, die nicht aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, auf<br />
dem Friedhofsgelände abzulagern;<br />
h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen,<br />
Einfriedungen und Hecken unberechtigt zu übersteigen und Rasenflächen (soweit<br />
sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten;<br />
i) Rundfunk- und Musikgeräte aller Art zu betreiben, zu lärmen und zu spielen sowie zu<br />
lagern;<br />
j) Tiere – ausgenommen Blindenhunde – mitzubringen;<br />
Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann Ausnahmen im Einzelfall oder dauerhaft zustimmen, soweit sie mit den<br />
Anforderungen des Abs. 1 vereinbar sind. Zu diesem Zweck sind die in Satz 1 genannten Aktivitäten<br />
bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Dies gilt insbesondere für die Erstellung<br />
und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die nicht privaten Zwecken dienen,<br />
sowie für das Befahren von Friedhofstraßen mit Personenkraftwagen für behinderte Personen<br />
mit Behindertenausweis und gehbehinderte Personen.<br />
(4) Totengedenkfeiern sind spätestens vier Tage vorher bei der Friedhofsverwaltung zur Zustimmung<br />
anzumelden.<br />
(5) Personen, die den Grundsätzen in Abs. 1 bis 3 zuwiderhandeln, können mündlich oder<br />
schriftlich des Friedhofs verwiesen werden.<br />
§ 7 Dienstleistungserbringer<br />
(1) Dienstleistungserbringer und ihre Bediensteten, die auf den kommunalen Friedhöfen tätig<br />
werden, haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die<br />
Dienstleistungserbringer sowie ihre Bediensteten haften für alle Schäden, die sie oder ihre<br />
Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen und mit den von ihnen<br />
errichteten Grabmalen und sonstigen Anlagen schuldhaft verursachen.<br />
(2) Unbeschadet § 6 Abs. 3 c) dürfen gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen nur während<br />
der von der Stadt <strong>Treuen</strong> festgesetzten Zeiten durchgeführt werden.<br />
(3) Die Arbeiten sind spätestens um 19.00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen<br />
spätestens um 12.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen<br />
die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr in den Monaten November<br />
bis Februar nicht vor 8.00 Uhr begonnen werden. Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann Verlängerungen der<br />
Arbeitszeiten zulassen. § 6 Abs. 3 c).<br />
(4) In den Fällen des § 5 Abs. 2 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt.<br />
(5) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur<br />
vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung<br />
oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder<br />
in den früheren Zustand zu bringen. Die Dienstleistungserbringer dürfen auf den Friedhöfen<br />
keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen<br />
nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.<br />
(6) Dienstleistungserbringern, die trotz mündlicher oder schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften<br />
der Abs. 1 bis 3 verstoßen, kann die Stadt <strong>Treuen</strong> ein weiteres Tätig werden auf<br />
den Friedhöfen untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich.<br />
III. Bestattungsvorschriften<br />
§ 8 Allgemeines<br />
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Stadt <strong>Treuen</strong> anzumelden.<br />
Die gesetzlichen Fristen sind einzuhalten. Die Erdbestattung oder Einäscherung<br />
darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Sie muss innerhalb von 8<br />
Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Der Anmeldung sind die erforderlichen<br />
Unterlagen beizufügen; die Sterbeurkunde ist im Original beizufügen. Wird eine Beisetzung<br />
in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist<br />
auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(2) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.<br />
(3) Die Stadt <strong>Treuen</strong> setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber<br />
fest. § 10 Abs. 3 SächsBestG bleibt unberührt. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an<br />
Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten<br />
Feiertag stattfinden.<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 7<br />
§ 9 Beschaffenheit von Särgen und Urnen<br />
(1) Die Leiche muss in einem festen, gut abgedichteten und aus umweltgerecht abbaubarem<br />
Material bestehenden Sarg gelegt werden, dessen Boden grundsätzlich mit einer 5 bis 10<br />
cm hohen Schicht aus Sägemehl, Sägespänen, Holzwolle oder anderen geeigneten aufsaugenden<br />
Stoffen bedeckt ist. Sollen bei dem Verstorbenen Wertgegenstände verbleiben, so<br />
ist dies der Stadt <strong>Treuen</strong> rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen<br />
an solchen Gegenständen haftet die Stadt <strong>Treuen</strong> nur, wenn zuvor eine schriftliche Anzeige<br />
erfolgte. Der Haftungsumfang ergibt sich in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 2.<br />
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein.<br />
Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> bei<br />
der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />
(3) Es dürfen nur Aschekapseln, Schmuckurnen und sonstige Urnen verwendet werden, deren<br />
Material innerhalb der Ruhezeit, die für die entsprechende Bestattung gilt, umweltgerecht<br />
abbaubar ist. Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann vom Bestatter eine Unbedenklichkeitserklärung<br />
für die von ihm verwendeten Materialien fordern.<br />
(4) Särge und Urnen, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, können zurückgewiesen<br />
werden.<br />
§ 10 Ausheben der Gräber<br />
(1) Die Gräber werden von Bestattungsunternehmen, welche diese Dienstleistungen anbieten,<br />
ausgehoben und wieder fachgerecht und sachgerecht geschlossen.<br />
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante<br />
des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />
(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände<br />
getrennt sein.<br />
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben<br />
der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Stadt <strong>Treuen</strong> entfernt werden<br />
müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Stadt<br />
<strong>Treuen</strong> zu erstatten.<br />
§ 11 Ruhezeit<br />
(1) Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre.<br />
(2) Die Mindestruhezeit beträgt bei Fehlgeborenen und bei Leichen von Kindern, die tot geboren<br />
oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind, 10 Jahre, im Übrigen 20 Jahre.<br />
§ 12 Ausgrabungen und Umbettungen<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />
(2) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen<br />
gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. § 4 Abs.<br />
5 bleibt unberührt.<br />
(3) Ausgrabungen und Umbettungen werden in dem Zeitraum von 2 Wochen bis zu 6 Monaten<br />
nach dem Tode nicht zugelassen, sofern es sich nicht um Urnen handelt oder sofern die Ausgrabung<br />
oder Umbettung nicht richterlich angeordnet ist. Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen<br />
und Urnengemeinschaftsgräbern werden nicht zugelassen. Nach Ablauf der<br />
Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können nur mit vorheriger Zustimmung<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong> auch in belegte Grabstätten aller Art umgebettet werden.<br />
(4) Alle Ausgrabungen und Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist bei Umbettungen<br />
aus Reihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte (§ 3<br />
Abs. 1), bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.<br />
Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Umbettung ist der Nachweis<br />
beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht. In den Fällen des § 24<br />
Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gem. § 24 Abs. 1 Satz 4 können<br />
Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Reihengrabstätten<br />
/ Urnenreihengrabstätten umgebettet werden.<br />
(5) Neben der Zahlung der Gebühren für die Ausgrabung oder Umbettung haben die Antragsteller<br />
Ersatz für Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Ausgrabung<br />
oder Umbettung zwangsläufig entstehen.<br />
(6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Ausgrabung oder Umbettung nicht unterbrochen<br />
oder gehemmt.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 13 Allgemeines<br />
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt <strong>Treuen</strong>. An ihnen können Rechte nur nach dieser<br />
Satzung erworben werden.<br />
Die Grabstätten werden unterschieden in:<br />
a) Reihengrabstätten<br />
b) Wahlgrabstätten<br />
c) Sondergrabstätten (Wiesengrabstätten, Baumgrabstätten)<br />
Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der<br />
Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.<br />
(2) Mit dem Grabnutzungsrecht § 3 Abs. 1 Satz 2 entsteht ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis.<br />
(3) Die Änderung der Anschrift und des Namens von Verfügungsberechtigten (§ 3 Abs. 1<br />
Satz 1) sind der Stadt <strong>Treuen</strong> unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />
§ 14 Reihengrabstätten<br />
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, die der<br />
Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden ab-
SEITE 8 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
gegeben werden. Über die Zuteilung wird eine Grabnummer erteilt. Ein Wiedererwerb des<br />
Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20<br />
Jahre.<br />
(2) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Es ist jedoch zulässig, in<br />
einer Reihengrabstätte die Leichen eines Kindes unter einem Jahr und eines Familienangehörigen<br />
oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren zu bestatten.<br />
(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Grabanweisung.<br />
(4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird<br />
3 Monate vorher dem Nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt – falls dieser nicht bekannt<br />
oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln ist öffentlich bekanntgemacht und durch ein Hinweisschild<br />
auf dem betreffenden Grabfeld angekündigt.<br />
§ 15 Wahlgrabstätten<br />
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, an denen<br />
auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und<br />
deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. In einer Urnenwahlgrabstätte<br />
können bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden<br />
nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur<br />
auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Die Friedhofsverwaltung kann<br />
Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten ablehnen, insbesondere<br />
wenn die Schließung gem. § 4 beabsichtigt ist.<br />
(2) Es werden unterschieden ein- und mehrstellige Grabstätten, auf dem kommunalen Friedhof<br />
Altmannsgrün auch als doppeltiefe Grabstätten. In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in<br />
einer mehrstelligen Grabstätte können zwei Leichen bestattet werden. Im Einzelfall kann<br />
eine Urnenbeisetzung auch in einem Wahlgrab gestattet werden.<br />
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit einer Leiche kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn ein Nutzungsrecht<br />
mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.<br />
(4) Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann im Jahre des Ablaufes der Überlassungszeit<br />
auf Antrag des Nutzungsberechtigten verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt zu<br />
den in diesem Zeitpunkt geltenden Gebühren. Ein Anspruch auf Wiedererwerb besteht nicht.<br />
(5) Das Nutzungsrecht entsteht mit Eintragung in das Grabregister in der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
(6) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 4 Monate vorher<br />
schriftlich – falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine öffentliche<br />
Bekanntmachung und durch einen 2-monatigen Hinweis auf der Grabstätte – hingewiesen.<br />
(7) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt<br />
oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben<br />
worden ist.<br />
(8) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens<br />
aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen<br />
und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes<br />
des Übertragenden wirksam wird. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung<br />
getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des<br />
verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über<br />
a) auf den überlebenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, und zwar<br />
auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind;<br />
b) auf die Kinder; Stiefkinder oder Abkömmlinge, in der Reihenfolge der Berechtigung<br />
ihrer Väter oder Mütter<br />
c) auf die Eltern;<br />
d) auf die Geschwister,<br />
e) auf die Großeltern;<br />
f) auf die Enkelkinder in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter;<br />
g) auf sonstige Verwandte bis zum 3. Grade<br />
h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.<br />
Innerhalb der einzelnen Gruppen des Absatz 8 b) bis h) hat der jeweils älteste Nutzungsberechtigte<br />
Vorrang vor dem Jüngeren.<br />
(9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> eine von Abs. 8<br />
Satz 2 abweichende Festlegung zugunsten einer anderen Person treffen. Der nach Abs. 8<br />
Satz 2 Berechtigte ist vor Erteilung der Zustimmung anzuhören und seine Interessen sind<br />
bei der Entscheidungsfindung angemessen zu berücksichtigen.<br />
(10) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben<br />
zu lassen.<br />
(11) Absatz 8 gilt in den Fällen der Absätze 9 und 10 entsprechend.<br />
(12) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen<br />
Regelungen das Recht, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen<br />
und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden und<br />
in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden.<br />
(13) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.<br />
(14) Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann jederzeit zurückgegeben werden. Der Verzicht ist<br />
schriftlich unter Vorlage der Graburkunde zu erklären. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt<br />
in diesem Falle nicht.<br />
(15) Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist die Grabstelle durch den Nutzungsberechtigten zu beräumen.<br />
Näheres ergibt sich aus § 22 Abs. 2.<br />
(16) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig.<br />
§ 16 Sondergrabstätten<br />
(1) Sondergrabstätten sind Wiesengrabstätten und Baumgrabstätten für Urnenbeisetzungen,<br />
die im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden.<br />
(2) Die Grabstelle wird durch eine liegende Gedenkplatte oder eine Säule, mit Name, Geburtsund<br />
Sterbedaten des Verstorbenen, gekennzeichnet.<br />
(3) Eine einfache Pflege der Anlage (Rasenschnitt) erfolgt durch die Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
V. Gestaltung der Grabstätten<br />
§ 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze<br />
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde<br />
des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.<br />
§ 18 Gestaltung der Grabmale und baulichen Anlagen<br />
(1) Die Grabmale und baulichen Anlagen unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung<br />
an die Umgebung keinen zusätzlichen Anforderungen.<br />
a) Die Mindeststärke der Grabmale beträgt:<br />
ab 0,40 m – 1,00 m Höhe 0,14m<br />
ab 1,00 m – 1,50 m Höhe 0,16 m<br />
b) Die maximale Höhe der Grabmale ist mit 1,50 m bestimmt.<br />
c) Die Maße der liegenden Gedenkplatte in der Anlage der Wiesengräber wird auf<br />
0,40 m x 0,40 m festgesetzt.<br />
(2) Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann weitergehende Anforderungen verlangen, wenn dies aus Gründen der<br />
Standsicherheit erforderlich ist.<br />
(3) Die Größe der Einfassungen beträgt:<br />
a) für ein Einzelgrab: 0,75 m x 1,75 m<br />
b) für ein Doppelgrab: 1,75 m x 2,00 m<br />
c) für ein Urnengrab: 0,45 m x 0,60 m<br />
§ 19 Zustimmungserfordernis<br />
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong>. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern<br />
sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind. Die Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu<br />
stellen; der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabanweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten<br />
das Nutzungsrecht nachzuweisen. Die Zustimmung kann nur erteilt werden,<br />
wenn die Einhaltung der Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere der Gestaltungsvorschriften,<br />
und die Erfüllung der Anforderungen zur Standsicherheit sowie der Anforderungen<br />
an die Zuverlässigkeit und Eignung von Dienstleistungserbringern im Sinne von § 20 gewährleistet<br />
ist.<br />
(2) Den Anträgen sind beizufügen:<br />
a) der Grabmalentwuf mit Grundriss, Vorder- und Seitenansichten im Maßstab 1:10 unter<br />
Angabe des Materials, der Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung sowie<br />
mit Angaben zum Fundament und zur Verdübelung. Ausführungszeichnungen sind einzureichen,<br />
soweit es zum Verständnis erforderlich ist;<br />
b) Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe<br />
des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. Ausführungszeichnungen<br />
sind einzureichen, soweit es zum Verständnis erforderlich ist. In besonderen<br />
Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen<br />
eines Modells in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden;<br />
c) ergänzende Unterlagen zum Dienstleistungserbringer (z. B. Bescheinigungen und Zertifikate),<br />
der mit der Herstellung und Errichtung des Grabmals beauftragt werden soll.<br />
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong>. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.<br />
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen<br />
eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist.<br />
(5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln<br />
oder -kreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Bestattung verwendet<br />
werden. Anderenfalls kann die Stadt <strong>Treuen</strong> die Entfernung auf Kosten des<br />
Verfügungsberechtigten bzw. des Auftraggebers veranlassen.<br />
(6) Grabmale und andere bauliche Anlagen, die ohne Zustimmung errichtet sind und für die<br />
auch nachträglich keine Zustimmung erteilt werden kann, sowie nicht zulässige Inschriften<br />
kann die Stadt <strong>Treuen</strong> auf Kosten des Verfügungsberechtigten bzw. des Auftraggebers entfernen<br />
lassen.<br />
§ 20 Standsicherheit der Grabmale<br />
(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln der<br />
Baukunst und des Handwerks, insbesondere den Richtlinien des Bundesinnungsverbands<br />
des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und<br />
Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung/der TA Grabmal der Deutschen<br />
Natursteinakademie e. V.**), zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft<br />
standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder<br />
sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />
(2) Die Grabmale dürfen nur von Dienstleistungserbringern errichtet und verändert werden, die<br />
in fachlicher, betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig und geeignet sind. Einfache<br />
Maßnahmen oder Handgriffe, die keine besondere Fachkenntnis erfordern (z. B. Auflegen<br />
eines Liegesteins auf das Grab), bleiben hiervon unberührt. Fachlich zuverlässig und geeignet<br />
sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sind, unter Beachtung der örtlichen<br />
Gegebenheiten des Friedhofs die angemessene Gründungsart zu wählen und nach<br />
dem in der Satzung aufgeführten Regelwerk die erforderlichen Fundamentabmessungen<br />
zu berechnen. Sie müssen in der Lage sein, für die Befestigung der Grabmalteile das richtige<br />
Befestigungsmittel auszuwählen, zu dimensionieren und zu montieren. Weiterhin müssen<br />
sie die Standsicherheit von Grabanlagen beurteilen und mithilfe von Messgeräten die Stand-
1. AUSGABE<br />
sicherheit kontrollieren und dokumentieren können. Zusätzlich müssen sie für ihre Tätigkeiten<br />
eine angemessene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Satz 1 bis 5 gilt für<br />
sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />
(3) Dienstleistungserbringer, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 19 für unvollständige<br />
oder nicht den Regeln der Baukunst und des Handwerks entsprechende Entwürfe,<br />
Zeichnungen und Angaben verantwortlich sind, werden als unzuverlässig eingestuft. Satz<br />
1 gilt entsprechend, wenn sich Dienstleistungserbringer bei der Errichtung eines Grabmals<br />
oder einer sonstigen baulichen Anlage nicht an die im Zulassungsverfahren gemachten Angaben<br />
halten.<br />
(4) Die Standsicherheit wird durch die Stadt <strong>Treuen</strong> jährlich geprüft. Dies entbindet die Verfügungsberechtigten<br />
nicht von ihren Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten § 21 Abs. 1.<br />
§ 21 Unterhaltung<br />
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem<br />
Zustand zu halten; für deren Standsicherheit ist Sorge zu tragen. Verantwortlich<br />
dafür ist der Verfügungsberechtigte § 3 Abs. 1.<br />
(2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet,<br />
sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu<br />
schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Stadt <strong>Treuen</strong> auf Kosten des Verantwortlichen<br />
die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen<br />
von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher<br />
Aufforderung der Stadt <strong>Treuen</strong> nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen<br />
Frist beseitigt, ist die Stadt <strong>Treuen</strong> berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun<br />
oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder die Teile davon zu entfernen; die Stadt<br />
<strong>Treuen</strong> ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt,<br />
nicht ohne weiteres zu ermitteln oder nicht rechtzeitig erreichbar, genügt eine öffentliche<br />
Bekanntmachung und ein einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte.<br />
(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch mangelnde Standsicherheit,<br />
durch Umfallen oder durch Abstürzen von Teilen von Grabmalen oder sonstiger baulicher<br />
Anlagen verursacht wird. Die Haftung von beauftragten Dienstleistungserbringern (§ 7 Abs.<br />
1 Satz 2) bleibt hiervon unberührt.<br />
(4) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als<br />
besondere Eigenart des Friedhofes erhalten bleiben sollten, werden in einem Verzeichnis<br />
geführt. Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulichen<br />
Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmalschutz- und Pflegebehörden<br />
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.<br />
§ 22 Entfernung<br />
(1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts<br />
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> von der Grabstätte entfernt<br />
werden. Die Eigentumsrechte der Verfügungsberechtigten bleiben hiervon unberührt.<br />
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen<br />
baulichen Anlagen durch den Verfügungsberechtigten zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte<br />
hat hierzu die Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> zu beantragen. Sind die Grabmale oder<br />
die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Benachrichtigung des<br />
Inhabers entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
Sofern Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten von der Stadt <strong>Treuen</strong> abgeräumt werden,<br />
hat der jeweilige Verfügungsberechtigte die Kosten zu tragen.<br />
VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten<br />
§ 23 Allgemeines<br />
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17 Abs. 1 hergerichtet und dauernd<br />
verkehrssicher instand gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich<br />
von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.<br />
(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter<br />
des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren<br />
Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere<br />
Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />
(3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte verantwortlich.<br />
Die Verpflichtung erlischt erst mit der Abräumung bzw. Beräumung der Grabstätte.<br />
(4) Reihengrabstätten müssen binnen 6 Monaten nach der Beisetzung, Wahlgrabstätten binnen<br />
6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein.<br />
(5) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb<br />
der Grabstätten obliegen ausschließlich der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
(6) Bodensenkungen auf den allgemeinen Friedhofsflächen beseitigt die Stadt <strong>Treuen</strong>. Bodensenkungen<br />
auf Grabflächen und dadurch verursachte Schäden an Grabanlagen können auf<br />
Antrag des Verfügungsberechtigten gegen Kostenersatz durch die Stadt <strong>Treuen</strong> beseitigt<br />
werden. § 21 Abs. 2 bleibt unberührt.<br />
(7) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei Grabpflege ist<br />
nicht gestattet.<br />
(8) Kunststoffe und andere nicht umweltgerecht abbaubare Werkstoffe dürfen in Produkten<br />
der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden und -gestecken nicht verwendet<br />
werden. Kleinzubehör wie Blumentöpfe, Grablichter, Plastiktüten aus nicht umweltgerecht<br />
abbaubarem Material sind vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung bereitgestellten<br />
Behältern zu entsorgen.<br />
§ 24 Vernachlässigung<br />
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte<br />
auf schriftliche Aufforderung der Stadt <strong>Treuen</strong> die Grabstätte innerhalb einer<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 9<br />
jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verfügungsberechtigte<br />
nicht bekannt, nicht ohne weiteres zu ermitteln oder nicht rechtzeitig<br />
erreichbar, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und drei monatiger Hinweis auf der<br />
Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, können:<br />
a) Reihengrabstätten von der Stadt <strong>Treuen</strong> abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden.<br />
b) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen entfernt werden.<br />
(2) Bei Wahlgrabstätten gilt Abs. 1 entsprechend. Kommt der Nutzungsberechtigte seinen Verpflichtungen<br />
nicht nach, kann die Stadt <strong>Treuen</strong> in diesem Fall die Grabstätten auf Kosten<br />
des jeweiligen Verfügungsberechtigte in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht<br />
ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Verfügungsberechtigte<br />
noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung<br />
zu bringen. Ist er nicht bekannt, nicht ohne weiteres zu ermitteln oder nicht rechtzeitig<br />
erreichbar, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender<br />
3-monatiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid<br />
ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen<br />
baulichen Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides<br />
zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen<br />
Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte oder dem Grabfeld auf<br />
die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen der Sätze 3 und 4 und in dem Entziehungsbescheid<br />
auf die Rechtsfolgen des § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4 hinzuweisen.<br />
(3) Für Grabschmuck gilt § 22 Abs.2 Satz 3 und 4 entsprechend.<br />
VII.Trauerfeiern<br />
§ 25 Trauerfeiern<br />
(1) Die Trauerfeiern finden in einem dafür bestimmten Raum (Friedhofskapelle) oder am Grab<br />
statt.<br />
(2) Die Benutzung der Trauerhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen<br />
übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes<br />
der Leiche bestehen.<br />
(3) Die offene Aufbahrung des Verstorbenen im Feierraum kann auf Antrag zugelassen werden.<br />
VIII. Schlussvorschriften<br />
§ 26 Alte Rechte<br />
(1) Für Grabstätten, über welche die Stadt <strong>Treuen</strong> bei In-Kraft-Treten dieser Satzung bereits verfügt<br />
hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach zum Zeitpunkt der Vergabe<br />
gültigen Vorschriften.<br />
(2) Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter<br />
oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungszeiten nach dem § 14 oder dem § 15<br />
dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach<br />
Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Urne.<br />
§ 27 Haftung<br />
(1) Die Stadt <strong>Treuen</strong> haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der<br />
Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtung, durch dritte Personen oder durch Tiere sowie<br />
durch ungünstige Witterungsverhältnisse und Naturgewalten entstehen.<br />
(2) Im Übrigen haftet die Stadt <strong>Treuen</strong> nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Von dieser<br />
Haftungsbeschränkung ausgenommen sind alle Schäden aus der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.<br />
§ 28 Gebühren<br />
(1) Für die Benutzung der von der Stadt <strong>Treuen</strong> verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen<br />
sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />
§ 29 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder<br />
fahrlässig<br />
1. sich als Besucher entgegen § 6 Abs. 1 nicht der Würde des Friedhofs und der Achtung<br />
der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend verhält oder<br />
Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt;<br />
2. auf den Friedhöfen entgegen § 6 Abs. 2 und ohne eine vorherige Zustimmung der<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, außer Dienstleister, (insbesondere Fahrrädern)<br />
und Sportgeräten (z.B. Rollschuhen, Inlineskatern) ausgenommen Kinderwagen und<br />
Rollstühle, befährt;<br />
b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie Dienstleistungen verkauft;<br />
c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt;<br />
d) Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen erstellt und verwertet, die nicht privaten<br />
Zwecken dienen;<br />
e) Druckschriften verteilt, es sei denn, sie dienen der Durchführung von Trauerfeiern;<br />
f) Abraum und Abfälle, die aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, außerhalb<br />
der dafür bestimmten Stellen ablagert;<br />
g) Abraum und Abfälle, die nicht aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, auf<br />
dem Friedhofsgelände ablagert;<br />
h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt, Einfriedungen<br />
und Hecken unberechtigt übersteigt oder Rasenflächen (soweit sie nicht<br />
als Wege dienen), Grabstätten oder Grabeinfassungen unberechtigt betritt;<br />
i) Rundfunk- und Musikgeräte aller Art betreibt, lärmt, spielt oder lagert;<br />
j) Tiere – ausgenommen Blindenhunde – mitbringt;
SEITE 10 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
3. entgegen § 6 Abs. 4 Totengedenkfeiern ohne Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> durchführt;<br />
4. entgegen § 7 Abs. 2 als Dienstleistungserbringer oder deren Bediensteter gewerbliche<br />
Arbeiten auf den Friedhöfen außerhalb der von der Stadt <strong>Treuen</strong> festgesetzten Zeiten<br />
oder auf Friedhofsteilen durchführt, deren Betreten nach § 5 Abs. 2 untersagt ist;<br />
5. entgegen § 7 Abs. 5 als Dienstleistungserbringer oder deren Bediensteter Werkzeuge<br />
und Materialien in unzulässiger Weise lagert, Arbeits- und Lagerplätze bei Beendigung<br />
oder Unterbrechung der Arbeiten nicht wieder in den früheren Zustand versetzt, auf den<br />
Friedhöfen Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagert oder gewerbliche<br />
Geräte an oder in den Wasserentnahmestellen auf den Friedhöfen reinigt;<br />
6. entgegen § 19 Abs. 1 und Abs. 3 ohne vorherige Zustimmung oder auf Grundlage<br />
einer nach § 19 Abs. 4 inzwischen erloschenen Zustimmung Grabmale oder bauliche Anlagen<br />
errichtet oder verändert oder deren Errichtung oder Veränderung veranlasst;<br />
7. entgegen § 20 Abs. 1 Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen nicht nach den Regeln<br />
der Baukunst und des Handwerks befestigt oder fundamentiert;<br />
8. entgegen § 20 Abs. 2 Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen errichtet oder verändert,<br />
ohne in fachlicher, betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig und geeignet<br />
zu sein;<br />
9. entgegen § 21 Abs. 1 als Verfügungsberechtigter Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen<br />
nicht in verkehrssicherem Zustand hält;<br />
10.entgegen § 22 Abs. 1 Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen ohne vorherige schriftliche<br />
Zustimmung entfernt;<br />
11. entgegen § 24 Abs. 1 trotz einer schriftlichen Aufforderung der Stadt <strong>Treuen</strong> Grabstätten<br />
vernachlässigt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden.<br />
§ 30 In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle<br />
vorherigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.<br />
<strong>Treuen</strong>, den 09.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />
GemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter der Verletzung von Verfahrens- und<br />
Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntgabe als<br />
von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />
hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf<br />
der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
der Landesdirektion Sachsen<br />
über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
Gemarkung Altmannsgrün<br />
Vom 2. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Staatliche Betriebsgesellschaft für<br />
Umwelt und Landwirtschaft, Altwahnsdorf 12, <strong>01</strong>445 Radebeul für den Freistaat Sachsen,<br />
einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9<br />
Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I<br />
S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl.<br />
I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.<br />
Der Antrag umfasst die bestehende Grundwassermessstelle Altmannsgrün, B 1900 einschließlich<br />
Zuwegung und Zufahrt im Bereich oben genannter Gemarkung (Az.: 32-<br />
3043/10/48).<br />
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt <strong>Treuen</strong> (Gemarkung<br />
Altmannsgrün – Flurstück 35) können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen<br />
in der Zeit<br />
vom Montag, dem 28. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
bis Montag, dem 25. Februar 2<strong>01</strong>3,<br />
montags bis donnerstags zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 12:30 Uhr<br />
und 15:00 Uhr, freitags zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr in der Landesdirektion Sachsen,<br />
Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen.<br />
Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach<br />
Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />
- SachenR-DV).<br />
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich<br />
aller dazugehörigen Anlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden.<br />
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch<br />
einen<br />
zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer<br />
geklärt werden.<br />
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch<br />
nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches<br />
erteilt wird.<br />
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein<br />
Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung<br />
betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen<br />
ist.<br />
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch<br />
zu machen.<br />
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, unter der vorbezeichneten<br />
Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen<br />
im Auslegungszimmer bereit.<br />
Chemnitz, den 2. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
Landesdirektion Sachsen<br />
gez. Andrea Sippel<br />
Referatsleiterin Planfeststellung<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong>
1. AUSGABE<br />
Öffentliche Grundsteuerfestsetzung<br />
für die Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des<br />
Grundsteuergesetzes (GrStG) in der aktuellen Fassung wird<br />
hiermit die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2<strong>01</strong>3 in der zuletzt<br />
veranlagten Höhe festgesetzt.<br />
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung<br />
treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen<br />
ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher<br />
Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann<br />
innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Tag der Bekanntmachung<br />
zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Treuen</strong>, Finanzverwaltung, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong><br />
angefochten werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch<br />
im Landratsamt des Vogtlandkreises, Neuendorfer<br />
Straße 94/96, 08523 Plauen als Widerspruchsbehörde, eingelegt<br />
wird.<br />
Die Grundsteuer für das Jahr 2<strong>01</strong>3 wird mit den in den zuletzt<br />
erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen<br />
jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und<br />
15. November (§ 28 Abs. 1 GrStG) fällig.<br />
Kleinbeträge werden wie folgt fällig:<br />
1. am 15. August mit ihrem Jahresbeitrag, wenn dieser fünfzehn<br />
Euro nicht übersteigt;<br />
2. am 15. Februar und am 15. August je zu einer Hälfte ihres<br />
Jahresbeitrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt<br />
(§ 28 Abs. 2 GrStG);<br />
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3<br />
GrStG Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die<br />
Grundsteuer für das Jahr 2<strong>01</strong>3 in einem Betrag am 1. Juli 2<strong>01</strong>3<br />
fällig.<br />
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden, oder ändern<br />
sich die Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge),<br />
werden gemäß § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide<br />
erstellt.<br />
Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für Grundsteuern,<br />
die im Grundsteueranmeldeverfahren erhoben werden. (Hinweis:<br />
Steueranmeldung haben die gleiche Rechtswirkung wie<br />
Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung).<br />
Auf die Abgabe von erneuter Steueranmeldung für die Grundsteuer<br />
wird nur verzichtet, soweit in den Besteuerungsgrundlagen<br />
seit der letzten Abgabe keine Änderung eingetreten ist. Auf<br />
die Verpflichtung, jede Änderung bezüglich der Wohnfläche<br />
oder der Ausstattung, die sich auch auf die Steuer auswirkt, der<br />
Stadt mitzuteilen, wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.<br />
<strong>Treuen</strong>, d. 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 11<br />
Der Stadtrat fasste auf seiner Sitzung am 19.12.2<strong>01</strong>2 folgende Beschlüsse:<br />
Beschluss 42 / 09 / 12<br />
Beschluss zur Satzung der Stadt <strong>Treuen</strong> über das Friedhofs- und<br />
Bestattungswesen<br />
Sachlage:<br />
Die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtung der<br />
Stadt <strong>Treuen</strong> wurde am 23.08.1995 beschlossen.<br />
Bei der örtlichen Prüfung der Haushaltwirtschaft der letzten 5 Jahre<br />
wurde die Stadt <strong>Treuen</strong> angehalten, die Satzung über die Benutzung<br />
der Bestattungseinrichtung zu überarbeiten und neu vom<br />
Stadtrat beschließen zu lassen.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Satzung über das<br />
Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 19<br />
Ja-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 43 / 09 / 12<br />
Beschluss zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Sachlage:<br />
Die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtung der<br />
Stadt <strong>Treuen</strong> wurde am 23.08.1995 beschlossen. Bei der örtlichen<br />
Prüfung der Haushaltwirtschaft der letzten 5 Jahre wurde die Stadt<br />
<strong>Treuen</strong> angehalten, die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtung<br />
(Friedhofsgebührensatzung) zu überarbeiten und<br />
neu vom Stadtrat beschließen zu lassen.<br />
Unter dem Aspekt einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltführung,<br />
aber auch der Für- und Vorsorgepflicht gegenüber unseren<br />
Bürgern ist nunmehr über die Festlegung einer kostendeckenden<br />
Gebühr oder ggf. zu gewährenden Abschlag zu entscheiden.<br />
Im Verwaltungsausschuss wurde nach langer Diskussion mehrheitlich<br />
festgelegt, dass bei der Gebührenkalkulation des Büros Heyder<br />
und Partner von der Gebührenobergrenze die Bestattungsgebühren<br />
abzuziehen sind, um die nun in der Gebührensatzung vorgeschlagenen<br />
Gebühren bei Grabstätten zu erhalten (Gebühren für<br />
die Bestattung betragen für ein Reihengrab 488,00 € und für ein<br />
Urnengrab 1<strong>01</strong>,00 €).<br />
Bei der Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wurden<br />
von der Gebührenobergrenze die 50 % Kostendeckung angesetzt,<br />
um im Bereich der Gebühr, die bisher verlangt wurde, zu bleiben.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Friedhofsgebührensatzung<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong> in der Form, dass in Abs. 7 II die Gebühren<br />
auf den 60%-igen Gebührensatz abgesenkt werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 19<br />
Ja-Stimmen: 13<br />
Nein-Stimmen: 3<br />
Stimmenthaltungen: 3
SEITE 12 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
Beschluss 44 / 09 / 12<br />
Grundsteuerveranlagung<br />
hier: Beschluss zur Umlage der Grundsteuer, Anpassung des Nutzungsentgeltes/der<br />
Garagenmiete<br />
Sachlage:<br />
Mit Verweis auf die Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes<br />
hat das Finanzamt Plauen begonnen, die Praxis der Grundsteuerveranlagung<br />
von Garagen auf fremden Grund und Boden zu<br />
ändern.<br />
Bisher wurden Garagenbesitzer, deren Garage auf fremden Grund<br />
und Boden stehen, einzeln zur Grundsteuer für das Garagengebäude<br />
herangezogen. Parallel dazu erfolgte gegenüber dem<br />
Grundstückseigentümer die Grundsteuerfestsetzung für das<br />
Grundstück (unbebaut).<br />
Mit Beginn dieses Jahres hat das Finanzamt Plauen begonnen, die<br />
Grundsteuermessbescheide für die Einzelgaragen mit Wirkung<br />
zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 aufzuheben. In Folge dessen ist die Stadt <strong>Treuen</strong><br />
verpflichtet, die bisherige Grundsteuerveranlagung für die betroffenen<br />
Garagenbesitzer zum 31.12.2<strong>01</strong>2 zu beenden.<br />
Parallel dazu wird der Grundstückseigentümer, in den meisten Fällen<br />
ist dies die Stadt <strong>Treuen</strong>, zur Grundsteuer für das gesamte Garagengrundstück,<br />
nunmehr als bebaut bewertet, veranlagt.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt eine Anpassung der Nutzungsentgelte für<br />
Garagengrundstücke auf einheitlich 50,00 € pro Jahr und eine Erhöhung<br />
des Mietpreises für städtische Garagen um 1,00 € pro<br />
Monat ab dem Jahr 2<strong>01</strong>3.<br />
Gleichzeitig wird auf eine Umlage der auf die jeweiligen Objekte<br />
anfallende Grundsteuer verzichtet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 2<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung waren 2 Stadträte<br />
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Beschluss 45 / 09 / 12<br />
Haushaltsvollzug 2<strong>01</strong>2<br />
hier: Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2<strong>01</strong>1 und 2<strong>01</strong>2<br />
Sachlage:<br />
Der Stadtrat beschließt im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung<br />
2<strong>01</strong>1 die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in<br />
Höhe von 300.000,00 € und einer Laufzeit von 20 Jahren bei der<br />
Sächsischen Aufbaubank.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung<br />
2<strong>01</strong>1 die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in<br />
Höhe von 300.000,00 € und einer Laufzeit von 20 Jahren bei der<br />
Sächsischen Aufbaubank.<br />
Dieses Kommunaldarlehen soll als Ratendarlehen mit einer 20-jährigen<br />
Zinsfestbindung aufgenommen werden. Dabei gelten folgende<br />
Kreditkonditionen:<br />
• Ratendarlehen über 300.000,00 €<br />
• Valutierung: 27.12.2<strong>01</strong>2<br />
• Laufzeit: 20 Jahre<br />
• Zinssatz: 2,1471% p.a.<br />
• Zins- und Tilgungsraten vierteljährlich rückwirkend, erstmals am<br />
<strong>01</strong>.04.2<strong>01</strong>3<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
werden. Ja-Stimmen: Dabei gelten folgende Kreditkonditionen:<br />
Ratendarlehen über 300.000,00<br />
Nein-Stimmen: Valutierung: 27.12.2<strong>01</strong>2<br />
Stimmenthaltungen: Laufzeit: 20 Jahre<br />
14<br />
3<br />
3<br />
Dieses Kommunaldarlehen soll als Ratendarlehen mit einer 20-jährigen Zinsfestbindung aufgenommen<br />
Zinssatz: 2,1471% p.a.<br />
Zins- und Tilgungsraten vierteljährlich rückwirkend, erstmals am <strong>01</strong>.04.2<strong>01</strong>3<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Beschluss 46 / 09 / 12<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 3<br />
Stimmenthaltungen: 3<br />
Beschluss – Forstlicher Wirtschaftsplan für das Jahr 2<strong>01</strong>3<br />
Sachlage:<br />
Beschluss Der jährliche 46 / 09 / 12 Wirtschaftsplan für den Körperschaftswald wurde<br />
Beschluss durch den - Forstlicher Staatsbetrieb Wirtschaftsplan Sachsenforst, für das Jahr Forstbezirk 2<strong>01</strong>3 Plauen, aufgestellt.<br />
Sachlage:<br />
Der jährliche Wirtschaftsplan für den Körperschaftswald wurde durch den Staatsbetrieb Sachsenforst,<br />
Forstbezirk Plauen, aufgestellt.<br />
Für das Jahr 2<strong>01</strong>3 sind folgende Maßnahmen im VMHH vorgese-<br />
Für hen: das Jahr 2<strong>01</strong>3 sind folgende Maßnahmen im VMHH vorgesehen:<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt den Waldwirtschaftsplan 2<strong>01</strong>3 für den Körperschaftswald der Stadt<br />
<strong>Treuen</strong>. Der Stadtrat beschließt den Waldwirtschaftsplan 2<strong>01</strong>3 für den Körperschaftswald<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
davon Abstimmungsergebnis:<br />
anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als 0 Vors.): 23<br />
Stimmenthaltungen: davon anwesend: 0<br />
20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 48 / 09 / 12<br />
Beschluss zur Deckung außerplanmäßiger <strong>Ausgabe</strong>n SEW-Bescheide<br />
für RNA-TW (Baufeldfreimachung) und KNE-MW <strong>Treuen</strong>,<br />
Altmannsgrüner Straße<br />
Sachlage:<br />
Gemäß § 8 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />
Vogtland (ZWAV) zahlen die Verbandsmitglieder eine Investitionskostenumlage<br />
für die pauschalen Investitionsanteile der<br />
Straßenentwässerung.<br />
Mit Ankündigung Februar 2<strong>01</strong>2 teilte der ZWAV der Stadt <strong>Treuen</strong><br />
mit, dass für die Ende 2<strong>01</strong>1 durchgeführte Maßnahme „Altmannsgrüner<br />
Straße“ im Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>2 SEW-Anteile anfallen.<br />
Beschluss:<br />
Menge Kosten Erlöse<br />
€ €<br />
Holzeinschlag 60 fm LAS Lang-/Stammholzabschnitte (a 55 €/fm) 3.000,00 8.250,00<br />
(Festmeter fm) 50 fm LAS Lang-/Stammholzabschnitte (a 40 €/fm) 1.000,00 2.000,00<br />
25 fm BR Brennholz (a 10 €/fm) 325,00 250,00<br />
15 fm IS Industrieschnittholz (a 11,44 €/fm) 300,00 171,60<br />
Waldpflege 0,60 ha Pflege 130,00 0<br />
Aufforstung 0,30 ha Aufforstung 750 Stück Fichte 675,00 0<br />
Kosten forstwirtschaftlicher<br />
Revierdienst 38,60 ha<br />
18,00 €/ha im Jahr Flächenbeitrag 694,80 0<br />
Gesamt 6.124,80 10.671,60<br />
Reinerlös/Gewinn 4.546,80<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23
1. AUSGABE<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Deckung der<br />
außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n SEW-Anteile Altmannsgrüner Straße,<br />
<strong>Treuen</strong> (HH-Stelle: 2.7050.9830.00-130) in Höhe von 12.060,22 €<br />
mit den außerplanmäßigen Einnahmen aus Fördermittel Maßnahme<br />
„Durchlass Fronberg“ (HH-Stelle: 2.6300.3610.00-180).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 49 / 09 / 12<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
hier: Beschluss zur Widmung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt<br />
1“ im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
Sachlage:<br />
Die Straße im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG<br />
IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes hergestellt.<br />
Mit Fertigstellung der neu errichteten Zufahrtsstraße ist es erforderlich,<br />
entsprechend § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)<br />
diese Straße als Ortsstraße (§ 3 SächsStrG) zu widmen. Sie soll die<br />
Bezeichnung „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ erhalten. Die Länge der<br />
Straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ beträgt 0,190 km und ist eine<br />
Teilfläche der Flurstücke Nr. 496/1 und 495/1 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Zufahrtsstraße zum<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“ zur Ortsstraße<br />
„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ mit Wirkung vom 20.12.2<strong>01</strong>2 zu<br />
widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Beschluss 50 / 09 / 12<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
hier: Beschluss zur Widmung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt<br />
2“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
Sachlage:<br />
Die Straße im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG<br />
IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes hergestellt.<br />
Mit Fertigstellung der neu errichteten Zufahrtsstraße ist es erforderlich,<br />
entsprechend § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)<br />
diese Straße als Ortsstraße (§ 3 SächsStrG) zu widmen. Sie soll die<br />
Bezeichnung „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ erhalten. Die Länge der<br />
Straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ beträgt 0,195 km und ist eine<br />
Teilfläche des Flurstückes Nr. 410 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Zufahrtsstraße zum<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“ zur Orts-<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 13<br />
straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ mit Wirkung vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu<br />
widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 51 / 09 / 12<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
hier: Beschluss zur Widmung des Feuerwehrweges 1 <strong>Treuen</strong>er<br />
Höhe Zufahrt 1 im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
Sachlage:<br />
Der Feuerwehrweg 1 im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />
Höhe – TG IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes<br />
hergestellt. Somit ist eine Widmung entsprechend § 6<br />
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) erforderlich. Nach § 3<br />
SächsStrG wird der Feuerwehrweg 1 zur Löschwasserentnahmestelle<br />
in die Straßenklasse „beschränkt-öffentlicher Weg“ eingeteilt.<br />
Der Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1 wird an der Ortsstraße<br />
„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ bis zur Löschwasserentnahmestelle<br />
als Feuerwehrzufahrt genutzt.<br />
Der „Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ hat eine Länge<br />
von 0,230 km und ist eine Teilfläche der Flurstücke Nr. 495/1, 494/1<br />
und 496/1 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, den „Feuerwehrweg 1<br />
<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />
Höhe – TG IV“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung<br />
vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 52 / 09 / 12<br />
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />
hier: Beschluss zur Widmung des Feuerwehrweges 2 <strong>Treuen</strong>er<br />
Höhe Zufahrt 2 im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe –<br />
TG IV“<br />
Sachlage:<br />
Der Feuerwehrweg 2 im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />
Höhe – TG IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes<br />
hergestellt. Somit ist eine Widmung entsprechend § 6<br />
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) erforderlich. Nach § 3<br />
SächsStrG wird der Feuerwehrweg 2 zur Löschwasserentnahmestelle<br />
in die Straßenklasse „beschränkt-öffentlicher Weg“ eingeteilt.<br />
Der Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2 wird an der Ortsstraße<br />
„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ bis zur Löschwasserentnahmestelle<br />
als Feuerwehrzufahrt genutzt.<br />
Der „Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ hat eine Länge<br />
von 0,380 km und ist eine Teilfläche von den Flurstücken Nr. 410<br />
und 549/8 der Gemarkung Pfaffengrün.
SEITE 14 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, den „Feuerwehrweg 2<br />
<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />
Höhe – TG IV“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung<br />
vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 53 / 09 / 12<br />
Sanierung “Obere Stadt“<br />
hier: Beschluss über die 2. Erhöhung der Förderung Innere Herlasgrüner<br />
Straße 26<br />
Sachlage:<br />
Im Zuge der Maßnahmedurchführung haben sich Probleme in<br />
Bezug auf die Tragfähigkeit von Holzbauteilen im Dachgeschoss<br />
sowie die Stabilität einer Außenwand ergeben. Es ist ein entsprechender<br />
Baukostenmehraufwand i.H.v. 13.317,00 € zu erwarten.<br />
Es handelt sich um unvorhersehbare Aufwendungen, die eine entsprechende<br />
Anpassung der beschlossenen Förderung rechtfertigen.<br />
Die erhöhten Kosten an der äußeren Gebäudehülle führen zu einer<br />
um rund 5.327,00 € aufgestockten Bezuschussung. Somit beträgt<br />
der Gesamtförderbetrag nunmehr insgesamt 34.763,18 Euro, statt<br />
vorher 29.436,32 €.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, bezüglich der Vereinbarung<br />
über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
am Gebäude Innere Herlasgrüner Straße 26,<br />
Flurstück 377 der Gemarkung <strong>Treuen</strong> mit dem Eigentümer <strong>Treuen</strong>er<br />
Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH der Erhöhung des Zuschusses<br />
um ca. 5.327,00 € auf 40 % der förderfähigen Baukosten<br />
auf maximal 34.763,18 Euro zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 54 / 09 / 12<br />
Sanierung “Obere Stadt“<br />
hier: Beschluss über den Abschluss des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages<br />
Bismarckplatz 3<br />
Sachlage:<br />
Das Gebäude Bismarckplatz 3 befindet sich im Sanierungsgebiet<br />
„Obere Stadt“. Die Instandsetzung des Gebäudes ist eine förderfähige<br />
Einzelmaßnahme nach der maßgeblichen Fördervorschrift.<br />
Es liegt eine beschränkte Ausschreibung/Auswertung von Kostenangeboten<br />
vor.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, dem Abschluss der Vereinbarung<br />
über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
am Gebäude Bismarckplatz 3,<br />
Flurstück 344 der Gemarkung <strong>Treuen</strong> mit der Eigentümerin Eva-<br />
Maria Wolff zuzustimmen. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten<br />
der Maßnahme durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von<br />
40 % der förderfähigen Baukosten in Höhe von 5.160,00 Euro.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 55 / 09 / 12<br />
Sanierung “Obere Stadt“<br />
hier: Beschluss über den Abschluss des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages<br />
W.-Rathenau-Straße 1/3 – Abschnitt 1:<br />
Dachbodendämmung<br />
Sachlage:<br />
Das Gebäude W.-Rathenau-Straße 1/3 befindet sich im Sanierungsgebiet<br />
„Obere Stadt“. Die Instandsetzung des Gebäudes ist eine<br />
förderfähige Einzelmaßnahme nach der maßgeblichen Fördervorschrift.<br />
Es liegt eine Kostenschätzung über die auszuführenden<br />
Leistungen vor.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, dem Abschluss der Vereinbarung<br />
über die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen<br />
am Gebäude W.-Rathenau-Straße 1/3, Flurstück 478/8 der Gemarkung<br />
<strong>Treuen</strong> mit dem Eigentümer <strong>Treuen</strong>er Wohnungsverwaltungsgesellschaft<br />
mbH zuzustimmen. Die Stadt beteiligt sich an den<br />
Kosten der Maßnahme durch Gewährung eines Zuschusses in<br />
Höhe von 40 % der förderfähigen Baukosten in Höhe von 23.358,00<br />
Euro.<br />
Die Deckung der überplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von<br />
10.873,00 € erfolgt über<br />
1. die eingesparten Eigenmittel Sanierungsgebiet „Obere<br />
Stadt“ Stadtumbau Ost - Programmaufnahme<br />
(HH-Stelle 2.6150.9510.00-108) in Höhe von 2.000,00 €<br />
2. die ungeplante Einnahme Straßendurchlass Fronberg (HH-<br />
Stelle 2.6300.3610.00-180) in Höhe von 8.873,00 €.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0
1. AUSGABE<br />
Beschluss 56 / 09 / 12<br />
Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />
und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />
Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Los 7 Estricharbeiten<br />
Sachlage:<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 7 Estricharbeiten<br />
wurden folgende Firmen beteiligt:<br />
- Fa. Abdichtungs- und Estrichbau GmbH, Gersdorf<br />
- Fa. Ebert, Falkenstein<br />
- Estrichleger Ehrhardt, Rebesgrün<br />
- Fa. Lieberth-Bau GbR, Netzschkau<br />
Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 2 Firmen ein Angebot<br />
abgegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />
für Los 7 Estricharbeiten an die Fa. Abdichtungs- und<br />
Estrichbau GmbH, Gersdorf zu einer Angebotssumme von<br />
5.751,82 € brutto.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 57 / 09 / 12<br />
Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />
und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />
Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Los 8 Malerarbeiten<br />
Sachlage:<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 8 Malerarbeiten<br />
wurden folgende Firmen beteiligt:<br />
- Fa. Gnüchtel, <strong>Treuen</strong><br />
- Fa. Kropfgans, <strong>Treuen</strong><br />
- Fa. Heinze, Auerbach<br />
- Fa. Groß, Ellefeld<br />
Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 2 Firmen ein Angebot<br />
abgegeben. Die beiden <strong>Treuen</strong>er Firmen haben ihre Teilnahme<br />
abgesagt.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />
für das Los 8 Malerarbeiten an die Fa. Heinze GmbH, Auerbach<br />
zu einer Angebotssumme von 7.257,81 € brutto. Der Anteil<br />
der Kosten im Bestand wird der TWV GmbH in Rechnung gestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 15<br />
Beschluss 58 / 09 / 12<br />
Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />
und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />
Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Los 9 Fliesenverlegearbeiten<br />
Sachlage:<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 9 Fliesenverlegearbeiten<br />
wurden folgende Firmen beteiligt:<br />
- Fa. Feige, <strong>Treuen</strong><br />
- Fa. Groll, <strong>Treuen</strong><br />
- Fa. Fliesen-Albert, Reichenbach<br />
- Fa. Fliesen Mädler GbR, Reichenbach<br />
Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 3 Firmen ein Angebot<br />
abgegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />
für das Los 9 Fliesenverlegearbeiten an die Fa. Fliesen Mädler<br />
GbR, Reichenbach zu einer Angebotssumme von 3.166,91 ⇔<br />
brutto.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war ein Stadtrat<br />
(M. Berndt) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Beschluss 59 / 09 / 12<br />
Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />
und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />
Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Los 10 Bodenbelagsarbeiten<br />
Sachlage:<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 10 Bodenbelagsarbeiten<br />
wurden folgende Firmen beteiligt:<br />
- Fa. Wohnstore Kießling GmbH Plauen<br />
- Fa. Bodenverlegung Bolz, Ellefeld<br />
- Fa. Bodenverlegung Hundt, Auerbach<br />
- Fa. Raumausstatter Schönfelder, Rodewisch<br />
Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 3 Firmen ein Angebot<br />
abgegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />
für das Los 10 Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Bodenverlegung<br />
Bolz, Ellefeld zu einer Angebotssumme von 7.099,18 ⇔<br />
brutto. Der Anteil Brandschutz im Bestand wird der TWV GmbH in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20
SEITE 16 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 60 / 09 / 12<br />
Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />
und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />
Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Los 11 Trockenbauarbeiten<br />
Sachlage:<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 11 Trockenbauarbeiten<br />
wurden folgende Firmen beteiligt:<br />
- Fa. Dienstleistung und Trockenbau Kirstein <strong>Treuen</strong><br />
- Fa. Trockenbau Behrendt, Rodewisch<br />
- Fa. Trockenbau Ebert, Falkenstein<br />
- Fa. Trockenbau Kober, Plauen<br />
Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 3 Firmen ein Angebot<br />
abgegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />
für das Los 11 Trockenbauarbeiten an die Fa. Trockenbau<br />
Behrendt, Rodewisch zu einer Angebotssumme von 7.252,31 ⇔<br />
brutto. Der Anteil Brandschutz im Bestand wird der TWV GmbH in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Hinweis: Die Sachverhalte der einzelnen Beschlüsse wurden nur teilweise<br />
wieder gegegeben.<br />
Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am<br />
19.12.2<strong>01</strong>2 gefasst wurden:<br />
Beschluss-Nr. 09/09/2<strong>01</strong>2 n. ö.:<br />
Der Stadtrat beschließt die Verleihung des Bürgerpreises 2<strong>01</strong>2 an<br />
zwei Bürger der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
INFORMATIONEN<br />
AUS DER STADT TREUEN<br />
Neuerwerbung der Stadtbibliothek<br />
<strong>Treuen</strong> Januar 2<strong>01</strong>3<br />
Belletristik:<br />
Blunt, Giles: Eisiges Herz (Krimi)<br />
Grange, Jean-Christohe: Choral des Todes (Thriller)<br />
Golz, Manuela: Graue Stars (Humor)<br />
Baldacci, David: Das Versprechen (Familienschicksal)<br />
Fröhlich, Susanne: Frischhalteabkommen – Länger Freude am Mann<br />
(Humor)<br />
Evers, Harald: Der dunkle Pakt (Fantasy)<br />
Jinks, Catherine: Die Ketzer von Narbonne (Histor. Roman)<br />
Binchy, Maeve: Echo vergangener Tage (Irlandroman)<br />
Pennacchi, Matteo: Ohne Geld um die Welt (Erlebnisbericht)<br />
Ruge, Gerd: Sibirisches Tagebuch (Erlebnisbericht)<br />
Bahre, Jens: Die Sekte (Thriller)<br />
Matray, Maria: Die Liebenden (Biogr. Roman)<br />
Wintersteiner, Marianne: Die Amme des Zaren (Biogr. Roman)<br />
Obermeier, Siegfried: Die Hexenwaage (Histor. Roman)<br />
Lynch, Sarah-Kate: Ein gewisses Prickeln (Familiensage)<br />
Gregory, Philippa: Die weise Frau (Histor. Roman)<br />
Mankell, Henning: Erinnerung an einen schmutzigen Engel (Frauenschicksal)<br />
James, El: Shades of Grey – Befreite Lust (3)<br />
DiFulvio, Luca: Der Junge der Träume schenkte (Kinderschicksal)<br />
Hofmann, Corinne: Afrika, meine Passion (Afrikaroman)<br />
Neuhaus, Nele: Böser Wolf (Krimi)<br />
Bretton, Barbara: Im Himmel der Liebe (Liebesroman)<br />
John, Gisa: Mein Mann ist mein Hobby (Humor)<br />
Kinder- und Jugendliteratur:<br />
Meine allerersten Tiergeschichten (Bilderlesebuch, ab 2 Jahren)<br />
Smith, Lisa J.: In der Schattenwelt – Tagebuch eines Vampirs (Fantasy,<br />
Jugendroman)<br />
Unterwasserwelt (Bilderlesebuch)<br />
500 phantastische Tatsachen (Wissenswertes aus aller Welt, ab 10 Jahren<br />
Schlaf schön mit Benjamin Blümchen (Gute-Nacht-Geschichten)<br />
Tierkinder entdecken auf dem Bauernhof (Bilderlesebuch, ab 4 Jahren)<br />
Licht an! – Hexen, Elfen und Gespenster<br />
Die drei ??? Kids – Geisternacht (Dreifachband)<br />
Pony Zauberfee (Bilderlesebuch, ab 3 Jahren)<br />
Die drei !!! – Betrug beim Casting (Detektivgeschichte)<br />
Probst, Karin: Ganz schön selbstbewusst! (Ratgeber für Mädchen)<br />
Logik-Rätsel (Rätselspaß, ab 9 Jahren)<br />
Adrian, Lara: Erwählte der Ewigkeit (Fantasy, Jugendroman)<br />
Warrington, Freda: Vaethyr – Die andere Welt (Fantasy, Jugendroman)<br />
Sachliteratur:<br />
Steinkamp, Anja: Unser Meerschweinchen (Ratgeber Tierhaltung)<br />
Neubauer, Christine: Die Vollweib - Diät<br />
Hofmann, Maria: Arnika, Heilmittel der Natur<br />
Geheime Gesellschaften – Regeln, Riten, Bräuche<br />
Blanchard, Ken: Die Leadership - Pille : Was Mitarbeiter heute wirklich<br />
motiviert<br />
Kast-Zahn: Gelassen durch die Trotzphase (Elternratgeber)
1. AUSGABE<br />
Hensel, Wolfgang: Wächst nicht gibt’s nicht (Antworten auf die 100<br />
wichtigsten Gartenfragen)<br />
Dreßler, Margarete: Die Heilkraft der Beeren (Gesundheitsratgeber)<br />
Schnelle Backstube<br />
Moras, Ingrid: Perlenschmuck (Kreatives Gestalten)<br />
Beck, Barbara: Vom Königsbett zum Schafott (Frauen als Opfer von Intrigen)<br />
Herbers, Klaus: Der Weg der Jakobspilger<br />
Durch Land und Zeit – Das Vogtlandjahrbuch<br />
Hirschhausen, Eckart von: Wohin geht die Liebe, wenn sie durch den<br />
Magen durch ist?<br />
Marco Polo Reiseführer Kärnten<br />
Vogelstimmen erkennen (Gesänge und Rufe von 75 heimischen Arten)<br />
Musik-CDs:<br />
Springsteen, Bruce: The Essential (Popmusik)<br />
Faulkner, Newton: Write it on your skin (Popmusik)<br />
Hörbücher:<br />
Gerritsen, Tess: Angst in deinen Augen (Thriller)<br />
Durst-Benning, Petra: Die Glasbläserin (Frauenschicksal)<br />
Hörspiele für Kinder:<br />
Die drei !!! – VIP-Alarm<br />
Fünf Freunde und das Bootshaus in der Nebelbucht<br />
TKKG – Spion auf der Flucht<br />
Das magische Baumhaus – im Tal der Löwen<br />
DVD:<br />
Der Klang des Herzen (Familienfilm)<br />
Rango (Animationsfilm)<br />
Das Pilzjahr 2<strong>01</strong>2 im „<strong>Treuen</strong>er Land" (Teil 3)<br />
Im September pendelten die Temperaturen um die 20°C. Zögerliches<br />
Pilzwachstum war zu bemerken. Öfters fand man die<br />
wohlschmeckende Krause Glucke. Riesentrichterlinge (E/03.09)<br />
wuchsen fortan in einem Garten in Schreiersgrün und auch im<br />
Stadtgebiet.<br />
Gewitter, Sturm und Starkregen peitschte am Abend des elften<br />
September durch das Land! Das Unwetter belebte spontan die<br />
Pilzwelt. Schon am 13.09. konnten u.a. Steinpilze und Kupferroter<br />
Gelbfuß abgemessert werden. Fast vor der Haustüre wuchsen<br />
Gegürtelter Egerling in mehreren Wellen, Stadtchampignon,<br />
Espenrotkappe (alle E) und in Hexenringen der giftige Kahle<br />
Krempling. Rote Fliegenpilze schmückten Wald und Flur! Reizker<br />
und Graublättrige Erdritterlinge (E) umsäumten die Waldwege.<br />
Der Grobschuppige Champignon = Dünen- oder Salzegerling<br />
genannt, wurde nach längerer Abstinenz im Straßengraben<br />
bei Schreiersgrün in Richtung Oberlauterbach geortet.<br />
Er gilt bei uns als ungenießbar. In Ungarn soll er als Speisepilz<br />
auf Märkten gehandelt werden! Der im Vorjahr erstmals in<br />
Schreiersgrün aufgefundene Goldfarbene Glimmerschüppling<br />
(E/18.09) präsentierte sich wieder. In einem Garten an der Rudolf-Breitscheid-Straße<br />
wuchsen giftige Seifenritterlinge (16.09.).<br />
Die mit Alkohol giftig wirkenden Keulenfußtrichterlinge (23.09.)<br />
waren oftmals zu finden, seltener der Parasolpilz, aber immer<br />
häufiger Safranschirmpilze (beide E). Es wurde herbstlich! Meinem<br />
Schreiersgrüner Pilzfreund gelang am 06. Oktober ein bedeutender<br />
Pilzfund. Mit Spürsinn und außergewöhnlichem<br />
Scharfblick entdeckte er im Wald den Kleinen Nesterdstern (U)!<br />
Ein Erstfund im <strong>Treuen</strong>er Land! Im Oktober gab es stürmische<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 17<br />
und regnerische Abläufe. Höchste Temperatur mit ca. 22°C gab<br />
es vom 19. bis 21. Oktober. Danach fielen die Werte früh in den<br />
Minusbereich. In den Abendstunden des 26.10. bildete sich<br />
eine erste Schneedecke. Der Winterdienst wurde aktiv! Es war<br />
schon das Aus für den „normalen" Pilzsammler, der bis dahin<br />
in ergiebigen Pilzfunden schwelgte. Bis zum vorzeitigen Wintereinbruch<br />
wurden z. B. Violette- und vermehrt Blaßblaue Rötelritterlinge,<br />
Steinpilze, Eichenrotkappen, viele Birkenpilzarten, z.<br />
T. massenhaft, so wie die weitere Palette von den vorzüglich<br />
schmeckenden Röhrlingen gesammelt. Trompetenpfifferlinge<br />
wurden nur einige wenige im Sammelgut gesichtet, ihr Vorkommen<br />
war eigentlich relativ spärlich. Dagegen wuchsen dieses<br />
Jahr wieder Schneepilze, auch Schwarzfaseriger Ritterling<br />
(E/24.10) genannt. Der zu den Gelbfüßen zählende Kupferrote<br />
Gelbfuß (E) konnte in einem Revier förmlich vom Waldboden<br />
gepflückt werden.<br />
Freunde des Hallimasch (E) konnten ihre Körbe wieder füllen,<br />
ebenso mit Graublättrigen schmackhaften Schwefelköpfen.<br />
Pantherpilze wuchsen wieder am Bismarckplatz. Zerstört wurden<br />
dort viele durch Zertreten oder herausreißen, so dass gewissenhaftes<br />
auszählen nicht mehr möglich war! Daher kann<br />
hier nur eine vorsichtige Schätzung von etwa 120 dieser Giftpilze,<br />
einschließlich des Vorkommens unter einer Wallnuss im<br />
Privatgelände des Gewerbegebietes, abgegeben werden!<br />
Am 02.November wurde ein Korb voller knackiger, frisch gewachsener<br />
Maronen und ein prächtiger Gelber Knollenblätterpilz<br />
(G) vorgezeigt. Er bekam noch seinen Platz im <strong>Treuen</strong>er<br />
Pilzschaukasten! In der Folgezeit erfreuten sich Glimmertintlinge<br />
ihres Daseins. Sie wirken mit Alkohol giftig! Essbare Samtfußrüblinge<br />
(Hüte) und Austernseitlinge wuchsen im <strong>Treuen</strong>er<br />
Stadtgebiet.<br />
Im Bereich der Treba wuchsen wiederholt, wie im Vorjahr, der<br />
Goldfellschüppling. Er wird auch Hochtrohnender Schüppling<br />
genannt und gilt als ungenießbar. Insgesamt gesehen, war das<br />
nun zu Ende gehende Pilzjahr 2<strong>01</strong>2 besonders reich an Pfifferlingsfunden,<br />
Steinpilzen und Birkenpilzen. Erst im Herbst konnten<br />
zahlreicher Maronenröhrlinge gesammelt werden, die<br />
ersten schon im Verlauf des Juni! Die erfreulichen Erstfunde im<br />
„<strong>Treuen</strong>er Land" sind im Bericht genannt. Besonders pilzreich<br />
waren die Monate Juli und Oktober!<br />
Noch wurden am 13. November im Schreiersgrüner Revier Lilastielige<br />
Rötelritterlinge (E) an geschützten Stellen in einer<br />
Wiese gesammelt und kurz darauf im Wald noch frisch gewachsene<br />
Trompetenpfifferlinge<br />
gefunden. An diesem Tag<br />
waren die Temperaturen<br />
früh örtlich schon unter 0°C,<br />
nachmittags stiegen die<br />
Werte bis auf plus 5°C. Der<br />
14. November brachte mit<br />
minus 5°C nun das Ende<br />
der Pilzsaison. Es verbleiben<br />
somit nur noch die kälteresistenden<br />
Winterpilze als<br />
Sammlerfreuden! Wieder<br />
möchte ich mich an dieser<br />
Stelle bei allen Pilzfreunden<br />
für ihre Tipps, Hinweise und<br />
die bereitgestellten Pilze für<br />
den <strong>Treuen</strong>er Pilzschaukasten<br />
bedanken.<br />
Die Pilze überreichten Pilzfreunde<br />
aus Christgrün, Her-<br />
Austernseitlinge am Buchenstamm
SEITE 18 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
lasgrün, Limbach, Pfaffengrün, Hartmannsgrün, Weißensand,<br />
Rebesgrün, Schreiersgrün, Oberlauterbach, Thoßfell und <strong>Treuen</strong><br />
zur Ausstellung.<br />
H.-G. Philipp<br />
Pilzberatung <strong>Treuen</strong><br />
Neues aus der „Spatzenburg"<br />
Lichterfest<br />
Am 24.11.2<strong>01</strong>2 war ab 15.00 Uhr ein reges Treiben auf den Feuerwehrplatz<br />
in Hartmannsgrün zu beobachten. Das Team der<br />
„Spatzenburg" hatte zum „Lichterfest" eingeladen. Gleich zu Beginn<br />
des Festes ging ein ganz besonders herzlicher Dank an das<br />
Team der Feuerwehr Hartmannsgrün. Sie hatten ganz unbürokratisch<br />
ihre Feuerwehrräume für die Bauphase des Hortanbaus<br />
ans Kindergartengebäude zur Verfügung gestellt. Auch unsere<br />
Bürgermeisterin Frau Andrea Jedzig besuchte uns wieder und<br />
überraschte die Kinder mit einem Geschenk, vielen Dank.<br />
Auf dem Feuerwehrplatz war den ganzen Nachmittag ein reges<br />
Treiben angesagt. Es duftete verführerisch nach selbstgemachten<br />
gebrannten Mandeln, Waffeln, selbstgebackenen Plätzchen,<br />
Pfefferkuchen, Muffins, Quarkstollen, Gewürzkuchen und leckeren<br />
Kinderpunsch. Natürlich kamen auch die deftigen Speisen,<br />
wie Roster, Steak und Wiegebraten nicht zu kurz. Aber das war<br />
noch nicht alles, am Glücksrad konnte man tolle Preise gewinnen.<br />
Beim Geschenkestand gab es viele selbstgebastelte Dekosterne,<br />
Papiersterne, 3-D-Sterne, Glaslichter, Faltlaternen,<br />
Holzlaternen, Wachskerzen, Kerzenkugeln, Zapfenmännchen,<br />
Wichtel, und Zimtseife.<br />
Im neuen Feuerwehrhaus wurden wunderschöne Lampions gebastelt,<br />
welche gleich am Abend zum Lampionumzug durch<br />
unser Dorf ausprobiert wurden.<br />
So blicken wir zufrieden auf ein gelungenes Fest zurück.<br />
Die Umsetzung wäre natürlich nicht möglich gewesen, wenn uns<br />
nicht unsere lieben Elternvertreter von der Planung über die<br />
Durchführung bis hin zu den Aufräumungsarbeiten tatkräftig unterstützt<br />
hätten. Vielen Dank auch an die anderen Eltern, die für<br />
unseren Kaffeestand das leckere Gebäck gebacken haben. Ein<br />
weiterer Dank geht an die Betriebe und Geschäfte der Region<br />
wie: Mayer-Schuhe, Posemann- Zeltverleih, Seeger Steinmetzbetrieb,<br />
Sub Way, Pauli Offsetdruck, Hartcrom Winter, Haustechnik,<br />
Gett-Geräte Technik, Feustel Gartenbau, Blumenladen<br />
Zeitz, Fa Beton-Technik-Franke Eich, HAKA Frau Gruner, Sparkasse<br />
<strong>Treuen</strong>, Rhapsodie, Reisebüro Gruschwitz, Illgen, Sport<br />
Reichelt, Schreibwaren Frau Wohlrab, Foto Pieschel, Pelikan<br />
Apotheke, Apotheke Krumbiegel, Textil Kraus, Pieschels-Eiscafe,<br />
SGT Containerdienst, Kohlen- König, Salon Tröger, Partyservice<br />
Daniela Seumel, Volkshaus Ralf Stöckel, Architekturbüro<br />
Leipold, Maschinenbau Leipold, Metallbau Zeitler, <strong>Treuen</strong>er<br />
Auto und Reifendienst, Tischlerei Grüner Rodewisch, Pöhler Triathlon,<br />
Landwirtschaftsbetrieb Fam. Schmalfuß Gospersgrün.<br />
Neues vom Hortanbau<br />
Wie schon berichtet, haben die Kinder unserer Einrichtung mit<br />
großer Begeisterung beobachtet, wie die neue Klärgrube gebaut<br />
und die Baugrube ausgehoben wurde.<br />
Ebenfalls mit großem Interesse verfolgten sie die Maurerarbeiten<br />
und staunten wie schnell der Anbau wuchs. Als das Material<br />
für das Dach angeliefert und aufgebaut wurde, waren die Kinder<br />
sehr aufgeregt und staunten wie schnell die Bauarbeiter fertig<br />
waren. Als letztes, vor der Winterpause, wurden die Fenster und<br />
Türen eingesetzt. Nun sind die Kinder schon neugierig wie es<br />
nach der Winterpause mit dem Bau weiter geht.<br />
Weihnachtsfeier in der „Spatzenburg"<br />
Am 19.12.2<strong>01</strong>2 war es wieder so weit, pünktlich 8.00 Uhr begann<br />
der Tag mit einem gemütlichen Weihnachtsfrühstück. Dann<br />
ging es in die Feuerwehr. Auf der großen Leinwand im Hortraum<br />
sahen die Kinder einen Trickfilm von der Schildkrötenfamilie.<br />
Als sie wieder in der Kita angekommen waren, war die Aufregung<br />
groß, denn nun kam der Weihnachtsmann. Wer ein Gedicht<br />
oder Lied konnte, bekam dann noch ein Geschenk. Für<br />
die Hortkinder, die zu dieser Zeit noch in der Schule schwitzten,<br />
ließ er Geschenke mit einem schönen Gruß da, denn er musste<br />
noch in andere Einrichtungen. Als die Hortkinder am Nachmittag<br />
ihre Feier hatten, freuten sie sich natürlich auch sehr über<br />
die Geschenke.<br />
Horst Drehmann – Europameister mit seinen<br />
Tauben<br />
Bei der 27. EE - Europaschau im Dezember 2<strong>01</strong>2 in Leipzig<br />
wurde Züchter Horst Drehmann aus <strong>Treuen</strong> Europameister mit<br />
seiner Tauben-Rasse Schlesische Kröpfer, rot-schimmel.<br />
Herzlichen Glückwunsch!
1. AUSGABE<br />
Vuchtlännische Schnookn<br />
Fortsetzung<br />
Nummer 17<br />
Dort in der Gegnd, wu se de meesten „aa“ nei de Wirter machen<br />
Un itze, naa die sogn jetze, getts nei de Reingbacher Gegend,<br />
neis nördliche Vochtland, wu se in viele Wirter e „aa“ neimachn.<br />
Abber aufpassen missen die, denn de Sachsen sei net weit, vur<br />
allem mit ihrer Sprooch.<br />
Dort haaßts: „Kaaf mir moll e Pfaar, wos racht fatzt!“<br />
Nei unner Stammwertshaus sei mir gar ze gern gange. Wenn<br />
mr kann richtschen Grund gefunne hamm, dann hamm mir ebn<br />
blinde Kindtaaf gefeiert.<br />
Iech hatt mei neie Laadergack nahgericht. Un immer wieder<br />
guck iech hie ze demm Fanster, ha do hängt mei scheene neie<br />
Laadergack.<br />
Dann hamm mr de Speisekart studiert. Do gabs viel: Sammeln,<br />
Kaas, Ludeln, Flaasch mit wenich Spack, abber viel Schinken,<br />
Flack, Griegeniffte un noch e ganze Meng, aa Antenbroten. Mir<br />
hamm abber Bambes un Preiselbeer gassen. Un dös hot gut<br />
geschmeckt, galle?! Zeletzt hamm mr zegoar de Taller ausgelackt.<br />
Nu, e poar Bier ho iech aa noch neigelossen.<br />
Doch dann, do guck iech doch widder hie ze demm Flack beim<br />
Fanster, ach du Schrack, mei schiene neie Ladergack is fei<br />
wack!<br />
„Nu aam“, maant do dr Wirt, „vurhin ho iech se noch gesaah,<br />
sue e Pach! Abber ne Hafting dodrfier iebernamm iech fei net!“<br />
Un mei Gald woar aa noch in dr Gack, sue e saltenes Pach!<br />
Siegfried Petzold<br />
Vuchtlännische Schnookn<br />
Von Herrn Klaus Kohl mit Unterstützung von Herrn Siegfried Petzold.<br />
Nummer 18<br />
Wos allis in dr Schul dr nebn (dorrnehm) geh kah<br />
E Lehrer hot ieber de innren Organe redn wolln.<br />
Er froocht de Kinner, wie mr denn Darm nenne, der uns Wieheding<br />
(Bauchschmerzen) bringe kah.<br />
Dr Koarl rieft nei: „Herr Lehrer, dös kah ner dr Schendarm (Gendarm)<br />
sei!“<br />
Nummer 19<br />
E ganz Frescher<br />
Dr Klaa Fritz is widder moll in dr Schul ganz bies. Dös reicht dr<br />
Lehrerin un se schreit ne ah: „Nur 8 Tage möchte ich mal Deine<br />
Mutter sein!“<br />
Dr Fritz ieberlecht ewing un socht: „Do muss iech mol mit mann<br />
Voater redn, vielleicht will r Sie e poar Tooch zr Fraa!“<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
ORTSCHAFT EICH<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 19<br />
Wir wünschen allen Vereinsmitgliedern,<br />
deren Familien�sowie all unseren�Bürgerinnen<br />
und Bürgern Gesundheit und ein wunderschönes<br />
und erfolgreiches Neues Jahr.<br />
Familienverein Eich/Sa e.V.<br />
Der Vorstand<br />
Ein aufregender Jahresrückblick<br />
Wenn ein neues Jahr beginnt blickt man oft auf das Vergangene<br />
zurück.<br />
Auch wir Kinder von den „ Kleinen Strolchen" aus Eich wollen<br />
dies tun. Sehr viel haben wir im letzten Jahr erlebt und möchten<br />
Euch davon berichten.<br />
Das Jahr 2<strong>01</strong>2 begann mit viel Schnee, was uns veranlasste<br />
einen tollen Wintersporttag mit unseren Eltern durchzuführen.<br />
Es wurde eine lustige Rodelpartie mit anschließendem gemütlichen<br />
Beisammensein mit Tee und Würstchen.<br />
Eine große Faschingsparty mit tollen Überraschungen gab es<br />
im Februar.<br />
Zum Muttertag im Mai luden wir unsere Muttis in den Kindergarten<br />
ein. Hier überraschten wir sie mit selbstgebackenem Kuchen,<br />
Kaffee und kleinen Geschenken.<br />
Im Juni feierten wir mit unseren Omas und Opas einen „Oma-<br />
Opa- Tag". Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir mit den<br />
Großeltern im Garten bei Kaffee und Kuchen sitzen und sie mit<br />
einem kleinen Programm erfreuen.<br />
Ein großer Höhepunkt war für uns der Beginn des Umbaus unserer<br />
Einrichtung. Ab Juli rückte zur Begeisterung aller Kinder<br />
der Bagger an und begann mit dem Abriss des schon lange<br />
baufälligen Hintergebäudes. Fast jeden Tag konnten wir nun beobachten<br />
wie der Bagger arbeitete, wie Pflastersteine verlegt<br />
wurden und ein neuer Zaun entstand. Es wurde in unseren Zimmern<br />
Fluchttüren eingebaut, wir bekamen eine Treppe und eine<br />
Rampe, im Treppenhaus eine Glaswand und eine Brandmeldeanlage<br />
wurde installiert.
SEITE 20 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
Ende Juli feierten wir unser diesjähriges Abschlussfest. Wir fuhren<br />
in den „Park der Generationen" nach Reichenbach. Alle Eltern<br />
haben mitgeholfen dort ein großes Picknick zu veranstalten.<br />
Groß und Klein hatten viel Spaß auf dem Spielplatz und<br />
als Überraschung kam Zauberer Erik zu uns.<br />
Im November fand unser Herbstfest statt, wir waren mit unseren<br />
Eltern Drachen steigen und anschließend gab es noch einen leckeren<br />
Grillabend.<br />
Auch im Dezember ist viel los gewesen. Wie in jedem Jahr gestalteten<br />
wir ein kleines Programm mit Liedern, Gedichten und<br />
Theaterstück für die Seniorenweihnachtsfeier bei uns im Dorf-<br />
Haus, was uns immer viel Freude bereitet. Vielen Dank für die<br />
Geschenke!<br />
Nach einem „ Mutti -Bastelabend", Anfang Dezember und unserer<br />
Weihnachtsfeier mit den Eltern am 12.12. ließen wir das Jahr<br />
gemütlich ausklingen.<br />
Auch haben wir in diesem Jahr sehr viel gelernt. So erinnern wir<br />
uns u.a. an unsere Projekte z.B. zur „ Gesunden Ernährung<br />
„oder „ Was raschelt da im bunten Laub" und unser „Ausflug"<br />
in das „Reich der Sinne". Bei Liedern, Tänzen, Geschichten und<br />
Experimenten hierfür hatten wir immer viel Spaß. Auch eine Verkehrserziehung<br />
für die Vorschüler mit dem ADAC war ein Höhepunkt.<br />
Wir werden sicher auch im Jahr 2<strong>01</strong>3 viel lernen, erleben, experimentieren<br />
und forschen sowie Feste feiern. Davon werden wir<br />
Euch berichten.<br />
ORTSCHAFT HARTMANNSGRÜN /<br />
PFAFFENGRÜN<br />
Neujahrsturnier 2<strong>01</strong>3<br />
Die Kinder und ihre Erzieher<br />
von den „Kleinen Strolchen“ aus Eich<br />
Zum 13. Mal führte die SG Pfaffengrün ihr traditionelles vereinsinternes<br />
Hallenfußballturnier in der Sporthalle <strong>Treuen</strong> durch.<br />
Mittlerweile gehört auch zum festen Bestand des Turnieres,<br />
dass eine Mannschaft der Eltern unserer C- und B-Jugendlichen<br />
am Turnier teilnahm und wesentlich das Niveau des Turniers mit<br />
bestimmte. Natürlich hatten sich auch die Jugendlichen viel für<br />
das Turnier vorgenommen, aber am Ende reichte es nur für den<br />
7. und 8. Platz. Erwartungsgemäß setzten sich die 1. und 2.<br />
Mannschaft durch und belegten die beiden ersten Plätze. Die<br />
Frauen der Spielgemeinschaft Pfaffengrün/ Zobes zeigten eine<br />
gute Moral und schlugen sich wacker in der Männerdomäne.<br />
Als beste Torschützen konnten die Sportfreunde Stefan Spitzner,<br />
Tobias Rink und Michael Schaarschmidt mit je 5 Treffern<br />
ausgezeichnet werden. Zum besten Torhüter wurde Sportfreund<br />
Sven Cislak gekürt.<br />
Zu einem vereinsinternen Turnier gehört auch, dass die Nachwuchskicker<br />
nicht vergessen werden. Beim Turnier mit drei<br />
Mannschaften aus den Vereinen Pfaffengrün und Zobes konnten<br />
sich die Eltern und die vielen Zuschauer vom Können der F<br />
Jugend überzeugen.<br />
Ein besonderer Dank gilt Wolfgang Hartenstein (Wettkampfbüro)<br />
sowie Carmen Kropp und Sieglinde Hentschel für die gute Versorgung<br />
während der Veranstaltung.<br />
Gerhard Jacobi<br />
1. Vorsitzender<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
Allen Mitgliedern und Freunden vom<br />
Heimatverein Holzbachtal e.V.<br />
Freude und Gesundheit im Neuen Jahr.<br />
Regina Heckel<br />
Seniorenweihnachtsfeier in Pfaffengrün<br />
Am Samstag, den 15.12.2<strong>01</strong>2 hatte der Heimatverein Holzbachtal<br />
die Seniorinnen und Senioren der beiden Ortsteile Hartmannsgrün<br />
und Pfaffengrün zur Weihnachtsfeier in die Turnhalle<br />
eingeladen.<br />
Viele waren der Einladung gefolgt und das weihnachtlich geschmückte<br />
Vereinszimmer war bis zum letzten Platz gefüllt.<br />
Nach der herzlichen Begrüßung durch die Vereinsvorsitzende<br />
Frau Heckel eröffnete der Holzbachtalchor sein Weihnachtsprogramm.<br />
Es erklangen in bunter Reihenfolge bekannte Weihnachtslieder<br />
und Gedichte. Bereichert wurde das Programm durch die beiden<br />
Musiker, Herr Frank und Herr Kropfgans, die mit ihren Instrumenten<br />
zum Gelingen des Programms beitrugen und den<br />
gemeinsamen Gesang aller Gäste musikalisch begleiteten. Mit<br />
besinnlichen Worten „Gedanken zur Weihnacht“ beendete der<br />
Chor seine Darbietungen, die mit reichlich Applaus belohnt wurden.<br />
Frau Heckel dankte allen Mitwirkenden und eröffnete die<br />
Kaffeetafel. In gemütlicher Runde ließen sich die Seniorinnen<br />
und Senioren Stollen, Kaffee und belegte Brötchen schmecken.<br />
Manches Gläschen Glühwein regte dann zum gemütlichen<br />
Plausch an.<br />
Viele Anwesende bedankten sich für den schönen Nachmittag.<br />
Der Dank des Vorstandes des Heimatvereines gilt nochmals<br />
allen Mitwirkenden und den fleißigen Helfern, die zum Gelingen<br />
der Veranstaltung beitrugen.<br />
Der Dank gilt auch dem Ortsvorsteher, Herrn René Spranger,<br />
der herzliche Weihnachtsgrüße von der Bürgermeisterin, Frau<br />
Andrea Jedzig, überbrachte.<br />
Ein herzliches Dankeschön auch der Stadt <strong>Treuen</strong> für die finanzielle<br />
Zuwendung zur Ausgestaltung der Weihnachtsfeier, der<br />
SG Pfaffengrün für die Bereitstellung der Räumlichkeit und<br />
Herrn Heckel für den Fahrservice.<br />
Elke Müller<br />
ORTSCHAFT SCHREIERSGRÜN<br />
Weihnachtsmarkt in Schreiersgrün<br />
Auch 2<strong>01</strong>2 luden die Organisatoren wieder zum traditionellen<br />
Weihnachtsmarkt nach Schreiersgrün ein. Es war bereits das<br />
16. Mal unter dem Motto „klein aber fein“, dass sich Händler<br />
und Vereine zusammenfanden, um das vorweihnachtliche Flair<br />
nach Schreiersgrün zu holen. Nur eine Änderung erwartete die<br />
Gäste: der Weihnachtsmarkt fand auf der Festwiese statt und<br />
nicht wie sonst auf dem Parkplatz unterhalb der ehemaligen<br />
Sparkasse. Die Organisatoren des Weihnachtsmarktes hatten
1. AUSGABE<br />
sich auf Grund immer wieder auftretenden Platzproblemen<br />
dazu entschlossen. Und wie sich im Nachhinein herausstellte,<br />
war es die Beste Entscheidung. Der Platz war auf Grund der<br />
herrschenden Kälte gefroren und damit gut befestigt, so dass<br />
man einen ordentlich begehbaren Platz vorfand. Hinzu kam<br />
noch der zu dieser Zeit gelegene Schnee, der allemal weihnachtliche<br />
Stimmung verbreitete. Im Kreis angeordnet fand man<br />
alle Buden und Zeltbetreiber wie jedes Jahr vor: angefangen<br />
von der Kinderkombination „Pfiffikus“, dem Naturladen Sambucus,<br />
der Familie Rank, der Firma SiGRO, dem Kerzenshop<br />
Wibke Gruber, der Hofladen Heckel/van Trieben, die Glühweinbude,<br />
der Kuxenberger und der Schreiersgrüner Verein, der<br />
Feuerwehrverein, die Sektion Volleyball und die Bäckerei Wunderlich.<br />
Neu waren die Handarbeitswaren von Miriam und Manuela<br />
mit vertreten. Bereits ab 13:00 Uhr waren die Stände von<br />
Interessenten und Feinschmeckern dicht umlagert. Von der<br />
Bühne aus begrüßte Anja Köppig gegen 14:30 die Gäste aus<br />
nah und fern. Im Anschluss erfreuten die Kinder der Kinderkombination<br />
„Pfiffikus“ mit ihrem weihnachtlichen Programm die<br />
Gäste des Marktes. Währenddessen konnte man sich die eine<br />
oder andere Kostprobe der weihnachtlichen Köstlichkeiten<br />
schmecken lassen. Bevor dann die <strong>Treuen</strong>er Blasmusikanten<br />
mit ihren Weihnachtsliedern für Stimmung sorgten, vergaben<br />
Christina und Volker Wunderlich von der gleichnamigen Bäckerei<br />
tolle Preise für die im Rahmen der 2. Schreiersgrüner Backmeile<br />
prämierten Drachen. Selbstverständlich fand auch die<br />
alljährliche Weihnachtstombola großen Anklang. Schließlich<br />
warteten wieder tolle Preise auf ihre neuen Besitzer, wie z. B.,<br />
hochwertige Gutscheine, einen Bob-Schlitten, einen Tannenbaum,<br />
ein Fahrrad, ein Navigationsgerät und als Hauptpreis ein<br />
LCD-Fernsehgerät! Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch!<br />
Viele Sponsoren trugen auch dieses Jahr wieder zum Gelingen<br />
der Tombola bei, wofür wir uns auf diesem Wege nochmals<br />
herzlich bedanken möchten. Ebenso erhielten an dieser Stelle<br />
die drei Gewinner des letzten Knùt von Schreiersgrün ihre Gutscheine<br />
über einen Weihnachtsbaum, der bei der Firma Holzkellner<br />
eingelöst werden konnte. Gesponsert werden die<br />
Bäume alljährlich von der Sportgaststätte Schreiersgrün und<br />
dem Schreiersgrüner Dorfverein, welche in Zusammenarbeit<br />
das Knút-Fest jedes Jahr veranstalten. Zu bereits fortgeschrittener<br />
Stunde wurde dann noch an der einen oder anderen<br />
Stelle sich ein wohlschmeckendes warmes Getränk gegönnt<br />
sowie etwas warmes zum Essen. Und ganz gemütlich ging auch<br />
dieser Weihnachtsmarkt wieder zu Ende und das ORGA-Team<br />
möchte sich bei seinen vielen treuen Besuchern und Helfern<br />
bedanken und wünscht ALLEN alles Gute für 2<strong>01</strong>3!<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 21<br />
Weihnachtsfeier der Fußball-Senioren<br />
Bereits am 30.11.2<strong>01</strong>2 fand im Hotel „Wettin“ in <strong>Treuen</strong> die 1.<br />
Weihnachtsfeier, der sich seit 2 Jahren neu zusammen gefundenen<br />
„Alte Herren Ü50“ statt. Natürlich waren auch unsere<br />
Ehefrauen mit geladen. Das besondere an dieser Truppe ist, dass<br />
sich dort Männer aus mehreren Vereinen aus dem <strong>Treuen</strong>er Land<br />
zusammen gefunden haben. Dies sollte beispielhaft auch für andere<br />
Vereine und Sektionen sein. Aus diesem Grund hatte sich<br />
unsere Bürgermeisterin auch auf den Weg zu uns gemacht.<br />
Doch gehört ihr Mann ebenfalls seit längerer Zeit unserer<br />
„Truppe“ an. So eine besondere Art der Verbundenheit, das gute<br />
sportliche Miteinander der 3 Fußballvereine des <strong>Treuen</strong>er Landes,<br />
würdigte Frau Jedzig nochmals in ihrer kurzen Ansprache.<br />
Organisator Karl-Heinz Groll hatte alles bestens vorbereitet und<br />
super im Griff. Es spielte eine kleine Kapelle zum Tanz auf und<br />
zwei lustige, aber auch künstlerisch hochwertige Einlagen erfreuten<br />
alle in der gut gefüllten Gaststube. Auch das Team vom<br />
Hotel „Wettin“ versorgte alle bestens. Viele aus unserer Truppe<br />
kennen sich ja nun auch schon über Jahrzehnte und so verging<br />
die Zeit bei einer gemütlichen Unterhaltung wie im Fluge. Es<br />
bleibt nun nur noch zu hoffen, dass diese Sache beispielhaft<br />
bleiben wird. Eine Eintagsfliege wird diese Weihnachtsfeier sicherlich<br />
nicht bleiben. Also nochmals vielen Dank an unseren<br />
Organisator für diese wunderbare Idee und deren Umsetzung.<br />
An dieser Stelle wünschen wir allen Sportfreunden des <strong>Treuen</strong>er<br />
Landes und deren Familien ein gesundes und glückliches<br />
Jahr 2<strong>01</strong>3!<br />
Frank Walther<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
WAS-WANN-WO?<br />
in de der r Multifunktionalen<br />
Zweifeldsporthalle<br />
Zweifelds<br />
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ab 09:00 Uhr<br />
BB-Jugend<br />
-Jugend Jugend<br />
ab 14:00 Uhr<br />
C CC-Jugend<br />
-Jugend Jugend<br />
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- 17:00 Uhr<br />
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ab 09:00 Uhr<br />
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ab<br />
09:00 Uhr<br />
- 16:00<br />
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alle<br />
Fußballinteressierten Fußballint<br />
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herzlich<br />
ein!
SEITE 22 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
„Tag der offenen Tür“ an der Marienschule<br />
_______________________________________<br />
Die Marienschule veranstaltet traditionell vor den Winterferien einen<br />
Tag der offenen Tür.<br />
Am Sonnabend, den 26. Januar 2<strong>01</strong>3,<br />
von 9.00 bis 12.00 Uhr,<br />
stellen sich alle Fachbereiche der Bildungseinrichtung vor.<br />
Lehrer und Schüler der Schule haben umfangreiche Programme<br />
vorbereitet, um allen Gästen einen Einblick in die verschiedenen<br />
Unterrichtsfächer sowie die außerunterrichtlichen Aktivitäten zu vermitteln.<br />
Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Sprachen, Informatik,<br />
alle künstlerischen und sportlichen Fächer sowie die Arbeitsgruppen<br />
des Ganztagesangebotes (GTA) präsentieren ihre<br />
Ergebnisse.<br />
Insbesondere sind die Schüler der vierten Klassen der Grundschu-<br />
len des Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er Land“ und deren Eltern herzlich<br />
eingeladen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Die Lehrer und<br />
Schüler beantworten alle Fragen und präsentieren die Einrichtung.<br />
Nach Abschluss aller Bauarbeiten bietet sich auch für ehemalige<br />
Schüler und alle Bürger die Möglichkeit, die im Innen- und Außenbereich<br />
fertig sanierte Schule zu besichtigen.<br />
Im Fachraum Chemie ziehen kleine Experimente<br />
und Rätsel die Besucher in ihren Bann.<br />
Fotos: Archiv MS<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
Veranstaltungsprogramm des Forstbezirkes Plauen für private<br />
Waldbesitzer Frühjahr 2<strong>01</strong>3<br />
Voranmeldungen sind aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich, gern per Telefon bei Forstbezirk<br />
Plauen, 03741-104800 oder per e-mail Petra.Treiber@smul.sachsen.de. Die Veranstaltungen sind kostenfrei.<br />
Thema Datum Treffpunkt Beschreibung<br />
Jan./Febr. 2<strong>01</strong>3<br />
2-Tages-Grundlehrgang<br />
„Motorsägenarbeit“<br />
Mo/Di 25./26.Febr.2<strong>01</strong>3<br />
Mo/ Di 13./14. Mai 2<strong>01</strong>3<br />
Mo/ Di 10./11. Juni 2<strong>01</strong>3<br />
Lehrer und Schüler<br />
der Marienschule freuen<br />
sich schon jetzt auf Ihren<br />
Besuch.<br />
www.mittelschule-treuen.de<br />
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus<br />
Am 27. Januar 2<strong>01</strong>3 ist der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.<br />
Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz von Einheiten<br />
der sowjetischen Armee befreit. Auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten<br />
Roman Herzog wurde 1996 der 27. Januar zum „Gedenktag für die Opfer des<br />
Nationalsozialismus“ erklärt. Dieser Tag steht seitdem symbolisch für eine wachsame<br />
Erinnerung an die national-sozialistischen Verbrechen.<br />
Zu einem Gedenken<br />
am Sonntag, dem 27. Januar 2<strong>01</strong>3, um 11.00 Uhr,<br />
am Grab der jüdischen Frauen auf dem Friedhof in <strong>Treuen</strong><br />
lädt Bürgermeisterin Andrea Jedzig recht herzlich ein.<br />
Gasthof „Goldenes Herz“ ,<br />
Hauptsr. 4, 08485<br />
Schönbrunn<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
DER LCC LÄDT ZUM FASCHING NACH ENGLAND EIN<br />
1.Tag: Theoretische Ausbildung<br />
2.Tag: Praktische Ausbildung<br />
(Maschinenstation Crottendorf,<br />
Forstbezirk Plauen)<br />
„CARNEVAL IST IM KÖNIGSHAUS<br />
DIE QUEEN ROLLT IHREN TEPPICH AUS<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
DRUM AUF NACH ENGLAND DAS IST KLAR<br />
MIT DER HOLDEN NARRENSCHAR“<br />
26.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 ABENDVERANSTALTUNG 19.30 UHR<br />
27.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 KINDERFASCHING 15.00 UHR<br />
02.02.2<strong>01</strong>3 ABENDVERANSTALTUNG 19.30 UHR<br />
03.02.2<strong>01</strong>3 FAMILIENFASCHING 16.00 UHR<br />
09.02.2<strong>01</strong>3 ABENDVERANSTALTUNG 19.30 UHR<br />
10.02.2<strong>01</strong>3 FAMILIENFASCHING 16.00 UHR<br />
EINLASS IST EINE STUNDE VOR VERANSTALTUNGSBEGINN<br />
Die Stadtbibliothek <strong>Treuen</strong> lädt ein<br />
Was? Multimediavortrag<br />
Wer? Franziska und Frank Stiebert<br />
Wo? In den Räumen der Bibliothek<br />
Wann? Donnerstag, 31.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
Beginn? 18.30 Uhr<br />
Eintritt frei<br />
Franziska und Frank Stiebert - zwei Musiker der Vogtlandphilharmonie –<br />
tauschten 2<strong>01</strong>1 die Instrumentenkästen gegen Rucksäcke und die<br />
Lackschuhe gegen Wanderstiefel und begaben sich auf den 800 km langen<br />
Jakobsweg von St. Jean Pied de Port nach Santiago de Compostela.<br />
Ein Jahr bereiteten sie sich auf diese Reise vor!<br />
In ihrem Vortrag berichten sie, wie sie in 29 Tagen bei Wind und Wetter<br />
durch Nordspanien pilgerten und am Ende ihrer Reise in Santiago die<br />
goldene Pilgerurkunde erhielten.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
Ihr Bibliotheksteam<br />
Chorprojekt<br />
„Weihnachts-Oratorium“<br />
Chor, Kinderchor und Jugendchor<br />
unserer Kirchgemeinde werden in<br />
diesem Jahr J. S. Bachs Weihnachts-Oratorium<br />
(Kanaten 4 – 6) in <strong>Treuen</strong> (7.12.) und Reichenbach<br />
(8.12.) aufführen. Die Proben dafür finden<br />
vierzehntägig 19.30 – 21 Uhr<br />
im Martin-Luther-Saal statt. Wer mitsingen<br />
möchte ist herzlich eingeladen. Der erste Probentermin<br />
ist der 22. Januar. Genauere Informationen<br />
gibt es bei Kantor Marian Preusker, Tel. 8<strong>01</strong>07.
1. AUSGABE<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 23<br />
KINDER & JUGEND<br />
Filmvorführung „Das Kriegsende im Vogtland“<br />
Am 23.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 findet um 16:00 Uhr im AWO Sozialzentrum<br />
Neue Welt, Kastanienweg 2, in <strong>Treuen</strong>, eine Filmvorführung mit<br />
dem Titel „Das Kriegsende im Vogtland“ statt. Der Autor Herr<br />
Heintje Peter aus Plauen ist persönlich vor Ort und steht für Fragen<br />
gerne zur Verfügung. Interessierte <strong>Treuen</strong>er Bürger sind<br />
herzlich eingeladen.<br />
Veranstaltungskalender Februar 2<strong>01</strong>3<br />
1. Ferienwoche:<br />
Montag, 04.02.13 / 15.00 Uhr (2,- �)<br />
� Kochnachmittag<br />
Dienstag, 05.02.13 / 13.00 Uhr (4,- � / 3D-Film: 6,- �)<br />
� Kino in Plauen<br />
Mittwoch, 06.02.13 / 09.00 Uhr (Preis bitte erfragen!)<br />
� Wintersporttag (Skilanglauf & Abfahrtski)<br />
Donnerstag, 07.02.13 / 15.00 Uhr (1,50 � Eintritt / 3,- � Ausleihe)<br />
� Eislaufen in Greiz<br />
Freitag, 08.02.13 / 15.00 Uhr<br />
� Wii Turnier<br />
2. Ferienwoche:<br />
Montag, 11.02.13 / 15.00 Uhr (2,- �)<br />
� Kochnachmittag<br />
Dienstag, 12.02.13 / 10.30 Uhr (2,- � incl. Mittagessen)<br />
� Kinderfasching in der Goethehalle (Teilnahme nur mit Anmeldung bis<br />
zum Montag, 04.02. möglich)<br />
Mittwoch, 13.02.13 / 09.00 Uhr (5,- �)<br />
� Fahrt ins Waikiki (Bitte Kindersitz & Badeerlaubnis mitbringen)<br />
Donnerstag, 14.02.13 / 15.00 Uhr<br />
� Schachturnier<br />
Freitag, 15.02.13 / 09.30 Uhr (3,- �)<br />
� Töpferkurs (Bitte Kindersitz mitbringen)<br />
Nach den Ferien:<br />
Dienstag, 19.02.13 / 16.00 Uhr<br />
� Jugendberufshilfe<br />
Kinder- und Jugendzentrum <strong>Treuen</strong><br />
Friedensstrasse 3; 08233 <strong>Treuen</strong><br />
Tel.: 037468/2398<br />
Teilnahme an allen Veranstaltungen nur<br />
mit vorheriger Anmeldung möglich!
SEITE 24 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
Nachträglich herzliche Glückwünsche<br />
von der Bürgermeisterin der Stadt <strong>Treuen</strong> an unsere Geburtstagsjubilare<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
21. Dezember<br />
71 Jahre Karin Zitterbart<br />
23. Dezember<br />
70 Jahre Jochen Sehrer<br />
24. Dezember<br />
90 Jahre Kurt Binder<br />
84 Jahre Ruth Winkler<br />
81 Jahre Gisela Scharschmidt<br />
25. Dezember<br />
82 Jahre Christa Schubert<br />
75 Jahre Dieter Schlosser<br />
72 Jahre Harald Tuchscheerer<br />
26. Dezember<br />
79 Jahre Werner Wulf<br />
27. Dezember<br />
91 Jahre Wally Ida Dürrschmidt<br />
73 Jahre Ursula Tietz<br />
72 Jahre Gerhard Johannes Wenzel<br />
71 Jahre Frank Mönnig<br />
28. Dezember<br />
87 Jahre Manfred Damisch<br />
80 Jahre Stjepan Flegaric<br />
72 Jahre Dr. Peter Georg Wirth<br />
30. Dezember<br />
90 Jahre Christa Martha Ida Schwabe<br />
84 Jahre Gerda Pinkes<br />
<strong>01</strong>. Januar<br />
85 Jahre Kurt Otto Weidehaas<br />
81 Jahre Erika Grunert<br />
80 Jahre Alfred Günther Postawka<br />
79 Jahre Lothar Bauer<br />
78 Jahre Sigrid Erika Bscherer<br />
02. Januar<br />
77 Jahre Sigrid Dora Blumrich<br />
71 Jahre Roland Gerhard Ahnert<br />
03. Januar<br />
77 Jahre Ingrid Thieme<br />
75 Jahre Karlheinz Kayser<br />
04. Januar<br />
81 Jahre Susanne Euler<br />
70 Jahre Werner Roßner<br />
05. Januar<br />
100 Jahre Elfriede Kaiser<br />
75 Jahre Friedhold Rudolf Bachmann<br />
06. Januar<br />
89 Jahre Walter Karl Mehlhorn<br />
84 Jahre Helga Elfriede Weidehaas<br />
70 Jahre Georg Bernhard Rosjat<br />
07. Januar<br />
86 Jahre Traudel Schwabe<br />
82 Jahre Franz Leo Kruppa<br />
71 Jahre Hartmut Rohleder<br />
08. Januar<br />
87 Jahre Marianne Ehm<br />
81 Jahre Christa Aumann<br />
73 Jahre Helga Strobel<br />
09. Januar<br />
87 Jahre Ursula Löffler<br />
81 Jahre Lothar Günter Puchta<br />
10. Januar<br />
81 Jahre Mia Else Postawka<br />
75 Jahre Lothar Max Seifert<br />
11. Januar<br />
79 Jahre Günter Fritz Fleischmann<br />
78 Jahre Siegfried Herrmann<br />
77 Jahre Roland Schröder<br />
75 Jahre Gudrun Bachmann<br />
12. Januar<br />
88 Jahre Gottfried Ehm<br />
78 Jahre Anna Schöbel<br />
75 Jahre Roselinde Maria Strebelow<br />
74 Jahre Heinz Max Smolorcz<br />
73 Jahre Henning Petzoldt<br />
70 Jahre Irene Meta Marder<br />
13. Januar<br />
84 Jahre Elfriede Keßler<br />
14. Januar<br />
78 Jahre Joachim Hendel<br />
72 Jahre Renate Agnes Heckel<br />
15. Januar<br />
88 Jahre Gerda Walther<br />
81 Jahre Herta Marianne Schubert<br />
80 Jahre Alice Baireuther<br />
80 Jahre Anneliese Liska Elis Poller<br />
79 Jahre Karl-Heinz Walter Hukauf<br />
73 Jahre Manfred Fischer<br />
16. Januar<br />
73 Jahre Werner Reichmann<br />
17. Januar<br />
86 Jahre Anneliese Paul<br />
84 Jahre Ingelene Herold<br />
78 Jahre Anni Mack<br />
Ortsteil Gospersgrün<br />
24. Dezember<br />
75 Jahre Christa Hartenstein<br />
Ortsteil Mahnbrück<br />
27. Dezember<br />
71 Jahre Walter Friede<br />
02. Januar<br />
91 Jahre Herta Anna Vogel<br />
78 Jahre Sonja Ingeburg Pippig<br />
Neue Welt<br />
07. Januar<br />
79 Jahre Renate Kahl<br />
15. Januar<br />
85 Jahre Manfred Trompelt<br />
Ortsteil Wetzelsgrün<br />
21. Dezember<br />
72 Jahre Werner Zöphel<br />
24. Dezember<br />
75 Jahre Christa Grünler<br />
27. Dezember<br />
74 Jahre Christine Heckel<br />
Ortsteil Perlas<br />
04. Januar<br />
82 Jahre Heinz Zeitler<br />
Ortschaft Altmannsgrün<br />
22. Dezember<br />
80 Jahre Christa Leukhardt<br />
28. Dezember<br />
93 Jahre Alfred Pelz<br />
77 Jahre Ruth Paul<br />
Ortschaft Eich<br />
22. Dezember<br />
70 Jahre Achim Feustel<br />
27. Dezember<br />
77 Jahre Anna Pfeiffer<br />
03. Januar<br />
81 Jahre Käte Schneider<br />
04. Januar<br />
79 Jahre Christa Poley<br />
07. Januar<br />
78 Jahre Werner Seidel<br />
15. Januar<br />
75 Jahre Werner Feustel<br />
17. Januar<br />
80 Jahre Annelore Erna Gebauer<br />
Ortschaft Hartmannsgrün/<br />
Pfaffengrün<br />
Hartmannsgrün<br />
25. Dezember<br />
70 Jahre Jutta Hölzel<br />
29. Dezember<br />
73 Jahre Helga Christa Hüttner<br />
31. Dezember<br />
82 Jahre Magdalene Grimm
1. AUSGABE<br />
02. Januar<br />
76 Jahre Friedhold Schaller<br />
04. Januar<br />
78 Jahre Günter Raupach<br />
05. Januar<br />
82 Jahre Maria Kling<br />
06. Januar<br />
72 Jahre Jutta Rink<br />
09. Januar<br />
74 Jahre Christine Elsa Wappler<br />
15. Januar<br />
73 Jahre Maritta Christa Knörnschild<br />
Pfaffengrün<br />
24. Dezember<br />
82 Jahre Sonja Annita Petzoldt<br />
07. Januar<br />
70 Jahre Wolfgang Jeschke<br />
13. Januar<br />
88 Jahre Elfriede Müller<br />
Ortschaft Schreiersgrün<br />
21. Dezember<br />
84 Jahre Charlotte Neidhardt<br />
23. Dezember<br />
70 Jahre Dieter Hendel<br />
26. Dezember<br />
75 Jahre Christa Hildegard Lindner<br />
30. Dezember<br />
84 Jahre Günter Männel<br />
73 Jahre Johanna Junge<br />
07. Januar<br />
77 Jahre Liane Schneider<br />
09. Januar<br />
73 Jahre Klaus Rudolf Schneider<br />
11. Januar<br />
81 Jahre Jutta Gottschald<br />
KIRCHENNACHRICHTEN<br />
Ev.-luth. Kirche<br />
Gottesdienste und Veranstaltungen<br />
Sonntag, 20. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
9:00 Uhr Gottesdienst zum Abschluss der Allianzgebetswoche<br />
Sonntag, 27. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
9:00 Uhr Gottesdienst<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 25<br />
Landeskirchliche Gemeinschaft<br />
Gemeinschaftshaus, Marienstraße 10<br />
Sonntag, 20. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
19:30 Allianzgebetswoche<br />
Sonntag, 27. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
19:30 Gemeinschaftsstunde<br />
Gottesdienste der Ev.-method. Kirche<br />
Gemeindezentrum Eben-Ezer-Kirche<br />
<strong>Treuen</strong>, W.-Rathenau-Straße 18<br />
Sonntag, 20. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
9:00 Uhr Gottesdienst zum Abschluss der Allianzgebetswoche<br />
Sonntag, 27. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
09:15 Uhr Gottesdienst<br />
Katholische Kirche<br />
St. Joseph Kapelle <strong>Treuen</strong>, Fr.- Engels-Straße<br />
Samstag, 19. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
17:00 Uhr Heilige Messe<br />
Samstag, 26. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
17:00 Uhr Heilige Messe<br />
Evang.-Freikirchliche Gemeinde<br />
<strong>Treuen</strong>, Goethestraße 5<br />
Sonntag<br />
10:00 Uhr Gottesdienst<br />
Gemeinschaft der 7.-Tags-Adventisten<br />
<strong>Treuen</strong>, Bahnhofstraße 22<br />
Jeden Sonnabend<br />
09:00 Uhr Gottesdienst<br />
AUS DEM SCHULVERBAND<br />
„Wer hat den Weihnachtsmann entführt?“<br />
Traditionelles Weihnachtskonzert der Marienschule in der Goethehalle<br />
„Haben Sie das gesehen? Der Weihnachtsmann wurde entführt!<br />
Das ist eine Katastrophe! Ein Desaster! Eigentlich wollten wir ja<br />
mit Ihnen, liebe Gäste, wunderbare Weihnachtslieder hören,<br />
Tänze bewundern und das Weihnachtskonzert der beiden zehnten<br />
Klassen genießen. Aber ohne Weihnachtsmann kein Weihnachtszauber<br />
und ohne Weihnachtszauber kein Weihnachtsfest.“<br />
Mit diesen bestürzenden Worten begrüßten die beiden<br />
Moderatoren, Anna Heckel und Lukas Gräfe, die über 250 Gäste<br />
in der seit Wochen ausverkauften Goethehalle.<br />
Begrüßt werden konnten viele Sponsoren und Ehrengäste, darunter<br />
die Bürgermeisterin der Stadt <strong>Treuen</strong>, Andrea Jedzig, die<br />
Geschäftsführerin des Schulverbandes <strong>Treuen</strong>er Land, Bettina<br />
Trautzsch, die Schulleitung der Marienschule <strong>Treuen</strong> sowie zahlreiche<br />
Verbandsräte des Schulverbandes. Daneben fanden viele<br />
Lehrer, Eltern, Geschwister, Großeltern, Freunde und zahlreiche<br />
ehemalige Schüler der <strong>Treuen</strong>er Bildungseinrichtung den Weg<br />
in die Goethehalle.
SEITE 26 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
Hoffnung auf ein Weihnachtskonzert machte letztlich ein Erpresserbrief,<br />
der von einem Gast unter einem Stuhl gefunden wurde,<br />
denn in diesem stand: „Ihr wollt ein Weihnachtsfest erleben?<br />
Dann müsst ihr mir Unterhaltung geben! Denn nur wenn ich ein<br />
Weihnachtskonzert erleben kann, gibt’s von mir den Weihnachtsmann.“<br />
Jede Darbietung brachte nun einen Hinweis in Form eines Buchstabens,<br />
zunächst etwas verwirrend sollte er doch am Ende ein<br />
Lösungswort ergeben.<br />
Den musikalischen Reigen eröffneten daraufhin Louisa Heckel,<br />
Kathrin Plobner und Kenneth Odaise mit „Your love is amazing“,<br />
Karina Peter und Celine Döring mit dem Udo Lindenberg Song<br />
„Du spieltest Cello“ und Sabrina Schmutzler und Louisa Heckel<br />
mit „All I want for Christmas“.<br />
Anschließend sang der Mädchenchor der Klasse 7b begleitet<br />
von der Keyboardgruppe „Let it be“ und die Tanzgruppe der<br />
Klasse 10b überzeugte mit ihrem „Medley-dance“. Bis zur<br />
Pause sang Sophie Franke das Lied vom „Rachermannel“, Dennis<br />
Taubner aus der sechsten Klasse begeisterte mit weihnachtlichen<br />
Weisen auf seinem über 60 Jahre alten Akkordeon und<br />
Sophie Kraus trug das bekannte Eichendorff-Gedicht „Weihnachten“<br />
vor. Sportlich ging es mit den Devilmaniacs und dem<br />
„Cheerdance“ weiter, bevor der Schulchor mit den Liedern „I<br />
will follow him“ und „Rock`n Roll Christmas“ den ersten Teil<br />
stimmungsvoll abschloss.<br />
In der Pause konnte man nicht nur Würstchen und Glühwein genießen,<br />
sondern auch bei der mit über 600 Preisen bestückten<br />
Tombola einen tollen Preis gewinnen.<br />
Der zweite Teil begann mit einem „Blick hinter die Kulissen“, der<br />
den Zuschauern die aufwendigen Vorbereitungen per Bildershow<br />
vor Augen führte. Diese begleitete Sabrina Schmutzler auf<br />
dem Klavier.<br />
Märchenhaftes bot danach die Theatergruppe der Marienschule<br />
mit der „Weihnachtsgans Auguste“, bevor der Vertiefungskurs<br />
Musik mit dem Lied „Vorweihnachtszeit im August“<br />
auf kuriose Auswüchse der heutigen Zeit aufmerksam machte.<br />
In einem weiteren musikalischen Block traten die Gitarrengruppe<br />
mit dem „Weihnachtsmarsch“ und dem „Kleinen<br />
Trommlerjungen“ und der Mädchenchor der Klasse 9a mit<br />
„Shake up Christmas“ auf. Dazwischen berichtete Sarah Rockstroh<br />
„Sonderbares von der Weihnachtsmaus“.<br />
Nun gab es schon jede Menge Buchstaben, die letztendlich den<br />
Aufenthaltsort des entführten Weihnachtsmannes verrieten. Es<br />
war die Goethehalle und zur Freude aller konnte der befreite<br />
Weihnachtsmann auf der Bühne begrüßt werden.<br />
Mit dem Lied „Machen Sie`s gut“ und dem Abschlussfinale<br />
„Merry Xmas“ bedankten sich die beiden zehnten Klassen bei<br />
allen Sponsoren, Lehrern, Mitwirkenden und Besuchern für ihr<br />
Kommen und die umfangreiche Unterstützung. Die Zuschauer<br />
bedankten sich mit Standing Ovations für diesen tollen vorweihnachtlichen<br />
Abend.<br />
Die Schüler der beiden zehnten Klassen bedanken sich bei folgenden<br />
Sponsoren:<br />
– AOK plus, Bereich Vertrieb /Team Beratung, Chemnitz<br />
– Autohaus Bauer, Rodewisch<br />
– Autokaufhof Krieg, Mechelgrün<br />
– AWO, Kastanienweg, <strong>Treuen</strong><br />
– Bauhaus in Sachsen GmbH &Co KG, Plauen<br />
– Danny Zschocke, Saarwellingen<br />
– Dietsch Baumaschinenausrüstung GmbH, Neuensalz<br />
– Dr Flechsig Bäck GbR, Auerbach, Filiale <strong>Treuen</strong><br />
– Dr. med. Volker Neidel, Neuensalz<br />
– E&A Blumenmarkt, <strong>Treuen</strong><br />
– Elektro-Gruschwitz, Schreiersgrün<br />
– Familie Förster<br />
– Familie Gräfe<br />
– Familie Heining<br />
– Familie Klitzsch<br />
– Familie Reichenbach<br />
– Familie Schenker<br />
– Familie Söllner, <strong>Treuen</strong><br />
– Familie Stief<br />
– Familie Wieske<br />
– Federntechnik Knörzer GmbH, Neuensalz<br />
– Firma Colbantay<br />
– Firma Ramona Schenker, Textilwaren Trieb<br />
– Firma Pammler, Pfaffengrün<br />
– Fleischerei Götz<br />
– Fleischerei Schneider, <strong>Treuen</strong><br />
– Friseursalon Mandy Lindner, Zwickau<br />
– Gett Gerätetechnik GmbH, <strong>Treuen</strong><br />
– Globus Filiale Weischlitz, Weischlitz<br />
– GOLDBECK Bauelemente, <strong>Treuen</strong><br />
– Herr Werner Wolf<br />
– HKMS Treuhand GmbH Plauen<br />
– Jürgen Rohleder GmbH, Fraureuth<br />
– Knüpfers Restauration, Thoßfell<br />
– Kunz-Textilien GmbH, <strong>Treuen</strong><br />
– Magnetto Automotive Deutschland, <strong>Treuen</strong><br />
– Metob Beschichtungen GmbH, Michelau<br />
– Morgner- Bau, Neuensalz<br />
– Moritz- Diamantwerkzeugherstellung OHG, <strong>Treuen</strong><br />
– Michael Müller, Elektroinstallationsmeister, Pfaffengrün<br />
– Müller-Drogerie, Plauen<br />
– Pieschel`s Eisdiele, Peter Pieschel, <strong>Treuen</strong><br />
– Rhapsodie, Frau Kristin Franda, <strong>Treuen</strong><br />
– Reisebüro „SommerSonne“, <strong>Treuen</strong><br />
– Riedel-Textil, Limbach-Oberfrohna<br />
– Scherdel Schweiß- und Umformtechnik GmbH, <strong>Treuen</strong><br />
– SITLog GmbH, Altenstadt/WN<br />
– Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong><br />
– Top- Fotografie<br />
– Uhren- und Schmuckgeschäft Ralf Polster, <strong>Treuen</strong><br />
– Vogtland PET GmbH, Neuensalz<br />
– Vowalon Beschichtungs GmbH, <strong>Treuen</strong><br />
– Zintgraf Kindermoden, <strong>Treuen</strong><br />
und natürlich bei allen, die vor und hinter der Bühne zum Gelingen<br />
des Abends beigetragen haben.<br />
Über 250 Zuschauer verfolgten das diesjährige Weihnachtskonzert<br />
in der Goethehalle.<br />
Text: A. Mönnig • Foto: Marienschule
1. AUSGABE<br />
Politikern über die Schultern geschaut<br />
Neuntklässler besuchen Landesparlament<br />
48 Schüler der beiden neunten Klassen der Marienschule besuchten<br />
am 18. Dezember das Landesparlament in Dresden.<br />
Dabei erhielten sie im Rahmen einer einstündigen Führung<br />
einen Einblick in die Bauweise sowie sie wechselvolle Geschichte<br />
des Bauwerkes, konnten sich im Plenarsaal einmal<br />
selbst wie Politiker fühlen und erhielten von Frau Dr. Stange von<br />
der SPD- Fraktion und Herrn Petzoldt von der CDU- Fraktion fundierte,<br />
aber auch kontroverse Antworten auf ihre zahlreichen<br />
Fragen. Themen, die die Schüler dabei besonders bewegten<br />
war die Situation an den Schulen, der geplante Verbot der NPD<br />
sowie die Rechte und Pflichten eines Landtagsabgeordneten.<br />
Die zweieinhalb Stunden vergingen dabei wie im Fluge.<br />
Nach einem kurzen Rundgang über den Dresdener Striezelmarkt<br />
traten alle voller neuer Eindrücke die Heimreise ins Vogtland<br />
an.<br />
Gruppenbild der beiden neunten Klassen<br />
vor dem Landtag in Dresden.<br />
Foto: Mönnig<br />
INFO-ECKE<br />
Der Vogtländische Heimatverein <strong>Treuen</strong> e.V. teilt<br />
mit<br />
An alle Interessenten der Reihe<br />
" Vogtländische Wörter, die nicht aussterben dürfen "<br />
Die in loser Folge veröffentlichten Wörter sind ab sofort als Broschur<br />
beim Vogtl. Heimatverein <strong>Treuen</strong> e.V. zu einem Unkostenbeitrag<br />
von 4.00 Euro erhältlich.<br />
Wo?<br />
Reisebüro Odyssee, Frau Renate Lauer, Markt 9, <strong>Treuen</strong><br />
Montag - Freitag von 10.00-18.00 Uhr<br />
Samstag von 9.00-12.00 Uhr<br />
und Elektro-Wappler, Markt 6, <strong>Treuen</strong><br />
Montag - Freitag von 8.30-18.00 Uhr<br />
Samstag von 8.30-12.00 Uhr<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 27<br />
Der Vorstand<br />
AUS DEM VEREINSLEBEN<br />
Vorstand des Tierschutzvereins sagt „Danke !“<br />
Auch im vergangenen Jahr organisierte der Vorstand des Tierschutzvereins<br />
<strong>Treuen</strong> und Umgebung e. V. die schon zur guten<br />
Tradition gewordene "Tierweihnacht" im Tierheim <strong>Treuen</strong>. Am<br />
3. Advent 2<strong>01</strong>2 nahmen zahlreiche Tierfreunde die Veranstaltung<br />
zum Anlass, vorbeizuschauen. Sie konnten sich im Tierheim<br />
umsehen und an der weihnachtlich – festlich gedeckten<br />
Kaffeetafel mit Vereinsmitgliedern und anderen Tierfreunden<br />
plaudern.<br />
Es kamen diesmal zum einen viele neue Besucher, die Interesse<br />
an unserem Tierheim und unserer Arbeit bekundeten, zum anderen<br />
jedoch auch etliche bekannte Tierfreunde, die uns berichteten,<br />
wie es ihren Schützlingen, die sie einst aus unserem<br />
Tierheim zu sich nach Hause geholt hatten, geht. Kaum einer<br />
kam mit leeren Händen. Die Besucher taten Gutes in Form von<br />
Futter- oder Geldspenden, wofür wir uns im Namen unserer<br />
Tiere ganz herzlich bei allen bedanken möchten! Jede – auch<br />
noch so kleine – Gabe ist willkommen und wird dringend benötigt.<br />
Wir bedanken uns auch bei allen Tierfreunden, die an diesem<br />
Tag nicht selbst kommen konnten und uns auf andere<br />
Weise eine Spende zukommen ließen oder lassen. Ein besonderer<br />
Dank gilt auch den großzügigen Bäckereien, deren leckeres<br />
Weihnachtsgebäck die Veranstaltung zu einer runden<br />
Sache machte!<br />
Diese Resonanz und der Zuspruch vieler Tierfreunde geben<br />
uns Mut und Kraft, weiter um den Erhalt des Tierheimes zu<br />
kämpfen, um möglichst vielen in Not geratenen Tieren ein – hoffentlich<br />
nur vorübergehendes – Zuhause im Tierheim zu bieten.<br />
Der Vorstand des TSV <strong>Treuen</strong><br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
FSV eröffnet Geschäftsstelle<br />
FSV eröffnet Geschäftsstelle<br />
Endlich<br />
ist<br />
ist<br />
es<br />
es<br />
soweit.<br />
soweit.<br />
Die Geschäftsstelle<br />
Die Geschäftsstelle<br />
des FSV<br />
des<br />
<strong>Treuen</strong><br />
FSV<br />
ist<br />
<strong>Treuen</strong><br />
er-<br />
ist<br />
öffnet. Bürgermeisterin Andrea Jedzig ließ es sich nicht nehmen<br />
Andrea Jedzig ließ es sich nicht nehmen auf einen Besuch vo<br />
auf einen Besuch vorbei zu schauen. Für sie ist es eine Bereicherung<br />
eine Bereicherung der Stadt <strong>Treuen</strong>. der Stadt Auch <strong>Treuen</strong>. waren zahlreiche Auch waren Sponsoren zahlreiche S<br />
vor Beispiel, Ort, wie Peter zum Beispiel, Grosser Peter vom Grosser Autohaus vom Strauß Autohaus oder Strauß FSV-Präs<br />
oder Gratulanten FSV-Präsident wünschten Jürgen König. dem FSV Viele <strong>Treuen</strong> Gratulanten alles wünschten Gute.<br />
dem FSV <strong>Treuen</strong> alles Gute.<br />
Öffnungszeiten<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag – Freitag – Freitag 09.30 09.30 Uhr – Uhr 11.00 – Uhr 11.00 und Uhr und 16.00 Uhr – 1<br />
16.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Das Team der<br />
Geschäftsstelle<br />
Das Team der Geschäftsst
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
SEITE 28 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
Die Schützengesellschaft 1802 <strong>Treuen</strong> e.V. bedankt sich<br />
für die auch im Jahr 2<strong>01</strong>2 erhaltene Unterstützung und<br />
das entgegengebrachte Vertrauen.<br />
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern sowie<br />
besonders unseren Freunden und Förderern alles Gute,<br />
Gesundheit und persönlichen Erfolg für das Jahr 2<strong>01</strong>3.<br />
im Namen der Mitglieder<br />
der Vorstand<br />
<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />
Redaktionsschluss<br />
für Beiträge, Veranstaltungsmeldungen,<br />
Infos etc. in die nächste <strong>Ausgabe</strong>:<br />
23. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
Anzeigenannahmeschluss<br />
für die nächste <strong>Ausgabe</strong>:<br />
24. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
Aus dem Vereinsleben<br />
Weihnachtsüberraschung für Seniorenturnerinnen<br />
WAS SONST NOCH<br />
INTERESSIERT<br />
„Urlaub in Sachsens Dörfern“ mit neuer Angebots-<br />
Aus Aus dem dem Vereinsleben<br />
broschüre<br />
„Lust auf Land“ erscheint pünktlich zum Auftakt der Reisemesse-<br />
Saison<br />
Dresden, 10. Januar 2<strong>01</strong>3 – Pünktlich zum Auftakt der Reisemesse-<br />
Saison 2<strong>01</strong>3 gibt die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen<br />
(TMGS) die neue Angebotsbroschüre „Lust auf Land“ für „Urlaub<br />
in Sachsens Dörfern“ heraus. Auf 84 Seiten informiert die Broschüre<br />
Tagesausflügler und Übernachtungsgäste über die Besonderheiten<br />
und Attraktionen in jedem der 19 zertifizierten Dörfer und<br />
liefert dazu bewährte und neue buchbare Angebote. Wer sich individuell<br />
zu den aktuellen Reiseangeboten beraten lassen möchte,<br />
hat hierzu auf der Urlaubsmesse CMT vom 12. bis 20. Januar in<br />
Stuttgart und der Internationalen Grünen Woche vom 18. bis 27. Januar<br />
in Berlin die Gelegenheit.<br />
Die Angebotsbroschüre beinhaltet eine Übersichtskarte, aus der<br />
die Lage der Dörfer von der Oberlausitz bis zum Vogtland hervorgeht.<br />
Sortiert nach den sechs touristischen Regionen Sachsens<br />
werden dann die einzelnen Dörfer ausführlich dargestellt. So schließen<br />
sich an eine kurze Beschreibung des jeweiligen Dorfes und der<br />
Auflistung seiner Sehenswürdigkeiten mit Kontaktinformationen die<br />
entsprechenden Angebote an: Ob „Wandern wie der Müllerbursche“<br />
in Leubnitz, eine „Rundfahrt durch die Krabat-Region“ in<br />
Schwarzkollm oder „Wellnesstage im Sonnenuhrendorf“ in Taubenheim,<br />
bei den facettenreichen Aktiv-, Genuss- und Erholungsangeboten<br />
bleiben keine Urlaubswünsche offen. Hinzukommen<br />
Angebote aus dem im Oktober 2<strong>01</strong>2 zertifizierten Dorf Jößnitz im<br />
Vogtland, wie „Golfen, Schlemmen und Natur genießen“. Ein weiterer<br />
Bestandteil der Broschüre sind ausgewählte kulinarische Spezialitäten<br />
vom Biokarpfen in Guttau / Wartha, über Sächsische<br />
Weine in Diesbar-Seußlitz bis hin zum Weltraumbrot in Morgenröthe-Rautenkranz.<br />
Erhältlich ist die Angebotsbroschüre zur CMT am sächsischen Messestand<br />
4D50 in Halle 4 und zur Internationalen Grünen Woche am<br />
Messestand von „Urlaub in Sachsens Dörfern“ 2<strong>01</strong><br />
in Halle 21b. Sie liegt außerdem in den Tourist-Informationen der<br />
Dörfer aus, wird auf Anfrage per E-Mail (info@sachsen-tour.de) an<br />
Interessenten verschickt und steht als Download unter www.sachsensdoerfer.de<br />
zur Verfügung.<br />
Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />
Steuerersparnis bei der Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer<br />
Ein beliebtes Mittel der Mitarbeitermotivation und -bindung ist die<br />
Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer des Unternehmens<br />
auch zur privaten Nutzung. Der damit eingeräumte geldwerte<br />
Vorteil ist zu besteuern, was sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf<br />
Arbeitnehmerseite zu Mehrbelastungen durch Steuern, Sozialversicherungsabgaben<br />
und Verwaltungsaufwand führt. Die Kostenbelastung<br />
ist dabei abhängig von der gewählten Besteuerungsmethode<br />
– der pauschalen Besteuerung per 1%-Methode oder der<br />
genaueren Fahrtenbuchmethode.<br />
Nicht selten äußert der Arbeitnehmer im Rahmen der Fahrzeugüberlassung<br />
den Wunsch nach einem höherwertigen Fahrzeug als<br />
dem vertraglich vereinbarten. Dem Arbeitgeber hierfür entstehende<br />
Mehraufwendungen durch höhere Leasingraten respektive An-
1. AUSGABE<br />
schaffungskosten und höhere Unterhaltungskosten ist der Arbeitnehmer<br />
in diesen Fällen oftmals bereit, finanziell zu übernehmen.<br />
Es stellt sich die Frage, wie sich derartige Zuzahlungsmodelle auswirken<br />
und welchen Vorteil Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch<br />
eine Kostenbeteiligung haben.<br />
Die Antwort darauf ist vielschichtig. So gibt es drei gängige Zuzahlungsvarianten,<br />
die jeweils eine unterschiedliche Auswirkung auf<br />
Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsabgaben<br />
haben. Variante 1 ist dabei die steuerlich ungünstigste Möglichkeit:<br />
eine Übernahme von Treibstoffkosten durch den Arbeitnehmer. Betankt<br />
der Arbeitnehmer den Pkw teilweise auf eigene Kosten, so<br />
ändern sich die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben nicht. Die<br />
Kostenübernahme gilt nicht als Nutzungsentgelt, einzige Auswirkung<br />
ist daher die finanzielle Entlastung des Arbeitgebers. Günstiger<br />
wirkt sich Variante 2 aus, die laufende Geldzahlung des<br />
Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber. Derartige Leistungen mindern<br />
ertragsteuerlich den geldwerten Vorteil, was zur Einsparung<br />
von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben führt. Variante 3<br />
ist eine Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten<br />
des Fahrzeugs oder einer entsprechenden Leasingsonderzahlung.<br />
Nach Ansicht der Finanzverwaltung mindert diese Geldzahlung den<br />
geldwerten Vorteil für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung<br />
und Arbeitsstätte bis zur Höhe von 0 €. Noch nicht angerechnete<br />
Zahlungsanteile können dann im folgenden Jahr angerechnet<br />
werden. Auch hier kommt es zur Einsparung von Lohnsteuer und<br />
Sozialversicherungsabgaben.<br />
Welche Variante für Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite die günstigste<br />
Möglichkeit darstellt, sollte vorab seitens eines Steuerberaters<br />
berechnet werden. Generell gilt aber, dass eine Übernahme<br />
von laufenden Kosten nicht vorteilhaft ist.<br />
Lars Meinel<br />
Dipl.-Betriebswirt (BA)<br />
Steuerberater<br />
www.taxco-steuerberatung.de<br />
Sorgen kann man teilen!<br />
Aber nicht immer ist jemand da, der gerade Zeit hat und zuhört.<br />
Wir suchen noch dringend Frauen und Männer,<br />
die sich für den freiwilligen Dienst am Telefon engagieren möchten.<br />
11.500 Anrufe im Jahr 2<strong>01</strong>2<br />
... zeigen, dass die Telefonseelsorge Vogtland eine große Akzeptanz<br />
und Nachfrage in unserer Region hat.<br />
Immer wieder wird deutlich, dass Menschen Ansprechpartner/<br />
innen, suchen um über ihre oft vielschichtigen Probleme (Multiprobleme)<br />
zu sprechen. Die TelefonSeelsorge wird für sie zum Partner/Partnerin-<br />
und Familienersatz, zu einem Teil ihres sozialen<br />
Beziehungssystems, auf das sie sich stützen und manchmal dauerhaft<br />
nutzen.<br />
Anrufende sprachen in den Seelsorge- und Beratungsgesprächen<br />
über folgende Themen:<br />
Sehr oft über ihre Beziehungsprobleme innerhalb der Familie und<br />
in der Partnerschaft. Sie sprechen darüber, welche Enttäuschungen<br />
sie innerhalb der Familie und/oder mit ihrem Partner erleben.<br />
Sie leiden darunter, wie sie selbst nicht in der Lage sind, das gemeinsame<br />
Miteinander gut gestalten zu können und dabei eine<br />
große Sehnsucht nach Liebe, Anerkennung und Wertschätzung<br />
haben.<br />
Ein Teil ist von einer eigenen psychischen Erkrankung betroffen,<br />
chronisch psychisch kranke Menschen berichten darüber, dass sie<br />
keine Therapien mehr von den Krankenkassen erhalten (sie sind<br />
DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 29<br />
austherapiert), und sie suchen Menschen, die ihnen zuhören.<br />
Das Alter der Anrufer/innen liegt zwischen 9 und 80 Jahren. Dominierend<br />
sind die 30- bis 50-jährigen gefolgt von Kindern und Jugendlichen.<br />
Seelsorge und Beratung am Telefon erfordern, sich in den Kontakt<br />
mit den Anrufenden zu begeben und als Ansprechpartner/ in zur<br />
Verfügung zu stehen.<br />
Dafür sind folgende Voraussetzungen notwendig:<br />
eine positive, wertschätzende Haltung gegenüber anderen Menschen,<br />
die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ihrer eigenen<br />
Person (Selbstreflexion), Empathiefähigkeit<br />
soziale Kompetenz<br />
psychische Stabilität und emotionale Belastbarkeit<br />
Ein neuer Ausbildungskurs beginnt im April 2<strong>01</strong>3<br />
Bei Interesse melden Sie sich bitte in Auerbach im Diakonischen<br />
Werk Herrenwiese 9a.<br />
03744 / 831224 oder 831226<br />
Tabea Waldmann, Leiterin der TS Vogtland<br />
NATUR- UND UMWELT-<br />
ZENTRUM VOGTLAND<br />
<strong>Treuen</strong>er Str. 2, 08239 Oberlauterbach, Tel.: 03745/ 75105-0,<br />
Fax: 75105-35, Internet: www.nuz-vogtland.de, Email: nuz-vogtland.de<br />
Veranstaltungen Februar<br />
04.- 07. und<br />
11.- 14. Februar<br />
09:00 – 13:00 Uhr<br />
08.- 10. Februar<br />
Feriengestaltung zu den Winterferien<br />
Für Klein und Groß sowie Jung und Alt geeignet!<br />
Montag<br />
"Kreative Tierspurenwanderung" mit Thomas Hohl<br />
- 10,00 € (kleiner Imbiss im Projekt enthalten)<br />
Dienstag<br />
"Didi und die Schwedenbande" mit Dr. Uwe Bernhard<br />
- Buchlesung und Aktionen in und mit der Natur<br />
- 6,00 € (kleiner Imbiss im Projekt enthalten)<br />
Mittwoch<br />
"Befreite Wälder“ mit Steffi Thümmler und Petra Pflugbeil<br />
- Projekt "Einfälle statt Abfälle"<br />
- 5,00 € (kleiner Imbiss im Projekt enthalten)<br />
Donnerstag<br />
"Wildnisschule" mit Thomas Hohl<br />
- 10,00 € (kleiner Imbiss im Projekt enthalten)<br />
Bitte vorher anmelden!<br />
Gartengestaltung – 3-Tages-Workshop<br />
Lassen Sie sich inspirieren und verwirklichen Sie in unserem<br />
Workshop Ihre persönlichen Garten(t)räume!<br />
Der Workshop richtet sich an alle Gartenbesitzer und –liebhaber,<br />
die gemeinsam mit den beiden Landschaftsarchitekten<br />
Erika Koopmann und Antonio Antrilli an einem<br />
Wochenende im idyllischen Oberlauterbach im sächsischen<br />
Vogtland ihren ganz persönlichen Garten gestalten wollen.<br />
Details und Preise siehe Internet – Anmeldung bis<br />
31.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3!
SEITE 30 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
1. AUSGABE<br />
WISSENSWERTES<br />
Notruf: Polizei: 110<br />
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112<br />
Giftnotruf : (0361) 730730<br />
wichtige Telefonnummern:<br />
Polizeiposten <strong>Treuen</strong>: Tel.: 679380, Fax: 2328<br />
Polizeirevier Auerbach: 03744/2550<br />
Rettungsleitstelle Plauen: 03741/19222, 226162 oder 224666<br />
Klinikum Obergöltzsch: 03744/3610<br />
Telefon-Seelsorge: 0800-111 0 111/0800-111 0 222<br />
Tag und Nacht 24 Stunden kostenfrei erreichbar<br />
Dienste:<br />
ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeit: 116117<br />
Störungs- und Bereitschaftsdienste<br />
Gas: am Tag: 03744/2600; rund um die Uhr: 0371/451444;<br />
Wasser/Abwasser: 03741/4020<br />
Strom - Envia: <strong>01</strong>80/2305070<br />
Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt <strong>Treuen</strong>:<br />
Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Tel.: 037468/638-0, Fax: 037468/63860<br />
E-Mail: stadtverwaltung@treuen.de, Internet: www.stadt-treuen.de<br />
Beratungen und Sprechstunden:<br />
… im Rathaus Beratungsraum (2. Stock)<br />
Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen u. a. zu folgenden Themen:<br />
Heizkostenabrechnung<br />
Gasanbieter-/Stromanbieterwechsel<br />
energiesparende Heizsysteme<br />
Wärmepumpe, Solar, Holzheizung<br />
Stromsparberatung, Haushaltgeräte<br />
baulicher Wärmeschutz<br />
Gebäude-Energieausweis<br />
Fördermittel<br />
In <strong>Treuen</strong> findet die Energieberatung jeden 2. Dienstag im Monat von 14–18 Uhr<br />
statt. Termine können vereinbart werden unter <strong>01</strong>80-5-797777, Zentrales Servicetelefon<br />
der Verbraucherzentrale Sachsen, Montag–Freitag 09.00–16.00 Uhr (Festnetzpreis<br />
14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab <strong>01</strong>.03.2<strong>01</strong>0 Mobilfunkpreis<br />
maximal 42 Cent/Min.). oder unter 037467-2<strong>01</strong>35.<br />
Suchtberatung<br />
Jeden Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr<br />
… in anderen Einrichtungen:<br />
Verbraucherzentrale Sachsen – Beratungsstelle Auerbach<br />
Am Graben 12 • 08209 Auerbach<br />
Fax: 03744/ 219643 Mail: VZV.AUBA@t-online.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Die. 09.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Mi. / Do. 10.00 – 12.00 / 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Termintelefon: 03744 / 219 641<br />
Mo. – Do. 10.00 – 12.00 Uhr<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/Vogtland e. V. – Schuldnerberatung<br />
Eisenbahnstr. 14, Haus II, 08209 Auerbach, Tel. 03744/2722764<br />
Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen gGmbH<br />
Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Auerbach<br />
Herrenwiese 9, Tel. 03744/831215<br />
Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V.<br />
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung<br />
sowie Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
Beratungsstelle Auerbach, Blumenstr. 34, Tel.: 03744/831260<br />
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen<br />
Auerbach, Herrenwiese 9a, Tel.: 03744/831214<br />
Jugendberufshilfe im Jugendzentrum <strong>Treuen</strong><br />
1. Dienstag im Monat, 16.00 Uhr. Terminvereinbarung über Tel.: 03744/831283<br />
Spieltage in den Kindereinrichtungen für Kinder,<br />
die keine Einrichtung besuchen:<br />
Kinderkombination „Villa Kunterbunt“, Innere Herlasgrüner Str. 11<br />
Tel. 037468/2623. Jeden 1. Mittwoch im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr<br />
Kindergarten „Nesthäkchen“ Lengenfelder Str. 4<br />
Tel. 037468/2361. Jeden 3. Dienstag im Monat von 09.30 Uhr bis 11 Uhr<br />
Spielgruppe in der Kindertagesstätte „Märchenland“, Oststr. 88<br />
Termine 1. Halbjahr 2<strong>01</strong>3: 29.<strong>01</strong>., 19.02., 05.03., 19.03., 09.04., 23.04., 07.05.,<br />
28.05., 11.06., 25.06., in der Zeit zwischen 09.00 – 10.30 Uhr. Tel. 037468 / 2622<br />
Kinderkombination „Pfiffikus“ Schreiersgrün, Auerbacher Str. 10<br />
Tel. 037468/2439. Jeden 1. Montag im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr<br />
Kindergarten „Spatzenburg“ Hartmannsgrün, Dorfstr. 53<br />
Tel. 037468/2703. Jeden 2. Dienstag im Monat von 09.00 bis 10.30 Uhr. In den Schulferien<br />
findet kein Spieltag statt.<br />
Kinderkombination „Kleine Strolche“ Eich, Schulstr. 15<br />
Tel. 037468/2123. Jeden 3. Mittwoch im Monat von 15.30 bis 16.30 Uhr.<br />
Evangelische Kindertagesstätte „Schatzinsel“, Pfarrstr. 4 b<br />
Tel. 037468 /2816. Jeden 1. Dienstag im Monat vormittags und<br />
nach tel. Absprache individuelle Schnuppertage<br />
Kindertagesstätte „Grashüpfer“ Neuensalz, Genossenschaftsweg 8<br />
Tel. 03741/413166. Jeden 1. Dienstag im Monat von 09.30 bis 11.00 Uhr<br />
Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“, Mechelgrün, Schulberg 1, Tel. 037463/89038<br />
Jeden 1. Mittwoch im Monat von 09.30 bis 10.45 Uhr
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DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 31<br />
Impressum<br />
Der <strong>Treuen</strong>er Landbote erscheint 14-tägig (jeweils donnerstags), liegt in Geschäften und<br />
Einrichtungen des Verbreitungsgebietes zur kostenlosen Mitnahme aus und kann im<br />
Sachgebiet Zentrale Verwaltung/Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong><br />
eingesehen werden. Die namentliche Aufstellung der Geschäfte und Einrichtungen,<br />
in denen das Amtsblatt ausliegt, wird in regelmäßigen Abständen im <strong>Treuen</strong>er Landboten<br />
veröffentlicht.<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>,<br />
Tel. 037468/63839, Fax: 037468/63854,<br />
E-Mail: info@treuen.de,, Internet: www.stadt-treuen.de<br />
Verantwortlich für amtlichen Inhalt: Bürgermeisterin Andrea Jedzig.<br />
Nichtamtliche Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.<br />
Druck: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Str. 83, 08233 <strong>Treuen</strong><br />
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SEITE 32 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />
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Was für „Merkeleien“ erwarten uns in der Zukunft?<br />
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Sa., 6. Okt. um 19:30 Uhr<br />
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Musikkabarett mit Martin Zingsheim<br />
Öffnungszeiten:<br />
Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 17.00 Uhr,<br />
Samstag und Sonntag von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
sowie ab 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn<br />
„Schäfer‘s Stündchen“ -<br />
Sa., 19. Jan. um 19.30 Uhr<br />
„66 Lieblingsplätze und<br />
11 Erlebnistouren in und<br />
um Dresden“<br />
Bilder-, Musik- & Textvortrag von<br />
und mit Jan Hübler<br />
Sa., 9. Februar um 19.30 Uhr<br />
„EINS“<br />
Konzert mit dem Musikerduo INTERLOOP<br />
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und Harmonien, Songmuster und Klangflächen. Echte Handarbeit,<br />
nichts vom Band: Keyboard-Stimmen werden gesungen,<br />
Percussion wird imitiert.<br />
Do., 14. Febr. um 19.30 Uhr<br />
„Ich hab dich lieb, so lieb“<br />
Deutsche und internationale Liebeslieder<br />
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Öffnungszeiten:<br />
Dienstag & Donnerstag: 9 bis 17 Uhr<br />
Samstag & Sonntag: 14 bis 17 Uhr<br />
sowie ab 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn<br />
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