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Ausgabe 01 / 2013 - Treuen

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Amtsblatt der Stadt <strong>Treuen</strong> einschließlich der Ortschaften und Ortsteile<br />

AUSGABE NUMMER 1 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

Neujahrslied<br />

Vorüber ist das alte Jahr,<br />

Ich wünsche Glück zum neun!<br />

Was euch das alte noch nicht war,<br />

Soll euch das neue sein.<br />

Ich greife zu dem vollen Glas,<br />

Und trink es aus und sag,<br />

Ich wünsche Jedem Alles was<br />

Er selbst sich wünschen mag.<br />

Ich wünsch euch Alles, was auch euch<br />

Befriediget und reizt,<br />

Und dass mit euern Wünschen sich<br />

Der meinen keiner kreuzt!<br />

So treten wir ins neue Jahr<br />

Getrosten Mutes ein -<br />

Und was im alten noch nicht war,<br />

Erfülle sich im neun!<br />

(Ludwig Eichrodt, 1827-1892)<br />

���������� ����������<br />

20. JAHRGANG<br />

In diesem Sinne,<br />

mit den besten Wünschen für 2<strong>01</strong>3<br />

Ihre Bürgermeisterin<br />

Andrea Jedzig<br />

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SEITE 2 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

RATHAUS-NACHRICHTEN<br />

Das Sachgebiet Soziales informiert:<br />

Familienpass<br />

Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern,<br />

unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen<br />

(Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen.<br />

Einen Familienpass können erhalten:<br />

• Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden<br />

Kindern,<br />

• Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden<br />

Kindern,<br />

• Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten<br />

Kind,<br />

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen<br />

Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.<br />

Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer<br />

wird von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung festgelegt<br />

und im Familienpass vermerkt.<br />

Die Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Familienpasses<br />

können im Rathaus <strong>Treuen</strong>, Zimmer 19 abgeholt werden.<br />

Von der Stadt <strong>Treuen</strong> werden für die berechtigten Familien wieder<br />

Badkarten ausgegeben.<br />

Wir bitten die Eltern vor Beginn der Badesaison den Familienpass<br />

und die Badkarte zu beantragen, um Wartezeiten zu vermeiden.<br />

Familien, deren Familienpass bis 31.12.2<strong>01</strong>3 Gültigkeit hat, bitten<br />

wir nur die Badkarte für das Jahr 2<strong>01</strong>3 abzuholen.<br />

Änderungen zum Beiblatt mit Wertmarke für die<br />

unentgeltliche Beförderung und zum Schwerbehindertenausweis<br />

Ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 wird das Beiblatt mit Wertmarke, das für die unentgeltliche<br />

Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr<br />

erforderlich ist, gegen Entrichtung eines Eigenanteiles in Höhe<br />

von 72 € (bisher 60 €) ausgegeben. Für die Halbjahreswertmarke<br />

sind künftig 36 € zu entrichten. Auf dem aktuell übersandten<br />

Kurzantrag ist die Höhe des Eigenanteils ersichtlich.<br />

Außerdem verkleinert sich das Format des Beiblattes mit Wertmarke<br />

auf Plastikkartengröße. Ausgestellt wird es aber weiterhin<br />

in Papierform, da es nur für maximal ein Jahr gültig ist.<br />

Die bereits ausgegebenen Beiblätter behalten bis zum aufgedruckten<br />

Datum ihre Gültigkeit, erst mit dem nächsten Erwerb<br />

wird der höhere Betrag fällig.<br />

Ebenfalls zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 wurde auch eine Änderung der<br />

Schwerbehindertenausweise in handlichere Plastikkarten beschlossen.<br />

Spätestens ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>5 werden nur noch diese<br />

neuen Ausweise ausgestellt. Jedes Bundesland legt in diesem<br />

Übergangszeitraum den genauen Zeitpunkt der Einführung<br />

selbst fest.<br />

In Sachsen ist die Umstellung erst für 2<strong>01</strong>4 beabsichtigt. Ab<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 werden daher noch keine neuen Ausweise ausgestellt.<br />

Die alten Ausweise bleiben auch nach der Umstellung bis zu<br />

ihrem Ablaufdatum gültig, eine Pflicht zum Umtausch besteht<br />

nicht.<br />

ÖFFENTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Bekanntmachung der Sächsischen<br />

Tierseuchenkasse (TSK)<br />

- Anstalt des öffentlichen Rechts -<br />

Löwenstr. 7a, <strong>01</strong>099 Dresden<br />

Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />

bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern,<br />

Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und<br />

Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen<br />

Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.<br />

Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vorrausetzung<br />

für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die<br />

Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung<br />

und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an<br />

Tiergesundheitsprogrammen.<br />

Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages<br />

für 2<strong>01</strong>3 ist der <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3.<br />

Die Meldebögen werden Ende Dezember 2<strong>01</strong>2 an die uns bekannten<br />

Tierbesitzer versandt.<br />

Sollten Sie bis zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 keinen Meldebogen erhalten<br />

haben, rufen Sie uns bitte an.<br />

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 16 des Sächsischen<br />

Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG)<br />

in Verbindung mit der Beitragssatzung der<br />

Sächsischen Tierseuchenkasse.<br />

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen<br />

Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.<br />

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse<br />

muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt<br />

angezeigt werden.<br />

Bitte unbedingt beachten:<br />

Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt,<br />

welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer<br />

Homepage unter www.tsk-sachsen.de.<br />

Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur<br />

Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse,<br />

sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem<br />

können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter<br />

Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen,<br />

Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen.<br />

Sächsische Tierseuchenkasse<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Löwenstr. 7a, <strong>01</strong>099 Dresden<br />

Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35<br />

E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de


1. AUSGABE<br />

zuständige Behörde:<br />

Aktenzeichen:<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

305-656.<strong>01</strong><br />

Ort, Tag:<br />

Telefon:<br />

Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />

Verfügung Bekanntmachung<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 3<br />

<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

037468/6380<br />

Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />

1. Straßenbeschreibung<br />

Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />

<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1<br />

Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />

B 173 Fahrbahnrand Fl.-St. 141 Gem.<br />

PfaffengrünNK 54 39 048 St. 1,828<br />

Gemeinde<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

2. Verfügung<br />

Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />

Wendekreis Fl.-St. 496/1 Gem. Pfaffengrün<br />

Landkreis<br />

Vogtlandkreis<br />

2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />

wird/wurde<br />

gewidmet aufgestuft abgestuft<br />

zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />

Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Platz<br />

Kreisstraße Eigentümerweg<br />

Gemeindeverbindungsstraße<br />

Ortsstraße<br />

eingezogen teilweise eingezogen<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen<br />

Keine<br />

3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />

Bezeichnung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

4. Wirksamwerden<br />

Datum<br />

Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />

Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />

Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />

Tag der Sperrung: ________________________________<br />

5. Sonstiges<br />

5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />

Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />

Mit der Herstellung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt1“ im Industrie- und<br />

Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit der neu<br />

gebauten Straße ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG)<br />

diese Straße als Ortsstraße (§3 SächsStrG) „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />

bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />

der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />

________________________________<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

-Siegel-<br />

zuständige Behörde:<br />

Aktenzeichen:<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

305-656.<strong>01</strong><br />

Ort, Tag:<br />

Telefon:<br />

Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />

Verfügung Bekanntmachung<br />

<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

037468/6380<br />

Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />

1. Straßenbeschreibung<br />

Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />

<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1 (Abschnitt 155a)<br />

Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />

Ortsstraße Nr. 155 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1<br />

Fl.-St. 496/1<br />

Gemeinde<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

2. Verfügung<br />

Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />

Ende der Stichstraße am Fl.-St. 492 Gem.<br />

Pfaffengrün<br />

Landkreis<br />

Vogtlandkreis<br />

2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />

wird/wurde<br />

gewidmet aufgestuft abgestuft<br />

zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />

Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Platz<br />

Kreisstraße Eigentümerweg<br />

Gemeindeverbindungsstraße<br />

Ortsstraße<br />

eingezogen teilweise eingezogen<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen<br />

Keine<br />

3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />

Bezeichnung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

4. Wirksamwerden<br />

Datum<br />

Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />

Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />

Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />

Tag der Sperrung: ________________________________<br />

5. Sonstiges<br />

5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />

Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />

Mit der Herstellung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt1“ im Industrie- und<br />

Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit der neu<br />

gebauten Straße ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG)<br />

diese Straße als Ortsstraße (§3 SächsStrG) „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />

bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />

der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />

________________________________<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

-Siegel-


SEITE 4 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

zuständige Behörde:<br />

Aktenzeichen:<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

305-656.<strong>01</strong><br />

Ort, Tag:<br />

Telefon:<br />

Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />

Verfügung Bekanntmachung<br />

<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

037468/6380<br />

Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />

1. Straßenbeschreibung<br />

Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />

<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2<br />

Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />

B 173 Fahrbahnrand Fl.-St. 141 Gem.<br />

Pfaffengrün NK 54 39 048 St. 1,473<br />

Gemeinde<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

2. Verfügung<br />

Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />

Wendekreis Fl.-St. 410 Gem. Pfaffengrün<br />

Landkreis<br />

Vogtlandkreis<br />

2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />

wird/wurde<br />

gewidmet aufgestuft abgestuft<br />

zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />

Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Platz<br />

Kreisstraße Eigentümerweg<br />

Gemeindeverbindungsstraße<br />

Ortsstraße<br />

eingezogen teilweise eingezogen<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen<br />

Keine<br />

3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />

Bezeichnung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

4. Wirksamwerden<br />

Datum<br />

Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />

Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />

Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />

Tag der Sperrung: ________________________________<br />

5. Sonstiges<br />

5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />

Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />

Mit der Herstellung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt2“ im Industrie- und<br />

Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit der neu<br />

gebauten Straße ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG)<br />

diese Straße als Ortsstraße (§3 SächsStrG) „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />

bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />

der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />

________________________________<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

-Siegel-<br />

zuständige Behörde:<br />

Aktenzeichen:<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

305-656.<strong>01</strong><br />

Ort, Tag:<br />

Telefon:<br />

Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />

Verfügung Bekanntmachung<br />

<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

037468/6380<br />

Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />

1. Straßenbeschreibung<br />

Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />

Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1<br />

Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />

Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“<br />

Abschnitt 155a Fl.-St. 495/1 Gem.Pfaffengrün<br />

Gemeinde<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

2. Verfügung<br />

2.1 Die unter 1. bezeichnete<br />

wird/wurde<br />

Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />

Löschwasserbecken 4 südliches Ende<br />

Fl.-St. 494/ u. 493/1 Gem. Pfaffengrün<br />

Landkreis<br />

Vogtlandkreis<br />

neugebaute Straße bestehende Platz<br />

gewidmet aufgestuft abgestuft<br />

zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />

Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Weg<br />

Kreisstraße Eigentümerweg<br />

Gemeindeverbindungsstraße<br />

Ortsstraße<br />

eingezogen teilweise eingezogen<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen<br />

Keine<br />

3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />

Bezeichnung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

4. Wirksamwerden<br />

Datum<br />

Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />

Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />

Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />

Tag der Sperrung: ________________________________<br />

5. Sonstiges<br />

5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />

Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />

Mit der Herstellung des Versorgungsweges „Feuerwehrzufahrt 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt1“ im<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt.<br />

Mit dem neu gebauten Versorgungsweg ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen<br />

Straßengesetzt (SächsStrG) diesen Versorgungsweg als „beschränkt öffentlichen Weg“ (§3<br />

SächsStrG) „Feuerwehrzufahrt 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ zu widmen.<br />

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />

bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />

der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />

________________________________<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

-Siegel-


1. AUSGABE<br />

zuständige Behörde:<br />

Aktenzeichen:<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

305-656.<strong>01</strong><br />

Ort, Tag:<br />

Telefon:<br />

Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />

Verfügung Bekanntmachung<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 5<br />

<strong>Treuen</strong>, den 07.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

037468/6380<br />

Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen<br />

1. Straßenbeschreibung<br />

Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />

Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2<br />

Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />

Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“<br />

Wendekreis Fl.-St.410 Gem. Pfaffengrün<br />

Gemeinde<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

2. Verfügung<br />

Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />

Öffentlicher Feld-u. Waldweg Nr. 34<br />

Versorgungsweg zum Umspannwerk<br />

Endpunkt Fl.-St. 549/15 Gem. Pfaffengrün<br />

Landkreis<br />

Vogtlandkreis<br />

2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße bestehende Platz<br />

wird/wurde<br />

gewidmet aufgestuft abgestuft<br />

zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />

Staatsstraße beschränkt-öffentlichen Weg<br />

Kreisstraße Eigentümerweg<br />

Gemeindeverbindungsstraße<br />

Ortsstraße<br />

eingezogen teilweise eingezogen<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen<br />

Keine<br />

3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />

Bezeichnung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

4. Wirksamwerden<br />

Datum<br />

Wirksamwerden der Verfügung: 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 .<br />

Tag der Verkehrsübergabe: ________________________________<br />

Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck: ________________________________<br />

Tag der Sperrung: ________________________________<br />

5. Sonstiges<br />

5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />

Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />

Mit der Herstellung des Versorgungsweges „Feuerwehrzufahrt 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt2“ im<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe“ TGIV wurde der Erschließungsplan erfüllt.<br />

Mit dem neu gebauten Versorgungsweg ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen<br />

Straßengesetzt (SächsStrG) diesen Versorgungsweg als „beschränkt öffentlichen Weg“ (§3<br />

SächsStrG) „Feuerwehrzufahrt 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ zu widmen.<br />

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />

bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />

der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />

________________________________<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

-Siegel-<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Friedhofsgebührensatzung der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Aufgrund von § 25 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen<br />

(SächsVwKG) vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.<br />

Januar 2<strong>01</strong>2 (SächsGVBl. S. 130), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55);<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2<strong>01</strong>2 (SächsGVBl. S. 562, 563), der §§ 2 und 9 des<br />

Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.<br />

August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306), letzte Änderung 19. Mai 2<strong>01</strong>0 (SächsGVBl. S.<br />

142), des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)<br />

vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2<strong>01</strong>2<br />

(SächsGVBl. S. 130) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> in seiner Sitzung am 19. Dezember 2<strong>01</strong>2 folgende<br />

Friedhofsgebührensatzung beschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Die Satzung gilt für die Friedhöfe Schreiersgrün und Altmannsgrün der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

§ 2 Gebührenpflicht und -maßstab<br />

(1) Die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen ist gebührenpflichtig. Als Gebühren<br />

werden Grabnutzungs-, Feierhallennutzungsgebühren, Gebühren für die Verlängerung der<br />

Nutzungsrechte sowie Verwaltungsgebühren erhoben.<br />

(2) Die Gebühren werden zur Deckung der Gesamtkosten der kommunalen Friedhöfe erhoben. Die<br />

Kosten werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.<br />

§ 3 Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist<br />

1. wer zum Tragen der Kosten für eine Bestattung/Beisetzung gem. § 10 Abs. 1 SächsBestG<br />

verpflichtet ist<br />

2. derjenige, der einen Antrag auf Benutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen zum Zweck<br />

der Bestattung/Beisetzung oder auf Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechtes<br />

oder auf Durchführung sonstiger Leistungen stellt<br />

3. sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat.<br />

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Antragstellung und Bestätigung durch die Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, aber Leistungen auf der Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen<br />

erbracht werden müssen, entstehen Gebühren mit der Erbringung der Leistungen.<br />

Die Gebühren sind 14 Tage nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.<br />

(2) Ist ein Gebührenschuldner nicht vorhanden oder nicht auffindbar, sind nur jene Leistungen auszuführen,<br />

die den niedrigsten Gebühren entsprechen.<br />

§ 5 Auskunftspflicht<br />

Die Gebührenschuldner haben zur Veranlagung der Gebühren vollständige und richtige Auskünfte zu<br />

erteilen.<br />

§ 6 Bemessungsgrundlage<br />

Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Art der Benutzung des Friedhofes und ihrer Einrichtungen<br />

einschließlich der jeweils erbrachten Leistungen der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

§ 7 Friedhofsgebühren<br />

II. Vergabe von Nutzungsrechten<br />

1. Grabnutzungsrecht für Erdgräber<br />

1.1 Grabnutzungsrecht für ein Erdreihengrab (Einzelgrab) für 20 Jahre 575,00 €<br />

1.2 Grabnutzungsrecht für ein Kinderreihengrab 347,00 €<br />

1.3 Grabnutzungsrecht für ein Erdwahlgrab (Einzelgrab) für 20 Jahre 671,00 €<br />

2. Grabnutzungsrecht für Urnengräber<br />

2.1 Grabnutzungsrecht für ein Urnenreihengrab (1 Urne) für 20 Jahre 423,00 €<br />

2.2 Grabnutzungsrecht für ein Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen) für 20 Jahre 468,00 €<br />

3. Grabnutzungsrecht für Sondergräber<br />

3.1 Grabnutzungsrecht für „Urnengemeinschaftsanlage Wiese“ für 20 Jahre 417,00 €<br />

3.2 Grabnutzungsrecht für „Urnengemeinschaftsanlage Baum“ für 20 Jahre 569,00 €<br />

III. Verlängerungsgebühren für Nutzungsrechte<br />

1. Erdwahlgrabstätte - je Stelle und Jahr 28,00 €<br />

2. Urnenwahlgrabstätte - je Stelle und Jahr 20,00 €<br />

3. Kinderreihengrab - je Stelle und Jahr 29,00 €<br />

4. Urnengemeinschaftsgrabanlage Baum – je Stelle und Jahr 20,00 €<br />

IV. Benutzungsgebühren<br />

1. Benutzung der Feierhalle - je Nutzung 80,00 €<br />

§ 8 Verwaltungsgebühren<br />

1. Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmales, einer Einfriedung und<br />

sonstiger baulichen Anlagen 26,00 €


SEITE 6 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

2. Genehmigung zur Änderung eines Grabmales, einer Einfriedung und sonstiger<br />

baulicher Anlagen 10,00 €<br />

3. Gebühr für die Ausstellung einer Graburkunde 6,00 €<br />

4. Gebühr für die Umschreibung oder Verlängerung eines<br />

Grabnutzungsrechtes 6,00 €<br />

5. Gebühr für die Zulassung gewerblicher Arbeiten auf dem Friedhof<br />

ausführen<br />

- Jahresberechtigungskarte 26,00 €<br />

- Einzelberechtigungskarte 10,00 €<br />

6. Gebühr für die Erlaubnis zur Ausgrabung und Umbettung von Leichen<br />

oder Aschen 10,00 €<br />

§ 9 Alte Rechte<br />

Für Grabstätten, über welche die Stadt <strong>Treuen</strong> bei In-Kraft-Treten dieser Gebührensatzung bereits verfügt<br />

hat, richten sich der Gebührenaufwand, die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den zum Zeitpunkt<br />

der Vergabe gültigen Vorschriften.<br />

§ 10 Schlussbestimmung<br />

(1) Die Gebührensatzung tritt zum 18.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die bis dahin gültige Gebührensatzung der von der Stadt <strong>Treuen</strong> verwalteten<br />

Friedhöfe außer Kraft.<br />

<strong>Treuen</strong>, 09.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

A Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter der Verletzung von Verfahrens- und<br />

Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntgabe als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4.vor Ablauf der in § 4 Abs. Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf<br />

der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Aufgrund der §§ 4 und 14 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 18. März 2003 (Sächs.GVBl. S. 55 ber. S. 159) zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 18. Oktober 2<strong>01</strong>2 (Sächs. GVBl. S. 562,563) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Sächsischen Bestattungsgesetzes<br />

(SächsBestG) vom 08. Juli 1994 (Sächs. GVBl. S. 1321) zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 27. Januar 2<strong>01</strong>2 (Sächs. GVBl. S. 130) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> am 19.12.2<strong>01</strong>2<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

I. Allgemeine Bestimmungen ...............................................................................................................1<br />

§ 1 Geltungsbereich.......................................................................................................................1<br />

§ 2 Friedhofszweck........................................................................................................................1<br />

§ 3 Begriffsbestimmungen ...........................................................................................................1<br />

§ 4 Schließung und Entwidmung.................................................................................................1<br />

II. Ordnungsvorschriften ........................................................................................................................2<br />

§ 5 Öffnungszeiten.........................................................................................................................2<br />

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof....................................................................................................2<br />

§ 7 Dienstleistungserbringer ........................................................................................................3<br />

III. Bestattungsvorschriften ............................................................................................ ........................4<br />

§ 8 Allgemeines .............................................................................................................................4<br />

§ 9 Beschaffenheit von Särgen und Urnen .................................................................................4<br />

§ 10 Ausheben der Gräber..............................................................................................................5<br />

§ 11 Ruhezeit....................................................................................................................................5<br />

§ 12 Ausgrabungen und Umbettungen .........................................................................................5<br />

IV. Grabstätten .........................................................................................................................................6<br />

§ 13 Allgemeines .............................................................................................................................6<br />

§ 14 Reihengrabstätten...................................................................................................................6<br />

§ 15 Wahlgrabstätten......................................................................................................................7<br />

§ 16 Sondergrabstätten ..................................................................................................................9<br />

V. Gestaltung der Grabstätten...............................................................................................................9<br />

§ 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze ......................................................................................9<br />

§ 18 Gestaltung der Grabmale und baulichen Anlagen...............................................................9<br />

§ 19 Zustimmungserfordernis......................................................................................................10<br />

§ 20 Standsicherheit der Grabmale.............................................................................................11<br />

§ 21 Unterhaltung ..........................................................................................................................11<br />

§ 22 Entfernung .............................................................................................................................12<br />

VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten.......................................... ..............................................12<br />

§ 23 Allgemeines ...........................................................................................................................12<br />

§ 24 Vernachlässigung..................................................................................................................13<br />

VII. Trauerfeiern.......................................................................................................................................14<br />

§ 25 Trauerfeiern............................................................................................................................14<br />

VIII. Schlussvorschriften .........................................................................................................................14<br />

§ 26 Alte Rechte.............................................................................................................................14<br />

§ 27 Haftung...................................................................................................................................14<br />

§ 28 Gebühren................................................................................................................................15<br />

§ 29 Ordnungswidrigkeiten...........................................................................................................15<br />

§ 30 In-Kraft-Treten ........................................................................................................................16<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt <strong>Treuen</strong> gelegenen und von ihr verwalteten<br />

Friedhöfe in den Ortsteilen Schreiersgrün und Altmannsgrün.<br />

§ 2 Friedhofszweck<br />

Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt <strong>Treuen</strong>. Sie dienen der Bestattung aller Personen,<br />

die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt <strong>Treuen</strong> waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten<br />

Grabstätte haben. Die Bestattung anderer Personen kann zugelassen werden.<br />

§ 3 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Verfügungsberechtigter im Sinne dieser Satzung ist bei Erdreihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten<br />

der Empfänger oder Inhaber der Grabanweisung, bei Erdwahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten<br />

der jeweilige Nutzungsberechtigte oder dessen Rechtsnachfolger. Der<br />

Verfügungsberechtigte ist Träger der Nutzungsrechte.<br />

(2) Dienstleistungserbringer im Sinne dieser Satzung sind Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter<br />

und sonstige Gewerbetreibende, die typischerweise auf den kommunalen Friedhöfen<br />

tätig werden.<br />

§ 4 Schließung und Entwidmung<br />

(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Interesse<br />

geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer<br />

Bestattungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft<br />

als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine<br />

Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.<br />

(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich<br />

bekanntzumachen.<br />

(3) Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen.<br />

(4) Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhefristen<br />

abgelaufen sind.<br />

(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben oder im Einvernehmen<br />

mit den Verfügungsberechtigten abgelöst werden sollen, sind unter ersatzweiser Einräumung<br />

entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Verfügungsberechtigten<br />

möglich.<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 5 Öffnungszeiten<br />

(1) Die Friedhöfe sind nur während der an den Eingängen bekanntgegebenen Zeiten für den Besuch<br />

geöffnet.<br />

(2) Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass<br />

vorübergehend untersagen.


1. AUSGABE<br />

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte<br />

der Angehörigen und Besucher entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />

sind zu befolgen.<br />

(2) Kinder unter 6 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener<br />

betreten.<br />

(3) Auf den Friedhöfen ist im Hinblick auf Abs. 1 insbesondere nicht gestattet,<br />

a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art – außer Dienstleister (insbesondere Fahrrädern)<br />

und Sportgeräten (z. B. Rollschuhen, Inlineskater) zu befahren, ausgenommen Kinderwagen<br />

und Rollstühle;<br />

b) der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie das<br />

Anbieten von Dienstleistungen;<br />

c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen;<br />

d) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu<br />

privaten Zwecken;<br />

e) Druckschriften zu verteilen, es sei denn, sie dienen der Durchführung von Trauerfeiern;<br />

f) Abraum und Abfälle, die aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, außerhalb<br />

der dafür bestimmten Stellen abzulagern;<br />

g) Abraum und Abfälle, die nicht aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, auf<br />

dem Friedhofsgelände abzulagern;<br />

h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen,<br />

Einfriedungen und Hecken unberechtigt zu übersteigen und Rasenflächen (soweit<br />

sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten;<br />

i) Rundfunk- und Musikgeräte aller Art zu betreiben, zu lärmen und zu spielen sowie zu<br />

lagern;<br />

j) Tiere – ausgenommen Blindenhunde – mitzubringen;<br />

Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann Ausnahmen im Einzelfall oder dauerhaft zustimmen, soweit sie mit den<br />

Anforderungen des Abs. 1 vereinbar sind. Zu diesem Zweck sind die in Satz 1 genannten Aktivitäten<br />

bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Dies gilt insbesondere für die Erstellung<br />

und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die nicht privaten Zwecken dienen,<br />

sowie für das Befahren von Friedhofstraßen mit Personenkraftwagen für behinderte Personen<br />

mit Behindertenausweis und gehbehinderte Personen.<br />

(4) Totengedenkfeiern sind spätestens vier Tage vorher bei der Friedhofsverwaltung zur Zustimmung<br />

anzumelden.<br />

(5) Personen, die den Grundsätzen in Abs. 1 bis 3 zuwiderhandeln, können mündlich oder<br />

schriftlich des Friedhofs verwiesen werden.<br />

§ 7 Dienstleistungserbringer<br />

(1) Dienstleistungserbringer und ihre Bediensteten, die auf den kommunalen Friedhöfen tätig<br />

werden, haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die<br />

Dienstleistungserbringer sowie ihre Bediensteten haften für alle Schäden, die sie oder ihre<br />

Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen und mit den von ihnen<br />

errichteten Grabmalen und sonstigen Anlagen schuldhaft verursachen.<br />

(2) Unbeschadet § 6 Abs. 3 c) dürfen gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen nur während<br />

der von der Stadt <strong>Treuen</strong> festgesetzten Zeiten durchgeführt werden.<br />

(3) Die Arbeiten sind spätestens um 19.00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen<br />

spätestens um 12.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen<br />

die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr in den Monaten November<br />

bis Februar nicht vor 8.00 Uhr begonnen werden. Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann Verlängerungen der<br />

Arbeitszeiten zulassen. § 6 Abs. 3 c).<br />

(4) In den Fällen des § 5 Abs. 2 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt.<br />

(5) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur<br />

vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung<br />

oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder<br />

in den früheren Zustand zu bringen. Die Dienstleistungserbringer dürfen auf den Friedhöfen<br />

keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen<br />

nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.<br />

(6) Dienstleistungserbringern, die trotz mündlicher oder schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften<br />

der Abs. 1 bis 3 verstoßen, kann die Stadt <strong>Treuen</strong> ein weiteres Tätig werden auf<br />

den Friedhöfen untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich.<br />

III. Bestattungsvorschriften<br />

§ 8 Allgemeines<br />

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Stadt <strong>Treuen</strong> anzumelden.<br />

Die gesetzlichen Fristen sind einzuhalten. Die Erdbestattung oder Einäscherung<br />

darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Sie muss innerhalb von 8<br />

Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Der Anmeldung sind die erforderlichen<br />

Unterlagen beizufügen; die Sterbeurkunde ist im Original beizufügen. Wird eine Beisetzung<br />

in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist<br />

auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(2) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.<br />

(3) Die Stadt <strong>Treuen</strong> setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber<br />

fest. § 10 Abs. 3 SächsBestG bleibt unberührt. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an<br />

Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten<br />

Feiertag stattfinden.<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 7<br />

§ 9 Beschaffenheit von Särgen und Urnen<br />

(1) Die Leiche muss in einem festen, gut abgedichteten und aus umweltgerecht abbaubarem<br />

Material bestehenden Sarg gelegt werden, dessen Boden grundsätzlich mit einer 5 bis 10<br />

cm hohen Schicht aus Sägemehl, Sägespänen, Holzwolle oder anderen geeigneten aufsaugenden<br />

Stoffen bedeckt ist. Sollen bei dem Verstorbenen Wertgegenstände verbleiben, so<br />

ist dies der Stadt <strong>Treuen</strong> rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen<br />

an solchen Gegenständen haftet die Stadt <strong>Treuen</strong> nur, wenn zuvor eine schriftliche Anzeige<br />

erfolgte. Der Haftungsumfang ergibt sich in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 2.<br />

(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein.<br />

Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> bei<br />

der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />

(3) Es dürfen nur Aschekapseln, Schmuckurnen und sonstige Urnen verwendet werden, deren<br />

Material innerhalb der Ruhezeit, die für die entsprechende Bestattung gilt, umweltgerecht<br />

abbaubar ist. Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann vom Bestatter eine Unbedenklichkeitserklärung<br />

für die von ihm verwendeten Materialien fordern.<br />

(4) Särge und Urnen, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, können zurückgewiesen<br />

werden.<br />

§ 10 Ausheben der Gräber<br />

(1) Die Gräber werden von Bestattungsunternehmen, welche diese Dienstleistungen anbieten,<br />

ausgehoben und wieder fachgerecht und sachgerecht geschlossen.<br />

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante<br />

des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />

(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände<br />

getrennt sein.<br />

(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben<br />

der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Stadt <strong>Treuen</strong> entfernt werden<br />

müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Stadt<br />

<strong>Treuen</strong> zu erstatten.<br />

§ 11 Ruhezeit<br />

(1) Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre.<br />

(2) Die Mindestruhezeit beträgt bei Fehlgeborenen und bei Leichen von Kindern, die tot geboren<br />

oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind, 10 Jahre, im Übrigen 20 Jahre.<br />

§ 12 Ausgrabungen und Umbettungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen<br />

gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. § 4 Abs.<br />

5 bleibt unberührt.<br />

(3) Ausgrabungen und Umbettungen werden in dem Zeitraum von 2 Wochen bis zu 6 Monaten<br />

nach dem Tode nicht zugelassen, sofern es sich nicht um Urnen handelt oder sofern die Ausgrabung<br />

oder Umbettung nicht richterlich angeordnet ist. Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen<br />

und Urnengemeinschaftsgräbern werden nicht zugelassen. Nach Ablauf der<br />

Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können nur mit vorheriger Zustimmung<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> auch in belegte Grabstätten aller Art umgebettet werden.<br />

(4) Alle Ausgrabungen und Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist bei Umbettungen<br />

aus Reihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte (§ 3<br />

Abs. 1), bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.<br />

Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Umbettung ist der Nachweis<br />

beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht. In den Fällen des § 24<br />

Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gem. § 24 Abs. 1 Satz 4 können<br />

Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Reihengrabstätten<br />

/ Urnenreihengrabstätten umgebettet werden.<br />

(5) Neben der Zahlung der Gebühren für die Ausgrabung oder Umbettung haben die Antragsteller<br />

Ersatz für Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Ausgrabung<br />

oder Umbettung zwangsläufig entstehen.<br />

(6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Ausgrabung oder Umbettung nicht unterbrochen<br />

oder gehemmt.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 13 Allgemeines<br />

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt <strong>Treuen</strong>. An ihnen können Rechte nur nach dieser<br />

Satzung erworben werden.<br />

Die Grabstätten werden unterschieden in:<br />

a) Reihengrabstätten<br />

b) Wahlgrabstätten<br />

c) Sondergrabstätten (Wiesengrabstätten, Baumgrabstätten)<br />

Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der<br />

Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.<br />

(2) Mit dem Grabnutzungsrecht § 3 Abs. 1 Satz 2 entsteht ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis.<br />

(3) Die Änderung der Anschrift und des Namens von Verfügungsberechtigten (§ 3 Abs. 1<br />

Satz 1) sind der Stadt <strong>Treuen</strong> unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

§ 14 Reihengrabstätten<br />

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, die der<br />

Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden ab-


SEITE 8 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

gegeben werden. Über die Zuteilung wird eine Grabnummer erteilt. Ein Wiedererwerb des<br />

Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20<br />

Jahre.<br />

(2) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Es ist jedoch zulässig, in<br />

einer Reihengrabstätte die Leichen eines Kindes unter einem Jahr und eines Familienangehörigen<br />

oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren zu bestatten.<br />

(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Grabanweisung.<br />

(4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird<br />

3 Monate vorher dem Nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt – falls dieser nicht bekannt<br />

oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln ist öffentlich bekanntgemacht und durch ein Hinweisschild<br />

auf dem betreffenden Grabfeld angekündigt.<br />

§ 15 Wahlgrabstätten<br />

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, an denen<br />

auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und<br />

deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. In einer Urnenwahlgrabstätte<br />

können bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden<br />

nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur<br />

auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Die Friedhofsverwaltung kann<br />

Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten ablehnen, insbesondere<br />

wenn die Schließung gem. § 4 beabsichtigt ist.<br />

(2) Es werden unterschieden ein- und mehrstellige Grabstätten, auf dem kommunalen Friedhof<br />

Altmannsgrün auch als doppeltiefe Grabstätten. In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in<br />

einer mehrstelligen Grabstätte können zwei Leichen bestattet werden. Im Einzelfall kann<br />

eine Urnenbeisetzung auch in einem Wahlgrab gestattet werden.<br />

(3) Nach Ablauf der Ruhezeit einer Leiche kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn ein Nutzungsrecht<br />

mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.<br />

(4) Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann im Jahre des Ablaufes der Überlassungszeit<br />

auf Antrag des Nutzungsberechtigten verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt zu<br />

den in diesem Zeitpunkt geltenden Gebühren. Ein Anspruch auf Wiedererwerb besteht nicht.<br />

(5) Das Nutzungsrecht entsteht mit Eintragung in das Grabregister in der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

(6) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 4 Monate vorher<br />

schriftlich – falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine öffentliche<br />

Bekanntmachung und durch einen 2-monatigen Hinweis auf der Grabstätte – hingewiesen.<br />

(7) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt<br />

oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben<br />

worden ist.<br />

(8) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens<br />

aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen<br />

und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes<br />

des Übertragenden wirksam wird. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung<br />

getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des<br />

verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über<br />

a) auf den überlebenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, und zwar<br />

auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind;<br />

b) auf die Kinder; Stiefkinder oder Abkömmlinge, in der Reihenfolge der Berechtigung<br />

ihrer Väter oder Mütter<br />

c) auf die Eltern;<br />

d) auf die Geschwister,<br />

e) auf die Großeltern;<br />

f) auf die Enkelkinder in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter;<br />

g) auf sonstige Verwandte bis zum 3. Grade<br />

h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.<br />

Innerhalb der einzelnen Gruppen des Absatz 8 b) bis h) hat der jeweils älteste Nutzungsberechtigte<br />

Vorrang vor dem Jüngeren.<br />

(9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> eine von Abs. 8<br />

Satz 2 abweichende Festlegung zugunsten einer anderen Person treffen. Der nach Abs. 8<br />

Satz 2 Berechtigte ist vor Erteilung der Zustimmung anzuhören und seine Interessen sind<br />

bei der Entscheidungsfindung angemessen zu berücksichtigen.<br />

(10) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben<br />

zu lassen.<br />

(11) Absatz 8 gilt in den Fällen der Absätze 9 und 10 entsprechend.<br />

(12) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen<br />

Regelungen das Recht, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen<br />

und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden und<br />

in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden.<br />

(13) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.<br />

(14) Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann jederzeit zurückgegeben werden. Der Verzicht ist<br />

schriftlich unter Vorlage der Graburkunde zu erklären. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt<br />

in diesem Falle nicht.<br />

(15) Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist die Grabstelle durch den Nutzungsberechtigten zu beräumen.<br />

Näheres ergibt sich aus § 22 Abs. 2.<br />

(16) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig.<br />

§ 16 Sondergrabstätten<br />

(1) Sondergrabstätten sind Wiesengrabstätten und Baumgrabstätten für Urnenbeisetzungen,<br />

die im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden.<br />

(2) Die Grabstelle wird durch eine liegende Gedenkplatte oder eine Säule, mit Name, Geburtsund<br />

Sterbedaten des Verstorbenen, gekennzeichnet.<br />

(3) Eine einfache Pflege der Anlage (Rasenschnitt) erfolgt durch die Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

V. Gestaltung der Grabstätten<br />

§ 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze<br />

(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde<br />

des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.<br />

§ 18 Gestaltung der Grabmale und baulichen Anlagen<br />

(1) Die Grabmale und baulichen Anlagen unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung<br />

an die Umgebung keinen zusätzlichen Anforderungen.<br />

a) Die Mindeststärke der Grabmale beträgt:<br />

ab 0,40 m – 1,00 m Höhe 0,14m<br />

ab 1,00 m – 1,50 m Höhe 0,16 m<br />

b) Die maximale Höhe der Grabmale ist mit 1,50 m bestimmt.<br />

c) Die Maße der liegenden Gedenkplatte in der Anlage der Wiesengräber wird auf<br />

0,40 m x 0,40 m festgesetzt.<br />

(2) Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann weitergehende Anforderungen verlangen, wenn dies aus Gründen der<br />

Standsicherheit erforderlich ist.<br />

(3) Die Größe der Einfassungen beträgt:<br />

a) für ein Einzelgrab: 0,75 m x 1,75 m<br />

b) für ein Doppelgrab: 1,75 m x 2,00 m<br />

c) für ein Urnengrab: 0,45 m x 0,60 m<br />

§ 19 Zustimmungserfordernis<br />

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong>. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern<br />

sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind. Die Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu<br />

stellen; der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabanweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten<br />

das Nutzungsrecht nachzuweisen. Die Zustimmung kann nur erteilt werden,<br />

wenn die Einhaltung der Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere der Gestaltungsvorschriften,<br />

und die Erfüllung der Anforderungen zur Standsicherheit sowie der Anforderungen<br />

an die Zuverlässigkeit und Eignung von Dienstleistungserbringern im Sinne von § 20 gewährleistet<br />

ist.<br />

(2) Den Anträgen sind beizufügen:<br />

a) der Grabmalentwuf mit Grundriss, Vorder- und Seitenansichten im Maßstab 1:10 unter<br />

Angabe des Materials, der Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung sowie<br />

mit Angaben zum Fundament und zur Verdübelung. Ausführungszeichnungen sind einzureichen,<br />

soweit es zum Verständnis erforderlich ist;<br />

b) Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe<br />

des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. Ausführungszeichnungen<br />

sind einzureichen, soweit es zum Verständnis erforderlich ist. In besonderen<br />

Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen<br />

eines Modells in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden;<br />

c) ergänzende Unterlagen zum Dienstleistungserbringer (z. B. Bescheinigungen und Zertifikate),<br />

der mit der Herstellung und Errichtung des Grabmals beauftragt werden soll.<br />

(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong>. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.<br />

(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen<br />

eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist.<br />

(5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln<br />

oder -kreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Bestattung verwendet<br />

werden. Anderenfalls kann die Stadt <strong>Treuen</strong> die Entfernung auf Kosten des<br />

Verfügungsberechtigten bzw. des Auftraggebers veranlassen.<br />

(6) Grabmale und andere bauliche Anlagen, die ohne Zustimmung errichtet sind und für die<br />

auch nachträglich keine Zustimmung erteilt werden kann, sowie nicht zulässige Inschriften<br />

kann die Stadt <strong>Treuen</strong> auf Kosten des Verfügungsberechtigten bzw. des Auftraggebers entfernen<br />

lassen.<br />

§ 20 Standsicherheit der Grabmale<br />

(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln der<br />

Baukunst und des Handwerks, insbesondere den Richtlinien des Bundesinnungsverbands<br />

des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und<br />

Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung/der TA Grabmal der Deutschen<br />

Natursteinakademie e. V.**), zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft<br />

standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder<br />

sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />

(2) Die Grabmale dürfen nur von Dienstleistungserbringern errichtet und verändert werden, die<br />

in fachlicher, betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig und geeignet sind. Einfache<br />

Maßnahmen oder Handgriffe, die keine besondere Fachkenntnis erfordern (z. B. Auflegen<br />

eines Liegesteins auf das Grab), bleiben hiervon unberührt. Fachlich zuverlässig und geeignet<br />

sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sind, unter Beachtung der örtlichen<br />

Gegebenheiten des Friedhofs die angemessene Gründungsart zu wählen und nach<br />

dem in der Satzung aufgeführten Regelwerk die erforderlichen Fundamentabmessungen<br />

zu berechnen. Sie müssen in der Lage sein, für die Befestigung der Grabmalteile das richtige<br />

Befestigungsmittel auszuwählen, zu dimensionieren und zu montieren. Weiterhin müssen<br />

sie die Standsicherheit von Grabanlagen beurteilen und mithilfe von Messgeräten die Stand-


1. AUSGABE<br />

sicherheit kontrollieren und dokumentieren können. Zusätzlich müssen sie für ihre Tätigkeiten<br />

eine angemessene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Satz 1 bis 5 gilt für<br />

sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />

(3) Dienstleistungserbringer, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 19 für unvollständige<br />

oder nicht den Regeln der Baukunst und des Handwerks entsprechende Entwürfe,<br />

Zeichnungen und Angaben verantwortlich sind, werden als unzuverlässig eingestuft. Satz<br />

1 gilt entsprechend, wenn sich Dienstleistungserbringer bei der Errichtung eines Grabmals<br />

oder einer sonstigen baulichen Anlage nicht an die im Zulassungsverfahren gemachten Angaben<br />

halten.<br />

(4) Die Standsicherheit wird durch die Stadt <strong>Treuen</strong> jährlich geprüft. Dies entbindet die Verfügungsberechtigten<br />

nicht von ihren Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten § 21 Abs. 1.<br />

§ 21 Unterhaltung<br />

(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem<br />

Zustand zu halten; für deren Standsicherheit ist Sorge zu tragen. Verantwortlich<br />

dafür ist der Verfügungsberechtigte § 3 Abs. 1.<br />

(2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet,<br />

sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu<br />

schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Stadt <strong>Treuen</strong> auf Kosten des Verantwortlichen<br />

die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen<br />

von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher<br />

Aufforderung der Stadt <strong>Treuen</strong> nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen<br />

Frist beseitigt, ist die Stadt <strong>Treuen</strong> berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun<br />

oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder die Teile davon zu entfernen; die Stadt<br />

<strong>Treuen</strong> ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt,<br />

nicht ohne weiteres zu ermitteln oder nicht rechtzeitig erreichbar, genügt eine öffentliche<br />

Bekanntmachung und ein einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte.<br />

(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch mangelnde Standsicherheit,<br />

durch Umfallen oder durch Abstürzen von Teilen von Grabmalen oder sonstiger baulicher<br />

Anlagen verursacht wird. Die Haftung von beauftragten Dienstleistungserbringern (§ 7 Abs.<br />

1 Satz 2) bleibt hiervon unberührt.<br />

(4) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als<br />

besondere Eigenart des Friedhofes erhalten bleiben sollten, werden in einem Verzeichnis<br />

geführt. Die Stadt <strong>Treuen</strong> kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulichen<br />

Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmalschutz- und Pflegebehörden<br />

nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.<br />

§ 22 Entfernung<br />

(1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts<br />

nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> von der Grabstätte entfernt<br />

werden. Die Eigentumsrechte der Verfügungsberechtigten bleiben hiervon unberührt.<br />

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen<br />

baulichen Anlagen durch den Verfügungsberechtigten zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte<br />

hat hierzu die Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> zu beantragen. Sind die Grabmale oder<br />

die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Benachrichtigung des<br />

Inhabers entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

Sofern Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten von der Stadt <strong>Treuen</strong> abgeräumt werden,<br />

hat der jeweilige Verfügungsberechtigte die Kosten zu tragen.<br />

VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten<br />

§ 23 Allgemeines<br />

(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17 Abs. 1 hergerichtet und dauernd<br />

verkehrssicher instand gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich<br />

von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.<br />

(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter<br />

des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren<br />

Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere<br />

Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />

(3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte verantwortlich.<br />

Die Verpflichtung erlischt erst mit der Abräumung bzw. Beräumung der Grabstätte.<br />

(4) Reihengrabstätten müssen binnen 6 Monaten nach der Beisetzung, Wahlgrabstätten binnen<br />

6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein.<br />

(5) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb<br />

der Grabstätten obliegen ausschließlich der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

(6) Bodensenkungen auf den allgemeinen Friedhofsflächen beseitigt die Stadt <strong>Treuen</strong>. Bodensenkungen<br />

auf Grabflächen und dadurch verursachte Schäden an Grabanlagen können auf<br />

Antrag des Verfügungsberechtigten gegen Kostenersatz durch die Stadt <strong>Treuen</strong> beseitigt<br />

werden. § 21 Abs. 2 bleibt unberührt.<br />

(7) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei Grabpflege ist<br />

nicht gestattet.<br />

(8) Kunststoffe und andere nicht umweltgerecht abbaubare Werkstoffe dürfen in Produkten<br />

der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden und -gestecken nicht verwendet<br />

werden. Kleinzubehör wie Blumentöpfe, Grablichter, Plastiktüten aus nicht umweltgerecht<br />

abbaubarem Material sind vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung bereitgestellten<br />

Behältern zu entsorgen.<br />

§ 24 Vernachlässigung<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte<br />

auf schriftliche Aufforderung der Stadt <strong>Treuen</strong> die Grabstätte innerhalb einer<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 9<br />

jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verfügungsberechtigte<br />

nicht bekannt, nicht ohne weiteres zu ermitteln oder nicht rechtzeitig<br />

erreichbar, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und drei monatiger Hinweis auf der<br />

Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, können:<br />

a) Reihengrabstätten von der Stadt <strong>Treuen</strong> abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden.<br />

b) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen entfernt werden.<br />

(2) Bei Wahlgrabstätten gilt Abs. 1 entsprechend. Kommt der Nutzungsberechtigte seinen Verpflichtungen<br />

nicht nach, kann die Stadt <strong>Treuen</strong> in diesem Fall die Grabstätten auf Kosten<br />

des jeweiligen Verfügungsberechtigte in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht<br />

ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Verfügungsberechtigte<br />

noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung<br />

zu bringen. Ist er nicht bekannt, nicht ohne weiteres zu ermitteln oder nicht rechtzeitig<br />

erreichbar, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender<br />

3-monatiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid<br />

ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen<br />

baulichen Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides<br />

zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen<br />

Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte oder dem Grabfeld auf<br />

die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen der Sätze 3 und 4 und in dem Entziehungsbescheid<br />

auf die Rechtsfolgen des § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4 hinzuweisen.<br />

(3) Für Grabschmuck gilt § 22 Abs.2 Satz 3 und 4 entsprechend.<br />

VII.Trauerfeiern<br />

§ 25 Trauerfeiern<br />

(1) Die Trauerfeiern finden in einem dafür bestimmten Raum (Friedhofskapelle) oder am Grab<br />

statt.<br />

(2) Die Benutzung der Trauerhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen<br />

übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes<br />

der Leiche bestehen.<br />

(3) Die offene Aufbahrung des Verstorbenen im Feierraum kann auf Antrag zugelassen werden.<br />

VIII. Schlussvorschriften<br />

§ 26 Alte Rechte<br />

(1) Für Grabstätten, über welche die Stadt <strong>Treuen</strong> bei In-Kraft-Treten dieser Satzung bereits verfügt<br />

hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach zum Zeitpunkt der Vergabe<br />

gültigen Vorschriften.<br />

(2) Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter<br />

oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungszeiten nach dem § 14 oder dem § 15<br />

dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach<br />

Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Urne.<br />

§ 27 Haftung<br />

(1) Die Stadt <strong>Treuen</strong> haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der<br />

Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtung, durch dritte Personen oder durch Tiere sowie<br />

durch ungünstige Witterungsverhältnisse und Naturgewalten entstehen.<br />

(2) Im Übrigen haftet die Stadt <strong>Treuen</strong> nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Von dieser<br />

Haftungsbeschränkung ausgenommen sind alle Schäden aus der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.<br />

§ 28 Gebühren<br />

(1) Für die Benutzung der von der Stadt <strong>Treuen</strong> verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen<br />

sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />

§ 29 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder<br />

fahrlässig<br />

1. sich als Besucher entgegen § 6 Abs. 1 nicht der Würde des Friedhofs und der Achtung<br />

der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend verhält oder<br />

Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt;<br />

2. auf den Friedhöfen entgegen § 6 Abs. 2 und ohne eine vorherige Zustimmung der<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, außer Dienstleister, (insbesondere Fahrrädern)<br />

und Sportgeräten (z.B. Rollschuhen, Inlineskatern) ausgenommen Kinderwagen und<br />

Rollstühle, befährt;<br />

b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie Dienstleistungen verkauft;<br />

c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt;<br />

d) Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen erstellt und verwertet, die nicht privaten<br />

Zwecken dienen;<br />

e) Druckschriften verteilt, es sei denn, sie dienen der Durchführung von Trauerfeiern;<br />

f) Abraum und Abfälle, die aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, außerhalb<br />

der dafür bestimmten Stellen ablagert;<br />

g) Abraum und Abfälle, die nicht aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, auf<br />

dem Friedhofsgelände ablagert;<br />

h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt, Einfriedungen<br />

und Hecken unberechtigt übersteigt oder Rasenflächen (soweit sie nicht<br />

als Wege dienen), Grabstätten oder Grabeinfassungen unberechtigt betritt;<br />

i) Rundfunk- und Musikgeräte aller Art betreibt, lärmt, spielt oder lagert;<br />

j) Tiere – ausgenommen Blindenhunde – mitbringt;


SEITE 10 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

3. entgegen § 6 Abs. 4 Totengedenkfeiern ohne Zustimmung der Stadt <strong>Treuen</strong> durchführt;<br />

4. entgegen § 7 Abs. 2 als Dienstleistungserbringer oder deren Bediensteter gewerbliche<br />

Arbeiten auf den Friedhöfen außerhalb der von der Stadt <strong>Treuen</strong> festgesetzten Zeiten<br />

oder auf Friedhofsteilen durchführt, deren Betreten nach § 5 Abs. 2 untersagt ist;<br />

5. entgegen § 7 Abs. 5 als Dienstleistungserbringer oder deren Bediensteter Werkzeuge<br />

und Materialien in unzulässiger Weise lagert, Arbeits- und Lagerplätze bei Beendigung<br />

oder Unterbrechung der Arbeiten nicht wieder in den früheren Zustand versetzt, auf den<br />

Friedhöfen Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagert oder gewerbliche<br />

Geräte an oder in den Wasserentnahmestellen auf den Friedhöfen reinigt;<br />

6. entgegen § 19 Abs. 1 und Abs. 3 ohne vorherige Zustimmung oder auf Grundlage<br />

einer nach § 19 Abs. 4 inzwischen erloschenen Zustimmung Grabmale oder bauliche Anlagen<br />

errichtet oder verändert oder deren Errichtung oder Veränderung veranlasst;<br />

7. entgegen § 20 Abs. 1 Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen nicht nach den Regeln<br />

der Baukunst und des Handwerks befestigt oder fundamentiert;<br />

8. entgegen § 20 Abs. 2 Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen errichtet oder verändert,<br />

ohne in fachlicher, betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig und geeignet<br />

zu sein;<br />

9. entgegen § 21 Abs. 1 als Verfügungsberechtigter Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen<br />

nicht in verkehrssicherem Zustand hält;<br />

10.entgegen § 22 Abs. 1 Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen ohne vorherige schriftliche<br />

Zustimmung entfernt;<br />

11. entgegen § 24 Abs. 1 trotz einer schriftlichen Aufforderung der Stadt <strong>Treuen</strong> Grabstätten<br />

vernachlässigt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden.<br />

§ 30 In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle<br />

vorherigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.<br />

<strong>Treuen</strong>, den 09.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />

GemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter der Verletzung von Verfahrens- und<br />

Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntgabe als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />

hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf<br />

der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

der Landesdirektion Sachsen<br />

über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

Gemarkung Altmannsgrün<br />

Vom 2. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Staatliche Betriebsgesellschaft für<br />

Umwelt und Landwirtschaft, Altwahnsdorf 12, <strong>01</strong>445 Radebeul für den Freistaat Sachsen,<br />

einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9<br />

Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I<br />

S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl.<br />

I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.<br />

Der Antrag umfasst die bestehende Grundwassermessstelle Altmannsgrün, B 1900 einschließlich<br />

Zuwegung und Zufahrt im Bereich oben genannter Gemarkung (Az.: 32-<br />

3043/10/48).<br />

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt <strong>Treuen</strong> (Gemarkung<br />

Altmannsgrün – Flurstück 35) können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen<br />

in der Zeit<br />

vom Montag, dem 28. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

bis Montag, dem 25. Februar 2<strong>01</strong>3,<br />

montags bis donnerstags zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 12:30 Uhr<br />

und 15:00 Uhr, freitags zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr in der Landesdirektion Sachsen,<br />

Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen.<br />

Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach<br />

Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />

- SachenR-DV).<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich<br />

aller dazugehörigen Anlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch<br />

einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer<br />

geklärt werden.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch<br />

nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches<br />

erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein<br />

Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung<br />

betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen<br />

ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch<br />

zu machen.<br />

Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, unter der vorbezeichneten<br />

Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen<br />

im Auslegungszimmer bereit.<br />

Chemnitz, den 2. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

Landesdirektion Sachsen<br />

gez. Andrea Sippel<br />

Referatsleiterin Planfeststellung<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong>


1. AUSGABE<br />

Öffentliche Grundsteuerfestsetzung<br />

für die Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des<br />

Grundsteuergesetzes (GrStG) in der aktuellen Fassung wird<br />

hiermit die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2<strong>01</strong>3 in der zuletzt<br />

veranlagten Höhe festgesetzt.<br />

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung<br />

treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen<br />

ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher<br />

Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann<br />

innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Tag der Bekanntmachung<br />

zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Treuen</strong>, Finanzverwaltung, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong><br />

angefochten werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch<br />

im Landratsamt des Vogtlandkreises, Neuendorfer<br />

Straße 94/96, 08523 Plauen als Widerspruchsbehörde, eingelegt<br />

wird.<br />

Die Grundsteuer für das Jahr 2<strong>01</strong>3 wird mit den in den zuletzt<br />

erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen<br />

jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und<br />

15. November (§ 28 Abs. 1 GrStG) fällig.<br />

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:<br />

1. am 15. August mit ihrem Jahresbeitrag, wenn dieser fünfzehn<br />

Euro nicht übersteigt;<br />

2. am 15. Februar und am 15. August je zu einer Hälfte ihres<br />

Jahresbeitrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt<br />

(§ 28 Abs. 2 GrStG);<br />

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3<br />

GrStG Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die<br />

Grundsteuer für das Jahr 2<strong>01</strong>3 in einem Betrag am 1. Juli 2<strong>01</strong>3<br />

fällig.<br />

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden, oder ändern<br />

sich die Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge),<br />

werden gemäß § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide<br />

erstellt.<br />

Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für Grundsteuern,<br />

die im Grundsteueranmeldeverfahren erhoben werden. (Hinweis:<br />

Steueranmeldung haben die gleiche Rechtswirkung wie<br />

Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung).<br />

Auf die Abgabe von erneuter Steueranmeldung für die Grundsteuer<br />

wird nur verzichtet, soweit in den Besteuerungsgrundlagen<br />

seit der letzten Abgabe keine Änderung eingetreten ist. Auf<br />

die Verpflichtung, jede Änderung bezüglich der Wohnfläche<br />

oder der Ausstattung, die sich auch auf die Steuer auswirkt, der<br />

Stadt mitzuteilen, wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.<br />

<strong>Treuen</strong>, d. 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 11<br />

Der Stadtrat fasste auf seiner Sitzung am 19.12.2<strong>01</strong>2 folgende Beschlüsse:<br />

Beschluss 42 / 09 / 12<br />

Beschluss zur Satzung der Stadt <strong>Treuen</strong> über das Friedhofs- und<br />

Bestattungswesen<br />

Sachlage:<br />

Die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtung der<br />

Stadt <strong>Treuen</strong> wurde am 23.08.1995 beschlossen.<br />

Bei der örtlichen Prüfung der Haushaltwirtschaft der letzten 5 Jahre<br />

wurde die Stadt <strong>Treuen</strong> angehalten, die Satzung über die Benutzung<br />

der Bestattungseinrichtung zu überarbeiten und neu vom<br />

Stadtrat beschließen zu lassen.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Satzung über das<br />

Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 19<br />

Ja-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 43 / 09 / 12<br />

Beschluss zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Sachlage:<br />

Die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtung der<br />

Stadt <strong>Treuen</strong> wurde am 23.08.1995 beschlossen. Bei der örtlichen<br />

Prüfung der Haushaltwirtschaft der letzten 5 Jahre wurde die Stadt<br />

<strong>Treuen</strong> angehalten, die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtung<br />

(Friedhofsgebührensatzung) zu überarbeiten und<br />

neu vom Stadtrat beschließen zu lassen.<br />

Unter dem Aspekt einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltführung,<br />

aber auch der Für- und Vorsorgepflicht gegenüber unseren<br />

Bürgern ist nunmehr über die Festlegung einer kostendeckenden<br />

Gebühr oder ggf. zu gewährenden Abschlag zu entscheiden.<br />

Im Verwaltungsausschuss wurde nach langer Diskussion mehrheitlich<br />

festgelegt, dass bei der Gebührenkalkulation des Büros Heyder<br />

und Partner von der Gebührenobergrenze die Bestattungsgebühren<br />

abzuziehen sind, um die nun in der Gebührensatzung vorgeschlagenen<br />

Gebühren bei Grabstätten zu erhalten (Gebühren für<br />

die Bestattung betragen für ein Reihengrab 488,00 € und für ein<br />

Urnengrab 1<strong>01</strong>,00 €).<br />

Bei der Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wurden<br />

von der Gebührenobergrenze die 50 % Kostendeckung angesetzt,<br />

um im Bereich der Gebühr, die bisher verlangt wurde, zu bleiben.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Friedhofsgebührensatzung<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> in der Form, dass in Abs. 7 II die Gebühren<br />

auf den 60%-igen Gebührensatz abgesenkt werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 19<br />

Ja-Stimmen: 13<br />

Nein-Stimmen: 3<br />

Stimmenthaltungen: 3


SEITE 12 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

Beschluss 44 / 09 / 12<br />

Grundsteuerveranlagung<br />

hier: Beschluss zur Umlage der Grundsteuer, Anpassung des Nutzungsentgeltes/der<br />

Garagenmiete<br />

Sachlage:<br />

Mit Verweis auf die Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes<br />

hat das Finanzamt Plauen begonnen, die Praxis der Grundsteuerveranlagung<br />

von Garagen auf fremden Grund und Boden zu<br />

ändern.<br />

Bisher wurden Garagenbesitzer, deren Garage auf fremden Grund<br />

und Boden stehen, einzeln zur Grundsteuer für das Garagengebäude<br />

herangezogen. Parallel dazu erfolgte gegenüber dem<br />

Grundstückseigentümer die Grundsteuerfestsetzung für das<br />

Grundstück (unbebaut).<br />

Mit Beginn dieses Jahres hat das Finanzamt Plauen begonnen, die<br />

Grundsteuermessbescheide für die Einzelgaragen mit Wirkung<br />

zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 aufzuheben. In Folge dessen ist die Stadt <strong>Treuen</strong><br />

verpflichtet, die bisherige Grundsteuerveranlagung für die betroffenen<br />

Garagenbesitzer zum 31.12.2<strong>01</strong>2 zu beenden.<br />

Parallel dazu wird der Grundstückseigentümer, in den meisten Fällen<br />

ist dies die Stadt <strong>Treuen</strong>, zur Grundsteuer für das gesamte Garagengrundstück,<br />

nunmehr als bebaut bewertet, veranlagt.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt eine Anpassung der Nutzungsentgelte für<br />

Garagengrundstücke auf einheitlich 50,00 € pro Jahr und eine Erhöhung<br />

des Mietpreises für städtische Garagen um 1,00 € pro<br />

Monat ab dem Jahr 2<strong>01</strong>3.<br />

Gleichzeitig wird auf eine Umlage der auf die jeweiligen Objekte<br />

anfallende Grundsteuer verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 2<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung waren 2 Stadträte<br />

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Beschluss 45 / 09 / 12<br />

Haushaltsvollzug 2<strong>01</strong>2<br />

hier: Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2<strong>01</strong>1 und 2<strong>01</strong>2<br />

Sachlage:<br />

Der Stadtrat beschließt im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung<br />

2<strong>01</strong>1 die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in<br />

Höhe von 300.000,00 € und einer Laufzeit von 20 Jahren bei der<br />

Sächsischen Aufbaubank.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung<br />

2<strong>01</strong>1 die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in<br />

Höhe von 300.000,00 € und einer Laufzeit von 20 Jahren bei der<br />

Sächsischen Aufbaubank.<br />

Dieses Kommunaldarlehen soll als Ratendarlehen mit einer 20-jährigen<br />

Zinsfestbindung aufgenommen werden. Dabei gelten folgende<br />

Kreditkonditionen:<br />

• Ratendarlehen über 300.000,00 €<br />

• Valutierung: 27.12.2<strong>01</strong>2<br />

• Laufzeit: 20 Jahre<br />

• Zinssatz: 2,1471% p.a.<br />

• Zins- und Tilgungsraten vierteljährlich rückwirkend, erstmals am<br />

<strong>01</strong>.04.2<strong>01</strong>3<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

werden. Ja-Stimmen: Dabei gelten folgende Kreditkonditionen:<br />

Ratendarlehen über 300.000,00<br />

Nein-Stimmen: Valutierung: 27.12.2<strong>01</strong>2<br />

Stimmenthaltungen: Laufzeit: 20 Jahre<br />

14<br />

3<br />

3<br />

Dieses Kommunaldarlehen soll als Ratendarlehen mit einer 20-jährigen Zinsfestbindung aufgenommen<br />

Zinssatz: 2,1471% p.a.<br />

Zins- und Tilgungsraten vierteljährlich rückwirkend, erstmals am <strong>01</strong>.04.2<strong>01</strong>3<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Beschluss 46 / 09 / 12<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 3<br />

Stimmenthaltungen: 3<br />

Beschluss – Forstlicher Wirtschaftsplan für das Jahr 2<strong>01</strong>3<br />

Sachlage:<br />

Beschluss Der jährliche 46 / 09 / 12 Wirtschaftsplan für den Körperschaftswald wurde<br />

Beschluss durch den - Forstlicher Staatsbetrieb Wirtschaftsplan Sachsenforst, für das Jahr Forstbezirk 2<strong>01</strong>3 Plauen, aufgestellt.<br />

Sachlage:<br />

Der jährliche Wirtschaftsplan für den Körperschaftswald wurde durch den Staatsbetrieb Sachsenforst,<br />

Forstbezirk Plauen, aufgestellt.<br />

Für das Jahr 2<strong>01</strong>3 sind folgende Maßnahmen im VMHH vorgese-<br />

Für hen: das Jahr 2<strong>01</strong>3 sind folgende Maßnahmen im VMHH vorgesehen:<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt den Waldwirtschaftsplan 2<strong>01</strong>3 für den Körperschaftswald der Stadt<br />

<strong>Treuen</strong>. Der Stadtrat beschließt den Waldwirtschaftsplan 2<strong>01</strong>3 für den Körperschaftswald<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

davon Abstimmungsergebnis:<br />

anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als 0 Vors.): 23<br />

Stimmenthaltungen: davon anwesend: 0<br />

20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 48 / 09 / 12<br />

Beschluss zur Deckung außerplanmäßiger <strong>Ausgabe</strong>n SEW-Bescheide<br />

für RNA-TW (Baufeldfreimachung) und KNE-MW <strong>Treuen</strong>,<br />

Altmannsgrüner Straße<br />

Sachlage:<br />

Gemäß § 8 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />

Vogtland (ZWAV) zahlen die Verbandsmitglieder eine Investitionskostenumlage<br />

für die pauschalen Investitionsanteile der<br />

Straßenentwässerung.<br />

Mit Ankündigung Februar 2<strong>01</strong>2 teilte der ZWAV der Stadt <strong>Treuen</strong><br />

mit, dass für die Ende 2<strong>01</strong>1 durchgeführte Maßnahme „Altmannsgrüner<br />

Straße“ im Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>2 SEW-Anteile anfallen.<br />

Beschluss:<br />

Menge Kosten Erlöse<br />

€ €<br />

Holzeinschlag 60 fm LAS Lang-/Stammholzabschnitte (a 55 €/fm) 3.000,00 8.250,00<br />

(Festmeter fm) 50 fm LAS Lang-/Stammholzabschnitte (a 40 €/fm) 1.000,00 2.000,00<br />

25 fm BR Brennholz (a 10 €/fm) 325,00 250,00<br />

15 fm IS Industrieschnittholz (a 11,44 €/fm) 300,00 171,60<br />

Waldpflege 0,60 ha Pflege 130,00 0<br />

Aufforstung 0,30 ha Aufforstung 750 Stück Fichte 675,00 0<br />

Kosten forstwirtschaftlicher<br />

Revierdienst 38,60 ha<br />

18,00 €/ha im Jahr Flächenbeitrag 694,80 0<br />

Gesamt 6.124,80 10.671,60<br />

Reinerlös/Gewinn 4.546,80<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23


1. AUSGABE<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Deckung der<br />

außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n SEW-Anteile Altmannsgrüner Straße,<br />

<strong>Treuen</strong> (HH-Stelle: 2.7050.9830.00-130) in Höhe von 12.060,22 €<br />

mit den außerplanmäßigen Einnahmen aus Fördermittel Maßnahme<br />

„Durchlass Fronberg“ (HH-Stelle: 2.6300.3610.00-180).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 49 / 09 / 12<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

hier: Beschluss zur Widmung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt<br />

1“ im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

Sachlage:<br />

Die Straße im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG<br />

IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes hergestellt.<br />

Mit Fertigstellung der neu errichteten Zufahrtsstraße ist es erforderlich,<br />

entsprechend § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)<br />

diese Straße als Ortsstraße (§ 3 SächsStrG) zu widmen. Sie soll die<br />

Bezeichnung „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ erhalten. Die Länge der<br />

Straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ beträgt 0,190 km und ist eine<br />

Teilfläche der Flurstücke Nr. 496/1 und 495/1 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Zufahrtsstraße zum<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“ zur Ortsstraße<br />

„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ mit Wirkung vom 20.12.2<strong>01</strong>2 zu<br />

widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Beschluss 50 / 09 / 12<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

hier: Beschluss zur Widmung der Ortsstraße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt<br />

2“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

Sachlage:<br />

Die Straße im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG<br />

IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes hergestellt.<br />

Mit Fertigstellung der neu errichteten Zufahrtsstraße ist es erforderlich,<br />

entsprechend § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)<br />

diese Straße als Ortsstraße (§ 3 SächsStrG) zu widmen. Sie soll die<br />

Bezeichnung „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ erhalten. Die Länge der<br />

Straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ beträgt 0,195 km und ist eine<br />

Teilfläche des Flurstückes Nr. 410 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, die Zufahrtsstraße zum<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“ zur Orts-<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 13<br />

straße „<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ mit Wirkung vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu<br />

widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 51 / 09 / 12<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

hier: Beschluss zur Widmung des Feuerwehrweges 1 <strong>Treuen</strong>er<br />

Höhe Zufahrt 1 im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

Sachlage:<br />

Der Feuerwehrweg 1 im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />

Höhe – TG IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes<br />

hergestellt. Somit ist eine Widmung entsprechend § 6<br />

Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) erforderlich. Nach § 3<br />

SächsStrG wird der Feuerwehrweg 1 zur Löschwasserentnahmestelle<br />

in die Straßenklasse „beschränkt-öffentlicher Weg“ eingeteilt.<br />

Der Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1 wird an der Ortsstraße<br />

„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ bis zur Löschwasserentnahmestelle<br />

als Feuerwehrzufahrt genutzt.<br />

Der „Feuerwehrweg 1 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ hat eine Länge<br />

von 0,230 km und ist eine Teilfläche der Flurstücke Nr. 495/1, 494/1<br />

und 496/1 der Gemarkung Pfaffengrün.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, den „Feuerwehrweg 1<br />

<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 1“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />

Höhe – TG IV“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung<br />

vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 52 / 09 / 12<br />

Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe – TG IV“<br />

hier: Beschluss zur Widmung des Feuerwehrweges 2 <strong>Treuen</strong>er<br />

Höhe Zufahrt 2 im Ind.- u. Gewerbegebiet „Goldene Höhe –<br />

TG IV“<br />

Sachlage:<br />

Der Feuerwehrweg 2 im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />

Höhe – TG IV“ wurde im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes<br />

hergestellt. Somit ist eine Widmung entsprechend § 6<br />

Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) erforderlich. Nach § 3<br />

SächsStrG wird der Feuerwehrweg 2 zur Löschwasserentnahmestelle<br />

in die Straßenklasse „beschränkt-öffentlicher Weg“ eingeteilt.<br />

Der Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2 wird an der Ortsstraße<br />

„<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ bis zur Löschwasserentnahmestelle<br />

als Feuerwehrzufahrt genutzt.<br />

Der „Feuerwehrweg 2 <strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ hat eine Länge<br />

von 0,380 km und ist eine Teilfläche von den Flurstücken Nr. 410<br />

und 549/8 der Gemarkung Pfaffengrün.


SEITE 14 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, den „Feuerwehrweg 2<br />

<strong>Treuen</strong>er Höhe Zufahrt 2“ im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene<br />

Höhe – TG IV“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung<br />

vom 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu widmen. Die Widmungsverfügung wird öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 53 / 09 / 12<br />

Sanierung “Obere Stadt“<br />

hier: Beschluss über die 2. Erhöhung der Förderung Innere Herlasgrüner<br />

Straße 26<br />

Sachlage:<br />

Im Zuge der Maßnahmedurchführung haben sich Probleme in<br />

Bezug auf die Tragfähigkeit von Holzbauteilen im Dachgeschoss<br />

sowie die Stabilität einer Außenwand ergeben. Es ist ein entsprechender<br />

Baukostenmehraufwand i.H.v. 13.317,00 € zu erwarten.<br />

Es handelt sich um unvorhersehbare Aufwendungen, die eine entsprechende<br />

Anpassung der beschlossenen Förderung rechtfertigen.<br />

Die erhöhten Kosten an der äußeren Gebäudehülle führen zu einer<br />

um rund 5.327,00 € aufgestockten Bezuschussung. Somit beträgt<br />

der Gesamtförderbetrag nunmehr insgesamt 34.763,18 Euro, statt<br />

vorher 29.436,32 €.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, bezüglich der Vereinbarung<br />

über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

am Gebäude Innere Herlasgrüner Straße 26,<br />

Flurstück 377 der Gemarkung <strong>Treuen</strong> mit dem Eigentümer <strong>Treuen</strong>er<br />

Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH der Erhöhung des Zuschusses<br />

um ca. 5.327,00 € auf 40 % der förderfähigen Baukosten<br />

auf maximal 34.763,18 Euro zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 54 / 09 / 12<br />

Sanierung “Obere Stadt“<br />

hier: Beschluss über den Abschluss des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages<br />

Bismarckplatz 3<br />

Sachlage:<br />

Das Gebäude Bismarckplatz 3 befindet sich im Sanierungsgebiet<br />

„Obere Stadt“. Die Instandsetzung des Gebäudes ist eine förderfähige<br />

Einzelmaßnahme nach der maßgeblichen Fördervorschrift.<br />

Es liegt eine beschränkte Ausschreibung/Auswertung von Kostenangeboten<br />

vor.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, dem Abschluss der Vereinbarung<br />

über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

am Gebäude Bismarckplatz 3,<br />

Flurstück 344 der Gemarkung <strong>Treuen</strong> mit der Eigentümerin Eva-<br />

Maria Wolff zuzustimmen. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten<br />

der Maßnahme durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von<br />

40 % der förderfähigen Baukosten in Höhe von 5.160,00 Euro.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 55 / 09 / 12<br />

Sanierung “Obere Stadt“<br />

hier: Beschluss über den Abschluss des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages<br />

W.-Rathenau-Straße 1/3 – Abschnitt 1:<br />

Dachbodendämmung<br />

Sachlage:<br />

Das Gebäude W.-Rathenau-Straße 1/3 befindet sich im Sanierungsgebiet<br />

„Obere Stadt“. Die Instandsetzung des Gebäudes ist eine<br />

förderfähige Einzelmaßnahme nach der maßgeblichen Fördervorschrift.<br />

Es liegt eine Kostenschätzung über die auszuführenden<br />

Leistungen vor.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt, dem Abschluss der Vereinbarung<br />

über die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen<br />

am Gebäude W.-Rathenau-Straße 1/3, Flurstück 478/8 der Gemarkung<br />

<strong>Treuen</strong> mit dem Eigentümer <strong>Treuen</strong>er Wohnungsverwaltungsgesellschaft<br />

mbH zuzustimmen. Die Stadt beteiligt sich an den<br />

Kosten der Maßnahme durch Gewährung eines Zuschusses in<br />

Höhe von 40 % der förderfähigen Baukosten in Höhe von 23.358,00<br />

Euro.<br />

Die Deckung der überplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von<br />

10.873,00 € erfolgt über<br />

1. die eingesparten Eigenmittel Sanierungsgebiet „Obere<br />

Stadt“ Stadtumbau Ost - Programmaufnahme<br />

(HH-Stelle 2.6150.9510.00-108) in Höhe von 2.000,00 €<br />

2. die ungeplante Einnahme Straßendurchlass Fronberg (HH-<br />

Stelle 2.6300.3610.00-180) in Höhe von 8.873,00 €.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0


1. AUSGABE<br />

Beschluss 56 / 09 / 12<br />

Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />

und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />

Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Los 7 Estricharbeiten<br />

Sachlage:<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 7 Estricharbeiten<br />

wurden folgende Firmen beteiligt:<br />

- Fa. Abdichtungs- und Estrichbau GmbH, Gersdorf<br />

- Fa. Ebert, Falkenstein<br />

- Estrichleger Ehrhardt, Rebesgrün<br />

- Fa. Lieberth-Bau GbR, Netzschkau<br />

Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 2 Firmen ein Angebot<br />

abgegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />

für Los 7 Estricharbeiten an die Fa. Abdichtungs- und<br />

Estrichbau GmbH, Gersdorf zu einer Angebotssumme von<br />

5.751,82 € brutto.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 57 / 09 / 12<br />

Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />

und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />

Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Los 8 Malerarbeiten<br />

Sachlage:<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 8 Malerarbeiten<br />

wurden folgende Firmen beteiligt:<br />

- Fa. Gnüchtel, <strong>Treuen</strong><br />

- Fa. Kropfgans, <strong>Treuen</strong><br />

- Fa. Heinze, Auerbach<br />

- Fa. Groß, Ellefeld<br />

Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 2 Firmen ein Angebot<br />

abgegeben. Die beiden <strong>Treuen</strong>er Firmen haben ihre Teilnahme<br />

abgesagt.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />

für das Los 8 Malerarbeiten an die Fa. Heinze GmbH, Auerbach<br />

zu einer Angebotssumme von 7.257,81 € brutto. Der Anteil<br />

der Kosten im Bestand wird der TWV GmbH in Rechnung gestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 15<br />

Beschluss 58 / 09 / 12<br />

Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />

und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />

Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Los 9 Fliesenverlegearbeiten<br />

Sachlage:<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 9 Fliesenverlegearbeiten<br />

wurden folgende Firmen beteiligt:<br />

- Fa. Feige, <strong>Treuen</strong><br />

- Fa. Groll, <strong>Treuen</strong><br />

- Fa. Fliesen-Albert, Reichenbach<br />

- Fa. Fliesen Mädler GbR, Reichenbach<br />

Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 3 Firmen ein Angebot<br />

abgegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />

für das Los 9 Fliesenverlegearbeiten an die Fa. Fliesen Mädler<br />

GbR, Reichenbach zu einer Angebotssumme von 3.166,91 ⇔<br />

brutto.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war ein Stadtrat<br />

(M. Berndt) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Beschluss 59 / 09 / 12<br />

Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />

und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />

Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Los 10 Bodenbelagsarbeiten<br />

Sachlage:<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 10 Bodenbelagsarbeiten<br />

wurden folgende Firmen beteiligt:<br />

- Fa. Wohnstore Kießling GmbH Plauen<br />

- Fa. Bodenverlegung Bolz, Ellefeld<br />

- Fa. Bodenverlegung Hundt, Auerbach<br />

- Fa. Raumausstatter Schönfelder, Rodewisch<br />

Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 3 Firmen ein Angebot<br />

abgegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />

für das Los 10 Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Bodenverlegung<br />

Bolz, Ellefeld zu einer Angebotssumme von 7.099,18 ⇔<br />

brutto. Der Anteil Brandschutz im Bestand wird der TWV GmbH in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20


SEITE 16 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 60 / 09 / 12<br />

Kindertagesstätte Spatzenburg Hartmannsgrün<br />

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Baumaßnahme „Erweiterung<br />

und Umbau Hort in der Kindertagesstätte Spatzenburg“<br />

Hartmannsgrün, Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Los 11 Trockenbauarbeiten<br />

Sachlage:<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zum Los 11 Trockenbauarbeiten<br />

wurden folgende Firmen beteiligt:<br />

- Fa. Dienstleistung und Trockenbau Kirstein <strong>Treuen</strong><br />

- Fa. Trockenbau Behrendt, Rodewisch<br />

- Fa. Trockenbau Ebert, Falkenstein<br />

- Fa. Trockenbau Kober, Plauen<br />

Zum Submissionstermin am 04.12.2<strong>01</strong>2 haben 3 Firmen ein Angebot<br />

abgegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe der Bauleistungen<br />

für das Los 11 Trockenbauarbeiten an die Fa. Trockenbau<br />

Behrendt, Rodewisch zu einer Angebotssumme von 7.252,31 ⇔<br />

brutto. Der Anteil Brandschutz im Bestand wird der TWV GmbH in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Hinweis: Die Sachverhalte der einzelnen Beschlüsse wurden nur teilweise<br />

wieder gegegeben.<br />

Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am<br />

19.12.2<strong>01</strong>2 gefasst wurden:<br />

Beschluss-Nr. 09/09/2<strong>01</strong>2 n. ö.:<br />

Der Stadtrat beschließt die Verleihung des Bürgerpreises 2<strong>01</strong>2 an<br />

zwei Bürger der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

INFORMATIONEN<br />

AUS DER STADT TREUEN<br />

Neuerwerbung der Stadtbibliothek<br />

<strong>Treuen</strong> Januar 2<strong>01</strong>3<br />

Belletristik:<br />

Blunt, Giles: Eisiges Herz (Krimi)<br />

Grange, Jean-Christohe: Choral des Todes (Thriller)<br />

Golz, Manuela: Graue Stars (Humor)<br />

Baldacci, David: Das Versprechen (Familienschicksal)<br />

Fröhlich, Susanne: Frischhalteabkommen – Länger Freude am Mann<br />

(Humor)<br />

Evers, Harald: Der dunkle Pakt (Fantasy)<br />

Jinks, Catherine: Die Ketzer von Narbonne (Histor. Roman)<br />

Binchy, Maeve: Echo vergangener Tage (Irlandroman)<br />

Pennacchi, Matteo: Ohne Geld um die Welt (Erlebnisbericht)<br />

Ruge, Gerd: Sibirisches Tagebuch (Erlebnisbericht)<br />

Bahre, Jens: Die Sekte (Thriller)<br />

Matray, Maria: Die Liebenden (Biogr. Roman)<br />

Wintersteiner, Marianne: Die Amme des Zaren (Biogr. Roman)<br />

Obermeier, Siegfried: Die Hexenwaage (Histor. Roman)<br />

Lynch, Sarah-Kate: Ein gewisses Prickeln (Familiensage)<br />

Gregory, Philippa: Die weise Frau (Histor. Roman)<br />

Mankell, Henning: Erinnerung an einen schmutzigen Engel (Frauenschicksal)<br />

James, El: Shades of Grey – Befreite Lust (3)<br />

DiFulvio, Luca: Der Junge der Träume schenkte (Kinderschicksal)<br />

Hofmann, Corinne: Afrika, meine Passion (Afrikaroman)<br />

Neuhaus, Nele: Böser Wolf (Krimi)<br />

Bretton, Barbara: Im Himmel der Liebe (Liebesroman)<br />

John, Gisa: Mein Mann ist mein Hobby (Humor)<br />

Kinder- und Jugendliteratur:<br />

Meine allerersten Tiergeschichten (Bilderlesebuch, ab 2 Jahren)<br />

Smith, Lisa J.: In der Schattenwelt – Tagebuch eines Vampirs (Fantasy,<br />

Jugendroman)<br />

Unterwasserwelt (Bilderlesebuch)<br />

500 phantastische Tatsachen (Wissenswertes aus aller Welt, ab 10 Jahren<br />

Schlaf schön mit Benjamin Blümchen (Gute-Nacht-Geschichten)<br />

Tierkinder entdecken auf dem Bauernhof (Bilderlesebuch, ab 4 Jahren)<br />

Licht an! – Hexen, Elfen und Gespenster<br />

Die drei ??? Kids – Geisternacht (Dreifachband)<br />

Pony Zauberfee (Bilderlesebuch, ab 3 Jahren)<br />

Die drei !!! – Betrug beim Casting (Detektivgeschichte)<br />

Probst, Karin: Ganz schön selbstbewusst! (Ratgeber für Mädchen)<br />

Logik-Rätsel (Rätselspaß, ab 9 Jahren)<br />

Adrian, Lara: Erwählte der Ewigkeit (Fantasy, Jugendroman)<br />

Warrington, Freda: Vaethyr – Die andere Welt (Fantasy, Jugendroman)<br />

Sachliteratur:<br />

Steinkamp, Anja: Unser Meerschweinchen (Ratgeber Tierhaltung)<br />

Neubauer, Christine: Die Vollweib - Diät<br />

Hofmann, Maria: Arnika, Heilmittel der Natur<br />

Geheime Gesellschaften – Regeln, Riten, Bräuche<br />

Blanchard, Ken: Die Leadership - Pille : Was Mitarbeiter heute wirklich<br />

motiviert<br />

Kast-Zahn: Gelassen durch die Trotzphase (Elternratgeber)


1. AUSGABE<br />

Hensel, Wolfgang: Wächst nicht gibt’s nicht (Antworten auf die 100<br />

wichtigsten Gartenfragen)<br />

Dreßler, Margarete: Die Heilkraft der Beeren (Gesundheitsratgeber)<br />

Schnelle Backstube<br />

Moras, Ingrid: Perlenschmuck (Kreatives Gestalten)<br />

Beck, Barbara: Vom Königsbett zum Schafott (Frauen als Opfer von Intrigen)<br />

Herbers, Klaus: Der Weg der Jakobspilger<br />

Durch Land und Zeit – Das Vogtlandjahrbuch<br />

Hirschhausen, Eckart von: Wohin geht die Liebe, wenn sie durch den<br />

Magen durch ist?<br />

Marco Polo Reiseführer Kärnten<br />

Vogelstimmen erkennen (Gesänge und Rufe von 75 heimischen Arten)<br />

Musik-CDs:<br />

Springsteen, Bruce: The Essential (Popmusik)<br />

Faulkner, Newton: Write it on your skin (Popmusik)<br />

Hörbücher:<br />

Gerritsen, Tess: Angst in deinen Augen (Thriller)<br />

Durst-Benning, Petra: Die Glasbläserin (Frauenschicksal)<br />

Hörspiele für Kinder:<br />

Die drei !!! – VIP-Alarm<br />

Fünf Freunde und das Bootshaus in der Nebelbucht<br />

TKKG – Spion auf der Flucht<br />

Das magische Baumhaus – im Tal der Löwen<br />

DVD:<br />

Der Klang des Herzen (Familienfilm)<br />

Rango (Animationsfilm)<br />

Das Pilzjahr 2<strong>01</strong>2 im „<strong>Treuen</strong>er Land" (Teil 3)<br />

Im September pendelten die Temperaturen um die 20°C. Zögerliches<br />

Pilzwachstum war zu bemerken. Öfters fand man die<br />

wohlschmeckende Krause Glucke. Riesentrichterlinge (E/03.09)<br />

wuchsen fortan in einem Garten in Schreiersgrün und auch im<br />

Stadtgebiet.<br />

Gewitter, Sturm und Starkregen peitschte am Abend des elften<br />

September durch das Land! Das Unwetter belebte spontan die<br />

Pilzwelt. Schon am 13.09. konnten u.a. Steinpilze und Kupferroter<br />

Gelbfuß abgemessert werden. Fast vor der Haustüre wuchsen<br />

Gegürtelter Egerling in mehreren Wellen, Stadtchampignon,<br />

Espenrotkappe (alle E) und in Hexenringen der giftige Kahle<br />

Krempling. Rote Fliegenpilze schmückten Wald und Flur! Reizker<br />

und Graublättrige Erdritterlinge (E) umsäumten die Waldwege.<br />

Der Grobschuppige Champignon = Dünen- oder Salzegerling<br />

genannt, wurde nach längerer Abstinenz im Straßengraben<br />

bei Schreiersgrün in Richtung Oberlauterbach geortet.<br />

Er gilt bei uns als ungenießbar. In Ungarn soll er als Speisepilz<br />

auf Märkten gehandelt werden! Der im Vorjahr erstmals in<br />

Schreiersgrün aufgefundene Goldfarbene Glimmerschüppling<br />

(E/18.09) präsentierte sich wieder. In einem Garten an der Rudolf-Breitscheid-Straße<br />

wuchsen giftige Seifenritterlinge (16.09.).<br />

Die mit Alkohol giftig wirkenden Keulenfußtrichterlinge (23.09.)<br />

waren oftmals zu finden, seltener der Parasolpilz, aber immer<br />

häufiger Safranschirmpilze (beide E). Es wurde herbstlich! Meinem<br />

Schreiersgrüner Pilzfreund gelang am 06. Oktober ein bedeutender<br />

Pilzfund. Mit Spürsinn und außergewöhnlichem<br />

Scharfblick entdeckte er im Wald den Kleinen Nesterdstern (U)!<br />

Ein Erstfund im <strong>Treuen</strong>er Land! Im Oktober gab es stürmische<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 17<br />

und regnerische Abläufe. Höchste Temperatur mit ca. 22°C gab<br />

es vom 19. bis 21. Oktober. Danach fielen die Werte früh in den<br />

Minusbereich. In den Abendstunden des 26.10. bildete sich<br />

eine erste Schneedecke. Der Winterdienst wurde aktiv! Es war<br />

schon das Aus für den „normalen" Pilzsammler, der bis dahin<br />

in ergiebigen Pilzfunden schwelgte. Bis zum vorzeitigen Wintereinbruch<br />

wurden z. B. Violette- und vermehrt Blaßblaue Rötelritterlinge,<br />

Steinpilze, Eichenrotkappen, viele Birkenpilzarten, z.<br />

T. massenhaft, so wie die weitere Palette von den vorzüglich<br />

schmeckenden Röhrlingen gesammelt. Trompetenpfifferlinge<br />

wurden nur einige wenige im Sammelgut gesichtet, ihr Vorkommen<br />

war eigentlich relativ spärlich. Dagegen wuchsen dieses<br />

Jahr wieder Schneepilze, auch Schwarzfaseriger Ritterling<br />

(E/24.10) genannt. Der zu den Gelbfüßen zählende Kupferrote<br />

Gelbfuß (E) konnte in einem Revier förmlich vom Waldboden<br />

gepflückt werden.<br />

Freunde des Hallimasch (E) konnten ihre Körbe wieder füllen,<br />

ebenso mit Graublättrigen schmackhaften Schwefelköpfen.<br />

Pantherpilze wuchsen wieder am Bismarckplatz. Zerstört wurden<br />

dort viele durch Zertreten oder herausreißen, so dass gewissenhaftes<br />

auszählen nicht mehr möglich war! Daher kann<br />

hier nur eine vorsichtige Schätzung von etwa 120 dieser Giftpilze,<br />

einschließlich des Vorkommens unter einer Wallnuss im<br />

Privatgelände des Gewerbegebietes, abgegeben werden!<br />

Am 02.November wurde ein Korb voller knackiger, frisch gewachsener<br />

Maronen und ein prächtiger Gelber Knollenblätterpilz<br />

(G) vorgezeigt. Er bekam noch seinen Platz im <strong>Treuen</strong>er<br />

Pilzschaukasten! In der Folgezeit erfreuten sich Glimmertintlinge<br />

ihres Daseins. Sie wirken mit Alkohol giftig! Essbare Samtfußrüblinge<br />

(Hüte) und Austernseitlinge wuchsen im <strong>Treuen</strong>er<br />

Stadtgebiet.<br />

Im Bereich der Treba wuchsen wiederholt, wie im Vorjahr, der<br />

Goldfellschüppling. Er wird auch Hochtrohnender Schüppling<br />

genannt und gilt als ungenießbar. Insgesamt gesehen, war das<br />

nun zu Ende gehende Pilzjahr 2<strong>01</strong>2 besonders reich an Pfifferlingsfunden,<br />

Steinpilzen und Birkenpilzen. Erst im Herbst konnten<br />

zahlreicher Maronenröhrlinge gesammelt werden, die<br />

ersten schon im Verlauf des Juni! Die erfreulichen Erstfunde im<br />

„<strong>Treuen</strong>er Land" sind im Bericht genannt. Besonders pilzreich<br />

waren die Monate Juli und Oktober!<br />

Noch wurden am 13. November im Schreiersgrüner Revier Lilastielige<br />

Rötelritterlinge (E) an geschützten Stellen in einer<br />

Wiese gesammelt und kurz darauf im Wald noch frisch gewachsene<br />

Trompetenpfifferlinge<br />

gefunden. An diesem Tag<br />

waren die Temperaturen<br />

früh örtlich schon unter 0°C,<br />

nachmittags stiegen die<br />

Werte bis auf plus 5°C. Der<br />

14. November brachte mit<br />

minus 5°C nun das Ende<br />

der Pilzsaison. Es verbleiben<br />

somit nur noch die kälteresistenden<br />

Winterpilze als<br />

Sammlerfreuden! Wieder<br />

möchte ich mich an dieser<br />

Stelle bei allen Pilzfreunden<br />

für ihre Tipps, Hinweise und<br />

die bereitgestellten Pilze für<br />

den <strong>Treuen</strong>er Pilzschaukasten<br />

bedanken.<br />

Die Pilze überreichten Pilzfreunde<br />

aus Christgrün, Her-<br />

Austernseitlinge am Buchenstamm


SEITE 18 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

lasgrün, Limbach, Pfaffengrün, Hartmannsgrün, Weißensand,<br />

Rebesgrün, Schreiersgrün, Oberlauterbach, Thoßfell und <strong>Treuen</strong><br />

zur Ausstellung.<br />

H.-G. Philipp<br />

Pilzberatung <strong>Treuen</strong><br />

Neues aus der „Spatzenburg"<br />

Lichterfest<br />

Am 24.11.2<strong>01</strong>2 war ab 15.00 Uhr ein reges Treiben auf den Feuerwehrplatz<br />

in Hartmannsgrün zu beobachten. Das Team der<br />

„Spatzenburg" hatte zum „Lichterfest" eingeladen. Gleich zu Beginn<br />

des Festes ging ein ganz besonders herzlicher Dank an das<br />

Team der Feuerwehr Hartmannsgrün. Sie hatten ganz unbürokratisch<br />

ihre Feuerwehrräume für die Bauphase des Hortanbaus<br />

ans Kindergartengebäude zur Verfügung gestellt. Auch unsere<br />

Bürgermeisterin Frau Andrea Jedzig besuchte uns wieder und<br />

überraschte die Kinder mit einem Geschenk, vielen Dank.<br />

Auf dem Feuerwehrplatz war den ganzen Nachmittag ein reges<br />

Treiben angesagt. Es duftete verführerisch nach selbstgemachten<br />

gebrannten Mandeln, Waffeln, selbstgebackenen Plätzchen,<br />

Pfefferkuchen, Muffins, Quarkstollen, Gewürzkuchen und leckeren<br />

Kinderpunsch. Natürlich kamen auch die deftigen Speisen,<br />

wie Roster, Steak und Wiegebraten nicht zu kurz. Aber das war<br />

noch nicht alles, am Glücksrad konnte man tolle Preise gewinnen.<br />

Beim Geschenkestand gab es viele selbstgebastelte Dekosterne,<br />

Papiersterne, 3-D-Sterne, Glaslichter, Faltlaternen,<br />

Holzlaternen, Wachskerzen, Kerzenkugeln, Zapfenmännchen,<br />

Wichtel, und Zimtseife.<br />

Im neuen Feuerwehrhaus wurden wunderschöne Lampions gebastelt,<br />

welche gleich am Abend zum Lampionumzug durch<br />

unser Dorf ausprobiert wurden.<br />

So blicken wir zufrieden auf ein gelungenes Fest zurück.<br />

Die Umsetzung wäre natürlich nicht möglich gewesen, wenn uns<br />

nicht unsere lieben Elternvertreter von der Planung über die<br />

Durchführung bis hin zu den Aufräumungsarbeiten tatkräftig unterstützt<br />

hätten. Vielen Dank auch an die anderen Eltern, die für<br />

unseren Kaffeestand das leckere Gebäck gebacken haben. Ein<br />

weiterer Dank geht an die Betriebe und Geschäfte der Region<br />

wie: Mayer-Schuhe, Posemann- Zeltverleih, Seeger Steinmetzbetrieb,<br />

Sub Way, Pauli Offsetdruck, Hartcrom Winter, Haustechnik,<br />

Gett-Geräte Technik, Feustel Gartenbau, Blumenladen<br />

Zeitz, Fa Beton-Technik-Franke Eich, HAKA Frau Gruner, Sparkasse<br />

<strong>Treuen</strong>, Rhapsodie, Reisebüro Gruschwitz, Illgen, Sport<br />

Reichelt, Schreibwaren Frau Wohlrab, Foto Pieschel, Pelikan<br />

Apotheke, Apotheke Krumbiegel, Textil Kraus, Pieschels-Eiscafe,<br />

SGT Containerdienst, Kohlen- König, Salon Tröger, Partyservice<br />

Daniela Seumel, Volkshaus Ralf Stöckel, Architekturbüro<br />

Leipold, Maschinenbau Leipold, Metallbau Zeitler, <strong>Treuen</strong>er<br />

Auto und Reifendienst, Tischlerei Grüner Rodewisch, Pöhler Triathlon,<br />

Landwirtschaftsbetrieb Fam. Schmalfuß Gospersgrün.<br />

Neues vom Hortanbau<br />

Wie schon berichtet, haben die Kinder unserer Einrichtung mit<br />

großer Begeisterung beobachtet, wie die neue Klärgrube gebaut<br />

und die Baugrube ausgehoben wurde.<br />

Ebenfalls mit großem Interesse verfolgten sie die Maurerarbeiten<br />

und staunten wie schnell der Anbau wuchs. Als das Material<br />

für das Dach angeliefert und aufgebaut wurde, waren die Kinder<br />

sehr aufgeregt und staunten wie schnell die Bauarbeiter fertig<br />

waren. Als letztes, vor der Winterpause, wurden die Fenster und<br />

Türen eingesetzt. Nun sind die Kinder schon neugierig wie es<br />

nach der Winterpause mit dem Bau weiter geht.<br />

Weihnachtsfeier in der „Spatzenburg"<br />

Am 19.12.2<strong>01</strong>2 war es wieder so weit, pünktlich 8.00 Uhr begann<br />

der Tag mit einem gemütlichen Weihnachtsfrühstück. Dann<br />

ging es in die Feuerwehr. Auf der großen Leinwand im Hortraum<br />

sahen die Kinder einen Trickfilm von der Schildkrötenfamilie.<br />

Als sie wieder in der Kita angekommen waren, war die Aufregung<br />

groß, denn nun kam der Weihnachtsmann. Wer ein Gedicht<br />

oder Lied konnte, bekam dann noch ein Geschenk. Für<br />

die Hortkinder, die zu dieser Zeit noch in der Schule schwitzten,<br />

ließ er Geschenke mit einem schönen Gruß da, denn er musste<br />

noch in andere Einrichtungen. Als die Hortkinder am Nachmittag<br />

ihre Feier hatten, freuten sie sich natürlich auch sehr über<br />

die Geschenke.<br />

Horst Drehmann – Europameister mit seinen<br />

Tauben<br />

Bei der 27. EE - Europaschau im Dezember 2<strong>01</strong>2 in Leipzig<br />

wurde Züchter Horst Drehmann aus <strong>Treuen</strong> Europameister mit<br />

seiner Tauben-Rasse Schlesische Kröpfer, rot-schimmel.<br />

Herzlichen Glückwunsch!


1. AUSGABE<br />

Vuchtlännische Schnookn<br />

Fortsetzung<br />

Nummer 17<br />

Dort in der Gegnd, wu se de meesten „aa“ nei de Wirter machen<br />

Un itze, naa die sogn jetze, getts nei de Reingbacher Gegend,<br />

neis nördliche Vochtland, wu se in viele Wirter e „aa“ neimachn.<br />

Abber aufpassen missen die, denn de Sachsen sei net weit, vur<br />

allem mit ihrer Sprooch.<br />

Dort haaßts: „Kaaf mir moll e Pfaar, wos racht fatzt!“<br />

Nei unner Stammwertshaus sei mir gar ze gern gange. Wenn<br />

mr kann richtschen Grund gefunne hamm, dann hamm mir ebn<br />

blinde Kindtaaf gefeiert.<br />

Iech hatt mei neie Laadergack nahgericht. Un immer wieder<br />

guck iech hie ze demm Fanster, ha do hängt mei scheene neie<br />

Laadergack.<br />

Dann hamm mr de Speisekart studiert. Do gabs viel: Sammeln,<br />

Kaas, Ludeln, Flaasch mit wenich Spack, abber viel Schinken,<br />

Flack, Griegeniffte un noch e ganze Meng, aa Antenbroten. Mir<br />

hamm abber Bambes un Preiselbeer gassen. Un dös hot gut<br />

geschmeckt, galle?! Zeletzt hamm mr zegoar de Taller ausgelackt.<br />

Nu, e poar Bier ho iech aa noch neigelossen.<br />

Doch dann, do guck iech doch widder hie ze demm Flack beim<br />

Fanster, ach du Schrack, mei schiene neie Ladergack is fei<br />

wack!<br />

„Nu aam“, maant do dr Wirt, „vurhin ho iech se noch gesaah,<br />

sue e Pach! Abber ne Hafting dodrfier iebernamm iech fei net!“<br />

Un mei Gald woar aa noch in dr Gack, sue e saltenes Pach!<br />

Siegfried Petzold<br />

Vuchtlännische Schnookn<br />

Von Herrn Klaus Kohl mit Unterstützung von Herrn Siegfried Petzold.<br />

Nummer 18<br />

Wos allis in dr Schul dr nebn (dorrnehm) geh kah<br />

E Lehrer hot ieber de innren Organe redn wolln.<br />

Er froocht de Kinner, wie mr denn Darm nenne, der uns Wieheding<br />

(Bauchschmerzen) bringe kah.<br />

Dr Koarl rieft nei: „Herr Lehrer, dös kah ner dr Schendarm (Gendarm)<br />

sei!“<br />

Nummer 19<br />

E ganz Frescher<br />

Dr Klaa Fritz is widder moll in dr Schul ganz bies. Dös reicht dr<br />

Lehrerin un se schreit ne ah: „Nur 8 Tage möchte ich mal Deine<br />

Mutter sein!“<br />

Dr Fritz ieberlecht ewing un socht: „Do muss iech mol mit mann<br />

Voater redn, vielleicht will r Sie e poar Tooch zr Fraa!“<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

ORTSCHAFT EICH<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 19<br />

Wir wünschen allen Vereinsmitgliedern,<br />

deren Familien�sowie all unseren�Bürgerinnen<br />

und Bürgern Gesundheit und ein wunderschönes<br />

und erfolgreiches Neues Jahr.<br />

Familienverein Eich/Sa e.V.<br />

Der Vorstand<br />

Ein aufregender Jahresrückblick<br />

Wenn ein neues Jahr beginnt blickt man oft auf das Vergangene<br />

zurück.<br />

Auch wir Kinder von den „ Kleinen Strolchen" aus Eich wollen<br />

dies tun. Sehr viel haben wir im letzten Jahr erlebt und möchten<br />

Euch davon berichten.<br />

Das Jahr 2<strong>01</strong>2 begann mit viel Schnee, was uns veranlasste<br />

einen tollen Wintersporttag mit unseren Eltern durchzuführen.<br />

Es wurde eine lustige Rodelpartie mit anschließendem gemütlichen<br />

Beisammensein mit Tee und Würstchen.<br />

Eine große Faschingsparty mit tollen Überraschungen gab es<br />

im Februar.<br />

Zum Muttertag im Mai luden wir unsere Muttis in den Kindergarten<br />

ein. Hier überraschten wir sie mit selbstgebackenem Kuchen,<br />

Kaffee und kleinen Geschenken.<br />

Im Juni feierten wir mit unseren Omas und Opas einen „Oma-<br />

Opa- Tag". Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir mit den<br />

Großeltern im Garten bei Kaffee und Kuchen sitzen und sie mit<br />

einem kleinen Programm erfreuen.<br />

Ein großer Höhepunkt war für uns der Beginn des Umbaus unserer<br />

Einrichtung. Ab Juli rückte zur Begeisterung aller Kinder<br />

der Bagger an und begann mit dem Abriss des schon lange<br />

baufälligen Hintergebäudes. Fast jeden Tag konnten wir nun beobachten<br />

wie der Bagger arbeitete, wie Pflastersteine verlegt<br />

wurden und ein neuer Zaun entstand. Es wurde in unseren Zimmern<br />

Fluchttüren eingebaut, wir bekamen eine Treppe und eine<br />

Rampe, im Treppenhaus eine Glaswand und eine Brandmeldeanlage<br />

wurde installiert.


SEITE 20 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

Ende Juli feierten wir unser diesjähriges Abschlussfest. Wir fuhren<br />

in den „Park der Generationen" nach Reichenbach. Alle Eltern<br />

haben mitgeholfen dort ein großes Picknick zu veranstalten.<br />

Groß und Klein hatten viel Spaß auf dem Spielplatz und<br />

als Überraschung kam Zauberer Erik zu uns.<br />

Im November fand unser Herbstfest statt, wir waren mit unseren<br />

Eltern Drachen steigen und anschließend gab es noch einen leckeren<br />

Grillabend.<br />

Auch im Dezember ist viel los gewesen. Wie in jedem Jahr gestalteten<br />

wir ein kleines Programm mit Liedern, Gedichten und<br />

Theaterstück für die Seniorenweihnachtsfeier bei uns im Dorf-<br />

Haus, was uns immer viel Freude bereitet. Vielen Dank für die<br />

Geschenke!<br />

Nach einem „ Mutti -Bastelabend", Anfang Dezember und unserer<br />

Weihnachtsfeier mit den Eltern am 12.12. ließen wir das Jahr<br />

gemütlich ausklingen.<br />

Auch haben wir in diesem Jahr sehr viel gelernt. So erinnern wir<br />

uns u.a. an unsere Projekte z.B. zur „ Gesunden Ernährung<br />

„oder „ Was raschelt da im bunten Laub" und unser „Ausflug"<br />

in das „Reich der Sinne". Bei Liedern, Tänzen, Geschichten und<br />

Experimenten hierfür hatten wir immer viel Spaß. Auch eine Verkehrserziehung<br />

für die Vorschüler mit dem ADAC war ein Höhepunkt.<br />

Wir werden sicher auch im Jahr 2<strong>01</strong>3 viel lernen, erleben, experimentieren<br />

und forschen sowie Feste feiern. Davon werden wir<br />

Euch berichten.<br />

ORTSCHAFT HARTMANNSGRÜN /<br />

PFAFFENGRÜN<br />

Neujahrsturnier 2<strong>01</strong>3<br />

Die Kinder und ihre Erzieher<br />

von den „Kleinen Strolchen“ aus Eich<br />

Zum 13. Mal führte die SG Pfaffengrün ihr traditionelles vereinsinternes<br />

Hallenfußballturnier in der Sporthalle <strong>Treuen</strong> durch.<br />

Mittlerweile gehört auch zum festen Bestand des Turnieres,<br />

dass eine Mannschaft der Eltern unserer C- und B-Jugendlichen<br />

am Turnier teilnahm und wesentlich das Niveau des Turniers mit<br />

bestimmte. Natürlich hatten sich auch die Jugendlichen viel für<br />

das Turnier vorgenommen, aber am Ende reichte es nur für den<br />

7. und 8. Platz. Erwartungsgemäß setzten sich die 1. und 2.<br />

Mannschaft durch und belegten die beiden ersten Plätze. Die<br />

Frauen der Spielgemeinschaft Pfaffengrün/ Zobes zeigten eine<br />

gute Moral und schlugen sich wacker in der Männerdomäne.<br />

Als beste Torschützen konnten die Sportfreunde Stefan Spitzner,<br />

Tobias Rink und Michael Schaarschmidt mit je 5 Treffern<br />

ausgezeichnet werden. Zum besten Torhüter wurde Sportfreund<br />

Sven Cislak gekürt.<br />

Zu einem vereinsinternen Turnier gehört auch, dass die Nachwuchskicker<br />

nicht vergessen werden. Beim Turnier mit drei<br />

Mannschaften aus den Vereinen Pfaffengrün und Zobes konnten<br />

sich die Eltern und die vielen Zuschauer vom Können der F<br />

Jugend überzeugen.<br />

Ein besonderer Dank gilt Wolfgang Hartenstein (Wettkampfbüro)<br />

sowie Carmen Kropp und Sieglinde Hentschel für die gute Versorgung<br />

während der Veranstaltung.<br />

Gerhard Jacobi<br />

1. Vorsitzender<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

Allen Mitgliedern und Freunden vom<br />

Heimatverein Holzbachtal e.V.<br />

Freude und Gesundheit im Neuen Jahr.<br />

Regina Heckel<br />

Seniorenweihnachtsfeier in Pfaffengrün<br />

Am Samstag, den 15.12.2<strong>01</strong>2 hatte der Heimatverein Holzbachtal<br />

die Seniorinnen und Senioren der beiden Ortsteile Hartmannsgrün<br />

und Pfaffengrün zur Weihnachtsfeier in die Turnhalle<br />

eingeladen.<br />

Viele waren der Einladung gefolgt und das weihnachtlich geschmückte<br />

Vereinszimmer war bis zum letzten Platz gefüllt.<br />

Nach der herzlichen Begrüßung durch die Vereinsvorsitzende<br />

Frau Heckel eröffnete der Holzbachtalchor sein Weihnachtsprogramm.<br />

Es erklangen in bunter Reihenfolge bekannte Weihnachtslieder<br />

und Gedichte. Bereichert wurde das Programm durch die beiden<br />

Musiker, Herr Frank und Herr Kropfgans, die mit ihren Instrumenten<br />

zum Gelingen des Programms beitrugen und den<br />

gemeinsamen Gesang aller Gäste musikalisch begleiteten. Mit<br />

besinnlichen Worten „Gedanken zur Weihnacht“ beendete der<br />

Chor seine Darbietungen, die mit reichlich Applaus belohnt wurden.<br />

Frau Heckel dankte allen Mitwirkenden und eröffnete die<br />

Kaffeetafel. In gemütlicher Runde ließen sich die Seniorinnen<br />

und Senioren Stollen, Kaffee und belegte Brötchen schmecken.<br />

Manches Gläschen Glühwein regte dann zum gemütlichen<br />

Plausch an.<br />

Viele Anwesende bedankten sich für den schönen Nachmittag.<br />

Der Dank des Vorstandes des Heimatvereines gilt nochmals<br />

allen Mitwirkenden und den fleißigen Helfern, die zum Gelingen<br />

der Veranstaltung beitrugen.<br />

Der Dank gilt auch dem Ortsvorsteher, Herrn René Spranger,<br />

der herzliche Weihnachtsgrüße von der Bürgermeisterin, Frau<br />

Andrea Jedzig, überbrachte.<br />

Ein herzliches Dankeschön auch der Stadt <strong>Treuen</strong> für die finanzielle<br />

Zuwendung zur Ausgestaltung der Weihnachtsfeier, der<br />

SG Pfaffengrün für die Bereitstellung der Räumlichkeit und<br />

Herrn Heckel für den Fahrservice.<br />

Elke Müller<br />

ORTSCHAFT SCHREIERSGRÜN<br />

Weihnachtsmarkt in Schreiersgrün<br />

Auch 2<strong>01</strong>2 luden die Organisatoren wieder zum traditionellen<br />

Weihnachtsmarkt nach Schreiersgrün ein. Es war bereits das<br />

16. Mal unter dem Motto „klein aber fein“, dass sich Händler<br />

und Vereine zusammenfanden, um das vorweihnachtliche Flair<br />

nach Schreiersgrün zu holen. Nur eine Änderung erwartete die<br />

Gäste: der Weihnachtsmarkt fand auf der Festwiese statt und<br />

nicht wie sonst auf dem Parkplatz unterhalb der ehemaligen<br />

Sparkasse. Die Organisatoren des Weihnachtsmarktes hatten


1. AUSGABE<br />

sich auf Grund immer wieder auftretenden Platzproblemen<br />

dazu entschlossen. Und wie sich im Nachhinein herausstellte,<br />

war es die Beste Entscheidung. Der Platz war auf Grund der<br />

herrschenden Kälte gefroren und damit gut befestigt, so dass<br />

man einen ordentlich begehbaren Platz vorfand. Hinzu kam<br />

noch der zu dieser Zeit gelegene Schnee, der allemal weihnachtliche<br />

Stimmung verbreitete. Im Kreis angeordnet fand man<br />

alle Buden und Zeltbetreiber wie jedes Jahr vor: angefangen<br />

von der Kinderkombination „Pfiffikus“, dem Naturladen Sambucus,<br />

der Familie Rank, der Firma SiGRO, dem Kerzenshop<br />

Wibke Gruber, der Hofladen Heckel/van Trieben, die Glühweinbude,<br />

der Kuxenberger und der Schreiersgrüner Verein, der<br />

Feuerwehrverein, die Sektion Volleyball und die Bäckerei Wunderlich.<br />

Neu waren die Handarbeitswaren von Miriam und Manuela<br />

mit vertreten. Bereits ab 13:00 Uhr waren die Stände von<br />

Interessenten und Feinschmeckern dicht umlagert. Von der<br />

Bühne aus begrüßte Anja Köppig gegen 14:30 die Gäste aus<br />

nah und fern. Im Anschluss erfreuten die Kinder der Kinderkombination<br />

„Pfiffikus“ mit ihrem weihnachtlichen Programm die<br />

Gäste des Marktes. Währenddessen konnte man sich die eine<br />

oder andere Kostprobe der weihnachtlichen Köstlichkeiten<br />

schmecken lassen. Bevor dann die <strong>Treuen</strong>er Blasmusikanten<br />

mit ihren Weihnachtsliedern für Stimmung sorgten, vergaben<br />

Christina und Volker Wunderlich von der gleichnamigen Bäckerei<br />

tolle Preise für die im Rahmen der 2. Schreiersgrüner Backmeile<br />

prämierten Drachen. Selbstverständlich fand auch die<br />

alljährliche Weihnachtstombola großen Anklang. Schließlich<br />

warteten wieder tolle Preise auf ihre neuen Besitzer, wie z. B.,<br />

hochwertige Gutscheine, einen Bob-Schlitten, einen Tannenbaum,<br />

ein Fahrrad, ein Navigationsgerät und als Hauptpreis ein<br />

LCD-Fernsehgerät! Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch!<br />

Viele Sponsoren trugen auch dieses Jahr wieder zum Gelingen<br />

der Tombola bei, wofür wir uns auf diesem Wege nochmals<br />

herzlich bedanken möchten. Ebenso erhielten an dieser Stelle<br />

die drei Gewinner des letzten Knùt von Schreiersgrün ihre Gutscheine<br />

über einen Weihnachtsbaum, der bei der Firma Holzkellner<br />

eingelöst werden konnte. Gesponsert werden die<br />

Bäume alljährlich von der Sportgaststätte Schreiersgrün und<br />

dem Schreiersgrüner Dorfverein, welche in Zusammenarbeit<br />

das Knút-Fest jedes Jahr veranstalten. Zu bereits fortgeschrittener<br />

Stunde wurde dann noch an der einen oder anderen<br />

Stelle sich ein wohlschmeckendes warmes Getränk gegönnt<br />

sowie etwas warmes zum Essen. Und ganz gemütlich ging auch<br />

dieser Weihnachtsmarkt wieder zu Ende und das ORGA-Team<br />

möchte sich bei seinen vielen treuen Besuchern und Helfern<br />

bedanken und wünscht ALLEN alles Gute für 2<strong>01</strong>3!<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 21<br />

Weihnachtsfeier der Fußball-Senioren<br />

Bereits am 30.11.2<strong>01</strong>2 fand im Hotel „Wettin“ in <strong>Treuen</strong> die 1.<br />

Weihnachtsfeier, der sich seit 2 Jahren neu zusammen gefundenen<br />

„Alte Herren Ü50“ statt. Natürlich waren auch unsere<br />

Ehefrauen mit geladen. Das besondere an dieser Truppe ist, dass<br />

sich dort Männer aus mehreren Vereinen aus dem <strong>Treuen</strong>er Land<br />

zusammen gefunden haben. Dies sollte beispielhaft auch für andere<br />

Vereine und Sektionen sein. Aus diesem Grund hatte sich<br />

unsere Bürgermeisterin auch auf den Weg zu uns gemacht.<br />

Doch gehört ihr Mann ebenfalls seit längerer Zeit unserer<br />

„Truppe“ an. So eine besondere Art der Verbundenheit, das gute<br />

sportliche Miteinander der 3 Fußballvereine des <strong>Treuen</strong>er Landes,<br />

würdigte Frau Jedzig nochmals in ihrer kurzen Ansprache.<br />

Organisator Karl-Heinz Groll hatte alles bestens vorbereitet und<br />

super im Griff. Es spielte eine kleine Kapelle zum Tanz auf und<br />

zwei lustige, aber auch künstlerisch hochwertige Einlagen erfreuten<br />

alle in der gut gefüllten Gaststube. Auch das Team vom<br />

Hotel „Wettin“ versorgte alle bestens. Viele aus unserer Truppe<br />

kennen sich ja nun auch schon über Jahrzehnte und so verging<br />

die Zeit bei einer gemütlichen Unterhaltung wie im Fluge. Es<br />

bleibt nun nur noch zu hoffen, dass diese Sache beispielhaft<br />

bleiben wird. Eine Eintagsfliege wird diese Weihnachtsfeier sicherlich<br />

nicht bleiben. Also nochmals vielen Dank an unseren<br />

Organisator für diese wunderbare Idee und deren Umsetzung.<br />

An dieser Stelle wünschen wir allen Sportfreunden des <strong>Treuen</strong>er<br />

Landes und deren Familien ein gesundes und glückliches<br />

Jahr 2<strong>01</strong>3!<br />

Frank Walther<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

WAS-WANN-WO?<br />

in de der r Multifunktionalen<br />

Zweifeldsporthalle<br />

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am Samstag, S Samstag,<br />

19.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

ab 09:00 Uhr<br />

BB-Jugend<br />

-Jugend Jugend<br />

ab 14:00 Uhr<br />

C CC-Jugend<br />

-Jugend Jugend<br />

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Fußball-Hallen-Turnier<br />

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- 17:00 Uhr<br />

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Fußball-Hallen-Turnier Fußbal Fußball-Hallen-Turni e er der<br />

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am S SSamstag,<br />

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ab 09:00 Uhr<br />

DD-Jugend<br />

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17:00<br />

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ab<br />

09:00 Uhr<br />

- 16:00<br />

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lädt<br />

alle<br />

Fußballinteressierten Fußballint<br />

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herzlich<br />

ein!


SEITE 22 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

„Tag der offenen Tür“ an der Marienschule<br />

_______________________________________<br />

Die Marienschule veranstaltet traditionell vor den Winterferien einen<br />

Tag der offenen Tür.<br />

Am Sonnabend, den 26. Januar 2<strong>01</strong>3,<br />

von 9.00 bis 12.00 Uhr,<br />

stellen sich alle Fachbereiche der Bildungseinrichtung vor.<br />

Lehrer und Schüler der Schule haben umfangreiche Programme<br />

vorbereitet, um allen Gästen einen Einblick in die verschiedenen<br />

Unterrichtsfächer sowie die außerunterrichtlichen Aktivitäten zu vermitteln.<br />

Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Sprachen, Informatik,<br />

alle künstlerischen und sportlichen Fächer sowie die Arbeitsgruppen<br />

des Ganztagesangebotes (GTA) präsentieren ihre<br />

Ergebnisse.<br />

Insbesondere sind die Schüler der vierten Klassen der Grundschu-<br />

len des Schulverbandes „<strong>Treuen</strong>er Land“ und deren Eltern herzlich<br />

eingeladen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Die Lehrer und<br />

Schüler beantworten alle Fragen und präsentieren die Einrichtung.<br />

Nach Abschluss aller Bauarbeiten bietet sich auch für ehemalige<br />

Schüler und alle Bürger die Möglichkeit, die im Innen- und Außenbereich<br />

fertig sanierte Schule zu besichtigen.<br />

Im Fachraum Chemie ziehen kleine Experimente<br />

und Rätsel die Besucher in ihren Bann.<br />

Fotos: Archiv MS<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

Veranstaltungsprogramm des Forstbezirkes Plauen für private<br />

Waldbesitzer Frühjahr 2<strong>01</strong>3<br />

Voranmeldungen sind aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich, gern per Telefon bei Forstbezirk<br />

Plauen, 03741-104800 oder per e-mail Petra.Treiber@smul.sachsen.de. Die Veranstaltungen sind kostenfrei.<br />

Thema Datum Treffpunkt Beschreibung<br />

Jan./Febr. 2<strong>01</strong>3<br />

2-Tages-Grundlehrgang<br />

„Motorsägenarbeit“<br />

Mo/Di 25./26.Febr.2<strong>01</strong>3<br />

Mo/ Di 13./14. Mai 2<strong>01</strong>3<br />

Mo/ Di 10./11. Juni 2<strong>01</strong>3<br />

Lehrer und Schüler<br />

der Marienschule freuen<br />

sich schon jetzt auf Ihren<br />

Besuch.<br />

www.mittelschule-treuen.de<br />

Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus<br />

Am 27. Januar 2<strong>01</strong>3 ist der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.<br />

Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz von Einheiten<br />

der sowjetischen Armee befreit. Auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten<br />

Roman Herzog wurde 1996 der 27. Januar zum „Gedenktag für die Opfer des<br />

Nationalsozialismus“ erklärt. Dieser Tag steht seitdem symbolisch für eine wachsame<br />

Erinnerung an die national-sozialistischen Verbrechen.<br />

Zu einem Gedenken<br />

am Sonntag, dem 27. Januar 2<strong>01</strong>3, um 11.00 Uhr,<br />

am Grab der jüdischen Frauen auf dem Friedhof in <strong>Treuen</strong><br />

lädt Bürgermeisterin Andrea Jedzig recht herzlich ein.<br />

Gasthof „Goldenes Herz“ ,<br />

Hauptsr. 4, 08485<br />

Schönbrunn<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

DER LCC LÄDT ZUM FASCHING NACH ENGLAND EIN<br />

1.Tag: Theoretische Ausbildung<br />

2.Tag: Praktische Ausbildung<br />

(Maschinenstation Crottendorf,<br />

Forstbezirk Plauen)<br />

„CARNEVAL IST IM KÖNIGSHAUS<br />

DIE QUEEN ROLLT IHREN TEPPICH AUS<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

DRUM AUF NACH ENGLAND DAS IST KLAR<br />

MIT DER HOLDEN NARRENSCHAR“<br />

26.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 ABENDVERANSTALTUNG 19.30 UHR<br />

27.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 KINDERFASCHING 15.00 UHR<br />

02.02.2<strong>01</strong>3 ABENDVERANSTALTUNG 19.30 UHR<br />

03.02.2<strong>01</strong>3 FAMILIENFASCHING 16.00 UHR<br />

09.02.2<strong>01</strong>3 ABENDVERANSTALTUNG 19.30 UHR<br />

10.02.2<strong>01</strong>3 FAMILIENFASCHING 16.00 UHR<br />

EINLASS IST EINE STUNDE VOR VERANSTALTUNGSBEGINN<br />

Die Stadtbibliothek <strong>Treuen</strong> lädt ein<br />

Was? Multimediavortrag<br />

Wer? Franziska und Frank Stiebert<br />

Wo? In den Räumen der Bibliothek<br />

Wann? Donnerstag, 31.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

Beginn? 18.30 Uhr<br />

Eintritt frei<br />

Franziska und Frank Stiebert - zwei Musiker der Vogtlandphilharmonie –<br />

tauschten 2<strong>01</strong>1 die Instrumentenkästen gegen Rucksäcke und die<br />

Lackschuhe gegen Wanderstiefel und begaben sich auf den 800 km langen<br />

Jakobsweg von St. Jean Pied de Port nach Santiago de Compostela.<br />

Ein Jahr bereiteten sie sich auf diese Reise vor!<br />

In ihrem Vortrag berichten sie, wie sie in 29 Tagen bei Wind und Wetter<br />

durch Nordspanien pilgerten und am Ende ihrer Reise in Santiago die<br />

goldene Pilgerurkunde erhielten.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Ihr Bibliotheksteam<br />

Chorprojekt<br />

„Weihnachts-Oratorium“<br />

Chor, Kinderchor und Jugendchor<br />

unserer Kirchgemeinde werden in<br />

diesem Jahr J. S. Bachs Weihnachts-Oratorium<br />

(Kanaten 4 – 6) in <strong>Treuen</strong> (7.12.) und Reichenbach<br />

(8.12.) aufführen. Die Proben dafür finden<br />

vierzehntägig 19.30 – 21 Uhr<br />

im Martin-Luther-Saal statt. Wer mitsingen<br />

möchte ist herzlich eingeladen. Der erste Probentermin<br />

ist der 22. Januar. Genauere Informationen<br />

gibt es bei Kantor Marian Preusker, Tel. 8<strong>01</strong>07.


1. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 23<br />

KINDER & JUGEND<br />

Filmvorführung „Das Kriegsende im Vogtland“<br />

Am 23.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 findet um 16:00 Uhr im AWO Sozialzentrum<br />

Neue Welt, Kastanienweg 2, in <strong>Treuen</strong>, eine Filmvorführung mit<br />

dem Titel „Das Kriegsende im Vogtland“ statt. Der Autor Herr<br />

Heintje Peter aus Plauen ist persönlich vor Ort und steht für Fragen<br />

gerne zur Verfügung. Interessierte <strong>Treuen</strong>er Bürger sind<br />

herzlich eingeladen.<br />

Veranstaltungskalender Februar 2<strong>01</strong>3<br />

1. Ferienwoche:<br />

Montag, 04.02.13 / 15.00 Uhr (2,- �)<br />

� Kochnachmittag<br />

Dienstag, 05.02.13 / 13.00 Uhr (4,- � / 3D-Film: 6,- �)<br />

� Kino in Plauen<br />

Mittwoch, 06.02.13 / 09.00 Uhr (Preis bitte erfragen!)<br />

� Wintersporttag (Skilanglauf & Abfahrtski)<br />

Donnerstag, 07.02.13 / 15.00 Uhr (1,50 � Eintritt / 3,- � Ausleihe)<br />

� Eislaufen in Greiz<br />

Freitag, 08.02.13 / 15.00 Uhr<br />

� Wii Turnier<br />

2. Ferienwoche:<br />

Montag, 11.02.13 / 15.00 Uhr (2,- �)<br />

� Kochnachmittag<br />

Dienstag, 12.02.13 / 10.30 Uhr (2,- � incl. Mittagessen)<br />

� Kinderfasching in der Goethehalle (Teilnahme nur mit Anmeldung bis<br />

zum Montag, 04.02. möglich)<br />

Mittwoch, 13.02.13 / 09.00 Uhr (5,- �)<br />

� Fahrt ins Waikiki (Bitte Kindersitz & Badeerlaubnis mitbringen)<br />

Donnerstag, 14.02.13 / 15.00 Uhr<br />

� Schachturnier<br />

Freitag, 15.02.13 / 09.30 Uhr (3,- �)<br />

� Töpferkurs (Bitte Kindersitz mitbringen)<br />

Nach den Ferien:<br />

Dienstag, 19.02.13 / 16.00 Uhr<br />

� Jugendberufshilfe<br />

Kinder- und Jugendzentrum <strong>Treuen</strong><br />

Friedensstrasse 3; 08233 <strong>Treuen</strong><br />

Tel.: 037468/2398<br />

Teilnahme an allen Veranstaltungen nur<br />

mit vorheriger Anmeldung möglich!


SEITE 24 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

Nachträglich herzliche Glückwünsche<br />

von der Bürgermeisterin der Stadt <strong>Treuen</strong> an unsere Geburtstagsjubilare<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

21. Dezember<br />

71 Jahre Karin Zitterbart<br />

23. Dezember<br />

70 Jahre Jochen Sehrer<br />

24. Dezember<br />

90 Jahre Kurt Binder<br />

84 Jahre Ruth Winkler<br />

81 Jahre Gisela Scharschmidt<br />

25. Dezember<br />

82 Jahre Christa Schubert<br />

75 Jahre Dieter Schlosser<br />

72 Jahre Harald Tuchscheerer<br />

26. Dezember<br />

79 Jahre Werner Wulf<br />

27. Dezember<br />

91 Jahre Wally Ida Dürrschmidt<br />

73 Jahre Ursula Tietz<br />

72 Jahre Gerhard Johannes Wenzel<br />

71 Jahre Frank Mönnig<br />

28. Dezember<br />

87 Jahre Manfred Damisch<br />

80 Jahre Stjepan Flegaric<br />

72 Jahre Dr. Peter Georg Wirth<br />

30. Dezember<br />

90 Jahre Christa Martha Ida Schwabe<br />

84 Jahre Gerda Pinkes<br />

<strong>01</strong>. Januar<br />

85 Jahre Kurt Otto Weidehaas<br />

81 Jahre Erika Grunert<br />

80 Jahre Alfred Günther Postawka<br />

79 Jahre Lothar Bauer<br />

78 Jahre Sigrid Erika Bscherer<br />

02. Januar<br />

77 Jahre Sigrid Dora Blumrich<br />

71 Jahre Roland Gerhard Ahnert<br />

03. Januar<br />

77 Jahre Ingrid Thieme<br />

75 Jahre Karlheinz Kayser<br />

04. Januar<br />

81 Jahre Susanne Euler<br />

70 Jahre Werner Roßner<br />

05. Januar<br />

100 Jahre Elfriede Kaiser<br />

75 Jahre Friedhold Rudolf Bachmann<br />

06. Januar<br />

89 Jahre Walter Karl Mehlhorn<br />

84 Jahre Helga Elfriede Weidehaas<br />

70 Jahre Georg Bernhard Rosjat<br />

07. Januar<br />

86 Jahre Traudel Schwabe<br />

82 Jahre Franz Leo Kruppa<br />

71 Jahre Hartmut Rohleder<br />

08. Januar<br />

87 Jahre Marianne Ehm<br />

81 Jahre Christa Aumann<br />

73 Jahre Helga Strobel<br />

09. Januar<br />

87 Jahre Ursula Löffler<br />

81 Jahre Lothar Günter Puchta<br />

10. Januar<br />

81 Jahre Mia Else Postawka<br />

75 Jahre Lothar Max Seifert<br />

11. Januar<br />

79 Jahre Günter Fritz Fleischmann<br />

78 Jahre Siegfried Herrmann<br />

77 Jahre Roland Schröder<br />

75 Jahre Gudrun Bachmann<br />

12. Januar<br />

88 Jahre Gottfried Ehm<br />

78 Jahre Anna Schöbel<br />

75 Jahre Roselinde Maria Strebelow<br />

74 Jahre Heinz Max Smolorcz<br />

73 Jahre Henning Petzoldt<br />

70 Jahre Irene Meta Marder<br />

13. Januar<br />

84 Jahre Elfriede Keßler<br />

14. Januar<br />

78 Jahre Joachim Hendel<br />

72 Jahre Renate Agnes Heckel<br />

15. Januar<br />

88 Jahre Gerda Walther<br />

81 Jahre Herta Marianne Schubert<br />

80 Jahre Alice Baireuther<br />

80 Jahre Anneliese Liska Elis Poller<br />

79 Jahre Karl-Heinz Walter Hukauf<br />

73 Jahre Manfred Fischer<br />

16. Januar<br />

73 Jahre Werner Reichmann<br />

17. Januar<br />

86 Jahre Anneliese Paul<br />

84 Jahre Ingelene Herold<br />

78 Jahre Anni Mack<br />

Ortsteil Gospersgrün<br />

24. Dezember<br />

75 Jahre Christa Hartenstein<br />

Ortsteil Mahnbrück<br />

27. Dezember<br />

71 Jahre Walter Friede<br />

02. Januar<br />

91 Jahre Herta Anna Vogel<br />

78 Jahre Sonja Ingeburg Pippig<br />

Neue Welt<br />

07. Januar<br />

79 Jahre Renate Kahl<br />

15. Januar<br />

85 Jahre Manfred Trompelt<br />

Ortsteil Wetzelsgrün<br />

21. Dezember<br />

72 Jahre Werner Zöphel<br />

24. Dezember<br />

75 Jahre Christa Grünler<br />

27. Dezember<br />

74 Jahre Christine Heckel<br />

Ortsteil Perlas<br />

04. Januar<br />

82 Jahre Heinz Zeitler<br />

Ortschaft Altmannsgrün<br />

22. Dezember<br />

80 Jahre Christa Leukhardt<br />

28. Dezember<br />

93 Jahre Alfred Pelz<br />

77 Jahre Ruth Paul<br />

Ortschaft Eich<br />

22. Dezember<br />

70 Jahre Achim Feustel<br />

27. Dezember<br />

77 Jahre Anna Pfeiffer<br />

03. Januar<br />

81 Jahre Käte Schneider<br />

04. Januar<br />

79 Jahre Christa Poley<br />

07. Januar<br />

78 Jahre Werner Seidel<br />

15. Januar<br />

75 Jahre Werner Feustel<br />

17. Januar<br />

80 Jahre Annelore Erna Gebauer<br />

Ortschaft Hartmannsgrün/<br />

Pfaffengrün<br />

Hartmannsgrün<br />

25. Dezember<br />

70 Jahre Jutta Hölzel<br />

29. Dezember<br />

73 Jahre Helga Christa Hüttner<br />

31. Dezember<br />

82 Jahre Magdalene Grimm


1. AUSGABE<br />

02. Januar<br />

76 Jahre Friedhold Schaller<br />

04. Januar<br />

78 Jahre Günter Raupach<br />

05. Januar<br />

82 Jahre Maria Kling<br />

06. Januar<br />

72 Jahre Jutta Rink<br />

09. Januar<br />

74 Jahre Christine Elsa Wappler<br />

15. Januar<br />

73 Jahre Maritta Christa Knörnschild<br />

Pfaffengrün<br />

24. Dezember<br />

82 Jahre Sonja Annita Petzoldt<br />

07. Januar<br />

70 Jahre Wolfgang Jeschke<br />

13. Januar<br />

88 Jahre Elfriede Müller<br />

Ortschaft Schreiersgrün<br />

21. Dezember<br />

84 Jahre Charlotte Neidhardt<br />

23. Dezember<br />

70 Jahre Dieter Hendel<br />

26. Dezember<br />

75 Jahre Christa Hildegard Lindner<br />

30. Dezember<br />

84 Jahre Günter Männel<br />

73 Jahre Johanna Junge<br />

07. Januar<br />

77 Jahre Liane Schneider<br />

09. Januar<br />

73 Jahre Klaus Rudolf Schneider<br />

11. Januar<br />

81 Jahre Jutta Gottschald<br />

KIRCHENNACHRICHTEN<br />

Ev.-luth. Kirche<br />

Gottesdienste und Veranstaltungen<br />

Sonntag, 20. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

9:00 Uhr Gottesdienst zum Abschluss der Allianzgebetswoche<br />

Sonntag, 27. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

9:00 Uhr Gottesdienst<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 25<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft<br />

Gemeinschaftshaus, Marienstraße 10<br />

Sonntag, 20. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

19:30 Allianzgebetswoche<br />

Sonntag, 27. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

19:30 Gemeinschaftsstunde<br />

Gottesdienste der Ev.-method. Kirche<br />

Gemeindezentrum Eben-Ezer-Kirche<br />

<strong>Treuen</strong>, W.-Rathenau-Straße 18<br />

Sonntag, 20. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

9:00 Uhr Gottesdienst zum Abschluss der Allianzgebetswoche<br />

Sonntag, 27. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

09:15 Uhr Gottesdienst<br />

Katholische Kirche<br />

St. Joseph Kapelle <strong>Treuen</strong>, Fr.- Engels-Straße<br />

Samstag, 19. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

17:00 Uhr Heilige Messe<br />

Samstag, 26. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

17:00 Uhr Heilige Messe<br />

Evang.-Freikirchliche Gemeinde<br />

<strong>Treuen</strong>, Goethestraße 5<br />

Sonntag<br />

10:00 Uhr Gottesdienst<br />

Gemeinschaft der 7.-Tags-Adventisten<br />

<strong>Treuen</strong>, Bahnhofstraße 22<br />

Jeden Sonnabend<br />

09:00 Uhr Gottesdienst<br />

AUS DEM SCHULVERBAND<br />

„Wer hat den Weihnachtsmann entführt?“<br />

Traditionelles Weihnachtskonzert der Marienschule in der Goethehalle<br />

„Haben Sie das gesehen? Der Weihnachtsmann wurde entführt!<br />

Das ist eine Katastrophe! Ein Desaster! Eigentlich wollten wir ja<br />

mit Ihnen, liebe Gäste, wunderbare Weihnachtslieder hören,<br />

Tänze bewundern und das Weihnachtskonzert der beiden zehnten<br />

Klassen genießen. Aber ohne Weihnachtsmann kein Weihnachtszauber<br />

und ohne Weihnachtszauber kein Weihnachtsfest.“<br />

Mit diesen bestürzenden Worten begrüßten die beiden<br />

Moderatoren, Anna Heckel und Lukas Gräfe, die über 250 Gäste<br />

in der seit Wochen ausverkauften Goethehalle.<br />

Begrüßt werden konnten viele Sponsoren und Ehrengäste, darunter<br />

die Bürgermeisterin der Stadt <strong>Treuen</strong>, Andrea Jedzig, die<br />

Geschäftsführerin des Schulverbandes <strong>Treuen</strong>er Land, Bettina<br />

Trautzsch, die Schulleitung der Marienschule <strong>Treuen</strong> sowie zahlreiche<br />

Verbandsräte des Schulverbandes. Daneben fanden viele<br />

Lehrer, Eltern, Geschwister, Großeltern, Freunde und zahlreiche<br />

ehemalige Schüler der <strong>Treuen</strong>er Bildungseinrichtung den Weg<br />

in die Goethehalle.


SEITE 26 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

Hoffnung auf ein Weihnachtskonzert machte letztlich ein Erpresserbrief,<br />

der von einem Gast unter einem Stuhl gefunden wurde,<br />

denn in diesem stand: „Ihr wollt ein Weihnachtsfest erleben?<br />

Dann müsst ihr mir Unterhaltung geben! Denn nur wenn ich ein<br />

Weihnachtskonzert erleben kann, gibt’s von mir den Weihnachtsmann.“<br />

Jede Darbietung brachte nun einen Hinweis in Form eines Buchstabens,<br />

zunächst etwas verwirrend sollte er doch am Ende ein<br />

Lösungswort ergeben.<br />

Den musikalischen Reigen eröffneten daraufhin Louisa Heckel,<br />

Kathrin Plobner und Kenneth Odaise mit „Your love is amazing“,<br />

Karina Peter und Celine Döring mit dem Udo Lindenberg Song<br />

„Du spieltest Cello“ und Sabrina Schmutzler und Louisa Heckel<br />

mit „All I want for Christmas“.<br />

Anschließend sang der Mädchenchor der Klasse 7b begleitet<br />

von der Keyboardgruppe „Let it be“ und die Tanzgruppe der<br />

Klasse 10b überzeugte mit ihrem „Medley-dance“. Bis zur<br />

Pause sang Sophie Franke das Lied vom „Rachermannel“, Dennis<br />

Taubner aus der sechsten Klasse begeisterte mit weihnachtlichen<br />

Weisen auf seinem über 60 Jahre alten Akkordeon und<br />

Sophie Kraus trug das bekannte Eichendorff-Gedicht „Weihnachten“<br />

vor. Sportlich ging es mit den Devilmaniacs und dem<br />

„Cheerdance“ weiter, bevor der Schulchor mit den Liedern „I<br />

will follow him“ und „Rock`n Roll Christmas“ den ersten Teil<br />

stimmungsvoll abschloss.<br />

In der Pause konnte man nicht nur Würstchen und Glühwein genießen,<br />

sondern auch bei der mit über 600 Preisen bestückten<br />

Tombola einen tollen Preis gewinnen.<br />

Der zweite Teil begann mit einem „Blick hinter die Kulissen“, der<br />

den Zuschauern die aufwendigen Vorbereitungen per Bildershow<br />

vor Augen führte. Diese begleitete Sabrina Schmutzler auf<br />

dem Klavier.<br />

Märchenhaftes bot danach die Theatergruppe der Marienschule<br />

mit der „Weihnachtsgans Auguste“, bevor der Vertiefungskurs<br />

Musik mit dem Lied „Vorweihnachtszeit im August“<br />

auf kuriose Auswüchse der heutigen Zeit aufmerksam machte.<br />

In einem weiteren musikalischen Block traten die Gitarrengruppe<br />

mit dem „Weihnachtsmarsch“ und dem „Kleinen<br />

Trommlerjungen“ und der Mädchenchor der Klasse 9a mit<br />

„Shake up Christmas“ auf. Dazwischen berichtete Sarah Rockstroh<br />

„Sonderbares von der Weihnachtsmaus“.<br />

Nun gab es schon jede Menge Buchstaben, die letztendlich den<br />

Aufenthaltsort des entführten Weihnachtsmannes verrieten. Es<br />

war die Goethehalle und zur Freude aller konnte der befreite<br />

Weihnachtsmann auf der Bühne begrüßt werden.<br />

Mit dem Lied „Machen Sie`s gut“ und dem Abschlussfinale<br />

„Merry Xmas“ bedankten sich die beiden zehnten Klassen bei<br />

allen Sponsoren, Lehrern, Mitwirkenden und Besuchern für ihr<br />

Kommen und die umfangreiche Unterstützung. Die Zuschauer<br />

bedankten sich mit Standing Ovations für diesen tollen vorweihnachtlichen<br />

Abend.<br />

Die Schüler der beiden zehnten Klassen bedanken sich bei folgenden<br />

Sponsoren:<br />

– AOK plus, Bereich Vertrieb /Team Beratung, Chemnitz<br />

– Autohaus Bauer, Rodewisch<br />

– Autokaufhof Krieg, Mechelgrün<br />

– AWO, Kastanienweg, <strong>Treuen</strong><br />

– Bauhaus in Sachsen GmbH &Co KG, Plauen<br />

– Danny Zschocke, Saarwellingen<br />

– Dietsch Baumaschinenausrüstung GmbH, Neuensalz<br />

– Dr Flechsig Bäck GbR, Auerbach, Filiale <strong>Treuen</strong><br />

– Dr. med. Volker Neidel, Neuensalz<br />

– E&A Blumenmarkt, <strong>Treuen</strong><br />

– Elektro-Gruschwitz, Schreiersgrün<br />

– Familie Förster<br />

– Familie Gräfe<br />

– Familie Heining<br />

– Familie Klitzsch<br />

– Familie Reichenbach<br />

– Familie Schenker<br />

– Familie Söllner, <strong>Treuen</strong><br />

– Familie Stief<br />

– Familie Wieske<br />

– Federntechnik Knörzer GmbH, Neuensalz<br />

– Firma Colbantay<br />

– Firma Ramona Schenker, Textilwaren Trieb<br />

– Firma Pammler, Pfaffengrün<br />

– Fleischerei Götz<br />

– Fleischerei Schneider, <strong>Treuen</strong><br />

– Friseursalon Mandy Lindner, Zwickau<br />

– Gett Gerätetechnik GmbH, <strong>Treuen</strong><br />

– Globus Filiale Weischlitz, Weischlitz<br />

– GOLDBECK Bauelemente, <strong>Treuen</strong><br />

– Herr Werner Wolf<br />

– HKMS Treuhand GmbH Plauen<br />

– Jürgen Rohleder GmbH, Fraureuth<br />

– Knüpfers Restauration, Thoßfell<br />

– Kunz-Textilien GmbH, <strong>Treuen</strong><br />

– Magnetto Automotive Deutschland, <strong>Treuen</strong><br />

– Metob Beschichtungen GmbH, Michelau<br />

– Morgner- Bau, Neuensalz<br />

– Moritz- Diamantwerkzeugherstellung OHG, <strong>Treuen</strong><br />

– Michael Müller, Elektroinstallationsmeister, Pfaffengrün<br />

– Müller-Drogerie, Plauen<br />

– Pieschel`s Eisdiele, Peter Pieschel, <strong>Treuen</strong><br />

– Rhapsodie, Frau Kristin Franda, <strong>Treuen</strong><br />

– Reisebüro „SommerSonne“, <strong>Treuen</strong><br />

– Riedel-Textil, Limbach-Oberfrohna<br />

– Scherdel Schweiß- und Umformtechnik GmbH, <strong>Treuen</strong><br />

– SITLog GmbH, Altenstadt/WN<br />

– Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong><br />

– Top- Fotografie<br />

– Uhren- und Schmuckgeschäft Ralf Polster, <strong>Treuen</strong><br />

– Vogtland PET GmbH, Neuensalz<br />

– Vowalon Beschichtungs GmbH, <strong>Treuen</strong><br />

– Zintgraf Kindermoden, <strong>Treuen</strong><br />

und natürlich bei allen, die vor und hinter der Bühne zum Gelingen<br />

des Abends beigetragen haben.<br />

Über 250 Zuschauer verfolgten das diesjährige Weihnachtskonzert<br />

in der Goethehalle.<br />

Text: A. Mönnig • Foto: Marienschule


1. AUSGABE<br />

Politikern über die Schultern geschaut<br />

Neuntklässler besuchen Landesparlament<br />

48 Schüler der beiden neunten Klassen der Marienschule besuchten<br />

am 18. Dezember das Landesparlament in Dresden.<br />

Dabei erhielten sie im Rahmen einer einstündigen Führung<br />

einen Einblick in die Bauweise sowie sie wechselvolle Geschichte<br />

des Bauwerkes, konnten sich im Plenarsaal einmal<br />

selbst wie Politiker fühlen und erhielten von Frau Dr. Stange von<br />

der SPD- Fraktion und Herrn Petzoldt von der CDU- Fraktion fundierte,<br />

aber auch kontroverse Antworten auf ihre zahlreichen<br />

Fragen. Themen, die die Schüler dabei besonders bewegten<br />

war die Situation an den Schulen, der geplante Verbot der NPD<br />

sowie die Rechte und Pflichten eines Landtagsabgeordneten.<br />

Die zweieinhalb Stunden vergingen dabei wie im Fluge.<br />

Nach einem kurzen Rundgang über den Dresdener Striezelmarkt<br />

traten alle voller neuer Eindrücke die Heimreise ins Vogtland<br />

an.<br />

Gruppenbild der beiden neunten Klassen<br />

vor dem Landtag in Dresden.<br />

Foto: Mönnig<br />

INFO-ECKE<br />

Der Vogtländische Heimatverein <strong>Treuen</strong> e.V. teilt<br />

mit<br />

An alle Interessenten der Reihe<br />

" Vogtländische Wörter, die nicht aussterben dürfen "<br />

Die in loser Folge veröffentlichten Wörter sind ab sofort als Broschur<br />

beim Vogtl. Heimatverein <strong>Treuen</strong> e.V. zu einem Unkostenbeitrag<br />

von 4.00 Euro erhältlich.<br />

Wo?<br />

Reisebüro Odyssee, Frau Renate Lauer, Markt 9, <strong>Treuen</strong><br />

Montag - Freitag von 10.00-18.00 Uhr<br />

Samstag von 9.00-12.00 Uhr<br />

und Elektro-Wappler, Markt 6, <strong>Treuen</strong><br />

Montag - Freitag von 8.30-18.00 Uhr<br />

Samstag von 8.30-12.00 Uhr<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 27<br />

Der Vorstand<br />

AUS DEM VEREINSLEBEN<br />

Vorstand des Tierschutzvereins sagt „Danke !“<br />

Auch im vergangenen Jahr organisierte der Vorstand des Tierschutzvereins<br />

<strong>Treuen</strong> und Umgebung e. V. die schon zur guten<br />

Tradition gewordene "Tierweihnacht" im Tierheim <strong>Treuen</strong>. Am<br />

3. Advent 2<strong>01</strong>2 nahmen zahlreiche Tierfreunde die Veranstaltung<br />

zum Anlass, vorbeizuschauen. Sie konnten sich im Tierheim<br />

umsehen und an der weihnachtlich – festlich gedeckten<br />

Kaffeetafel mit Vereinsmitgliedern und anderen Tierfreunden<br />

plaudern.<br />

Es kamen diesmal zum einen viele neue Besucher, die Interesse<br />

an unserem Tierheim und unserer Arbeit bekundeten, zum anderen<br />

jedoch auch etliche bekannte Tierfreunde, die uns berichteten,<br />

wie es ihren Schützlingen, die sie einst aus unserem<br />

Tierheim zu sich nach Hause geholt hatten, geht. Kaum einer<br />

kam mit leeren Händen. Die Besucher taten Gutes in Form von<br />

Futter- oder Geldspenden, wofür wir uns im Namen unserer<br />

Tiere ganz herzlich bei allen bedanken möchten! Jede – auch<br />

noch so kleine – Gabe ist willkommen und wird dringend benötigt.<br />

Wir bedanken uns auch bei allen Tierfreunden, die an diesem<br />

Tag nicht selbst kommen konnten und uns auf andere<br />

Weise eine Spende zukommen ließen oder lassen. Ein besonderer<br />

Dank gilt auch den großzügigen Bäckereien, deren leckeres<br />

Weihnachtsgebäck die Veranstaltung zu einer runden<br />

Sache machte!<br />

Diese Resonanz und der Zuspruch vieler Tierfreunde geben<br />

uns Mut und Kraft, weiter um den Erhalt des Tierheimes zu<br />

kämpfen, um möglichst vielen in Not geratenen Tieren ein – hoffentlich<br />

nur vorübergehendes – Zuhause im Tierheim zu bieten.<br />

Der Vorstand des TSV <strong>Treuen</strong><br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

FSV eröffnet Geschäftsstelle<br />

FSV eröffnet Geschäftsstelle<br />

Endlich<br />

ist<br />

ist<br />

es<br />

es<br />

soweit.<br />

soweit.<br />

Die Geschäftsstelle<br />

Die Geschäftsstelle<br />

des FSV<br />

des<br />

<strong>Treuen</strong><br />

FSV<br />

ist<br />

<strong>Treuen</strong><br />

er-<br />

ist<br />

öffnet. Bürgermeisterin Andrea Jedzig ließ es sich nicht nehmen<br />

Andrea Jedzig ließ es sich nicht nehmen auf einen Besuch vo<br />

auf einen Besuch vorbei zu schauen. Für sie ist es eine Bereicherung<br />

eine Bereicherung der Stadt <strong>Treuen</strong>. der Stadt Auch <strong>Treuen</strong>. waren zahlreiche Auch waren Sponsoren zahlreiche S<br />

vor Beispiel, Ort, wie Peter zum Beispiel, Grosser Peter vom Grosser Autohaus vom Strauß Autohaus oder Strauß FSV-Präs<br />

oder Gratulanten FSV-Präsident wünschten Jürgen König. dem FSV Viele <strong>Treuen</strong> Gratulanten alles wünschten Gute.<br />

dem FSV <strong>Treuen</strong> alles Gute.<br />

Öffnungszeiten<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag – Freitag – Freitag 09.30 09.30 Uhr – Uhr 11.00 – Uhr 11.00 und Uhr und 16.00 Uhr – 1<br />

16.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Das Team der<br />

Geschäftsstelle<br />

Das Team der Geschäftsst


<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

SEITE 28 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

Die Schützengesellschaft 1802 <strong>Treuen</strong> e.V. bedankt sich<br />

für die auch im Jahr 2<strong>01</strong>2 erhaltene Unterstützung und<br />

das entgegengebrachte Vertrauen.<br />

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern sowie<br />

besonders unseren Freunden und Förderern alles Gute,<br />

Gesundheit und persönlichen Erfolg für das Jahr 2<strong>01</strong>3.<br />

im Namen der Mitglieder<br />

der Vorstand<br />

<strong>Treuen</strong>er Landbote<br />

Redaktionsschluss<br />

für Beiträge, Veranstaltungsmeldungen,<br />

Infos etc. in die nächste <strong>Ausgabe</strong>:<br />

23. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

Anzeigenannahmeschluss<br />

für die nächste <strong>Ausgabe</strong>:<br />

24. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

Aus dem Vereinsleben<br />

Weihnachtsüberraschung für Seniorenturnerinnen<br />

WAS SONST NOCH<br />

INTERESSIERT<br />

„Urlaub in Sachsens Dörfern“ mit neuer Angebots-<br />

Aus Aus dem dem Vereinsleben<br />

broschüre<br />

„Lust auf Land“ erscheint pünktlich zum Auftakt der Reisemesse-<br />

Saison<br />

Dresden, 10. Januar 2<strong>01</strong>3 – Pünktlich zum Auftakt der Reisemesse-<br />

Saison 2<strong>01</strong>3 gibt die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen<br />

(TMGS) die neue Angebotsbroschüre „Lust auf Land“ für „Urlaub<br />

in Sachsens Dörfern“ heraus. Auf 84 Seiten informiert die Broschüre<br />

Tagesausflügler und Übernachtungsgäste über die Besonderheiten<br />

und Attraktionen in jedem der 19 zertifizierten Dörfer und<br />

liefert dazu bewährte und neue buchbare Angebote. Wer sich individuell<br />

zu den aktuellen Reiseangeboten beraten lassen möchte,<br />

hat hierzu auf der Urlaubsmesse CMT vom 12. bis 20. Januar in<br />

Stuttgart und der Internationalen Grünen Woche vom 18. bis 27. Januar<br />

in Berlin die Gelegenheit.<br />

Die Angebotsbroschüre beinhaltet eine Übersichtskarte, aus der<br />

die Lage der Dörfer von der Oberlausitz bis zum Vogtland hervorgeht.<br />

Sortiert nach den sechs touristischen Regionen Sachsens<br />

werden dann die einzelnen Dörfer ausführlich dargestellt. So schließen<br />

sich an eine kurze Beschreibung des jeweiligen Dorfes und der<br />

Auflistung seiner Sehenswürdigkeiten mit Kontaktinformationen die<br />

entsprechenden Angebote an: Ob „Wandern wie der Müllerbursche“<br />

in Leubnitz, eine „Rundfahrt durch die Krabat-Region“ in<br />

Schwarzkollm oder „Wellnesstage im Sonnenuhrendorf“ in Taubenheim,<br />

bei den facettenreichen Aktiv-, Genuss- und Erholungsangeboten<br />

bleiben keine Urlaubswünsche offen. Hinzukommen<br />

Angebote aus dem im Oktober 2<strong>01</strong>2 zertifizierten Dorf Jößnitz im<br />

Vogtland, wie „Golfen, Schlemmen und Natur genießen“. Ein weiterer<br />

Bestandteil der Broschüre sind ausgewählte kulinarische Spezialitäten<br />

vom Biokarpfen in Guttau / Wartha, über Sächsische<br />

Weine in Diesbar-Seußlitz bis hin zum Weltraumbrot in Morgenröthe-Rautenkranz.<br />

Erhältlich ist die Angebotsbroschüre zur CMT am sächsischen Messestand<br />

4D50 in Halle 4 und zur Internationalen Grünen Woche am<br />

Messestand von „Urlaub in Sachsens Dörfern“ 2<strong>01</strong><br />

in Halle 21b. Sie liegt außerdem in den Tourist-Informationen der<br />

Dörfer aus, wird auf Anfrage per E-Mail (info@sachsen-tour.de) an<br />

Interessenten verschickt und steht als Download unter www.sachsensdoerfer.de<br />

zur Verfügung.<br />

Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />

Steuerersparnis bei der Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer<br />

Ein beliebtes Mittel der Mitarbeitermotivation und -bindung ist die<br />

Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer des Unternehmens<br />

auch zur privaten Nutzung. Der damit eingeräumte geldwerte<br />

Vorteil ist zu besteuern, was sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf<br />

Arbeitnehmerseite zu Mehrbelastungen durch Steuern, Sozialversicherungsabgaben<br />

und Verwaltungsaufwand führt. Die Kostenbelastung<br />

ist dabei abhängig von der gewählten Besteuerungsmethode<br />

– der pauschalen Besteuerung per 1%-Methode oder der<br />

genaueren Fahrtenbuchmethode.<br />

Nicht selten äußert der Arbeitnehmer im Rahmen der Fahrzeugüberlassung<br />

den Wunsch nach einem höherwertigen Fahrzeug als<br />

dem vertraglich vereinbarten. Dem Arbeitgeber hierfür entstehende<br />

Mehraufwendungen durch höhere Leasingraten respektive An-


1. AUSGABE<br />

schaffungskosten und höhere Unterhaltungskosten ist der Arbeitnehmer<br />

in diesen Fällen oftmals bereit, finanziell zu übernehmen.<br />

Es stellt sich die Frage, wie sich derartige Zuzahlungsmodelle auswirken<br />

und welchen Vorteil Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch<br />

eine Kostenbeteiligung haben.<br />

Die Antwort darauf ist vielschichtig. So gibt es drei gängige Zuzahlungsvarianten,<br />

die jeweils eine unterschiedliche Auswirkung auf<br />

Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsabgaben<br />

haben. Variante 1 ist dabei die steuerlich ungünstigste Möglichkeit:<br />

eine Übernahme von Treibstoffkosten durch den Arbeitnehmer. Betankt<br />

der Arbeitnehmer den Pkw teilweise auf eigene Kosten, so<br />

ändern sich die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben nicht. Die<br />

Kostenübernahme gilt nicht als Nutzungsentgelt, einzige Auswirkung<br />

ist daher die finanzielle Entlastung des Arbeitgebers. Günstiger<br />

wirkt sich Variante 2 aus, die laufende Geldzahlung des<br />

Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber. Derartige Leistungen mindern<br />

ertragsteuerlich den geldwerten Vorteil, was zur Einsparung<br />

von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben führt. Variante 3<br />

ist eine Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten<br />

des Fahrzeugs oder einer entsprechenden Leasingsonderzahlung.<br />

Nach Ansicht der Finanzverwaltung mindert diese Geldzahlung den<br />

geldwerten Vorteil für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte bis zur Höhe von 0 €. Noch nicht angerechnete<br />

Zahlungsanteile können dann im folgenden Jahr angerechnet<br />

werden. Auch hier kommt es zur Einsparung von Lohnsteuer und<br />

Sozialversicherungsabgaben.<br />

Welche Variante für Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite die günstigste<br />

Möglichkeit darstellt, sollte vorab seitens eines Steuerberaters<br />

berechnet werden. Generell gilt aber, dass eine Übernahme<br />

von laufenden Kosten nicht vorteilhaft ist.<br />

Lars Meinel<br />

Dipl.-Betriebswirt (BA)<br />

Steuerberater<br />

www.taxco-steuerberatung.de<br />

Sorgen kann man teilen!<br />

Aber nicht immer ist jemand da, der gerade Zeit hat und zuhört.<br />

Wir suchen noch dringend Frauen und Männer,<br />

die sich für den freiwilligen Dienst am Telefon engagieren möchten.<br />

11.500 Anrufe im Jahr 2<strong>01</strong>2<br />

... zeigen, dass die Telefonseelsorge Vogtland eine große Akzeptanz<br />

und Nachfrage in unserer Region hat.<br />

Immer wieder wird deutlich, dass Menschen Ansprechpartner/<br />

innen, suchen um über ihre oft vielschichtigen Probleme (Multiprobleme)<br />

zu sprechen. Die TelefonSeelsorge wird für sie zum Partner/Partnerin-<br />

und Familienersatz, zu einem Teil ihres sozialen<br />

Beziehungssystems, auf das sie sich stützen und manchmal dauerhaft<br />

nutzen.<br />

Anrufende sprachen in den Seelsorge- und Beratungsgesprächen<br />

über folgende Themen:<br />

Sehr oft über ihre Beziehungsprobleme innerhalb der Familie und<br />

in der Partnerschaft. Sie sprechen darüber, welche Enttäuschungen<br />

sie innerhalb der Familie und/oder mit ihrem Partner erleben.<br />

Sie leiden darunter, wie sie selbst nicht in der Lage sind, das gemeinsame<br />

Miteinander gut gestalten zu können und dabei eine<br />

große Sehnsucht nach Liebe, Anerkennung und Wertschätzung<br />

haben.<br />

Ein Teil ist von einer eigenen psychischen Erkrankung betroffen,<br />

chronisch psychisch kranke Menschen berichten darüber, dass sie<br />

keine Therapien mehr von den Krankenkassen erhalten (sie sind<br />

DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 29<br />

austherapiert), und sie suchen Menschen, die ihnen zuhören.<br />

Das Alter der Anrufer/innen liegt zwischen 9 und 80 Jahren. Dominierend<br />

sind die 30- bis 50-jährigen gefolgt von Kindern und Jugendlichen.<br />

Seelsorge und Beratung am Telefon erfordern, sich in den Kontakt<br />

mit den Anrufenden zu begeben und als Ansprechpartner/ in zur<br />

Verfügung zu stehen.<br />

Dafür sind folgende Voraussetzungen notwendig:<br />

eine positive, wertschätzende Haltung gegenüber anderen Menschen,<br />

die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ihrer eigenen<br />

Person (Selbstreflexion), Empathiefähigkeit<br />

soziale Kompetenz<br />

psychische Stabilität und emotionale Belastbarkeit<br />

Ein neuer Ausbildungskurs beginnt im April 2<strong>01</strong>3<br />

Bei Interesse melden Sie sich bitte in Auerbach im Diakonischen<br />

Werk Herrenwiese 9a.<br />

03744 / 831224 oder 831226<br />

Tabea Waldmann, Leiterin der TS Vogtland<br />

NATUR- UND UMWELT-<br />

ZENTRUM VOGTLAND<br />

<strong>Treuen</strong>er Str. 2, 08239 Oberlauterbach, Tel.: 03745/ 75105-0,<br />

Fax: 75105-35, Internet: www.nuz-vogtland.de, Email: nuz-vogtland.de<br />

Veranstaltungen Februar<br />

04.- 07. und<br />

11.- 14. Februar<br />

09:00 – 13:00 Uhr<br />

08.- 10. Februar<br />

Feriengestaltung zu den Winterferien<br />

Für Klein und Groß sowie Jung und Alt geeignet!<br />

Montag<br />

"Kreative Tierspurenwanderung" mit Thomas Hohl<br />

- 10,00 € (kleiner Imbiss im Projekt enthalten)<br />

Dienstag<br />

"Didi und die Schwedenbande" mit Dr. Uwe Bernhard<br />

- Buchlesung und Aktionen in und mit der Natur<br />

- 6,00 € (kleiner Imbiss im Projekt enthalten)<br />

Mittwoch<br />

"Befreite Wälder“ mit Steffi Thümmler und Petra Pflugbeil<br />

- Projekt "Einfälle statt Abfälle"<br />

- 5,00 € (kleiner Imbiss im Projekt enthalten)<br />

Donnerstag<br />

"Wildnisschule" mit Thomas Hohl<br />

- 10,00 € (kleiner Imbiss im Projekt enthalten)<br />

Bitte vorher anmelden!<br />

Gartengestaltung – 3-Tages-Workshop<br />

Lassen Sie sich inspirieren und verwirklichen Sie in unserem<br />

Workshop Ihre persönlichen Garten(t)räume!<br />

Der Workshop richtet sich an alle Gartenbesitzer und –liebhaber,<br />

die gemeinsam mit den beiden Landschaftsarchitekten<br />

Erika Koopmann und Antonio Antrilli an einem<br />

Wochenende im idyllischen Oberlauterbach im sächsischen<br />

Vogtland ihren ganz persönlichen Garten gestalten wollen.<br />

Details und Preise siehe Internet – Anmeldung bis<br />

31.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3!


SEITE 30 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

1. AUSGABE<br />

WISSENSWERTES<br />

Notruf: Polizei: 110<br />

Feuerwehr und Rettungsdienst: 112<br />

Giftnotruf : (0361) 730730<br />

wichtige Telefonnummern:<br />

Polizeiposten <strong>Treuen</strong>: Tel.: 679380, Fax: 2328<br />

Polizeirevier Auerbach: 03744/2550<br />

Rettungsleitstelle Plauen: 03741/19222, 226162 oder 224666<br />

Klinikum Obergöltzsch: 03744/3610<br />

Telefon-Seelsorge: 0800-111 0 111/0800-111 0 222<br />

Tag und Nacht 24 Stunden kostenfrei erreichbar<br />

Dienste:<br />

ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeit: 116117<br />

Störungs- und Bereitschaftsdienste<br />

Gas: am Tag: 03744/2600; rund um die Uhr: 0371/451444;<br />

Wasser/Abwasser: 03741/4020<br />

Strom - Envia: <strong>01</strong>80/2305070<br />

Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt <strong>Treuen</strong>:<br />

Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Tel.: 037468/638-0, Fax: 037468/63860<br />

E-Mail: stadtverwaltung@treuen.de, Internet: www.stadt-treuen.de<br />

Beratungen und Sprechstunden:<br />

… im Rathaus Beratungsraum (2. Stock)<br />

Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen u. a. zu folgenden Themen:<br />

Heizkostenabrechnung<br />

Gasanbieter-/Stromanbieterwechsel<br />

energiesparende Heizsysteme<br />

Wärmepumpe, Solar, Holzheizung<br />

Stromsparberatung, Haushaltgeräte<br />

baulicher Wärmeschutz<br />

Gebäude-Energieausweis<br />

Fördermittel<br />

In <strong>Treuen</strong> findet die Energieberatung jeden 2. Dienstag im Monat von 14–18 Uhr<br />

statt. Termine können vereinbart werden unter <strong>01</strong>80-5-797777, Zentrales Servicetelefon<br />

der Verbraucherzentrale Sachsen, Montag–Freitag 09.00–16.00 Uhr (Festnetzpreis<br />

14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab <strong>01</strong>.03.2<strong>01</strong>0 Mobilfunkpreis<br />

maximal 42 Cent/Min.). oder unter 037467-2<strong>01</strong>35.<br />

Suchtberatung<br />

Jeden Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr<br />

… in anderen Einrichtungen:<br />

Verbraucherzentrale Sachsen – Beratungsstelle Auerbach<br />

Am Graben 12 • 08209 Auerbach<br />

Fax: 03744/ 219643 Mail: VZV.AUBA@t-online.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Die. 09.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Mi. / Do. 10.00 – 12.00 / 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Termintelefon: 03744 / 219 641<br />

Mo. – Do. 10.00 – 12.00 Uhr<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/Vogtland e. V. – Schuldnerberatung<br />

Eisenbahnstr. 14, Haus II, 08209 Auerbach, Tel. 03744/2722764<br />

Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen gGmbH<br />

Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Auerbach<br />

Herrenwiese 9, Tel. 03744/831215<br />

Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V.<br />

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung<br />

sowie Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

Beratungsstelle Auerbach, Blumenstr. 34, Tel.: 03744/831260<br />

Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen<br />

Auerbach, Herrenwiese 9a, Tel.: 03744/831214<br />

Jugendberufshilfe im Jugendzentrum <strong>Treuen</strong><br />

1. Dienstag im Monat, 16.00 Uhr. Terminvereinbarung über Tel.: 03744/831283<br />

Spieltage in den Kindereinrichtungen für Kinder,<br />

die keine Einrichtung besuchen:<br />

Kinderkombination „Villa Kunterbunt“, Innere Herlasgrüner Str. 11<br />

Tel. 037468/2623. Jeden 1. Mittwoch im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr<br />

Kindergarten „Nesthäkchen“ Lengenfelder Str. 4<br />

Tel. 037468/2361. Jeden 3. Dienstag im Monat von 09.30 Uhr bis 11 Uhr<br />

Spielgruppe in der Kindertagesstätte „Märchenland“, Oststr. 88<br />

Termine 1. Halbjahr 2<strong>01</strong>3: 29.<strong>01</strong>., 19.02., 05.03., 19.03., 09.04., 23.04., 07.05.,<br />

28.05., 11.06., 25.06., in der Zeit zwischen 09.00 – 10.30 Uhr. Tel. 037468 / 2622<br />

Kinderkombination „Pfiffikus“ Schreiersgrün, Auerbacher Str. 10<br />

Tel. 037468/2439. Jeden 1. Montag im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr<br />

Kindergarten „Spatzenburg“ Hartmannsgrün, Dorfstr. 53<br />

Tel. 037468/2703. Jeden 2. Dienstag im Monat von 09.00 bis 10.30 Uhr. In den Schulferien<br />

findet kein Spieltag statt.<br />

Kinderkombination „Kleine Strolche“ Eich, Schulstr. 15<br />

Tel. 037468/2123. Jeden 3. Mittwoch im Monat von 15.30 bis 16.30 Uhr.<br />

Evangelische Kindertagesstätte „Schatzinsel“, Pfarrstr. 4 b<br />

Tel. 037468 /2816. Jeden 1. Dienstag im Monat vormittags und<br />

nach tel. Absprache individuelle Schnuppertage<br />

Kindertagesstätte „Grashüpfer“ Neuensalz, Genossenschaftsweg 8<br />

Tel. 03741/413166. Jeden 1. Dienstag im Monat von 09.30 bis 11.00 Uhr<br />

Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“, Mechelgrün, Schulberg 1, Tel. 037463/89038<br />

Jeden 1. Mittwoch im Monat von 09.30 bis 10.45 Uhr


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DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3 SEITE 31<br />

Impressum<br />

Der <strong>Treuen</strong>er Landbote erscheint 14-tägig (jeweils donnerstags), liegt in Geschäften und<br />

Einrichtungen des Verbreitungsgebietes zur kostenlosen Mitnahme aus und kann im<br />

Sachgebiet Zentrale Verwaltung/Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong><br />

eingesehen werden. Die namentliche Aufstellung der Geschäfte und Einrichtungen,<br />

in denen das Amtsblatt ausliegt, wird in regelmäßigen Abständen im <strong>Treuen</strong>er Landboten<br />

veröffentlicht.<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>,<br />

Tel. 037468/63839, Fax: 037468/63854,<br />

E-Mail: info@treuen.de,, Internet: www.stadt-treuen.de<br />

Verantwortlich für amtlichen Inhalt: Bürgermeisterin Andrea Jedzig.<br />

Nichtamtliche Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.<br />

Druck: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Str. 83, 08233 <strong>Treuen</strong><br />

BESTATTUNGEN<br />

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SEITE 32 DONNERSTAG, 17. JANUAR 2<strong>01</strong>3<br />

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Referent: Christoph Krumbiegel, Apotheker in <strong>Treuen</strong><br />

Sa., 29. Sept. um 20:00 Uhr<br />

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Rockgeschichte<br />

Thema diesmal: SMOKIE Frauen sind die besseren<br />

Lieder, Storys, Hintergründe Männer<br />

Do., 4. Okt. um 19:30 Uhr<br />

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Kostet ein Liter Benzin bald 2 Euro? Wird die Bundeswehr<br />

Hilary O´Neill<br />

��03745 – 7 44 18 0<br />

nur noch im Kampf gegen Hartz IV eingesetzt?<br />

��037468 – 24 Songs 90 and Stories of Ireland<br />

Was für „Merkeleien“ erwarten uns in der Zukunft?<br />

Keltische Harfe, Lieder und Legenden<br />

Sa., 6. Okt. um 19:30 Uhr<br />

„OPUS MEINS“<br />

Musikkabarett mit Martin Zingsheim<br />

Öffnungszeiten:<br />

Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 17.00 Uhr,<br />

Samstag und Sonntag von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

sowie ab 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn<br />

„Schäfer‘s Stündchen“ -<br />

Sa., 19. Jan. um 19.30 Uhr<br />

„66 Lieblingsplätze und<br />

11 Erlebnistouren in und<br />

um Dresden“<br />

Bilder-, Musik- & Textvortrag von<br />

und mit Jan Hübler<br />

Sa., 9. Februar um 19.30 Uhr<br />

„EINS“<br />

Konzert mit dem Musikerduo INTERLOOP<br />

INTERLOOP verknüpfen. Gitarren und Stimmen, Melodien<br />

und Harmonien, Songmuster und Klangflächen. Echte Handarbeit,<br />

nichts vom Band: Keyboard-Stimmen werden gesungen,<br />

Percussion wird imitiert.<br />

Do., 14. Febr. um 19.30 Uhr<br />

„Ich hab dich lieb, so lieb“<br />

Deutsche und internationale Liebeslieder<br />

zum VALENTINSTAG<br />

Öffnungszeiten:<br />

Dienstag & Donnerstag: 9 bis 17 Uhr<br />

Samstag & Sonntag: 14 bis 17 Uhr<br />

sowie ab 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn<br />

Sportgaststätte Schreiersgrün<br />

Partyservice<br />

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- Gastraum bis 50 Personen - Saal bis 200 Personen<br />

Am Fronberg 11, 08233 Schreiersgrün,Tel.: 037468/2714

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