Erfolg - Gesunde Bauarbeit
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Rudi Clemens Tannenstr. 2252538 Gangelt<br />
DEUTSCHER BUNDESTAG<br />
Petitionsausschuss<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 BERLIN<br />
Betr.: Technischer Arbeitsschutz Pet 4-17-11-8032-001812<br />
(vorab per Mail)<br />
Bezug: Ihr Schreiben vom 25.05.2011<br />
Montag, 1. August 2011<br />
Sehr geehrte Damen und Herrn,<br />
ich habe ihr Schreiben erhalten und möchte mich dafür bedanken und wie folgt äußern.<br />
1.) Das Unfallgeschehen in Deutschland ist deutlich ansteigend.<br />
Im letzten Jahr ist die Zahl der tödlichen Unfälle im Bereich der BG Bau um 29 % gestiegen.<br />
Zeugnis: Bericht der BG Bau 2010<br />
2.) Maßgeblich daran beteiligt sind unsichere Baumaschinen<br />
Zeugnis: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Gefährliche Produkte<br />
2011“(Anlage)<br />
Zitat: Insbesondere fielen die Gruppen der Unfälle mit (Erd-) Baumaschinen mit über 46 % auf<br />
(Bagger, Kräne, Baufahrzeuge)<br />
3.) Ein von mir aufgestellte Auflistung von Presseberichten (Anlage Chronologie) von<br />
schweren und tödlichen Unfällen nur durch Sichteinschränkungen beweist die<br />
Dringlichkeit, das die Verantwortlichen hier endlich handeln müssen.<br />
Zeugnis: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Gefährliche Produkte<br />
2011“ (Anlage)<br />
Zitat: Hinter jedem einzelnen Unfall steht jedoch unsagbares menschliches Leid, welches zum<br />
Teil vielleicht durch ein „intelligent“ konstruiertes Arbeitsmittel zu verhindern gewesen wäre. Hier<br />
sollten sich Hersteller wie Marktüberwachungsbehörden fragen, ob es eigentlich noch zeitgemäß<br />
ist, z. B. Bau- oder Flurförderzeuge ohne ausreichende Sicht vom Fahrerplatz aus in Verkehr zu<br />
bringen und ob es noch immer keine ausreichende technische Sicherung gegen das Umkippen<br />
infolge unangepasster Lastschwerpunkte bzw. Fahrgeschwindigkeiten gibt.<br />
4.) Der Staat hat eine gesetzliche Pflicht,<br />
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2, Absatz 2 (Auszug)<br />
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“<br />
Das Arbeitsgericht Hamm (2BV 30/72) hat in einer Entscheidung im Zusammenhang mit dem §<br />
91 Betr.VG folgenden bedeutsamen Satz gesagt: „Bei einer Gefahr von Gesundheitsgefährdung,<br />
kann von einer menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze keine Rede mehr sein“