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November - rewi.at | FV Jus | UniGraz

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(c) Marcel Klinger / pixelio.de<br />

Das Fach „Ausgewählte Kapitel<br />

des Priv<strong>at</strong>rechts, des<br />

öffentlichen Rechts und<br />

des Strafrechts“ ist im 1. Studienabschnitt<br />

als neun Semesterstunden<br />

umfassende schriftliche Prüfung zu<br />

absolvieren. Auf die einzelnen Teilbereiche<br />

entfallen hierbei jeweils<br />

Vorlesungen im Umfang von drei<br />

Semesterstunden. Zusätzlich werden<br />

zur fallorientierten Prüfungsvorbereitung<br />

am Ende des Semesters<br />

Repetitorien im Ausmaß von einer<br />

Semesterstunde angeboten, die auf<br />

dem in der Vorlesung vermittelten<br />

Wissen aufbauen.<br />

Vorlesung<br />

Die Vorlesung „Ausgewählte Kapitel<br />

des Priv<strong>at</strong>rechts, des öffentlichen<br />

Rechts und des Strafrechts“ besteht<br />

– wie der Titel bereits klarstellt – aus<br />

drei Teilen, die von je einem/r Vertreter/in<br />

des jeweiligen Rechtsgebietes<br />

vorgetragen werden. Im WS<br />

werden zwei Parallelvorlesungen und<br />

im SS eine Vorlesung angeboten, die<br />

jeweils in der ersten Semesterhälfte<br />

geblockt abgehalten werden. Eine<br />

Anmeldung zur Vorlesung ist zwar<br />

nicht verpflichtend, dennoch wird<br />

eine solche dringend empfohlen, da<br />

nur angemeldete Studierende alle Inform<strong>at</strong>ionen<br />

zur Lehrveranstaltung<br />

(zB Terminverschiebung, Lehrveranstaltungsunterlagen)<br />

per E-Mail über<br />

law @graz<br />

UNIGRAZonline zugesandt bekommen.<br />

Repetitorium<br />

Ergänzend zur Vorlesung werden zur<br />

Wiederholung des Stoffes anhand<br />

von Übungsfällen und zur Vorbereitung<br />

auf die Vorlesungsprüfung<br />

Parallelrepetitorien angeboten. Die<br />

Absolvierung des Repetitoriums ist<br />

bewusst gegen Ende des Semesters<br />

vorgesehen, da es auf dem Stoff der<br />

Vorlesung aufbaut. Ziel des Repetitoriums<br />

ist es, im Hinblick auf die<br />

Vorlesungsprüfung das Falllösen zu<br />

üben und somit das „Lehrbuchwissen“<br />

praktisch anzuwenden. Fundierte<br />

Kenntnisse des Vorlesungsstoffes<br />

werden in der als Prüfungstraining<br />

konzipierten Lehrveranstaltung vorausgesetzt<br />

und sind für eine aktive<br />

Mitarbeit notwendig.<br />

Zu den Repetitorien, die rund einen<br />

Mon<strong>at</strong> vor der Vorlesungsprüfung<br />

starten, muss man sich innerhalb<br />

der dafür vorgesehenen Anmeldefristen<br />

über UNIGRAZonline anmelden.<br />

Wie bei der Vorlesung ist<br />

die Anmeldung zum Repetitorium<br />

Voraussetzung für den Erhalt von<br />

Inform<strong>at</strong>ionen und je nach Institut<br />

von Lehrveranstaltungsunterlagen.<br />

Die Repetitorien werden mit „mit<br />

Erfolg teilgenommen“ oder „ohne<br />

Erfolg teilgenommen“ beurteilt. Die<br />

Voraussetzungen für eine positive<br />

Studium<br />

Ausgewählte Kapitel des Priv<strong>at</strong>rechts, des öffentlichen<br />

Rechts und des Strafrechts<br />

Beurteilung können von Institut zu<br />

Institut variieren und werden den<br />

Studierenden in der Lehrveranstaltung<br />

mitgeteilt. Repetitorien können<br />

ausschließlich als „freies Wahlfach“<br />

angerechnet werden.<br />

Vorlesungsprüfung<br />

Über alle drei Teilbereiche ist am<br />

Ende des Semesters eine schriftliche<br />

Prüfung in der Dauer von 3 x 1,5<br />

Stunden, insgesamt also 4,5 Stunden,<br />

abzulegen. Dafür ist eine separ<strong>at</strong>e<br />

Anmeldung innerhalb der vom<br />

Dekan<strong>at</strong> festgelegten Anmeldefrist<br />

über UNIGRAZonline notwendig.<br />

Die Beurteilung erfolgt zuerst für jedes<br />

Fach einzeln, die Gesamtnote der<br />

Ausgewählten Kapitel setzt sich aus<br />

dem Durchschnitt aller drei Fächer<br />

zusammen. Werden in einem Teilbereich<br />

weniger als 1/3 der Punkte<br />

erreicht (man spricht dabei von einem<br />

sog „Sperr - Nicht Genügend“)<br />

oder wird mehr als ein Fach neg<strong>at</strong>iv<br />

beurteilt, muss die gesamte Prüfung<br />

wiederholt werden. Studierende sind<br />

berechtigt, eine neg<strong>at</strong>iv beurteilte<br />

Vorlesungsprüfung insgesamt zwei<br />

Mal zu wiederholen, wobei der letzte<br />

Antritt kommissionell ist.<br />

Teilbereich „Ausgewählte<br />

Kapitel des Priv<strong>at</strong>rechts“<br />

Mag. Alexandra Richter<br />

Institut für Zivilrecht, Ausländisches<br />

und intern<strong>at</strong>ionales<br />

Priv<strong>at</strong>recht.<br />

Mag. Marianne Pasterk-<br />

Reisinger<br />

Institut für Österreichisches,<br />

Europäisches und Vergleichendes<br />

Öffentliches Recht,<br />

Politikwissenschaft und Verwaltungslehre.<br />

Mag. Dr. Petra Deutsch<br />

Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht<br />

und Kriminologie.<br />

Gegenstand des priv<strong>at</strong>rechtlichen Teils<br />

der Vorlesung ist primär der „Allgemeine<br />

Teil des Bürgerlichen Rechts“. Als Lernbehelf<br />

zur Vorlesung empfiehlt sich das<br />

von Willibald Posch und Ulfried Terlitza<br />

bereits in neunter Auflage erschienene<br />

ÖH-Skriptum „Ausgewählte Kapitel<br />

des Priv<strong>at</strong>rechts“, dessen Inhalt durchaus<br />

Schlüsse darauf zulässt, welche Themen<br />

mit großer Wahrscheinlichkeit in den<br />

Prüfungsfragen ihren Niederschlag finden<br />

werden. Darüber hinaus wird als<br />

begleitende und prüfungsvorbereitende<br />

Lektüre nachdrücklich das Kurzlehrbuch<br />

von Peter Bydlinski „Bürgerliches Recht<br />

I, Allgemeiner Teil“, gegenwärtig in fünfter<br />

Auflage verfügbar, empfohlen.<br />

Beim priv<strong>at</strong>rechtlichen Teil der Vorlesungsprüfung<br />

darf nur eine reine Textausgabe<br />

des Allgemeinen Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze<br />

(zB Kodex – Bürgerliches Recht43 vom<br />

Verlag Lexis Nexis) verwendet werden.<br />

Teilbereich „Ausgewählte<br />

Kapitel des Öffentlichen<br />

Rechts“<br />

Im Vordergrund der Ausgewählten Kapitel<br />

des Öffentlichen Rechts steht die<br />

Vermittlung von Grundlagen des österreichischen<br />

Verfassungs- und Verwaltungsrechts.<br />

Die Fragen nach der<br />

Funktion einer Verfassung und ihrem<br />

Regelungsinhalt werden beantwortet<br />

und in diesem Zusammenhang bspw die<br />

Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung,<br />

das Sta<strong>at</strong>sorganis<strong>at</strong>ionsrecht,<br />

die Grundrechte und der Rechtsschutz<br />

behandelt. Überdies werden Grundzüge<br />

der Verwaltung einschließlich des Verwaltungsverfahrens<br />

dargestellt.<br />

Als Liter<strong>at</strong>ur werden folgende Bücher<br />

empfohlen: Wieser, Einführung in das<br />

10 11<br />

L A W @ G R A Z I N F O B O x<br />

Studium<br />

Verfassungs- und Verwaltungsrecht,<br />

2012; oder Kneihs, Verfassungs- und<br />

Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage<br />

2010; (Basisliter<strong>at</strong>ur); Stolzlechner,<br />

Einführung in das öffentliche Recht, 5.<br />

Auflage 2011; (zur Vertiefung und für<br />

das Verwaltungsverfahrensrecht). Zum<br />

vertiefenden Üben von Fällen empfiehlt<br />

sich das bei der ÖH erhältliche Skriptum<br />

„Ausgewählte Kapitel des öffentlichen<br />

Rechts. Fälle und Lösungen zur Vorlesungsprüfung“.<br />

Unbedingt notwendig<br />

ist eine aktuelle (kleine) B-VG Textausgabe.<br />

Teilbereich „Ausgewählte<br />

Kapitel des Strafrechts“<br />

Inhaltlich beschäftigt sich das Repetitorium<br />

„Ausgewählte Kapitel des Strafrechts“<br />

– wie die Vorlesung – mit den<br />

Grundzügen des m<strong>at</strong>eriellen Strafrechts<br />

sowie des Strafprozessrechts. Es wird<br />

dabei insbesondere auf den Geltungsbereich<br />

des Strafrechts, auf zentrale Delikte<br />

und Deliktsk<strong>at</strong>egorien des Besonderen<br />

Teils, auf die Sanktionen- und Strafzumessungslehre<br />

sowie auf den Gang des<br />

Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahrens<br />

eingegangen. Anhand von<br />

Übungsfällen wird das in der Vorlesung<br />

vermittelte Wissen praktisch angewandt;<br />

zugleich wird dabei die Fallprüfungstechnik<br />

geübt.<br />

Als Lernunterlage wird das Skriptum<br />

„Ausgewählte Kapitel des Strafrechts“,<br />

das am Institut für Strafrecht (B 3) käuflich<br />

erworben werden kann, empfohlen.<br />

Daneben ist ein aktueller Gesetzestext<br />

des StGB sowie der StPO Voraussetzung<br />

für eine erfolgreiche Falllösung.

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