November - rewi.at | FV Jus | UniGraz
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(c) Marcel Klinger / pixelio.de<br />
Das Fach „Ausgewählte Kapitel<br />
des Priv<strong>at</strong>rechts, des<br />
öffentlichen Rechts und<br />
des Strafrechts“ ist im 1. Studienabschnitt<br />
als neun Semesterstunden<br />
umfassende schriftliche Prüfung zu<br />
absolvieren. Auf die einzelnen Teilbereiche<br />
entfallen hierbei jeweils<br />
Vorlesungen im Umfang von drei<br />
Semesterstunden. Zusätzlich werden<br />
zur fallorientierten Prüfungsvorbereitung<br />
am Ende des Semesters<br />
Repetitorien im Ausmaß von einer<br />
Semesterstunde angeboten, die auf<br />
dem in der Vorlesung vermittelten<br />
Wissen aufbauen.<br />
Vorlesung<br />
Die Vorlesung „Ausgewählte Kapitel<br />
des Priv<strong>at</strong>rechts, des öffentlichen<br />
Rechts und des Strafrechts“ besteht<br />
– wie der Titel bereits klarstellt – aus<br />
drei Teilen, die von je einem/r Vertreter/in<br />
des jeweiligen Rechtsgebietes<br />
vorgetragen werden. Im WS<br />
werden zwei Parallelvorlesungen und<br />
im SS eine Vorlesung angeboten, die<br />
jeweils in der ersten Semesterhälfte<br />
geblockt abgehalten werden. Eine<br />
Anmeldung zur Vorlesung ist zwar<br />
nicht verpflichtend, dennoch wird<br />
eine solche dringend empfohlen, da<br />
nur angemeldete Studierende alle Inform<strong>at</strong>ionen<br />
zur Lehrveranstaltung<br />
(zB Terminverschiebung, Lehrveranstaltungsunterlagen)<br />
per E-Mail über<br />
law @graz<br />
UNIGRAZonline zugesandt bekommen.<br />
Repetitorium<br />
Ergänzend zur Vorlesung werden zur<br />
Wiederholung des Stoffes anhand<br />
von Übungsfällen und zur Vorbereitung<br />
auf die Vorlesungsprüfung<br />
Parallelrepetitorien angeboten. Die<br />
Absolvierung des Repetitoriums ist<br />
bewusst gegen Ende des Semesters<br />
vorgesehen, da es auf dem Stoff der<br />
Vorlesung aufbaut. Ziel des Repetitoriums<br />
ist es, im Hinblick auf die<br />
Vorlesungsprüfung das Falllösen zu<br />
üben und somit das „Lehrbuchwissen“<br />
praktisch anzuwenden. Fundierte<br />
Kenntnisse des Vorlesungsstoffes<br />
werden in der als Prüfungstraining<br />
konzipierten Lehrveranstaltung vorausgesetzt<br />
und sind für eine aktive<br />
Mitarbeit notwendig.<br />
Zu den Repetitorien, die rund einen<br />
Mon<strong>at</strong> vor der Vorlesungsprüfung<br />
starten, muss man sich innerhalb<br />
der dafür vorgesehenen Anmeldefristen<br />
über UNIGRAZonline anmelden.<br />
Wie bei der Vorlesung ist<br />
die Anmeldung zum Repetitorium<br />
Voraussetzung für den Erhalt von<br />
Inform<strong>at</strong>ionen und je nach Institut<br />
von Lehrveranstaltungsunterlagen.<br />
Die Repetitorien werden mit „mit<br />
Erfolg teilgenommen“ oder „ohne<br />
Erfolg teilgenommen“ beurteilt. Die<br />
Voraussetzungen für eine positive<br />
Studium<br />
Ausgewählte Kapitel des Priv<strong>at</strong>rechts, des öffentlichen<br />
Rechts und des Strafrechts<br />
Beurteilung können von Institut zu<br />
Institut variieren und werden den<br />
Studierenden in der Lehrveranstaltung<br />
mitgeteilt. Repetitorien können<br />
ausschließlich als „freies Wahlfach“<br />
angerechnet werden.<br />
Vorlesungsprüfung<br />
Über alle drei Teilbereiche ist am<br />
Ende des Semesters eine schriftliche<br />
Prüfung in der Dauer von 3 x 1,5<br />
Stunden, insgesamt also 4,5 Stunden,<br />
abzulegen. Dafür ist eine separ<strong>at</strong>e<br />
Anmeldung innerhalb der vom<br />
Dekan<strong>at</strong> festgelegten Anmeldefrist<br />
über UNIGRAZonline notwendig.<br />
Die Beurteilung erfolgt zuerst für jedes<br />
Fach einzeln, die Gesamtnote der<br />
Ausgewählten Kapitel setzt sich aus<br />
dem Durchschnitt aller drei Fächer<br />
zusammen. Werden in einem Teilbereich<br />
weniger als 1/3 der Punkte<br />
erreicht (man spricht dabei von einem<br />
sog „Sperr - Nicht Genügend“)<br />
oder wird mehr als ein Fach neg<strong>at</strong>iv<br />
beurteilt, muss die gesamte Prüfung<br />
wiederholt werden. Studierende sind<br />
berechtigt, eine neg<strong>at</strong>iv beurteilte<br />
Vorlesungsprüfung insgesamt zwei<br />
Mal zu wiederholen, wobei der letzte<br />
Antritt kommissionell ist.<br />
Teilbereich „Ausgewählte<br />
Kapitel des Priv<strong>at</strong>rechts“<br />
Mag. Alexandra Richter<br />
Institut für Zivilrecht, Ausländisches<br />
und intern<strong>at</strong>ionales<br />
Priv<strong>at</strong>recht.<br />
Mag. Marianne Pasterk-<br />
Reisinger<br />
Institut für Österreichisches,<br />
Europäisches und Vergleichendes<br />
Öffentliches Recht,<br />
Politikwissenschaft und Verwaltungslehre.<br />
Mag. Dr. Petra Deutsch<br />
Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht<br />
und Kriminologie.<br />
Gegenstand des priv<strong>at</strong>rechtlichen Teils<br />
der Vorlesung ist primär der „Allgemeine<br />
Teil des Bürgerlichen Rechts“. Als Lernbehelf<br />
zur Vorlesung empfiehlt sich das<br />
von Willibald Posch und Ulfried Terlitza<br />
bereits in neunter Auflage erschienene<br />
ÖH-Skriptum „Ausgewählte Kapitel<br />
des Priv<strong>at</strong>rechts“, dessen Inhalt durchaus<br />
Schlüsse darauf zulässt, welche Themen<br />
mit großer Wahrscheinlichkeit in den<br />
Prüfungsfragen ihren Niederschlag finden<br />
werden. Darüber hinaus wird als<br />
begleitende und prüfungsvorbereitende<br />
Lektüre nachdrücklich das Kurzlehrbuch<br />
von Peter Bydlinski „Bürgerliches Recht<br />
I, Allgemeiner Teil“, gegenwärtig in fünfter<br />
Auflage verfügbar, empfohlen.<br />
Beim priv<strong>at</strong>rechtlichen Teil der Vorlesungsprüfung<br />
darf nur eine reine Textausgabe<br />
des Allgemeinen Bürgerlichen<br />
Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze<br />
(zB Kodex – Bürgerliches Recht43 vom<br />
Verlag Lexis Nexis) verwendet werden.<br />
Teilbereich „Ausgewählte<br />
Kapitel des Öffentlichen<br />
Rechts“<br />
Im Vordergrund der Ausgewählten Kapitel<br />
des Öffentlichen Rechts steht die<br />
Vermittlung von Grundlagen des österreichischen<br />
Verfassungs- und Verwaltungsrechts.<br />
Die Fragen nach der<br />
Funktion einer Verfassung und ihrem<br />
Regelungsinhalt werden beantwortet<br />
und in diesem Zusammenhang bspw die<br />
Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung,<br />
das Sta<strong>at</strong>sorganis<strong>at</strong>ionsrecht,<br />
die Grundrechte und der Rechtsschutz<br />
behandelt. Überdies werden Grundzüge<br />
der Verwaltung einschließlich des Verwaltungsverfahrens<br />
dargestellt.<br />
Als Liter<strong>at</strong>ur werden folgende Bücher<br />
empfohlen: Wieser, Einführung in das<br />
10 11<br />
L A W @ G R A Z I N F O B O x<br />
Studium<br />
Verfassungs- und Verwaltungsrecht,<br />
2012; oder Kneihs, Verfassungs- und<br />
Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage<br />
2010; (Basisliter<strong>at</strong>ur); Stolzlechner,<br />
Einführung in das öffentliche Recht, 5.<br />
Auflage 2011; (zur Vertiefung und für<br />
das Verwaltungsverfahrensrecht). Zum<br />
vertiefenden Üben von Fällen empfiehlt<br />
sich das bei der ÖH erhältliche Skriptum<br />
„Ausgewählte Kapitel des öffentlichen<br />
Rechts. Fälle und Lösungen zur Vorlesungsprüfung“.<br />
Unbedingt notwendig<br />
ist eine aktuelle (kleine) B-VG Textausgabe.<br />
Teilbereich „Ausgewählte<br />
Kapitel des Strafrechts“<br />
Inhaltlich beschäftigt sich das Repetitorium<br />
„Ausgewählte Kapitel des Strafrechts“<br />
– wie die Vorlesung – mit den<br />
Grundzügen des m<strong>at</strong>eriellen Strafrechts<br />
sowie des Strafprozessrechts. Es wird<br />
dabei insbesondere auf den Geltungsbereich<br />
des Strafrechts, auf zentrale Delikte<br />
und Deliktsk<strong>at</strong>egorien des Besonderen<br />
Teils, auf die Sanktionen- und Strafzumessungslehre<br />
sowie auf den Gang des<br />
Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahrens<br />
eingegangen. Anhand von<br />
Übungsfällen wird das in der Vorlesung<br />
vermittelte Wissen praktisch angewandt;<br />
zugleich wird dabei die Fallprüfungstechnik<br />
geübt.<br />
Als Lernunterlage wird das Skriptum<br />
„Ausgewählte Kapitel des Strafrechts“,<br />
das am Institut für Strafrecht (B 3) käuflich<br />
erworben werden kann, empfohlen.<br />
Daneben ist ein aktueller Gesetzestext<br />
des StGB sowie der StPO Voraussetzung<br />
für eine erfolgreiche Falllösung.