Exposé - Liegenschaftsfonds Berlin
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Denkmalpflege<br />
Die geplante Bebauung unterliegt dem Schutz der unmittelbaren Umgebung von Baudenkmalen gemäß<br />
§ 10 DSchG <strong>Berlin</strong>, da die Baugrundstücke in unmittelbarer Umgebung der Friedrichswerderschen Kirche<br />
(1824-1830 erbaut) und des Kronprinzenpalais (1968-1969 wiederaufgebaut) liegen. Die Aushubarbeiten<br />
sind ggf. archäologisch zu begleiten und mögliche Fundstellen vormaliger Bebauung aufzunehmen und zu<br />
dokumentieren. Aufgrund der Beräumung des größten Teils der zu veräußernden Flächen sind keine archäologischen<br />
Maßnahmen zu erwarten; eine Ausnahme bildet Parzelle 7 (s.o.). Die archäologischen Begleituntersuchungen<br />
sind vom Käufer zu finanzieren. Die Einzelheiten sind mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen.<br />
Bauplanungsrechtliche Situation<br />
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des am 03.07.2006 festgesetzten Bebauungsplans I-208 (Friedrichswerder<br />
Nord), der das Gelände zwischen Straße Unter den Linden, Schlossbrücke, Spreekanal,<br />
Schleusenbrücke, Werderscher Markt und Oberwallstraße umfasst. Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplans<br />
ist die Bestandssicherung und die Wiederbebauung eines Teils des Plangebietes, bei gleichzeitiger Stärkung<br />
der Wohnfunktionen in der Innenstadt, orientiert am historischen Stadtgrundriss. Die Vorgaben des Bebauungsplanes<br />
mit dazugehöriger Begründung bilden die planungsrechtliche Grundlage für künftige Bebauungen.<br />
Der Bebauungsplan ist als Anlage 4 beigefügt und kann über die Homepage www.bundesimmobilien.de<br />
„Sie möchten Kaufen“ / „PLZ: 10117“ angesehen werden. Der für die Bebauung der Grundstücke entwickelte<br />
„Architektonische Rahmenplan Am Schinkelplatz <strong>Berlin</strong>-Mitte“, der auch den textlichen Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes zugrunde liegt, ist als Anlage 5 beigefügt und zu beachten.<br />
Zur baulichen Gestaltung und Nutzung<br />
Das Baugebiet wird als Mischgebiet (MI2) bezeichnet. Für das Baugebiet gilt die geschlossene Bauweise mit<br />
einer ausgewogenen Nutzungsmischung aus Wohnen und nichtstörendem Gewerbe.<br />
Es sind 5 Geschosse bei einer max. Traufhöhe von ca. 19 m und einer Firsthöhe von ca. 20 m zu realisieren.<br />
Die Gebäudetiefen dürfen max. 12,60 m betragen. Durch die geschossweise Rückstaffelung zum<br />
Innenhof werden großzügige Dachterrassen und Loggien möglich.<br />
Auf jeder der fünf mittleren Parzellen (Parzellen 2-6) besteht die Möglichkeit jeweils zwei 8 m breite Stadthäuser<br />
oder ein 16 m breites Stadthaus an der Niederlagstraße zu errichten. Am Schinkelplatz soll auf jeder<br />
dieser Parzellen ein 16 m breites Stadthaus errichtet werden. Diese Gebäude sollen zu 20% gewerblich und<br />
zu 80% für Wohnzwecke genutzt werden. Durch eine individuelle Fassadengestaltung soll jedes Einzelgebäude<br />
als solches erkennbar sein.<br />
www.bundesimmobilien.de Seite 6 von 32