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Exposé - Liegenschaftsfonds Berlin

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Denkmalpflege<br />

Die geplante Bebauung unterliegt dem Schutz der unmittelbaren Umgebung von Baudenkmalen gemäß<br />

§ 10 DSchG <strong>Berlin</strong>, da die Baugrundstücke in unmittelbarer Umgebung der Friedrichswerderschen Kirche<br />

(1824-1830 erbaut) und des Kronprinzenpalais (1968-1969 wiederaufgebaut) liegen. Die Aushubarbeiten<br />

sind ggf. archäologisch zu begleiten und mögliche Fundstellen vormaliger Bebauung aufzunehmen und zu<br />

dokumentieren. Aufgrund der Beräumung des größten Teils der zu veräußernden Flächen sind keine archäologischen<br />

Maßnahmen zu erwarten; eine Ausnahme bildet Parzelle 7 (s.o.). Die archäologischen Begleituntersuchungen<br />

sind vom Käufer zu finanzieren. Die Einzelheiten sind mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen.<br />

Bauplanungsrechtliche Situation<br />

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des am 03.07.2006 festgesetzten Bebauungsplans I-208 (Friedrichswerder<br />

Nord), der das Gelände zwischen Straße Unter den Linden, Schlossbrücke, Spreekanal,<br />

Schleusenbrücke, Werderscher Markt und Oberwallstraße umfasst. Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplans<br />

ist die Bestandssicherung und die Wiederbebauung eines Teils des Plangebietes, bei gleichzeitiger Stärkung<br />

der Wohnfunktionen in der Innenstadt, orientiert am historischen Stadtgrundriss. Die Vorgaben des Bebauungsplanes<br />

mit dazugehöriger Begründung bilden die planungsrechtliche Grundlage für künftige Bebauungen.<br />

Der Bebauungsplan ist als Anlage 4 beigefügt und kann über die Homepage www.bundesimmobilien.de<br />

„Sie möchten Kaufen“ / „PLZ: 10117“ angesehen werden. Der für die Bebauung der Grundstücke entwickelte<br />

„Architektonische Rahmenplan Am Schinkelplatz <strong>Berlin</strong>-Mitte“, der auch den textlichen Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes zugrunde liegt, ist als Anlage 5 beigefügt und zu beachten.<br />

Zur baulichen Gestaltung und Nutzung<br />

Das Baugebiet wird als Mischgebiet (MI2) bezeichnet. Für das Baugebiet gilt die geschlossene Bauweise mit<br />

einer ausgewogenen Nutzungsmischung aus Wohnen und nichtstörendem Gewerbe.<br />

Es sind 5 Geschosse bei einer max. Traufhöhe von ca. 19 m und einer Firsthöhe von ca. 20 m zu realisieren.<br />

Die Gebäudetiefen dürfen max. 12,60 m betragen. Durch die geschossweise Rückstaffelung zum<br />

Innenhof werden großzügige Dachterrassen und Loggien möglich.<br />

Auf jeder der fünf mittleren Parzellen (Parzellen 2-6) besteht die Möglichkeit jeweils zwei 8 m breite Stadthäuser<br />

oder ein 16 m breites Stadthaus an der Niederlagstraße zu errichten. Am Schinkelplatz soll auf jeder<br />

dieser Parzellen ein 16 m breites Stadthaus errichtet werden. Diese Gebäude sollen zu 20% gewerblich und<br />

zu 80% für Wohnzwecke genutzt werden. Durch eine individuelle Fassadengestaltung soll jedes Einzelgebäude<br />

als solches erkennbar sein.<br />

www.bundesimmobilien.de Seite 6 von 32

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