Exposé - Liegenschaftsfonds Berlin
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Jeweils zwei bis drei Häuser bilden damit auf einer Parzelle eine Einheit mit der Möglichkeit einer gemeinsamen<br />
Tiefgarage mit einer Zu- und Ausfahrt ausschließlich von der Niederlagstraße. Für die zwei Kopfparzellen<br />
am nördlichen und südlichen Ende des Baugebietes (Parzellen 1 und 7) soll die Nutzungsmischung<br />
80% gewerblich und 20% Wohnnutzung betragen. Für das Gesamtgebiet ergibt sich dadurch eine mischgebietsadäquate<br />
Nutzung. Zur Klarstellung: Boardinghouses werden als gewerbliche Nutzung betrachtet.<br />
Entwicklungsmaßnahme<br />
Die zu veräußernden Grundstücke liegen im städtebaulichen Entwicklungsbereich „Parlaments- und Regierungsviertel“<br />
Mit dieser Festlegung werden dem Land <strong>Berlin</strong> auf der Basis des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
Rechtsinstrumente an die Hand gegeben, die städtebauliche Entwicklung entsprechend der Ziele der Entwicklungsmaßnahme<br />
zu steuern. Die Ziele der Entwicklungsmaßnahme, bezogen auf die hier zur Veräußerung<br />
angebotenen Grundstücke, sind im Architektonischen Rahmenplan und im Bebauungsplan I-208 festgelegt.<br />
Die Veräußerung erfolgt zum Endwert nach § 154 BauGB i.V.m. § 166 Abs. 3 BauGB. Die Ausgleichsbeträge<br />
werden durch die Verkäufer geleistet, so dass insoweit die finanziellen Forderungen aus der Entwicklungsmaßnahme<br />
abgegolten sind.<br />
Kaufvertrag<br />
Es sollen 7 Kaufverträge abgeschlossen werden. Verkäufer sind die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
(BImA) gemeinsam mit dem <strong>Liegenschaftsfonds</strong> <strong>Berlin</strong> (LFB). Die Veräußerung erfolgt unter Vereinbarung<br />
eines umfassenden Gewährleistungsausschlusses. Der Kaufpreis wird nach Vorliegen der üblichen Fälligkeitsvoraussetzungen,<br />
spätestens allerdings zwei Monate nach Beurkundung des Kaufvertrages, fällig.<br />
Die Käufer der jeweiligen Parzellen müssen sich im Kaufvertrag verpflichten, einen Architekturwettbewerb<br />
unter Mitwirkung des Landes <strong>Berlin</strong>s durchzuführen. Diese Verpflichtung wird mit einer Vertragsstrafe in<br />
Höhe von 10% des Kaufpreises abgesichert. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen werden in die Kaufverträge<br />
aufgenommen.<br />
www.bundesimmobilien.de Seite 7 von 32