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Exposé - Liegenschaftsfonds Berlin

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Jeweils zwei bis drei Häuser bilden damit auf einer Parzelle eine Einheit mit der Möglichkeit einer gemeinsamen<br />

Tiefgarage mit einer Zu- und Ausfahrt ausschließlich von der Niederlagstraße. Für die zwei Kopfparzellen<br />

am nördlichen und südlichen Ende des Baugebietes (Parzellen 1 und 7) soll die Nutzungsmischung<br />

80% gewerblich und 20% Wohnnutzung betragen. Für das Gesamtgebiet ergibt sich dadurch eine mischgebietsadäquate<br />

Nutzung. Zur Klarstellung: Boardinghouses werden als gewerbliche Nutzung betrachtet.<br />

Entwicklungsmaßnahme<br />

Die zu veräußernden Grundstücke liegen im städtebaulichen Entwicklungsbereich „Parlaments- und Regierungsviertel“<br />

Mit dieser Festlegung werden dem Land <strong>Berlin</strong> auf der Basis des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

Rechtsinstrumente an die Hand gegeben, die städtebauliche Entwicklung entsprechend der Ziele der Entwicklungsmaßnahme<br />

zu steuern. Die Ziele der Entwicklungsmaßnahme, bezogen auf die hier zur Veräußerung<br />

angebotenen Grundstücke, sind im Architektonischen Rahmenplan und im Bebauungsplan I-208 festgelegt.<br />

Die Veräußerung erfolgt zum Endwert nach § 154 BauGB i.V.m. § 166 Abs. 3 BauGB. Die Ausgleichsbeträge<br />

werden durch die Verkäufer geleistet, so dass insoweit die finanziellen Forderungen aus der Entwicklungsmaßnahme<br />

abgegolten sind.<br />

Kaufvertrag<br />

Es sollen 7 Kaufverträge abgeschlossen werden. Verkäufer sind die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />

(BImA) gemeinsam mit dem <strong>Liegenschaftsfonds</strong> <strong>Berlin</strong> (LFB). Die Veräußerung erfolgt unter Vereinbarung<br />

eines umfassenden Gewährleistungsausschlusses. Der Kaufpreis wird nach Vorliegen der üblichen Fälligkeitsvoraussetzungen,<br />

spätestens allerdings zwei Monate nach Beurkundung des Kaufvertrages, fällig.<br />

Die Käufer der jeweiligen Parzellen müssen sich im Kaufvertrag verpflichten, einen Architekturwettbewerb<br />

unter Mitwirkung des Landes <strong>Berlin</strong>s durchzuführen. Diese Verpflichtung wird mit einer Vertragsstrafe in<br />

Höhe von 10% des Kaufpreises abgesichert. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen werden in die Kaufverträge<br />

aufgenommen.<br />

www.bundesimmobilien.de Seite 7 von 32

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