Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy
Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy
Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GO</strong>/<strong>BO</strong><br />
2010<br />
1 Zweck, Gr<strong>und</strong>lagen, Geltungsbereich der <strong>GO</strong><br />
2 Aufgaben <strong>und</strong> Organisation<br />
Stand: 2010 Ziff. : 206.2<br />
206.2 Die Weitergabe von nicht allgemein zugänglichen sensitiven Kenntnissen<br />
(COCOM-Ausfuhrliste) an Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der<br />
OECD sind, bedarf u.U. der Genehmigung durch das B<strong>und</strong>esamt für<br />
Wirtschaft. In Zweifelsfällen geben der Bereichsreferent –FHR- (Inhalt der<br />
Ausfuhrliste) <strong>und</strong> die Rechtsabteilung -V5- nähere Auskunft.<br />
Für die Ausfuhr von Materialien <strong>und</strong> Geräten in Nicht-OECD-Staaten gelten<br />
besondere Richtlinien (s. Ziff. 404.1.2 <strong>GO</strong>, Anlage 6).<br />
<strong>GO</strong><br />
Seite:<br />
19<br />
Weitergabe<br />
von Kenntnissen