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Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy

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<strong>GO</strong>/<strong>BO</strong><br />

2010<br />

3 Bestimmungen für den <strong>Geschäfts</strong>ablauf<br />

Stand: 2010 Ziff. : 301.3 – 302.2<br />

301.3 Betriebsinterne Unterschriftsberechtigungen (z.B. für Bestellanforderungen,<br />

Werkstattaufträge, Lagerabrufe) gelten nur für den Zweck <strong>und</strong> in dem Umfang,<br />

der mit der schriftlichen Ermächtigung festgelegt wird. Die gültigen<br />

Berechtigungen können über SAP (YUNTER) abgerufen oder in Hamburg bei<br />

-V3-, in Zeuthen bei -V3/Z-, erfragt werden.<br />

302 Posteingang<br />

302.1 Da es nicht gestattet ist, die DESY-Anschrift als private Postanschrift<br />

anzugeben, werden gr<strong>und</strong>sätzlich alle unter DESY-Anschrift eingehenden<br />

Postsendungen unabhängig von der Art der Adressierung zunächst als<br />

dienstliche (geschäftliche) Angelegenheiten angesehen. Als Ausnahme<br />

gelten nur Postsendungen für die Gäste in den Gästehäusern. Alle<br />

eingehenden Postsendungen sollen zunächst in der Poststelle bearbeitet<br />

werden. Sie werden dort - von Ausnahmen abgesehen (z.B. Post für die<br />

Personalabteilung, den Betriebsrat o.ä.) - geöffnet, erhalten einen<br />

Posteingangsstempel <strong>und</strong> werden so schnell wie möglich an die<br />

zuständigen Stellen weitergeleitet.<br />

Als „persönlich“ oder „vertraulich“ gekennzeichnete oder mit persönlicher<br />

Anschrift „Herr/Frau .... c/o DESY“ versehene Posteingänge werden nicht von<br />

der Poststelle geöffnet. Postsendungen mit DESY-Anschrift, die lediglich mit<br />

dem Zusatz „zu Händen von Herrn/Frau “ versehen sind, werden dagegen<br />

geöffnet.<br />

Sofern bei ungeöffneten Posteingängen nicht einwandfrei erkennbar ist, ob<br />

es sich tatsächlich um Privatpost handelt, darf diese Post bei Abwesenheit<br />

des Adressaten (z.B. bei längerer Erkrankung) durch die Vorgesetzten in<br />

Zeugengegenwart geöffnet werden.<br />

302.2 Alle eingehenden Rechnungen sind umgehend an die Poststelle zu geben<br />

(bitte rote Briefumschläge verwenden), wo sie mit dem Eingangsstempel<br />

versehen <strong>und</strong> unverzüglich an -V3- bzw. für den Standort in Zeuthen an<br />

-V3/Z- weitergeleitet werden.<br />

<strong>GO</strong><br />

Seite:<br />

21<br />

Zeichnungs-<br />

Recht, intern<br />

Posteingänge<br />

Eingehende<br />

Rechnungen

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