Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy
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<strong>GO</strong>/<strong>BO</strong><br />
2010<br />
4 Besondere Bestimmungen<br />
Stand: 2010 Ziff. : 400.4.2 - 400.6<br />
400.4.2 Für die Abwicklung <strong>und</strong> die terminliche Überwachung der Leihe von<br />
Stiftungsvermögen <strong>und</strong> deren Rückgabe ist die Finanzabteilung in Hamburg<br />
-V3- bzw. in Zeuthen -V3/Z- zuständig.<br />
400.4.3 Mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Vorgesetzten auf dem dafür<br />
vorgesehenen Leihschein können Werkzeuge <strong>und</strong> kleinere Geräte zur<br />
kurzfristigen privaten Benutzung an Beschäftigte ausgeliehen werden.<br />
400.5 Für inventarisierte Geräte sowie größere Mengen Materialien <strong>und</strong> Möbel, die<br />
von den Gruppen/Abteilungen nicht mehr benötigt werden, ist das Formular<br />
„Abgabemeldung für nicht mehr benötigte Geräte“ auszufüllen. Zwecks<br />
Identifikation ist auf dem abzugebenden Gegenstand die Nummer der<br />
Abgabemeldung unverwischbar zu notieren. Je nach Wert des Gerätes ist<br />
die Abgabemeldung über die zuständige Bereichsleitung an die<br />
Verwertungskommission zu senden (dies gilt auch, wenn Geräte in Zahlung<br />
gegeben werden sollen).<br />
Über die Verwertung entscheidet die Verwertungskommission auf Vorschlag<br />
der Unterschriftsberechtigten in den Wertgrenzen (unter 50.000 Euro<br />
Vorsitzende der Verwertungskommission, von 50.000 bis 250.000 Euro die<br />
Verwertungskommission, ab 250.000 Euro Vorlage beim Direktorium). Als<br />
Wertgrenze gilt der Anschaffungswert je Geräteeinheit wie im<br />
Beschaffungsverfahren.<br />
Die nicht mehr benötigten Geräte sollen gr<strong>und</strong>sätzlich am Standort verbleiben,<br />
bis die Entscheidung des Vorsitzenden der Verwertungskommission in<br />
Hamburg bei -V43-, in Zeuthen bei -V4/Z-, vorliegt. Transporte werden dann<br />
durch -V43- bzw. in Zeuthen von -V4/Z- veranlasst.<br />
400.6 Festgestellte Beschädigungen an Stiftungsvermögen jeglicher Art (z.B. an<br />
Maschinen, Gebäuden, Fahrzeugen), die möglicherweise einen Haftungsanspruch<br />
begründen könnten, sind unverzüglich der Rechtsabteilung -V5mitzuteilen.<br />
Diese ermittelt die Schadenshöhe <strong>und</strong> klärt die Haftungsfrage.<br />
Wenn innerhalb einer Gruppe/Abteilung Gegenstände vermisst werden <strong>und</strong><br />
trotz intensiver Suche nicht auffindbar sind, ist über diesen Verlust<br />
unverzüglich das Formular „Verlustmeldung“ auszufüllen <strong>und</strong> in Hamburg an<br />
-V33- bzw. in Zeuthen an -V3/Z- zu geben.<br />
<strong>GO</strong><br />
Seite:<br />
35<br />
Ausleihe<br />
Verwertung<br />
von Geräten u.<br />
Materialien u.<br />
Möbel<br />
Beschädigung<br />
Verlust