08.02.2013 Aufrufe

Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy

Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy

Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>GO</strong>/<strong>BO</strong><br />

2010<br />

4 Besondere Bestimmungen<br />

Stand: 2010 Ziff. : 400.4.2 - 400.6<br />

400.4.2 Für die Abwicklung <strong>und</strong> die terminliche Überwachung der Leihe von<br />

Stiftungsvermögen <strong>und</strong> deren Rückgabe ist die Finanzabteilung in Hamburg<br />

-V3- bzw. in Zeuthen -V3/Z- zuständig.<br />

400.4.3 Mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Vorgesetzten auf dem dafür<br />

vorgesehenen Leihschein können Werkzeuge <strong>und</strong> kleinere Geräte zur<br />

kurzfristigen privaten Benutzung an Beschäftigte ausgeliehen werden.<br />

400.5 Für inventarisierte Geräte sowie größere Mengen Materialien <strong>und</strong> Möbel, die<br />

von den Gruppen/Abteilungen nicht mehr benötigt werden, ist das Formular<br />

„Abgabemeldung für nicht mehr benötigte Geräte“ auszufüllen. Zwecks<br />

Identifikation ist auf dem abzugebenden Gegenstand die Nummer der<br />

Abgabemeldung unverwischbar zu notieren. Je nach Wert des Gerätes ist<br />

die Abgabemeldung über die zuständige Bereichsleitung an die<br />

Verwertungskommission zu senden (dies gilt auch, wenn Geräte in Zahlung<br />

gegeben werden sollen).<br />

Über die Verwertung entscheidet die Verwertungskommission auf Vorschlag<br />

der Unterschriftsberechtigten in den Wertgrenzen (unter 50.000 Euro<br />

Vorsitzende der Verwertungskommission, von 50.000 bis 250.000 Euro die<br />

Verwertungskommission, ab 250.000 Euro Vorlage beim Direktorium). Als<br />

Wertgrenze gilt der Anschaffungswert je Geräteeinheit wie im<br />

Beschaffungsverfahren.<br />

Die nicht mehr benötigten Geräte sollen gr<strong>und</strong>sätzlich am Standort verbleiben,<br />

bis die Entscheidung des Vorsitzenden der Verwertungskommission in<br />

Hamburg bei -V43-, in Zeuthen bei -V4/Z-, vorliegt. Transporte werden dann<br />

durch -V43- bzw. in Zeuthen von -V4/Z- veranlasst.<br />

400.6 Festgestellte Beschädigungen an Stiftungsvermögen jeglicher Art (z.B. an<br />

Maschinen, Gebäuden, Fahrzeugen), die möglicherweise einen Haftungsanspruch<br />

begründen könnten, sind unverzüglich der Rechtsabteilung -V5mitzuteilen.<br />

Diese ermittelt die Schadenshöhe <strong>und</strong> klärt die Haftungsfrage.<br />

Wenn innerhalb einer Gruppe/Abteilung Gegenstände vermisst werden <strong>und</strong><br />

trotz intensiver Suche nicht auffindbar sind, ist über diesen Verlust<br />

unverzüglich das Formular „Verlustmeldung“ auszufüllen <strong>und</strong> in Hamburg an<br />

-V33- bzw. in Zeuthen an -V3/Z- zu geben.<br />

<strong>GO</strong><br />

Seite:<br />

35<br />

Ausleihe<br />

Verwertung<br />

von Geräten u.<br />

Materialien u.<br />

Möbel<br />

Beschädigung<br />

Verlust

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!