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Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy

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<strong>GO</strong>/<strong>BO</strong><br />

2010<br />

3 Bestimmungen für den <strong>Geschäfts</strong>ablauf<br />

Stand: 2010 Ziff. : 311.4 – 312.1<br />

311.4 Für regelmäßige oder gelegentliche Fahrten können private Fahrzeuge<br />

benutzt werden. Hierfür werden Entschädigungen nach den jeweils gültigen<br />

Kilometersätzen gewährt. Entsprechende Anträge (Formular) sind über die<br />

Vorgesetzten an -V1- in Hamburg, in Zeuthen an -V1/Z-, zu richten (siehe<br />

auch 310.2).<br />

Wenn zu erwarten ist, dass ein privates Fahrzeug über einen längeren Zeitabschnitt<br />

regelmäßig - <strong>und</strong> nicht nur gelegentlich - für erforderliche Fahrten<br />

eingesetzt wird, kann es „zur Benutzung für dienstliche Zwecke“ zugelassen<br />

werden; die Führung eines Fahrtenbuches ist in diesem Falle erforderlich.<br />

Für die gelegentliche Benutzung des privaten Fahrzeugs erfolgt die Zulassung<br />

mit jeweiliger formularmäßiger Einzelabrechnung zunächst durch mündliche<br />

Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten.<br />

Bei technischen Kontroll- <strong>und</strong> Notfalleinsätzen dürfen private Fahrzeuge auch<br />

ohne vorherige Genehmigung gegen Kostenerstattung benutzt werden. Über<br />

Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung privater Fahrzeuge (z.B.<br />

Ersatz bei Beschädigung des Fahrzeugs) gibt -V5- Auskunft.<br />

312 Bibliothek<br />

DESY unterhält an seinen Standorten Hamburg <strong>und</strong> Zeuthen<br />

wissenschaftliche Spezialbibliotheken zur Versorgung seiner Beschäftigten<br />

<strong>und</strong> Gäste mit Fachliteratur zur (Literatur-)Informationsvermittlung <strong>und</strong> zur<br />

Abwicklung des Publikationswesens. Die Zentralbibliothek, die Bibliothek des<br />

HASYLAB <strong>und</strong> die Bibliothek in Zeuthen dienen vorrangig der Forschung, der<br />

Lehre <strong>und</strong> dem Studium. Zentralbibliothek <strong>und</strong> Zeuthener Bibliothek sind auch<br />

Verwaltungsbücherei für den jeweiligen Standort. Gruppenbüchereien dienen<br />

der Versorgung der dort Beschäftigten mit Spezialliteratur.<br />

312.1 Bibliotheksbenutzung<br />

Die Bibliotheken können von allen Angehörigen des DESY, der auf DESY-<br />

Gelände ansässigen anderen außeruniversitären Forschungsinstitute <strong>und</strong> der<br />

Universitäten <strong>und</strong> Hochschulen in Hamburg, Berlin <strong>und</strong> Brandenburg genutzt<br />

werden. Angehörige in diesem Sinne sind Beschäftigte, Gäste, Emeriti,<br />

Doktoranden, Diplomanden <strong>und</strong> Studenten im Praktikum. Sie dürfen Bücher,<br />

Berichte <strong>und</strong> Vorabdrucke sowie audiovisuelle Medien entleihen. Anderen<br />

externen Personen ist die Benutzung der Bibliotheken gestattet; sie können<br />

jedoch nicht ausleihen.<br />

<strong>GO</strong><br />

Seite:<br />

29<br />

Benutzung<br />

privater Fahrzeuge<br />

Bibliothek<br />

Bibliotheksbenutzung

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