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Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy

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<strong>GO</strong>/<strong>BO</strong><br />

2010<br />

4 Besondere Bestimmungen<br />

Stand: 2010 Ziff. : 401 – 403<br />

401 Organisation <strong>und</strong> allgemeine Dienstleistungen<br />

Für die Bearbeitung von Angelegenheiten auf den Gebieten<br />

- Organisation<br />

- Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Gebäudebewirtschaftung einschl. Wach- <strong>und</strong><br />

Pförtnerdienst<br />

- Gästehausbewirtschaftung<br />

- Schlüsselverwaltung, Fahrzeug- <strong>und</strong> Ausweiswesen<br />

- Foto-, Druckerei-, Buchbinderei- <strong>und</strong> Fotokopierwesen<br />

- Post-, Fernmelde- <strong>und</strong> Funkwesen (ausgenommen<br />

technische Fragen)<br />

- Stiftungsaufsicht, Archiv-/Registraturwesen (stiftungsrelevant)<br />

- kaufmännische Datenverarbeitung<br />

- Gäste-Services (IO, Hostel, Housing)<br />

- Reinigungsleistungen <strong>und</strong> Kantine<br />

ist die Abteilung „Organisation <strong>und</strong> allgemeine Dienstleistungen“ -V1zuständig.<br />

402 Personalangelegenheiten<br />

402.1 Für die Bearbeitung von Personalangelegenheiten, wie z. B. Einstellungen<br />

<strong>und</strong> Kündigungen, Tarifrecht, Stellenbewirtschaftung, Vergütungen <strong>und</strong> Löhne,<br />

Beihilfen, Reisen, Urlaubs- <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ist die<br />

Personalabteilung -V2- zuständig. Ohne Mitwirkung von -V2- darf niemand,<br />

auch keine unbezahlte Kraft, als DESY-Arbeitnehmer/in beschäftigt werden.<br />

Personalangelegenheiten aller Art sind streng vertraulich zu behandeln.<br />

Personalakten dürfen nur in der Personalabteilung angelegt <strong>und</strong> geführt<br />

werden (Anlage 5 <strong>GO</strong>).<br />

402.2 Auskünfte <strong>und</strong> Bescheinigungen in Personalangelegenheiten dürfen nur<br />

durch -V2- bzw. –V2/Z- gegeben werden. Außerdem werden hier<br />

Bescheinigungen über dienstliche Leistungen <strong>und</strong> Zeugnisse im<br />

Einvernehmen mit den jeweiligen Vorgesetzten ausgestellt. Beschäftigten<br />

dürfen Auskünfte gr<strong>und</strong>sätzlich nur in ihren eigenen Angelegenheiten erteilt<br />

werden.<br />

403 Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />

Die Aufgaben des Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesens werden von der Finanzabteilung<br />

-V3- wahrgenommen. Hierzu gehören u. a. die Wirtschaftsplanung,<br />

die Finanzbuchhaltung, die Betriebsbuchhaltung <strong>und</strong> die Kasse.<br />

<strong>GO</strong><br />

Seite:<br />

37<br />

Organisation<br />

u. allgemeine<br />

Dienstleistungen <br />

Personalangelegenheiten <br />

Personalakten<br />

Auskünfte,<br />

Zeugnisse

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