Geschäfts- und Betriebsordnung (GO/BO) - Desy
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<strong>GO</strong>/<strong>BO</strong><br />
2010<br />
4 Besondere Bestimmungen<br />
Stand: 2010 Ziff. : 401 – 403<br />
401 Organisation <strong>und</strong> allgemeine Dienstleistungen<br />
Für die Bearbeitung von Angelegenheiten auf den Gebieten<br />
- Organisation<br />
- Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Gebäudebewirtschaftung einschl. Wach- <strong>und</strong><br />
Pförtnerdienst<br />
- Gästehausbewirtschaftung<br />
- Schlüsselverwaltung, Fahrzeug- <strong>und</strong> Ausweiswesen<br />
- Foto-, Druckerei-, Buchbinderei- <strong>und</strong> Fotokopierwesen<br />
- Post-, Fernmelde- <strong>und</strong> Funkwesen (ausgenommen<br />
technische Fragen)<br />
- Stiftungsaufsicht, Archiv-/Registraturwesen (stiftungsrelevant)<br />
- kaufmännische Datenverarbeitung<br />
- Gäste-Services (IO, Hostel, Housing)<br />
- Reinigungsleistungen <strong>und</strong> Kantine<br />
ist die Abteilung „Organisation <strong>und</strong> allgemeine Dienstleistungen“ -V1zuständig.<br />
402 Personalangelegenheiten<br />
402.1 Für die Bearbeitung von Personalangelegenheiten, wie z. B. Einstellungen<br />
<strong>und</strong> Kündigungen, Tarifrecht, Stellenbewirtschaftung, Vergütungen <strong>und</strong> Löhne,<br />
Beihilfen, Reisen, Urlaubs- <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ist die<br />
Personalabteilung -V2- zuständig. Ohne Mitwirkung von -V2- darf niemand,<br />
auch keine unbezahlte Kraft, als DESY-Arbeitnehmer/in beschäftigt werden.<br />
Personalangelegenheiten aller Art sind streng vertraulich zu behandeln.<br />
Personalakten dürfen nur in der Personalabteilung angelegt <strong>und</strong> geführt<br />
werden (Anlage 5 <strong>GO</strong>).<br />
402.2 Auskünfte <strong>und</strong> Bescheinigungen in Personalangelegenheiten dürfen nur<br />
durch -V2- bzw. –V2/Z- gegeben werden. Außerdem werden hier<br />
Bescheinigungen über dienstliche Leistungen <strong>und</strong> Zeugnisse im<br />
Einvernehmen mit den jeweiligen Vorgesetzten ausgestellt. Beschäftigten<br />
dürfen Auskünfte gr<strong>und</strong>sätzlich nur in ihren eigenen Angelegenheiten erteilt<br />
werden.<br />
403 Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />
Die Aufgaben des Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesens werden von der Finanzabteilung<br />
-V3- wahrgenommen. Hierzu gehören u. a. die Wirtschaftsplanung,<br />
die Finanzbuchhaltung, die Betriebsbuchhaltung <strong>und</strong> die Kasse.<br />
<strong>GO</strong><br />
Seite:<br />
37<br />
Organisation<br />
u. allgemeine<br />
Dienstleistungen <br />
Personalangelegenheiten <br />
Personalakten<br />
Auskünfte,<br />
Zeugnisse