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gesetzgebung<br />

Vortatenkatalog der Geldwäscherei wird erweitert<br />

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12.10.2009 den Vernehmlassungsbericht<br />

betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches<br />

verabschiedet. «In Umsetzung und Anwendung der<br />

internationalen Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei<br />

und der Terrorismusfinanzierung ist <strong>Liechtenstein</strong> verpflichtet,<br />

den Vortatenkatalog des Geldwäschereitatbestandes von<br />

§ 165 StGB zu erweitern», so die Pressemitteilung der Regierung<br />

vom 13.10.2009.<br />

Anlässlich der im Jahr 2007 durchgeführten Länderevaluation<br />

<strong>Liechtenstein</strong>s durch den Internationalen Währungsfonds<br />

(IWF) und Money-VAL, dem Expertenausschuss des<br />

Europarates zur Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäscherei,<br />

wurde unter anderem die Ausweitung des Vortatenkatalogs<br />

um die Tatbestände der Urkundenfälschung<br />

(§§ 223 und 224 StGB), der Umweltdelikte (§§ 180 und 182<br />

StGB) und der Marktmanipulation (Art. 24 Marktmissbrauchsgesetz)<br />

gefordert. Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage<br />

werde dieser Forderung Rechnung getragen, so die<br />

Regierung weiter.<br />

Revidiertes Mehrwertsteuergesetz<br />

In der Stellungnahme der Regierung an den Landtag zum<br />

Mehrwertsteuergesetz (Nr. 78 / 2009 vom 29.9.2009) wird auf<br />

S. 11 u.a. Stellung bezogen zum Institut der sog. Praxisfestlegungen:<br />

«Die Steuerverwaltung soll keine generell abstrakten<br />

Regelungen, d.h. Vorschriften, die nicht einen konkreten Sachverhalt<br />

regeln und für alle steuerpflichtigen Personen verbindlich<br />

sind, erlassen dürfen. Individuell konlkrete Anordnungen,<br />

d. h. Verfügungen, die sich an eine bestimmte steuerpflichtige<br />

Person richten und einen konkreten Sachverhalt betreffen, sind<br />

hingegen weiterhin zulässig. (…) Die von der Steuerverwaltung<br />

veröffentlichten Praxisfestlegungen zeigen die Auslegung bzw.<br />

Interpretation von Gesetzes- und Verordnungsrecht durch die<br />

Verwaltung. Sie haben Bindungswirkung für die Verwaltung<br />

und für alle ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; sie haben<br />

hingegen keine Buindungswirkung für die Gerichte und auch<br />

nicht für die steuerpflichtigen Personen.»<br />

In der Oktober-Session des Landtages wurde das Mehrwertsteuergesetz<br />

schliesslich beschlossen.<br />

Personenfreizügigkeitsgesetz<br />

gesetzgebung<br />

Das PFZG wurde mit einer Stellungnahme der Regierung<br />

(Nr. 91 / 2009) zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen<br />

Fragen wieder in den Landtag geschickt. Das kontrollierte<br />

Zuzugssystem schwankt zwischen den Interessen der<br />

Wirtschaft und den Beschränkungen aufgrund der Kleinheit<br />

des Landes, so die Regierung.<br />

FMA-Praxis<br />

Ende Oktober 2009 erschien die sog. FMA-Praxis, mit der die<br />

Finanzmarktaufsicht ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt,<br />

die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu informieren. Sie informiert<br />

damit vertieft über ihre Aufsichtstätigkeit und Aufsichtspraxis<br />

der beiden letzten Jahre. Die Publikation ist in deutscher<br />

Sprache auf der FMA-Webseite www.fma-li.li verfügbar. Es erscheint<br />

keine gedruckte Version. Der 48-seitige Bericht enthält<br />

in anonymisierter Form Darstellungen und Auszüge wichtiger<br />

Entscheidungen bzw. Verfügungen der FMA, von Beschlüssen<br />

der FMA-Beschwerdekommission sowie Urteile des Verwaltungsgerichtshofes<br />

und des Staatsgerichtshofes, wenn diese<br />

von besonderer Bedeutung für die Etablierung oder die Weiterentwicklung<br />

bestehender Aufsichtspraxen sind. Die «FMA-<br />

Praxis» dient damit der Rechtssicherheit sowie der Transparenz<br />

in Bezug auf die von der FMA praktizierten Aufsicht über den<br />

Finanzmarkt <strong>Liechtenstein</strong>. Weitere Informationen zur Aufsichtstätigkeit<br />

finden sich im Geschäftsbericht oder in den<br />

Mitteilungen auf der Webseite der FMA. Gegenüber früheren<br />

Berichten gibt die «FMA-Praxis 2007 / 2008» Entscheide nicht<br />

nur wieder, sondern sie werden teilweise auch erläutert und in<br />

Zusammenhang mit Änderungen von Gesetzen gebracht.<br />

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von<br />

juristischen Personen<br />

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3.11.2009 den Vernehmlassungsbericht<br />

betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches<br />

und der Strafprozessordnung zur Einführung der<br />

strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen<br />

verabschiedet (RA 2009/2530-9334).<br />

Redaktion<br />

liechtenstein-journal 4/2009<br />

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