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gesetzgebung<br />
Vortatenkatalog der Geldwäscherei wird erweitert<br />
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12.10.2009 den Vernehmlassungsbericht<br />
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches<br />
verabschiedet. «In Umsetzung und Anwendung der<br />
internationalen Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei<br />
und der Terrorismusfinanzierung ist <strong>Liechtenstein</strong> verpflichtet,<br />
den Vortatenkatalog des Geldwäschereitatbestandes von<br />
§ 165 StGB zu erweitern», so die Pressemitteilung der Regierung<br />
vom 13.10.2009.<br />
Anlässlich der im Jahr 2007 durchgeführten Länderevaluation<br />
<strong>Liechtenstein</strong>s durch den Internationalen Währungsfonds<br />
(IWF) und Money-VAL, dem Expertenausschuss des<br />
Europarates zur Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäscherei,<br />
wurde unter anderem die Ausweitung des Vortatenkatalogs<br />
um die Tatbestände der Urkundenfälschung<br />
(§§ 223 und 224 StGB), der Umweltdelikte (§§ 180 und 182<br />
StGB) und der Marktmanipulation (Art. 24 Marktmissbrauchsgesetz)<br />
gefordert. Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage<br />
werde dieser Forderung Rechnung getragen, so die<br />
Regierung weiter.<br />
Revidiertes Mehrwertsteuergesetz<br />
In der Stellungnahme der Regierung an den Landtag zum<br />
Mehrwertsteuergesetz (Nr. 78 / 2009 vom 29.9.2009) wird auf<br />
S. 11 u.a. Stellung bezogen zum Institut der sog. Praxisfestlegungen:<br />
«Die Steuerverwaltung soll keine generell abstrakten<br />
Regelungen, d.h. Vorschriften, die nicht einen konkreten Sachverhalt<br />
regeln und für alle steuerpflichtigen Personen verbindlich<br />
sind, erlassen dürfen. Individuell konlkrete Anordnungen,<br />
d. h. Verfügungen, die sich an eine bestimmte steuerpflichtige<br />
Person richten und einen konkreten Sachverhalt betreffen, sind<br />
hingegen weiterhin zulässig. (…) Die von der Steuerverwaltung<br />
veröffentlichten Praxisfestlegungen zeigen die Auslegung bzw.<br />
Interpretation von Gesetzes- und Verordnungsrecht durch die<br />
Verwaltung. Sie haben Bindungswirkung für die Verwaltung<br />
und für alle ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; sie haben<br />
hingegen keine Buindungswirkung für die Gerichte und auch<br />
nicht für die steuerpflichtigen Personen.»<br />
In der Oktober-Session des Landtages wurde das Mehrwertsteuergesetz<br />
schliesslich beschlossen.<br />
Personenfreizügigkeitsgesetz<br />
gesetzgebung<br />
Das PFZG wurde mit einer Stellungnahme der Regierung<br />
(Nr. 91 / 2009) zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen<br />
Fragen wieder in den Landtag geschickt. Das kontrollierte<br />
Zuzugssystem schwankt zwischen den Interessen der<br />
Wirtschaft und den Beschränkungen aufgrund der Kleinheit<br />
des Landes, so die Regierung.<br />
FMA-Praxis<br />
Ende Oktober 2009 erschien die sog. FMA-Praxis, mit der die<br />
Finanzmarktaufsicht ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt,<br />
die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu informieren. Sie informiert<br />
damit vertieft über ihre Aufsichtstätigkeit und Aufsichtspraxis<br />
der beiden letzten Jahre. Die Publikation ist in deutscher<br />
Sprache auf der FMA-Webseite www.fma-li.li verfügbar. Es erscheint<br />
keine gedruckte Version. Der 48-seitige Bericht enthält<br />
in anonymisierter Form Darstellungen und Auszüge wichtiger<br />
Entscheidungen bzw. Verfügungen der FMA, von Beschlüssen<br />
der FMA-Beschwerdekommission sowie Urteile des Verwaltungsgerichtshofes<br />
und des Staatsgerichtshofes, wenn diese<br />
von besonderer Bedeutung für die Etablierung oder die Weiterentwicklung<br />
bestehender Aufsichtspraxen sind. Die «FMA-<br />
Praxis» dient damit der Rechtssicherheit sowie der Transparenz<br />
in Bezug auf die von der FMA praktizierten Aufsicht über den<br />
Finanzmarkt <strong>Liechtenstein</strong>. Weitere Informationen zur Aufsichtstätigkeit<br />
finden sich im Geschäftsbericht oder in den<br />
Mitteilungen auf der Webseite der FMA. Gegenüber früheren<br />
Berichten gibt die «FMA-Praxis 2007 / 2008» Entscheide nicht<br />
nur wieder, sondern sie werden teilweise auch erläutert und in<br />
Zusammenhang mit Änderungen von Gesetzen gebracht.<br />
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von<br />
juristischen Personen<br />
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3.11.2009 den Vernehmlassungsbericht<br />
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches<br />
und der Strafprozessordnung zur Einführung der<br />
strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen<br />
verabschiedet (RA 2009/2530-9334).<br />
Redaktion<br />
liechtenstein-journal 4/2009<br />
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