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Plus-Version - Statistik - Stadt Regensburg

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Abbauland<br />

Flächen, die durch den Abbau der Bodensubstanz (z. B.<br />

Kies, Sand, Gestein, Kohle) genutzt werden. Das Abbauland<br />

ist eine Unterposition der Betriebsflächen.<br />

Betriebsflächen<br />

Betriebsflächen sind unbebaute Flächen, die vorherrschend<br />

gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung<br />

genutzt werden und nicht in die Position “Gebäude-<br />

und Freiflächen“ einbezogen worden sind. Zur Betriebsfläche<br />

gehören Abbauland (Steinbrüche, Kiesgruben und dgl.),<br />

ferner Deponien, Halden, Stapel- und Lagerplätze.<br />

Eistage<br />

Tageshöchsttemperatur unter 0 °C.<br />

Erholungsflächen<br />

Erholungsflächen sind unbebaute Flächen, die vorherrschend<br />

dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Pflanzen<br />

oder Tiere zu zeigen. Hierzu gehören Sportflächen, Campingplätze,<br />

Wildgehege und Grünanlagen (einschließlich unbebauter<br />

Flächen in zoologischen oder botanischen Gärten).<br />

Flächen anderer Nutzung<br />

Flächen anderer Nutzung sind Flächen, die nicht mit einer<br />

der anderen Nutzungsarten bezeichnet werden können.<br />

Hierzu gehören insbesondere Übungsplätze (z. B. Truppenübungsplätze),<br />

Schutzflächen (Dämme, Deiche), historische<br />

Anlagen (sofern nicht vom Charakter der Anlage her die<br />

Zuordnung Gebäude- und Freifläche zutreffender ist),<br />

Friedhöfe und Unland (zum Beispiel Felsen, stillgelegtes<br />

Abbauland).<br />

Frosttage<br />

Tagestiefsttemperatur unter 0 °C.<br />

Gebäude- und Freiflächen<br />

Gebäude- und Freiflächen sind Flächen mit Gebäuden und<br />

baulichen Anlagen sowie unbebaute Flächen (Freiflächen),<br />

die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den<br />

unbebauten Flächen zählen Hofräume, Vorgärten, Hausgärten,<br />

Grünflächen, Spielplätze, Stellplätze, Zufahrten und<br />

ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen ihrer eigenständigen<br />

Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung<br />

zuzuordnen sind. Zu den unbebauten Flächen gehören<br />

ferner zur Zeit noch nicht bebaute, aber bereits als Bauplätze<br />

ausgewiesene Flächen.<br />

Grünanlagen<br />

Hierzu gehören unbebaute Flächen, die der Erholung dienen<br />

(z. B. Parks, Liegewiesen, Bolzplätze, Schrebergärten<br />

u. ä.). Einrichtungen, wie z. B. Spielplätze und Verkaufsstände<br />

oder Kioske, innerhalb von Grünanlagen werden<br />

nicht besonders ausgewiesen. Die Position “Grünanlagen“<br />

ist eine Unterposition der “Erholungsflächen“.<br />

Landwirtschaftsflächen<br />

Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft,<br />

dem Gartenbau (einschließlich Obstanlagen und Baumschulen)<br />

oder dem Weinbau dienen. Zur Landwirtschaftsfläche<br />

gehören auch Moor- und Heideflächen, Brachland sowie<br />

landwirtschaftliche Betriebsflächen.<br />

Luftdruck<br />

ist die Kraft, die die Luftmoleküle durch ihre Bewegung und<br />

ihr Gewicht auf eine Fläche ausüben. Der Luftdruck wird in<br />

Hektopascal (hPa) gemessen.<br />

Niederschlagshöhe<br />

Gefallener Niederschlag in mm (entspricht einer Niederschlagsmenge<br />

von 1 Liter pro m²).<br />

Sommertage<br />

Tageshöchsttemperatur mindestens 25 °C.<br />

Straßen, Wege, Plätze<br />

sind Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als “Straße“,<br />

als “Weg“ oder als “Platz“ bezeichnet werden. Dabei zählen<br />

zu den “Straßen“ auch die dazugehörigen Flächen, wie z. B.<br />

Trenn- und Seitenstreifen, Parkstreifen, Böschungen, Gräben,<br />

Rad- und Gehwege. Zu den “Wegen“ gehören auch<br />

Fahr- und Fußwege. Zu den “Plätzen“ gehören vor allem<br />

solche Flächen, die überwiegend dem Verkehr oder dem<br />

Abhalten von Märkten dienen, einschließlich Markt-, Park-<br />

und Rastplätze. Die Position “Straßen, Wege, Plätze“ ist<br />

eine Unterposition der “Verkehrsflächen“.<br />

Unland<br />

Flächen, die nicht nutzbar sind (z. B. Felsen, stillgelegtes<br />

Abbauland und größere Böschungen). Das Unland ist eine<br />

Unterposition der “Flächen anderer Nutzung“.<br />

Verkehrsflächen<br />

Verkehrsflächen sind Flächen, die dem Straßen-, Schienen-<br />

und Luftverkehr dienen. Hierzu zählen auch Wege (einschließlich<br />

Feld- und Fußwege, sofern sie nach allgemeiner<br />

Auffassung als “Wege" zu bezeichnen sind) , Plätze (Markt-,<br />

Park- und Rastplätze) und Anlagen (ohne Gebäude) für den<br />

Schiffsverkehr.<br />

Waldflächen<br />

Mit Waldbäumen oder Sträuchern bestockte Flächen einschl.<br />

Auwälder, Gehölze, Pflanzgärten, Holzlagerplätze o. ä..<br />

Wasserflächen<br />

Flächen, die während des größeren Teils des Jahres mit<br />

Wasser bedeckt sind, unabhängig davon, ob das Wasser in<br />

natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht.<br />

Hierzu gehören auch Böschungen, kleine Inseln und dgl..

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