Plus-Version - Statistik - Stadt Regensburg
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Abbauland<br />
Flächen, die durch den Abbau der Bodensubstanz (z. B.<br />
Kies, Sand, Gestein, Kohle) genutzt werden. Das Abbauland<br />
ist eine Unterposition der Betriebsflächen.<br />
Betriebsflächen<br />
Betriebsflächen sind unbebaute Flächen, die vorherrschend<br />
gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung<br />
genutzt werden und nicht in die Position “Gebäude-<br />
und Freiflächen“ einbezogen worden sind. Zur Betriebsfläche<br />
gehören Abbauland (Steinbrüche, Kiesgruben und dgl.),<br />
ferner Deponien, Halden, Stapel- und Lagerplätze.<br />
Eistage<br />
Tageshöchsttemperatur unter 0 °C.<br />
Erholungsflächen<br />
Erholungsflächen sind unbebaute Flächen, die vorherrschend<br />
dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Pflanzen<br />
oder Tiere zu zeigen. Hierzu gehören Sportflächen, Campingplätze,<br />
Wildgehege und Grünanlagen (einschließlich unbebauter<br />
Flächen in zoologischen oder botanischen Gärten).<br />
Flächen anderer Nutzung<br />
Flächen anderer Nutzung sind Flächen, die nicht mit einer<br />
der anderen Nutzungsarten bezeichnet werden können.<br />
Hierzu gehören insbesondere Übungsplätze (z. B. Truppenübungsplätze),<br />
Schutzflächen (Dämme, Deiche), historische<br />
Anlagen (sofern nicht vom Charakter der Anlage her die<br />
Zuordnung Gebäude- und Freifläche zutreffender ist),<br />
Friedhöfe und Unland (zum Beispiel Felsen, stillgelegtes<br />
Abbauland).<br />
Frosttage<br />
Tagestiefsttemperatur unter 0 °C.<br />
Gebäude- und Freiflächen<br />
Gebäude- und Freiflächen sind Flächen mit Gebäuden und<br />
baulichen Anlagen sowie unbebaute Flächen (Freiflächen),<br />
die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den<br />
unbebauten Flächen zählen Hofräume, Vorgärten, Hausgärten,<br />
Grünflächen, Spielplätze, Stellplätze, Zufahrten und<br />
ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen ihrer eigenständigen<br />
Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung<br />
zuzuordnen sind. Zu den unbebauten Flächen gehören<br />
ferner zur Zeit noch nicht bebaute, aber bereits als Bauplätze<br />
ausgewiesene Flächen.<br />
Grünanlagen<br />
Hierzu gehören unbebaute Flächen, die der Erholung dienen<br />
(z. B. Parks, Liegewiesen, Bolzplätze, Schrebergärten<br />
u. ä.). Einrichtungen, wie z. B. Spielplätze und Verkaufsstände<br />
oder Kioske, innerhalb von Grünanlagen werden<br />
nicht besonders ausgewiesen. Die Position “Grünanlagen“<br />
ist eine Unterposition der “Erholungsflächen“.<br />
Landwirtschaftsflächen<br />
Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft,<br />
dem Gartenbau (einschließlich Obstanlagen und Baumschulen)<br />
oder dem Weinbau dienen. Zur Landwirtschaftsfläche<br />
gehören auch Moor- und Heideflächen, Brachland sowie<br />
landwirtschaftliche Betriebsflächen.<br />
Luftdruck<br />
ist die Kraft, die die Luftmoleküle durch ihre Bewegung und<br />
ihr Gewicht auf eine Fläche ausüben. Der Luftdruck wird in<br />
Hektopascal (hPa) gemessen.<br />
Niederschlagshöhe<br />
Gefallener Niederschlag in mm (entspricht einer Niederschlagsmenge<br />
von 1 Liter pro m²).<br />
Sommertage<br />
Tageshöchsttemperatur mindestens 25 °C.<br />
Straßen, Wege, Plätze<br />
sind Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als “Straße“,<br />
als “Weg“ oder als “Platz“ bezeichnet werden. Dabei zählen<br />
zu den “Straßen“ auch die dazugehörigen Flächen, wie z. B.<br />
Trenn- und Seitenstreifen, Parkstreifen, Böschungen, Gräben,<br />
Rad- und Gehwege. Zu den “Wegen“ gehören auch<br />
Fahr- und Fußwege. Zu den “Plätzen“ gehören vor allem<br />
solche Flächen, die überwiegend dem Verkehr oder dem<br />
Abhalten von Märkten dienen, einschließlich Markt-, Park-<br />
und Rastplätze. Die Position “Straßen, Wege, Plätze“ ist<br />
eine Unterposition der “Verkehrsflächen“.<br />
Unland<br />
Flächen, die nicht nutzbar sind (z. B. Felsen, stillgelegtes<br />
Abbauland und größere Böschungen). Das Unland ist eine<br />
Unterposition der “Flächen anderer Nutzung“.<br />
Verkehrsflächen<br />
Verkehrsflächen sind Flächen, die dem Straßen-, Schienen-<br />
und Luftverkehr dienen. Hierzu zählen auch Wege (einschließlich<br />
Feld- und Fußwege, sofern sie nach allgemeiner<br />
Auffassung als “Wege" zu bezeichnen sind) , Plätze (Markt-,<br />
Park- und Rastplätze) und Anlagen (ohne Gebäude) für den<br />
Schiffsverkehr.<br />
Waldflächen<br />
Mit Waldbäumen oder Sträuchern bestockte Flächen einschl.<br />
Auwälder, Gehölze, Pflanzgärten, Holzlagerplätze o. ä..<br />
Wasserflächen<br />
Flächen, die während des größeren Teils des Jahres mit<br />
Wasser bedeckt sind, unabhängig davon, ob das Wasser in<br />
natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht.<br />
Hierzu gehören auch Böschungen, kleine Inseln und dgl..