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DER GRÜNE BOTE 20. Jahrgang Oktober/November 2012

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12 <strong>DER</strong> <strong>GRÜNE</strong> <strong>BOTE</strong> 5 / <strong>2012</strong><br />

Das neue Pflanzenschutzgesetz<br />

Chemischer Pflanzenschutz – Möglichkeiten und Grenzen<br />

Ein neues Pflanzenschutzgesetz ist Mitte Februar<br />

dieses Jahres in Kraft getreten, und jeder<br />

Gartenfreund, der Pflanzenschutzmittel in<br />

seinem Kleingarten, Hausgarten oder auf dem<br />

Balkon benutzen will, muss sich mit den Bestimmungen<br />

des aktuellen Pflanzenschutzgesetzes auseinandersetzen.<br />

Damit geht einher, dass sich auch die Fachberater<br />

in den Vereinen fachlich mit den neuen Regelungen<br />

befassen müssen, um aktuell zu sein und die Gartenfreunde<br />

kompetent beraten zu können. Daneben verpflichten sich<br />

auch Kleingartenvereine selbst in ihrer Gartenordnung, naturnah<br />

zu wirtschaften und beispielsweise auf Unkrautvernichtungsmittel<br />

(Herbizide) zu verzichten. Laut der Studie<br />

„Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des<br />

Kleingartenwesens“ des Bundesministeriums für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahre 2008 verwenden<br />

noch 42 % der Gartennutzer chemische Schädlingsbekämpfungsmittel,<br />

und zwar verstärkt langjährige Pächter. Trotz der<br />

erfolgreichen Fachberatung, die auf naturnahes Gärtnern<br />

ausgerichtet ist, halten sich laut Studie bestimmte Verhaltensweisen,<br />

wie zum Beispiel die Verwendung von chemischen<br />

Pflanzenschutzmitteln und chemischen Düngemitteln, hartnäckig.<br />

Kenntnisse über Alternativen zu diesen Mitteln müssen<br />

daher immer wieder als „Basiselemente“ des naturnahen<br />

Gärtnerns vermittelt werden. Dazu zählen z. B. das Wissen<br />

um robuste oder resistente Sorten, um naturnahe Anbauformen<br />

und um den Einsatz von Insektenschutznetzen – alles<br />

Jeder Verein bekommt mind. 1 Exemplar.<br />

Ihr Fachberater berät Sie gern.<br />

wichtige Voraussetzungen,<br />

um Obst, Gemüse und Zierpflanzen<br />

vor Krankheiten<br />

und Schädlingen zu schützen<br />

und den Einsatz von<br />

chemischen Pflanzenschutzmitteln<br />

auf ein möglichst geringes<br />

Maß zu reduzieren. Es liegt im Trend<br />

Obst und Gemüse so natürlich wie möglich<br />

anzubauen. Laut der oben aufgeführten Studie hat<br />

der Natur- und Umweltschutz für viele Kleingärtner einen<br />

hohen Stellenwert. Biologisch angebautes Obst und Gemüse<br />

sind vielen Verbrauchern inzwischen sehr wichtig. Ist der<br />

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jedoch unausweichlich,<br />

dann ist eine fachmännische Beratung beim Kauf unerlässlich.<br />

Zudem sollte die Beschreibung auf der Packung sorgfältig<br />

gelesen werden. Auch die Entsorgungsvorschriften für<br />

Pflanzenschutzmittel müssen beachtet werden.<br />

Wer die richtige Sorte wählt und vorbeugende Maßnahmen<br />

einsetzt, der kann im Haus- und Kleingarten auf Pflanzenschutzmittel<br />

verzichten und die umfangreichen Vorschriften<br />

getrost vergessen. Informieren Sie sich und entscheiden Sie<br />

selbst, ob Sie zur chemischen Keule greifen wollen und damit<br />

Natur und Umwelt belasten oder ob Sie auf Höchsterträge<br />

verzichten und damit leben können, wenn Ihr Obst und Gemüse<br />

kleine Schönheitsfehler aufweisen. Sie haben die Wahl!<br />

Reste des Pflanzenschutzmittels müssen ordentlich entsorgt werden.<br />

Zur Vermeidung von Risiken für Menschen<br />

und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung<br />

einzuhalten.<br />

Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich<br />

zulässig.<br />

Anwendung:<br />

Anwendungs- Anwendungs- Anwendungsbereich<br />

menge zeit<br />

Die neue Kennzeichnungspflicht von Pflanzenschutzmitteln<br />

wird die bisherige nationale<br />

Kennzeichnung „Anwendung im Haus-<br />

und Kleingartenbereich zulässig“ ersetzt.

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