DER GRÜNE BOTE 20. Jahrgang Oktober/November 2012
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12 <strong>DER</strong> <strong>GRÜNE</strong> <strong>BOTE</strong> 5 / <strong>2012</strong><br />
Das neue Pflanzenschutzgesetz<br />
Chemischer Pflanzenschutz – Möglichkeiten und Grenzen<br />
Ein neues Pflanzenschutzgesetz ist Mitte Februar<br />
dieses Jahres in Kraft getreten, und jeder<br />
Gartenfreund, der Pflanzenschutzmittel in<br />
seinem Kleingarten, Hausgarten oder auf dem<br />
Balkon benutzen will, muss sich mit den Bestimmungen<br />
des aktuellen Pflanzenschutzgesetzes auseinandersetzen.<br />
Damit geht einher, dass sich auch die Fachberater<br />
in den Vereinen fachlich mit den neuen Regelungen<br />
befassen müssen, um aktuell zu sein und die Gartenfreunde<br />
kompetent beraten zu können. Daneben verpflichten sich<br />
auch Kleingartenvereine selbst in ihrer Gartenordnung, naturnah<br />
zu wirtschaften und beispielsweise auf Unkrautvernichtungsmittel<br />
(Herbizide) zu verzichten. Laut der Studie<br />
„Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des<br />
Kleingartenwesens“ des Bundesministeriums für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahre 2008 verwenden<br />
noch 42 % der Gartennutzer chemische Schädlingsbekämpfungsmittel,<br />
und zwar verstärkt langjährige Pächter. Trotz der<br />
erfolgreichen Fachberatung, die auf naturnahes Gärtnern<br />
ausgerichtet ist, halten sich laut Studie bestimmte Verhaltensweisen,<br />
wie zum Beispiel die Verwendung von chemischen<br />
Pflanzenschutzmitteln und chemischen Düngemitteln, hartnäckig.<br />
Kenntnisse über Alternativen zu diesen Mitteln müssen<br />
daher immer wieder als „Basiselemente“ des naturnahen<br />
Gärtnerns vermittelt werden. Dazu zählen z. B. das Wissen<br />
um robuste oder resistente Sorten, um naturnahe Anbauformen<br />
und um den Einsatz von Insektenschutznetzen – alles<br />
Jeder Verein bekommt mind. 1 Exemplar.<br />
Ihr Fachberater berät Sie gern.<br />
wichtige Voraussetzungen,<br />
um Obst, Gemüse und Zierpflanzen<br />
vor Krankheiten<br />
und Schädlingen zu schützen<br />
und den Einsatz von<br />
chemischen Pflanzenschutzmitteln<br />
auf ein möglichst geringes<br />
Maß zu reduzieren. Es liegt im Trend<br />
Obst und Gemüse so natürlich wie möglich<br />
anzubauen. Laut der oben aufgeführten Studie hat<br />
der Natur- und Umweltschutz für viele Kleingärtner einen<br />
hohen Stellenwert. Biologisch angebautes Obst und Gemüse<br />
sind vielen Verbrauchern inzwischen sehr wichtig. Ist der<br />
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jedoch unausweichlich,<br />
dann ist eine fachmännische Beratung beim Kauf unerlässlich.<br />
Zudem sollte die Beschreibung auf der Packung sorgfältig<br />
gelesen werden. Auch die Entsorgungsvorschriften für<br />
Pflanzenschutzmittel müssen beachtet werden.<br />
Wer die richtige Sorte wählt und vorbeugende Maßnahmen<br />
einsetzt, der kann im Haus- und Kleingarten auf Pflanzenschutzmittel<br />
verzichten und die umfangreichen Vorschriften<br />
getrost vergessen. Informieren Sie sich und entscheiden Sie<br />
selbst, ob Sie zur chemischen Keule greifen wollen und damit<br />
Natur und Umwelt belasten oder ob Sie auf Höchsterträge<br />
verzichten und damit leben können, wenn Ihr Obst und Gemüse<br />
kleine Schönheitsfehler aufweisen. Sie haben die Wahl!<br />
Reste des Pflanzenschutzmittels müssen ordentlich entsorgt werden.<br />
Zur Vermeidung von Risiken für Menschen<br />
und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung<br />
einzuhalten.<br />
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich<br />
zulässig.<br />
Anwendung:<br />
Anwendungs- Anwendungs- Anwendungsbereich<br />
menge zeit<br />
Die neue Kennzeichnungspflicht von Pflanzenschutzmitteln<br />
wird die bisherige nationale<br />
Kennzeichnung „Anwendung im Haus-<br />
und Kleingartenbereich zulässig“ ersetzt.