Gemeinderatsprotokoll 27.10.2011 (201 KB) - .PDF - Thaur
Gemeinderatsprotokoll 27.10.2011 (201 KB) - .PDF - Thaur
Gemeinderatsprotokoll 27.10.2011 (201 KB) - .PDF - Thaur
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GR-Prot.Nr. 6/<strong>201</strong>1/10/27<br />
Röntgenraum 6,26 m²<br />
Sterilraum 7,04 m²<br />
DU/WC 4,98 m²<br />
Reserve 13,63 m²<br />
Büro 14,54 m²<br />
Ordination 3 13,06 m²<br />
Ordination 2 13,07 m²<br />
Ordination 1 13,07 m²<br />
Büro 16,66 m²<br />
gesamt 147,62 m²<br />
Balkon West 5,20 m²<br />
Untergeschoss Personalraum 12,18 m²<br />
Untergeschoss Technik ZA 3,54 m²<br />
Mittelgeschoss Terrasse inkl. Freitreppe19,25 m²<br />
Blatt-Nr.: 00075<br />
und weist ein Gesamtausmaß von insgesamt 163,34 m² aus. Ebenfalls vom gegenständlichen<br />
Mietvertrag mitumfasst sind insgesamt vier Stellplätze im Eigentum der<br />
Vermieterin derselben Liegenschaft, bezeichnet als AP 1, 5, 6 und 7. Darüber hinaus bilden<br />
sechs weitere Parkplatzeinheiten, die gemäß dem einen integrierenden Bestandteil dieses<br />
Vertrages bildenden Lageplan bezeichnet, in EZ 803 des Grundbuches der Gemeinde <strong>Thaur</strong><br />
(öffentliches Gut) gelegen sind, einen Bestandteil dieses Mietvertrages. Festgehalten wird in<br />
diesem Zusammenhang, dass die vorbeschriebene Wohn- / Geschäftseinheit sowie die<br />
Parkplatzeinheiten zum Zeitpunkt der Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages noch<br />
nicht fertiggestellt ist; auf Basis des Bauzeitplanes soll eine Fertigstellung der Einheiten<br />
längstens zum 30.11.<strong>201</strong>1 erfolgen.<br />
Die Vermietung der vorbeschriebenen Bestandsräumlichkeiten sowie der vorbezeichneten<br />
zusätzlichen vier Abstellplätze erfolgt ausschließlich zu Geschäftszwecken, nämlich zum<br />
Betrieb einer zahnärztlichen Praxis und zum Zwecke des Abstellens von Fahrzeugen jeder<br />
Art für Patienten während der Dauer des Ordinationsbetriebes.<br />
Jede Änderung des Verwendungszweckes bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen<br />
Zustimmung der Vermieterin.<br />
Beim gegenständlichen Bestandsobjekt handelt es sich um eine Vollausnahme vom MRG<br />
gemäß § 1 Abs. 2 Zif.5 MRG (Gebäude mit lediglich 2 Wohnungseigentumseinheiten); im<br />
vertragsgegenständlichen Gebäude befinden sich lediglich zwei selbstständige Wohn- /<br />
Geschäftseinheiten.<br />
Das Mietverhältnis unterliegt daher auch hinsichtlich der Kündigungsschutzbestimmungen<br />
nicht dem MRG; es gelten daher die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bzw.<br />
Regelungen und die Bestimmungen des ABGB.