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Gemeinderatsprotokoll 27.10.2011 (201 KB) - .PDF - Thaur

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GR-Prot.Nr. 6/<strong>201</strong>1/10/27<br />

Blatt-Nr.: 00081<br />

Mit der Verlegung des Betriebes des Mieters an die in diesem Mietvertrag vereinbarte<br />

Liegenschaft vereinbaren die Vertragsteile gleichzeitig die Auflösung des zwischen ihnen<br />

bereits bestehenden Mietvertrages hinsichtlich der „alten“ Praxisräumlichkeiten, wobei diese<br />

vom Mieter lediglich hinsichtlich der Fahrnisse zu räumen ist. Die Gemeinde <strong>Thaur</strong> als<br />

Vermieterin verzichtet ausdrücklich im Hinblick darauf, dass das bisherige Bestandsobjekt<br />

abgerissen und anderweitig verwertet werden soll darauf, dass der Mieter das Mietobjekt<br />

ausmalt.<br />

GR Romed Giner ist der Meinung, dass die Gemeinde dem Zanharzt Dr. Philip Kirchmair in<br />

den Verhandlungen zu viel entgegengekommen ist. GR Dr. Max Krug erkundigt sich wer<br />

diesen Mietvertrag gemacht hat. Amtsleiter Wolfgang Winkler erklärt, dass der Mietvertrag<br />

von Rechtsanwalt Dr. Hannes Paulweber errichtet und vom Notar Dr. Franz Plank geprüft<br />

wurde. GR Dr. Max Krug kritisiert, dass dem Zahnarzt sechs Parkplätze aus dem<br />

öffentlichen Gut kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weiters kann der Zahnarzt nach<br />

Beendigung des Mietverhältnisses selbst entscheiden ob die Einrichtung in der Praxis bleibt<br />

oder er diese ausbauen läßt und mitnimmt. Des Weiteren ist es dem Zahnarzt mit diesem<br />

Mietvertrag gestattet, das Mietverhältnis an Andere zu übertragen. Der zweite Absatz im<br />

Punkt XIII des Mietvertrages sollte ersatzlos gestrichen werden. (Abtretung von<br />

Schadenersatzansprüchen) GR Ing. Christoph Niederhauser ist der Meinung, dass man<br />

über diese Punkte nochmals ausführlich diskutieren sollte. Nach ausführlicher Diskussion<br />

schlägt Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser folgende Änderungen vor:<br />

Punkt I, letzter Absatz – an Stelle „… für die Dauer der Ordinationszeiten des Mieters, von<br />

Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Bestand gegeben; …“ soll folgender Wortlaut<br />

verwendet werden „… für die Dauer der Ordinationszeiten des Mieters in Bestand<br />

gegeben;…“<br />

Punkt XIII, zweiter Absatz – soll ersatzlos aus dem Vertrag genommen werden<br />

Abstimmungsergebnis: 9 Zustimmungen<br />

6 Gegenstimmen (SPÖ und BiT)<br />

zu 9)<br />

Bürgermeister Konrad Giner trägt diesen Tagesordnungspunkt vor.<br />

Frau Maria Höpperger aus <strong>Thaur</strong> (Michael-Recheis-Weg 2) ist Eigentümerin der<br />

Grundparzelle 3007 (Wald) im Gesamtausmaß von 2.579 m². Nach längeren Verhandlungen<br />

ist Frau Höpperger bereit eine Teilfläche von 607 m² an die Gemeinde zu verpachten. Diese<br />

Fläche in der „Ladins“ soll für PKW-Abstellplätze und als Löschteich (Biotop) für die<br />

Feuerwehr genutzt werden. Der Pachtvertrag lautet wie folgt:<br />

Bestandvertrag<br />

abgeschlossen zwischen<br />

1. Frau Maria HÖPPERGER geb. Plattner, geb. 10.2.1950, 6065 <strong>Thaur</strong>, Michael-Recheis-<br />

Weg 2, als Bestandgeberin einerseits und<br />

2. der GEMEINDE THAUR, vertreten durch ihre zeichnungsberechtigte Vertretung,<br />

Dorfplatz 4, 6065 <strong>Thaur</strong>, als Bestandnehmerin andererseits<br />

wie folgt:<br />

I. GRUNDBUCHSSTAND und Rechtsverhältnisse<br />

präambel<br />

Frau Maria Plattner verehel. Höpperger, geb. 10.2.1950, ist Alleineigentümerin der<br />

Liegenschaft in EZ 1633 GB 81015 <strong>Thaur</strong> I,<br />

zu dessen Gutsbestand u.a. das Gst 3007 Wald im Ausmaß von 2.579 m² gehört.

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