Gemeinderatsprotokoll 27.10.2011 (201 KB) - .PDF - Thaur
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GR-Prot.Nr. 6/<strong>201</strong>1/10/27<br />
Blatt-Nr.: 00081<br />
Mit der Verlegung des Betriebes des Mieters an die in diesem Mietvertrag vereinbarte<br />
Liegenschaft vereinbaren die Vertragsteile gleichzeitig die Auflösung des zwischen ihnen<br />
bereits bestehenden Mietvertrages hinsichtlich der „alten“ Praxisräumlichkeiten, wobei diese<br />
vom Mieter lediglich hinsichtlich der Fahrnisse zu räumen ist. Die Gemeinde <strong>Thaur</strong> als<br />
Vermieterin verzichtet ausdrücklich im Hinblick darauf, dass das bisherige Bestandsobjekt<br />
abgerissen und anderweitig verwertet werden soll darauf, dass der Mieter das Mietobjekt<br />
ausmalt.<br />
GR Romed Giner ist der Meinung, dass die Gemeinde dem Zanharzt Dr. Philip Kirchmair in<br />
den Verhandlungen zu viel entgegengekommen ist. GR Dr. Max Krug erkundigt sich wer<br />
diesen Mietvertrag gemacht hat. Amtsleiter Wolfgang Winkler erklärt, dass der Mietvertrag<br />
von Rechtsanwalt Dr. Hannes Paulweber errichtet und vom Notar Dr. Franz Plank geprüft<br />
wurde. GR Dr. Max Krug kritisiert, dass dem Zahnarzt sechs Parkplätze aus dem<br />
öffentlichen Gut kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weiters kann der Zahnarzt nach<br />
Beendigung des Mietverhältnisses selbst entscheiden ob die Einrichtung in der Praxis bleibt<br />
oder er diese ausbauen läßt und mitnimmt. Des Weiteren ist es dem Zahnarzt mit diesem<br />
Mietvertrag gestattet, das Mietverhältnis an Andere zu übertragen. Der zweite Absatz im<br />
Punkt XIII des Mietvertrages sollte ersatzlos gestrichen werden. (Abtretung von<br />
Schadenersatzansprüchen) GR Ing. Christoph Niederhauser ist der Meinung, dass man<br />
über diese Punkte nochmals ausführlich diskutieren sollte. Nach ausführlicher Diskussion<br />
schlägt Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser folgende Änderungen vor:<br />
Punkt I, letzter Absatz – an Stelle „… für die Dauer der Ordinationszeiten des Mieters, von<br />
Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Bestand gegeben; …“ soll folgender Wortlaut<br />
verwendet werden „… für die Dauer der Ordinationszeiten des Mieters in Bestand<br />
gegeben;…“<br />
Punkt XIII, zweiter Absatz – soll ersatzlos aus dem Vertrag genommen werden<br />
Abstimmungsergebnis: 9 Zustimmungen<br />
6 Gegenstimmen (SPÖ und BiT)<br />
zu 9)<br />
Bürgermeister Konrad Giner trägt diesen Tagesordnungspunkt vor.<br />
Frau Maria Höpperger aus <strong>Thaur</strong> (Michael-Recheis-Weg 2) ist Eigentümerin der<br />
Grundparzelle 3007 (Wald) im Gesamtausmaß von 2.579 m². Nach längeren Verhandlungen<br />
ist Frau Höpperger bereit eine Teilfläche von 607 m² an die Gemeinde zu verpachten. Diese<br />
Fläche in der „Ladins“ soll für PKW-Abstellplätze und als Löschteich (Biotop) für die<br />
Feuerwehr genutzt werden. Der Pachtvertrag lautet wie folgt:<br />
Bestandvertrag<br />
abgeschlossen zwischen<br />
1. Frau Maria HÖPPERGER geb. Plattner, geb. 10.2.1950, 6065 <strong>Thaur</strong>, Michael-Recheis-<br />
Weg 2, als Bestandgeberin einerseits und<br />
2. der GEMEINDE THAUR, vertreten durch ihre zeichnungsberechtigte Vertretung,<br />
Dorfplatz 4, 6065 <strong>Thaur</strong>, als Bestandnehmerin andererseits<br />
wie folgt:<br />
I. GRUNDBUCHSSTAND und Rechtsverhältnisse<br />
präambel<br />
Frau Maria Plattner verehel. Höpperger, geb. 10.2.1950, ist Alleineigentümerin der<br />
Liegenschaft in EZ 1633 GB 81015 <strong>Thaur</strong> I,<br />
zu dessen Gutsbestand u.a. das Gst 3007 Wald im Ausmaß von 2.579 m² gehört.