H.M.B.-W. Leitfaden
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VI. Emotionale und psychische Entwicklung<br />
Im Mittelpunkt dieses Bedarfsbereichs stehen Manifestationen psychischer Erkrankungen und Beeinträchtigungen (Variablen 1 bis 3). Bei einer Beurteilung des<br />
Hilfebedarfs sollte daher zunächst überlegt werden, inwieweit nicht nur Befindlichkeitsstörungen vorliegen, sondern tief greifende psychische Beeinträchtigungen.<br />
Insbesondere die Variable „Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik“ setzt das Vorliegen einer entsprechenden psychiatrischen Diagnose (z.B. Psychose,<br />
Depression) voraus.<br />
Hilfebedarf in diesen Bereichen erstreckt sich nicht auf medizinisch-psychiatrische Behandlung, sondern auf pädagogische (sozialpsychiatrische) Begleitung.<br />
Das Erarbeiten von Umgangskonzepten mit psychischen Beeinträchtigungen, Klärung der Krankenrolle, Vermittlung von Krankheitseinsicht etc. können zu den<br />
erforderlichen Hilfen gehören.<br />
Entsprechend umfassen die Hilfebedarfskategorien B - D folgende Hilfestellungen:<br />
B „Information, Assistenz...“: gelegentliche Beruhigung, Erinnerung an Vereinbarungen, Information über fachliche Hilfen (Beratungsstellen, Psychologen etc.)<br />
etc.<br />
C „stellvertretende Ausführung“: Gestaltung der Umgebung, die auf individuelle Beeinträchtigungen Rücksicht nimmt, unterstützende Anwesenheit eines Betreuers,<br />
stellvertretende Konfliktschlichtung, stellvertretende Anbahnung fachlicher Hilfe (Beratungsstellen, Psychologen etc.)<br />
D „intensive Anleitung“: Erarbeiten von Kriseninterventionskonzepten (auch zur Krisenvermeidung), Erarbeiten von Umgangskonzepten bzw. alternativen<br />
Handlungsmöglichkeiten<br />
In Zweifelsfällen, ob eine tief greifende psychische Beeinträchtigung / eine Manifestation einer psychischen Erkrankung oder eine Befindlichkeitsstörung vorliegt,<br />
ist eine ärztliche Diagnose notwendig.<br />
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