Kirchliches Amtsblatt - DRS Mitarbeiterportal - Diözese Rottenburg ...
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266 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Rottenburg</strong>-Stuttgart 2009, Nr. 10, 15.09.2009<br />
Die Pflegezusatzversicherung verzeichnete 2008<br />
einen Zuwachs um 142.200 Personen (plus 12,1%).<br />
Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung für<br />
den Pfl egefall rückt also durchaus ins Bewusstsein der<br />
Menschen – auch wenn mit 1,32 Millionen Verträgen<br />
bezogen auf die Gesamtbevölkerung nach wie vor nur<br />
eine niedrige Absicherungsquote erreicht wird.<br />
Dem Bestandswachstum steht ein Wachstum der Beitragseinnahmen<br />
auf 28,33 Milliarden Euro (plus 2,7%)<br />
in der Krankenversicherung sowie auf 1,97 Milliarden<br />
Euro (plus 4,8%) in der Pfl egeversicherung gegenüber.<br />
Gemessen an den Beitragseinnahmen haben somit die<br />
Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz mit einem<br />
Anteil von knapp 13% weiterhin nur eine untergeordnete<br />
Bedeutung gegenüber der Vollversicherung, deren<br />
Anteil an den Beitragseinnahmen bei 72% liegt.<br />
Die ausgezahlten Versicherungsleistungen für die<br />
Krankenversicherung haben sich auf 19,53 Milliarden<br />
Euro erhöht (plus 6,6%), in der Pfl egeversicherung<br />
stiegen sie auf 0,61 Milliarden Euro (plus 5,2%). Die<br />
Kostensteigerung geht deutlich über die Entwicklung<br />
in der GKV hinaus, vor allem auf Grund der ärztlichen<br />
Leistungen.<br />
Die Alterungsrückstellungen betrugen Ende 2008<br />
rund 111,5 Milliarden Euro für die Krankenversicherung<br />
(plus 4,7%) und rund 18,5 Milliarden Euro für die<br />
Pfl egeversicherung (plus 7,9%) – also insgesamt rund<br />
130 Milliarden Euro (2007: 123,7 Mrd. Euro).<br />
Gesundheitspolitische Aspekte<br />
Der Netto-Neuzugang hat sich nach Angaben des<br />
PKV-Verbandes in der privaten Krankenvollversicherung<br />
bis heute nicht von den negativen Folgen der<br />
Gesundheitsreform erholt. Dieser „politische Nackenschlag“<br />
ist auch 2008 im Neugeschäft der privaten<br />
Krankenversicherung (PKV) zu spüren. Der „normale“<br />
Netto-Neuzugang in der Vollversicherung betrug 2008<br />
insgesamt 48.900 Personen, das ist ein Minus von 18%<br />
gegenüber dem Vergleichswert von 2007 – und sogar ein<br />
Minus von 58% gegenüber dem Jahr vor der Reform.<br />
Hinzu kamen im Jahr 2008 einmalige Sondereffekte,<br />
ebenfalls als Auswirkung der Gesundheitsreform. So<br />
gab es einen Netto-Neuzugang von rund 18.500 vorher<br />
nichtversicherten Personen, die der ab 1. Januar 2009<br />
geltenden Pflicht zur Versicherung zuvorkommen<br />
wollten, um sich bis Jahresende noch die günstigeren<br />
Tarife der „alten PKV-Welt“ zu sichern. Dieser reine<br />
Vorzieh-Effekt wird im Jahr 2009 entsprechend fehlen.<br />
2008 kamen außerdem rund 2.400 vorher nichtversicherte<br />
Personen in den modifi zierten Standardtarif<br />
(zum 1. Januar 2009 in den neuen Basistarif übernommen).<br />
Hierbei handelt es sich jedoch um Neuversicherte<br />
durch gesetzlichen Zwang. Die PKV kann den modifi<br />
zierten Standardtarif sowie den Basistarif aufgrund<br />
des engen gesetzlichen Rahmens nicht kostendeckend<br />
anbieten. Er muss daher von den Bestandsversicherten<br />
quersubventioniert werden.<br />
Der zum 1. Januar 2009 über das Gesetz zur Stärkung<br />
des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV-WSG) eingeführte Basistarif beinhaltet<br />
einen Aufnahmezwang; Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse<br />
sind nicht erlaubt.<br />
Bereits im März 2008 hatten 30 Unternehmen der<br />
privaten Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde<br />
gegen das GKV-WSG eingelegt. Diese Unternehmen<br />
repräsentieren zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten.<br />
Der St. Martinus Priesterverein ist einer dieser Beschwerdeführer.<br />
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die<br />
Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die<br />
private Krankenversicherung mittelbar oder unmittelbar<br />
betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang<br />
zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung<br />
des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot<br />
von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung.<br />
Diese Maßnahmen führen in der Summe zu<br />
erheblichen Belastungen der PKV.<br />
Die Verfassungsbeschwerde des St. Martinus Priestervereines<br />
zielt in erster Linie auf den Zwang zur<br />
Einführung des Basistarifes ab, der den St. Martinus<br />
Priesterverein in seiner unternehmerischen Gestaltungsfreiheit<br />
erheblich zu beeinträchtigen geeignet<br />
ist.<br />
Der St. Martinus Priesterverein ist ein Solidarverein,<br />
geboren aus der materiellen Not katholischer<br />
Geistlicher Mitte bis Ausgang des 19. Jahrhunderts.<br />
Er wurde im Jahr 1897 als freiwilliger Priesterkrankenunterstützungsverein<br />
in Ulm gegründet und im Jahr<br />
1930 in den St. Martinus Priesterunterstützungsverein<br />
der <strong>Diözese</strong> <strong>Rottenburg</strong> VVaG in Ulm, Vorläufer des<br />
St. Martinus Priestervereins der <strong>Diözese</strong> <strong>Rottenburg</strong>-<br />
Stuttgart, umgewandelt. Das Leben und Wirken des<br />
Heiligen Martin von Tour war ideeller und theologischer<br />
Ausgangspunkt der Gründung des freiwilligen<br />
Priesterkrankenunterstützungsvereins im Jahr 1897<br />
und ist seit nunmehr über 110 Jahren Grundlage der<br />
Firmenphilosophie, in deren Mittelpunkt der Gedanke<br />
der Solidargemeinschaft steht, sowie Orientierung<br />
und Maßstab der Firmenpolitik des St. Martinus<br />
Priestervereines. Selbst in der für den Bereich der katholischen<br />
Geistlichen schwierigen NS-Zeit konnte<br />
diese Firmenphilosophie und -politik konsequent<br />
durchgehalten werden. Es ist ein besonderes Anliegen<br />
des St. Martinus Priestervereines, dies auch in Zukunft<br />
tun zu können.<br />
Die Einführung des Basistarifes wird nach Einschätzung<br />
von Herrn Professor Thüsing, der die Verfassungsbeschwerde<br />
vorbereitet hat und auch den St. Martinus<br />
Priesterverein in der Verfassungsbeschwerde vertritt,<br />
massive Auswirkungen auf das gesamte System der<br />
PKV und damit auch auf den St. Martinus Priesterverein<br />
haben. Der Basistarif wird sich auf das überkommene<br />
– und seit Jahrzehnten bewährte – Geschäftsmodell<br />
der PKV erheblich negativ auswirken.