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Kirchliches Amtsblatt - DRS Mitarbeiterportal - Diözese Rottenburg ...

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266 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Rottenburg</strong>-Stuttgart 2009, Nr. 10, 15.09.2009<br />

Die Pflegezusatzversicherung verzeichnete 2008<br />

einen Zuwachs um 142.200 Personen (plus 12,1%).<br />

Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung für<br />

den Pfl egefall rückt also durchaus ins Bewusstsein der<br />

Menschen – auch wenn mit 1,32 Millionen Verträgen<br />

bezogen auf die Gesamtbevölkerung nach wie vor nur<br />

eine niedrige Absicherungsquote erreicht wird.<br />

Dem Bestandswachstum steht ein Wachstum der Beitragseinnahmen<br />

auf 28,33 Milliarden Euro (plus 2,7%)<br />

in der Krankenversicherung sowie auf 1,97 Milliarden<br />

Euro (plus 4,8%) in der Pfl egeversicherung gegenüber.<br />

Gemessen an den Beitragseinnahmen haben somit die<br />

Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz mit einem<br />

Anteil von knapp 13% weiterhin nur eine untergeordnete<br />

Bedeutung gegenüber der Vollversicherung, deren<br />

Anteil an den Beitragseinnahmen bei 72% liegt.<br />

Die ausgezahlten Versicherungsleistungen für die<br />

Krankenversicherung haben sich auf 19,53 Milliarden<br />

Euro erhöht (plus 6,6%), in der Pfl egeversicherung<br />

stiegen sie auf 0,61 Milliarden Euro (plus 5,2%). Die<br />

Kostensteigerung geht deutlich über die Entwicklung<br />

in der GKV hinaus, vor allem auf Grund der ärztlichen<br />

Leistungen.<br />

Die Alterungsrückstellungen betrugen Ende 2008<br />

rund 111,5 Milliarden Euro für die Krankenversicherung<br />

(plus 4,7%) und rund 18,5 Milliarden Euro für die<br />

Pfl egeversicherung (plus 7,9%) – also insgesamt rund<br />

130 Milliarden Euro (2007: 123,7 Mrd. Euro).<br />

Gesundheitspolitische Aspekte<br />

Der Netto-Neuzugang hat sich nach Angaben des<br />

PKV-Verbandes in der privaten Krankenvollversicherung<br />

bis heute nicht von den negativen Folgen der<br />

Gesundheitsreform erholt. Dieser „politische Nackenschlag“<br />

ist auch 2008 im Neugeschäft der privaten<br />

Krankenversicherung (PKV) zu spüren. Der „normale“<br />

Netto-Neuzugang in der Vollversicherung betrug 2008<br />

insgesamt 48.900 Personen, das ist ein Minus von 18%<br />

gegenüber dem Vergleichswert von 2007 – und sogar ein<br />

Minus von 58% gegenüber dem Jahr vor der Reform.<br />

Hinzu kamen im Jahr 2008 einmalige Sondereffekte,<br />

ebenfalls als Auswirkung der Gesundheitsreform. So<br />

gab es einen Netto-Neuzugang von rund 18.500 vorher<br />

nichtversicherten Personen, die der ab 1. Januar 2009<br />

geltenden Pflicht zur Versicherung zuvorkommen<br />

wollten, um sich bis Jahresende noch die günstigeren<br />

Tarife der „alten PKV-Welt“ zu sichern. Dieser reine<br />

Vorzieh-Effekt wird im Jahr 2009 entsprechend fehlen.<br />

2008 kamen außerdem rund 2.400 vorher nichtversicherte<br />

Personen in den modifi zierten Standardtarif<br />

(zum 1. Januar 2009 in den neuen Basistarif übernommen).<br />

Hierbei handelt es sich jedoch um Neuversicherte<br />

durch gesetzlichen Zwang. Die PKV kann den modifi<br />

zierten Standardtarif sowie den Basistarif aufgrund<br />

des engen gesetzlichen Rahmens nicht kostendeckend<br />

anbieten. Er muss daher von den Bestandsversicherten<br />

quersubventioniert werden.<br />

Der zum 1. Januar 2009 über das Gesetz zur Stärkung<br />

des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-WSG) eingeführte Basistarif beinhaltet<br />

einen Aufnahmezwang; Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse<br />

sind nicht erlaubt.<br />

Bereits im März 2008 hatten 30 Unternehmen der<br />

privaten Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde<br />

gegen das GKV-WSG eingelegt. Diese Unternehmen<br />

repräsentieren zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten.<br />

Der St. Martinus Priesterverein ist einer dieser Beschwerdeführer.<br />

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die<br />

Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die<br />

private Krankenversicherung mittelbar oder unmittelbar<br />

betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang<br />

zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung<br />

des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot<br />

von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung.<br />

Diese Maßnahmen führen in der Summe zu<br />

erheblichen Belastungen der PKV.<br />

Die Verfassungsbeschwerde des St. Martinus Priestervereines<br />

zielt in erster Linie auf den Zwang zur<br />

Einführung des Basistarifes ab, der den St. Martinus<br />

Priesterverein in seiner unternehmerischen Gestaltungsfreiheit<br />

erheblich zu beeinträchtigen geeignet<br />

ist.<br />

Der St. Martinus Priesterverein ist ein Solidarverein,<br />

geboren aus der materiellen Not katholischer<br />

Geistlicher Mitte bis Ausgang des 19. Jahrhunderts.<br />

Er wurde im Jahr 1897 als freiwilliger Priesterkrankenunterstützungsverein<br />

in Ulm gegründet und im Jahr<br />

1930 in den St. Martinus Priesterunterstützungsverein<br />

der <strong>Diözese</strong> <strong>Rottenburg</strong> VVaG in Ulm, Vorläufer des<br />

St. Martinus Priestervereins der <strong>Diözese</strong> <strong>Rottenburg</strong>-<br />

Stuttgart, umgewandelt. Das Leben und Wirken des<br />

Heiligen Martin von Tour war ideeller und theologischer<br />

Ausgangspunkt der Gründung des freiwilligen<br />

Priesterkrankenunterstützungsvereins im Jahr 1897<br />

und ist seit nunmehr über 110 Jahren Grundlage der<br />

Firmenphilosophie, in deren Mittelpunkt der Gedanke<br />

der Solidargemeinschaft steht, sowie Orientierung<br />

und Maßstab der Firmenpolitik des St. Martinus<br />

Priestervereines. Selbst in der für den Bereich der katholischen<br />

Geistlichen schwierigen NS-Zeit konnte<br />

diese Firmenphilosophie und -politik konsequent<br />

durchgehalten werden. Es ist ein besonderes Anliegen<br />

des St. Martinus Priestervereines, dies auch in Zukunft<br />

tun zu können.<br />

Die Einführung des Basistarifes wird nach Einschätzung<br />

von Herrn Professor Thüsing, der die Verfassungsbeschwerde<br />

vorbereitet hat und auch den St. Martinus<br />

Priesterverein in der Verfassungsbeschwerde vertritt,<br />

massive Auswirkungen auf das gesamte System der<br />

PKV und damit auch auf den St. Martinus Priesterverein<br />

haben. Der Basistarif wird sich auf das überkommene<br />

– und seit Jahrzehnten bewährte – Geschäftsmodell<br />

der PKV erheblich negativ auswirken.

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