14.02.2013 Aufrufe

Januar 2013 - Markt Schöllnach

Januar 2013 - Markt Schöllnach

Januar 2013 - Markt Schöllnach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Minijob ab <strong>2013</strong> – Was zu beachten ist …<br />

Ab 1.1.<strong>2013</strong> wird die Geringfügigkeitsgrenze<br />

von 400 auf 450 Euro erhöht. Damit werden<br />

die Verdienstmöglichkeiten im Rahmen der sogenannten<br />

Minijobs ausgeweitet.<br />

Neue Regelung mit Beschäftigungsbeginn ab<br />

dem 1.1.<strong>2013</strong><br />

Ab dem 1.1.<strong>2013</strong> wird die bisher geltende Regelung<br />

zur Rentenversicherungsfreiheit bzw.<br />

-pflicht umgekehrt. Künftig werden Minijobber<br />

automatisch versicherungspflichtig in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings<br />

können sie sich durch einen schriftlichen Antrag<br />

gegenüber ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht<br />

befreien lassen.<br />

Im Falle einer Beibehaltung der Versicherungspflicht<br />

müssen Arbeitnehmer <strong>2013</strong> einen<br />

Bei-tragssatz von 3,9 % (bei Beschäftigung im<br />

Privathaushalt 13.9 %) zahlen, weil der Beitragssatz<br />

auf 18,9 % sinkt und der Arbeitgeber<br />

15 % (bei Beschäftigung im Privathaushalt 5<br />

%) des Beitrags trägt. Ein höherer RV-Betrag<br />

ist vom Arbeitnehmer auch zu bezahlen, wenn<br />

der Bruttoarbeitslohn unter 175.- € liegt.<br />

Die Versicherungsfreiheit tritt zum Beschäftigungsbeginn<br />

ein, wenn<br />

- der Arbeitnehmer den Antrag im Laufe des<br />

Einstellungsmonats abgibt<br />

- der Arbeitgeber die Befreiung mit der ersten<br />

Entgeltabrechnung, spätestens aber innerhalb<br />

von sechs Wochen nach Zugang des Antrags<br />

der Bundesknappschaft, meldet und<br />

- die Einzugsstelle der Meldung des Arbeitgebers<br />

innerhalb eines Monats nach Eingang<br />

nicht widerspricht.<br />

Wird der Antrag des Arbeitnehmers später gestellt,<br />

tritt die Versicherungsfreiheit erst mit<br />

Beginn des Monats der Antragstellung ein.<br />

Meldet der Arbeitgeber nicht innerhalb von<br />

sechs Wochen, tritt die Befreiung erst im auf<br />

die Meldung folgenden Monat ein.<br />

Auswirkungen der Neuregelung für bereits in<br />

2012 bestehende Beschäftigungsverhältnisse:<br />

- Beschäftigte mit Arbeitsentgelt bis zu 400<br />

Euro<br />

- Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem<br />

monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400<br />

Euro, die bisher rentenversicherungsfrei waren,<br />

bleiben auch nach dem 1.1.<strong>2013</strong> rentenversicherungsfrei.<br />

- Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem<br />

monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400<br />

Euro, die auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />

verzichtet haben, bleiben auch nach dem<br />

1.1.<strong>2013</strong> rentenversicherungspflichtig. Sie können<br />

die Rentenversicherungspflicht nicht mehr<br />

rückgängig machen.<br />

- Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt von unter<br />

400 auf bis zu 450 Euro steigt<br />

- Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem<br />

monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400<br />

Euro, deren Arbeitsentgelt ab dem 1. <strong>Januar</strong><br />

<strong>2013</strong> auf über 400 Euro und bis zu 450 Euro<br />

angehoben wird, werden rentenversicherungspflichtig.<br />

Sie können sich von der Versicherungspflicht<br />

per Antrag befreien lassen.<br />

Lohnsteuerhilfe Bayern<br />

informationen<br />

Am 14. Februar ist Valentinstag<br />

Wussten Sie eigentlich woher der Valentinstag<br />

eigentlich kommt? Das Brauchtum dieses Tages<br />

geht auf einen christlichen Märtyrer namens<br />

Valentinus zurück, der enthauptet wurde.<br />

Laut Legende lebte der Heilige Valentinus im<br />

2. Jahrhundert nach Christus im damaligen römischen<br />

Reich. Angeblich war er Bischof einer<br />

Stadt in Mittelitalien. In dieser Zeit war es vielen<br />

Menschen verboten, zu heiraten, wen sie<br />

wollten: Sklaven oder Soldaten zum Beispiel,<br />

die laut kaiserlichem Befehl unverheiratet bleiben<br />

mussten; oder wenn die Eltern mit der<br />

Partnerwahl nicht einverstanden waren. Doch<br />

der Heilige Valentinus traute heimlich Liebespaare,<br />

die mit solchen Problemen zu kämpfen<br />

hatten. Deshalb gilt er heute auch als Schutzpatron<br />

der Liebenden.<br />

Nach einer Diskussion mit dem römischen Kaiser<br />

Claudius II., unter anderem über den christlichen<br />

Glauben, wurde Valentinus enthauptet<br />

- und zwar am 14. Februar 269.<br />

In Deutschland beschenken sich Liebespaare<br />

mit Blumen und kleinen Präsenten.<br />

In England hat der Valentinstag seit dem 15.<br />

Jahrhundert Tradition. Die Liebespaare be-<br />

27<br />

schenken sich gegenseitig<br />

mit Blumen.<br />

Englische Auswanderer<br />

nahmen den<br />

Valentinsbrauch<br />

mit in die Vereinigten<br />

Staaten und er<br />

kam so durch US-<br />

Soldaten nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg<br />

in den westlichen Teil Deutschlands; 1950 veranstaltete<br />

man in Nürnberg den ersten „Valentinsball“.<br />

In Italien treffen sich die Liebespaare meist<br />

an Brücken oder auch Gewässern. Dort sind<br />

häufig Vorrichtungen angebracht, an denen<br />

man z. B. ein Fahrrad anschließen kann. Diese<br />

werden zweckentfremdet, indem einfach ein<br />

sogenanntes „Liebesschloss“ angebracht wird.<br />

Auf das Schloss schreiben die Liebenden ihre<br />

Initialen, manchmal mit Datum, bei großen<br />

Schlössern sieht man sogar aufgeklebte Fotos<br />

des Paares. Dieses Schloss wird angeschlossen,<br />

dann werfen die beiden jeder einen Schlüssel<br />

ins Wasser und wünschen sich dabei etwas.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!