15.02.2013 Aufrufe

Konzeption Wald- und Naturkindergarten Mangfalltal

Konzeption Wald- und Naturkindergarten Mangfalltal

Konzeption Wald- und Naturkindergarten Mangfalltal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Konzept<br />

<strong>Wald</strong>- <strong>und</strong> <strong>Naturkindergarten</strong> <strong>Mangfalltal</strong><br />

• bei Regen: Gummistiefel, Regenhose,<br />

Regenjacke<br />

• Eincremen mit Sonnenschutzmittel, evtl.<br />

Mückenschutzmittel<br />

Brotzeit<br />

• wetterfeste Überziehhandschuhe<br />

Auf ges<strong>und</strong>e Brotzeit (wie Obst, Gemüse, Brot) in Brotzeitboxen o.ä. wird besonderer Wert gelegt.<br />

Getränke (Wasser, ungesüßter Tee) wird in Trinkflaschen mitgenommen. Auf Süßigkeiten wird<br />

wegen der Insektenstichgefahr verzichtet.<br />

Alles, wie z.B. Trinkflaschen, Boxen, Schuhe, Jacken, Matschhosen, sollte mit dem Namen<br />

beschriftet werden<br />

4.7 Kindergartenbeitrag<br />

Für den Besuch der Einrichtung werden Kindergartenbeiträge erhoben, die sich gr<strong>und</strong>sätzlich an<br />

den Sätzen für die gemeindlichen Kindergärten orientieren. Für die Beiträge ist eine<br />

Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Die Beiträge werden jeweils im Voraus am Beginn des<br />

Monats abgebucht. Eine Änderung des Elternbeitrages durch den Träger bleibt vorbehalten.<br />

Die aktuellen monatlichen Kindergartenbeiträge finden Sie auf der Homepage (www.waldkiga.com<br />

� Kindergarten � Beiträge). Die Höhe der jährlichen Vereinsmitgliedschaft finden Sie ebenfalls<br />

auf der Homepage (www.waldkiga.com � Über uns � Beitrag, Bei-/Austritt).<br />

Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung <strong>und</strong> ist<br />

deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des<br />

Kindes <strong>und</strong> bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.<br />

Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Kindergartenjahres (einschließlich<br />

August) zu bezahlen.<br />

Das Kindergartenjahr beginnt <strong>und</strong> endet mit dem Ende der Sommerferien der Einrichtung (Anfang<br />

September).<br />

Sollte es Eltern trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme des Elternbeitrages durch das<br />

Jugendamt/Sozialamt/Bürgermeisteramt gemäß dem Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz/B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz)<br />

nicht möglich sein, die Elternbeiträge zu leisten, kann der Beitrag in begründeten<br />

Ausnahmefällen vom Träger ermäßigt werden.<br />

4.8 Kündigung<br />

Die Eltern können das Vertragsverhältnis zum 31. Januar <strong>und</strong> 31. Juli mit einer Frist von sechs<br />

Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind<br />

zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt.<br />

Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum<br />

Monatsende unter Angabe des Gr<strong>und</strong>es schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein:<br />

Stand: 22. Juni 2012 Seite 26 (33)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!