Konzeption Wald- und Naturkindergarten Mangfalltal
Konzeption Wald- und Naturkindergarten Mangfalltal
Konzeption Wald- und Naturkindergarten Mangfalltal
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Konzept<br />
<strong>Wald</strong>- <strong>und</strong> <strong>Naturkindergarten</strong> <strong>Mangfalltal</strong><br />
• bei Regen: Gummistiefel, Regenhose,<br />
Regenjacke<br />
• Eincremen mit Sonnenschutzmittel, evtl.<br />
Mückenschutzmittel<br />
Brotzeit<br />
• wetterfeste Überziehhandschuhe<br />
Auf ges<strong>und</strong>e Brotzeit (wie Obst, Gemüse, Brot) in Brotzeitboxen o.ä. wird besonderer Wert gelegt.<br />
Getränke (Wasser, ungesüßter Tee) wird in Trinkflaschen mitgenommen. Auf Süßigkeiten wird<br />
wegen der Insektenstichgefahr verzichtet.<br />
Alles, wie z.B. Trinkflaschen, Boxen, Schuhe, Jacken, Matschhosen, sollte mit dem Namen<br />
beschriftet werden<br />
4.7 Kindergartenbeitrag<br />
Für den Besuch der Einrichtung werden Kindergartenbeiträge erhoben, die sich gr<strong>und</strong>sätzlich an<br />
den Sätzen für die gemeindlichen Kindergärten orientieren. Für die Beiträge ist eine<br />
Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Die Beiträge werden jeweils im Voraus am Beginn des<br />
Monats abgebucht. Eine Änderung des Elternbeitrages durch den Träger bleibt vorbehalten.<br />
Die aktuellen monatlichen Kindergartenbeiträge finden Sie auf der Homepage (www.waldkiga.com<br />
� Kindergarten � Beiträge). Die Höhe der jährlichen Vereinsmitgliedschaft finden Sie ebenfalls<br />
auf der Homepage (www.waldkiga.com � Über uns � Beitrag, Bei-/Austritt).<br />
Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung <strong>und</strong> ist<br />
deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des<br />
Kindes <strong>und</strong> bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.<br />
Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Kindergartenjahres (einschließlich<br />
August) zu bezahlen.<br />
Das Kindergartenjahr beginnt <strong>und</strong> endet mit dem Ende der Sommerferien der Einrichtung (Anfang<br />
September).<br />
Sollte es Eltern trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme des Elternbeitrages durch das<br />
Jugendamt/Sozialamt/Bürgermeisteramt gemäß dem Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz/B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz)<br />
nicht möglich sein, die Elternbeiträge zu leisten, kann der Beitrag in begründeten<br />
Ausnahmefällen vom Träger ermäßigt werden.<br />
4.8 Kündigung<br />
Die Eltern können das Vertragsverhältnis zum 31. Januar <strong>und</strong> 31. Juli mit einer Frist von sechs<br />
Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind<br />
zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt.<br />
Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum<br />
Monatsende unter Angabe des Gr<strong>und</strong>es schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein:<br />
Stand: 22. Juni 2012 Seite 26 (33)