Konzeption Wald- und Naturkindergarten Mangfalltal
Konzeption Wald- und Naturkindergarten Mangfalltal
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Konzept<br />
<strong>Wald</strong>- <strong>und</strong> <strong>Naturkindergarten</strong> <strong>Mangfalltal</strong><br />
2.4 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Die Gr<strong>und</strong>sätze in der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsarbeit basieren auf der Gr<strong>und</strong>lage des<br />
Bayerischen Kindergarten <strong>und</strong> Betreuungsgesetz (BayKiBiG) <strong>und</strong> sind somit wichtige Pfeiler der<br />
<strong>Konzeption</strong>.<br />
2.5 Die Zielgruppe (Beschreibung, Aufnahme)<br />
In den <strong>Wald</strong>kindergarten können Kinder vom dritten Lebensjahr an bis zum Beginn der Schulpflicht<br />
aufgenommen werden.<br />
Die Aufnahme von Kindern, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, muss individuell<br />
mit Fachkräften <strong>und</strong> viel zeitlichem Vorlauf geprüft werden.<br />
Sollte ein Kind besondere medizinische Betreuung (z.B. bei Diabetes) während der<br />
Kindergartenöffnungszeit benötigen, steht es den Eltern natürlich offen, ihr Kind selbst medizinisch<br />
zu versorgen.<br />
Der Träger (Verein) legt mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen die Gr<strong>und</strong>sätze für die Aufnahme<br />
der Kinder in die Einrichtung fest.<br />
Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift,<br />
der privaten <strong>und</strong> geschäftlichen Telefonnummern der Leiterin unverzüglich mitzuteilen, um bei<br />
plötzlicher Krankheit des Kindes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein.<br />
Stand: 22. Juni 2012 Seite 8 (33)