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Gemeinderatssitzung vom 3.4.2006 - .PDF - Gemeinde Axams ...

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Andreas Haider möchte im Gewerbegebiet das Grundstück Nr. 3216/2 im Ausmaß von<br />

1.085 m² kaufen. Es ist geplant, dort eine KFZ-Werkstätte und eine Betriebseinheit zum<br />

Vermieten zu bauen.<br />

Der entsprechende Kaufvertrag ist für die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme aufgelegen.<br />

Die Sache wurde am 13.3.2006 in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes behandelt. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, Andreas Haider den erforderlichen<br />

Grund im Gewerbegebiet um 103,- € je Quadratmeter laut dem vorliegenden Kaufvertrag<br />

zu verkaufen.<br />

Beratung:<br />

Mag. Josef Bucher merkt an, dass Andreas Haider bei der Grundstücksgröße von 1.085<br />

m² laut den Richtlinien der <strong>Gemeinde</strong> 5 Vollbeschäftigte anstellen muss. Da der Bauwerber<br />

nur 1.000 m² Grund für seine geplante Betriebsstätte benötigt, hat der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

dem Wunsch des Bauwerbers zugestimmt, nur 3 Arbeitnehmer zu beschäftigen.<br />

Zudem wurde im <strong>Gemeinde</strong>vorstand beschlossen, dass künftig auch Teilzeitbeschäftigte<br />

angerechnet werden. Diese Regelung soll für alle Betriebe im Gewerbepark<br />

einheitlich gelten.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll dem Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/2 im Ausmaß von 1.085<br />

m² (Gewerbepark) an Andreas Haider zu einem Preis von € 103.- je Quadratmeter entsprechend<br />

dem vorliegenden Kaufvertrag zustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

10. dritte Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1;<br />

Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />

Änderung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3216/12<br />

Sachverhalt:<br />

Andreas Haider kauf das Grundstück Nr. 3216/12 am Gewerbepark <strong>Axams</strong>. Er möchte<br />

dort ein Betriebsgebäude mit zwei oberirdischen Geschoßen bauen. Im Erdgeschoß soll<br />

seine KFZ-Werkstätte untergebracht werden, das Obergeschoß wird vermietet (derzeit<br />

gibt es noch keine Mieter). Die Überprüfung des vorgelegten Planentwurfes hat ergeben,<br />

dass dieser mit dem Bebauungsplan nicht übereinstimmt. Damit das geplante Betriebsgebäude<br />

bewilligungsfähig ist, müsste der Bebauungsplan geändert werden<br />

(höchster Punkt des Gebäudes, Wandhöhe).<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 15 von 22

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