18.02.2013 Aufrufe

ARGENTINIEN - Weinlogistik

ARGENTINIEN - Weinlogistik

ARGENTINIEN - Weinlogistik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1. Allgemeine Daten<br />

BOSNIEN-HERZEGOWINA<br />

FlÄche: 51.129 kmÅ<br />

Einwohner: ca. 4 Mio. (45% Bosniaken, 32% Serben, 18% Kroaten,<br />

5% andere)<br />

WÄhrung: KM – Konvertible Mark (International BAM)<br />

2. Einfuhrbestimmungen<br />

Weinimporte nach Bosnien-Herzegowina kÉnnen nur von registrierten Unternehmen<br />

durchgefÑhrt werden. Bei Lieferung von Weinen nach Bosnien-Herzegowina muss die Ware von<br />

einem Zertifikat mit folgendem Inhalt begleitet werden:<br />

� Alkoholgehalt<br />

� Farbe<br />

� Relative SÄure<br />

� Anteil an Trockenmaterie<br />

Ebenso ist ein Gesundheitszertifikat beizufÑgen, das nachweist, dass das Produkt auf<br />

Schwermetalle untersucht worden ist und fÑr den Konsum von Menschen geeignet ist bzw. keine<br />

schÄdlichen Stoffe fÑr Gesundheit von Menschen enthÄlt. Weine unterliegen einer<br />

mikrobiologischen Untersuchung und es werden Stichproben am GrenzÑbergang durchgefÑhrt.<br />

Am GrenzÑbergang kÉnnen eingereichte Zertifikate anerkannt werden bzw. die Ware kann zu<br />

einer Untersuchung in ein Labor geschickt werden. Der Import von Weinen nach Bosnien und<br />

Herzegowina ist liberal.<br />

3. Begleitdokumente<br />

� Originalrechnung – 3-fach<br />

� CMR Schein<br />

� Oben angefÑhrte Zertifikate<br />

4. Einfuhrabgaben, ZÄlle und Steuern<br />

4.1. ZÄlle<br />

Seit 01. Juli 2008 ist das Interimsabkommen Ñber Handel und Handelsfragen zwischen der<br />

EuropÄischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina in Kraft. Das Abkommen ersetzt die<br />

bisher geltenden einseitigen HandelsmaÖnahmen der VO (EG) Nr. 2007/2000 des Rates vom 18.<br />

September 2000. Mit dem Abkommen erhalten nahezu alle GÑter aus Bosnien und Herzegowina<br />

freien Zugang zu den EU-MÄrkten. Im Gegenzug wird Bosnien und Herzegowina seinen Markt<br />

fÑr europÄische Waren und Dienstleistungen schrittweise Éffnen. DarÑber hinaus wird Bosnien<br />

und Herzegowina EU-Normen einfÑhren und sukzessive eine Rechtsangleichung in einigen<br />

Bereichen, wie z.B. Wettbewerb, geistiges Eigentum, Investitionen, Ausschreibungen und<br />

Schutz personenbezogener Daten, vornehmen.<br />

488

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!