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ARGENTINIEN - Weinlogistik

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4. Einfuhrabgaben, ZÄlle und Steuern<br />

4.1. ZÄlle<br />

Da Bulgarien ein EU-Mitgliedsland ist, fallen fÅr Produkte, die in der EU erzeugt wurden,<br />

keine ImportzÇlle an.<br />

4.2. Steuern<br />

4.2.1. Verbrauchsteuern<br />

Die Verbrauchssteuer fÅr Wein betrÄgt 0%.<br />

4.2.2. Umsatz- (Mehrwert-)steuer<br />

Der allgemeine MWSt.-Satz in Bulgarien ist 20%.<br />

5. Geschenksendungen, Mustersendungen, Reiseverkehr<br />

5.1. Geschenksendungen<br />

Wein darf als Geschenk per Post versandt werden. Die Åbliche Menge ist 1-2 Flaschen, wobei<br />

diese in einem Holzkasten verpackt sein sollen. Es fallen keine Steuern und ZÇlle an.<br />

5.2. Mustersendungen<br />

Die Menge einer Mustersendung darf die vorgeschriebene Menge fÅr den Eigenbedarf nicht<br />

Åberschreiten. In diesem Fall entfÄllt die Verbrauchssteuer.<br />

5.3. Reiseverkehr<br />

Reisende, die von einem EU-Land in Bulgarien einreisen, dÅrfen fÅr den Eigenbedarf bis 90<br />

Liter stillen und bis 60 Liter Schaumwein mitfÅhren. Voraussetzung dafÅr ist, dass der Wein<br />

in einem EU-Land erzeugt wurde.<br />

6. Kontakt AuÅenhandelsstelle<br />

AuÅenhandelsstelle Sofia<br />

Avstrijsko Posolstvo - Targovski Otdel<br />

Handelsdelegierter: Hr. Dr. Michael Angerer<br />

ul. Zar Samuil 35<br />

BG-1000 Sofia<br />

Bulgarien<br />

T +359 2 953 15 53<br />

F +359 2 953 24 26<br />

sofia@wko.at<br />

wko.at/awo/bg<br />

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