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ARGENTINIEN - Weinlogistik

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China<br />

Nachstehend einige generelle Richtlinien fÉr die Kennzeichnung von verpackten<br />

Lebensmitteln:<br />

Lebensmittel, die auf dem chinesischen Markt verkauft werden, mÉssen mit Etiketten in<br />

chinesischer Sprache versehen sein. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der VR China<br />

grundsÄtzlich nur Kurzzeichen (in Abgrenzung zu den so genannten Langzeichen, die in<br />

Hongkong, Taiwan und Singapur verwendet werden) verwendet werden dÉrfen. Der<br />

Produktname darf keine Übertreibung oder IrrefÉhrung darstellen. Kennzeichnungen und<br />

Aufkleber mÉssen klar, leicht verstÄndlich und eindeutig identifizierbar sein. Etiketten<br />

mÉssen in einer Weise angebracht werden, dass sie sich nicht leicht von der Verpackung<br />

lÅsen kÅnnen. Es darf eine zusÄtzliche Sprache als die chinesische verwendet („pinyin“<br />

und/oder Minderheitensprache bzw. englisch) werden, die WÅrter dÉrfen jedoch nicht grÅÇer<br />

sein als die verwendeten chinesischen Schriftzeichen. Dies gilt auch fÉr die Hersteller- und<br />

Adressenangabe.<br />

Etiketten auf Weinflaschen mÉssen im Wesentlichen die folgenden Informationen in<br />

chinesischer Sprache enthalten:<br />

� Name des Produktes/Handelsname<br />

� Alkoholgehalt<br />

� Name und Adresse des Produzenten und des HÄndlers<br />

� AbfÉlldatum (Jahr/Monat/Tag)<br />

� Haltbarkeitszeitraum bzw. "Quality Guarantee Period" (ein Éblicher Wert ist „10 Jahre“,<br />

bei hochwertigen QualitÄtsweinen kÅnnen auch „25 Jahre“ angegeben sein)<br />

� Angaben zur Lagerung (kein Tageslicht, liegend)<br />

� Nettoinhalt (ml)<br />

� Traubenjahrgang<br />

� Ursprungsland<br />

Folgende Angaben werden empfohlen, sind jedoch nicht unbedingt verpflichtend:<br />

� Inhalt: 100 % Traubensaft<br />

� Produktart; zB trocken oder halb-trocken<br />

� Zuckergehalt<br />

GemÄÇ der Regelung „Nr. 44, AQSIQ 2006“ wird die ÜberprÉfung der Etiketten beim Import<br />

gleichzeitig mit der Beantragung der Importinspektion der Waren durchgefÉhrt. Falls das<br />

Etikett den Anforderungen nicht entspricht, kann es unter Aufsicht des zustÄndigen „Entry-<br />

Exit Inspection and Quarantine Bureau“ nachgebessert werden. Bei Produkten, deren<br />

Etiketten bereits von der „State Administration for Entry and Exit Inspection and Quarantine“<br />

genehmigt worden sind, reicht es, die entsprechende BestÄtigung („Biaoqian shenhe<br />

zhengshu“) vorzulegen, um sofort den Stempel „Label approved“ bzw. die Freigabe vom Zoll<br />

(„tongguandan“) zu erhalten.<br />

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