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ARGENTINIEN - Weinlogistik

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� Gesamtmenge<br />

� Netto- und Bruttogewicht<br />

Brasilien<br />

� Name und Adresse des Importeurs, sowie Steuernummer (CNPJ)<br />

� Registrierungsnummer beim Landwirtschaftsministerium (Importeur)<br />

� Zahlungsbedingungen<br />

� Zahlungszeitpunkt<br />

2.2. AbfÄllmenge<br />

Der Import bzw. die Kommerzialisierung von Weinen und Weintraubenderivaten wird nur in<br />

deren Original-Flaschen (bis max. 5 Liter) erlaubt. Eine ânderung von Marke und<br />

Klassifizierung ist verboten (siehe ä 3 des Artikels 26 des Gesetzes Nr. 7678/88).<br />

2.3. Versicherung<br />

Bei Inanspruchnahme einer internationalen Frachtversicherung mÉsste diese gemÄÑ den<br />

lokalen Bestimmungen in Brasilien abgeschlossen werden. Es ist darauf zu achten, dass die<br />

Begleitdokumente keine diesbezÉglichen irrefÉhrenden Angaben enthalten.<br />

2.4. Verpackungsvorschriften<br />

Die ISPM Richtlinie Nr. 15 wurde durch den Erlass Instrucao normativa SDA/MAPA Nã 7<br />

vom 03.03.2006 in Brasilien umgesetzt.<br />

GemÄÑ Absatz 1 der Anlage des Erlasses mÉssen sÄmtliche Echtholzverpackungen oder -<br />

paletten fÉr Waren aus LÄndern, die diese Richtlinie anwenden (also z.B. auch åsterreich),<br />

das internationale Symbol tragen, welches die Holzbehandlungen gegen SchÄdlinge<br />

nachweist. Damit braucht kein nationales phytosanitÄres Zeugnis oder Zertifikat Éber die<br />

Behandlung der Holzverpackung mehr vorgelegt werden. Die ISPM Richtlinie Nr. 15 besagt<br />

weiters, dass Verpackungen, die aus Holzderivaten hergestellt wurden (z.B.: dÉnne Folien<br />

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