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22Alles Bingo, oder was?Kaffeehausmusik und gesellige Spiele im Sinnesgarten des Vinzenzheims„Gute Laune im Garten" lautet das Motto, mit dem das Vinzenz-Heimalle Interessierten zu einem bunten Programm im Garten der Sinneeinlädt. Dann ist nicht nur, wie jeden Tag, die Pforte zum blühendenEldorado der Sinneseindrücke geöffnet. Den Besuchern wird gleichzeitigetwas für Herz, Mund und Verstand geboten.Zum guten Schluss für 2012 heißt es am Sonntag,16. September, „Alles Bingo oder was?“ Zu Kaffeehausmusikdes Pianisten Till Emonds gibt es gesellige Spiele und –natürlich – Kaffee und Kuchen auf der überdachten Gartenterrasse.Zudem können sich botanisch oder pädagogisch Interessiertekundigen Führungen durch den Garten der Sinne anschließen.Das Café ist ab 14.30 Uhr geöffnet. Das Programm beginnt um15.30 Uhr. Der Eintritt ist frei. Eingang über Kalverbenden 91oder Karl-Marx-Alle 210. Infos unter www.vinzenz-heim.de.Finanzamt lässt bei der Rentenbesteuerung nicht lockerWas seit Jahren angedroht war, wird in diesen Wochen RealitätBereits in einem Artikel im 1. Quartal 2012 hat dieAllgemeine Lohnsteuer Vereinigung (ALV) Lohnsteuerhilfee. V. darauf hingewiesen, dass die Rentenversicherungsträgerverpflichtet sind, die Höhe der Renten in Form vonsogenannten Rentenbezugsmitteilungen automatisch online an dieZentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburgan der Havel mitzuteilen. Diese gesetzliche Verpflichtung zurflächendeckenden Information an den Fiskus darüber, was sie seit2005 an ihre Empfänger ausbezahlen, betrifft nicht nur öffentlicheund private Rentenkassen und Versorgungswerke, sondern auchprivate Lebensversicherer.In einer ersten Phase haben die Wohnsitzfinanzämter in denletzten zwei Jahren Rentner und Pensionäre geprüft, die für dieJahre 2005 bis 2009 bereits eine Einkommensteuererklärungabgegeben haben, aber möglicherweise nicht alle Renten oderPensionen erklärt hatten. Zurzeit nehmen die Behörden inNordrhein-Westfalen Rentner ins Visier, die den ZfA-Daten zufolgesteuerpflichtig sind, sich aber bisher nicht gemeldet haben. Wenndie Auswertung ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlensind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärungabzugeben - im Zweifel ab 2005. Wenn es dazu kommt, kannman durch den Ansatz verschiedener Kosten (siehe allgemeineszur Rentenbesteuerung unter www.alv-steuern.de/rentenbesteuerung)eine Steuernachzahlung abwenden bzw. diese reduzieren.Bei Fragen dazu steht die ALV Lohnsteuerhilfe e. V. seinenVereinsmitgliedern selbstverständlich gerne ganzjährig beratend zurVerfügung. (Wer noch nicht Mitglied im ALV Lohnsteuerhilfevereine.V. ist, kann sich gerne bei uns über die Kosten undLeistungen einer Mitgliedschaft informieren.)in Steuerangelegenheiten in Kraft, die den automatischenInformationsaustausch deutlich ausweitet. EU-Mitgliedsstaateninformieren den deutschen Fiskus dann künftig nicht nur überZinseinnahmen, die Deutsche dort erzielen, sondern auch überweitere Einkünfte - etwa aus Lebensversicherungen und Pensionen.Dann können Senioren dem Fiskus keine Einkünfte mehr vorenthalten,indem sie das Geld auf ein Konto im Ausland übertragen.Verfasser:Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine sowie dieALV Lohnsteuerhilfe e.V.,Hauptverwaltungsadresse:Neustraße 38 in 52066 Aachen-Burtscheid, Telefon: 02 41 / 1607 34 10 oder im Internet unter www.alv-steuern.de.AnzeigeDamit nicht genug. In wenigen Monaten beginnt Phase drei:Von 2013 an tritt schrittweise die neue EU-Amtshilferichtlinie

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