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EXPORTBERICHT

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durch die jeweils zuständigen Bundes- und Emiratsbehörden genehmigt werden. Da Zweigstellen<br />

zu 100 % in ausländischem Eigentum verbleiben, haben die Verwaltungsbehörden in den vergangenen<br />

Jahren die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Zweigstellen weitgehend eingeschränkt. Erlaubnisfähig<br />

nach allgemeiner Verwaltungspraxis der VAE Behörden sind danach für Zweigstellen ausländischer<br />

Gesellschaften im Wesentlichen nur noch Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten.<br />

Handels- und Produktionsaktivitäten sind nicht mehr genehmigungsfähig und ausschließlich lokalen<br />

Gesellschaften bzw. Joint Ventures vorbehalten.<br />

b) Zweigniederlassung in Form eines Repräsentanzbüros (Representative Office)<br />

Die Gründung eines Repräsentanzbüros ermöglicht dem ausländischen Unternehmen eine<br />

ständige Firmenvertretung vor Ort. Dem Repräsentanzbüro kommt allerdings nach dem Grundgedanken<br />

des Gesetzes in den einzelnen Emiraten keine aktive wirtschaftliche Funktion zu. Es ist<br />

diesem untersagt, Handelsaktivitäten zu entfalten oder Waren zu importieren und zu verkaufen.<br />

Da aber oft räumliche und zeitliche, aber auch kulturelle und soziale Gegebenheiten das ausländische<br />

Unternehmen zwingen, vor Ort vertreten zu sein, um beispielsweise Handelsvertreter zu<br />

überwachen oder auf das sich laufend ändernde Marktgeschehen unmittelbar reagieren zu können,<br />

bietet sich die Gründung eines Repräsentanzbüros als wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu<br />

einer Gesellschaftsgründung mit einem lokalen Partner oder zu ständigen Flugreisen oftmals an.<br />

Folgende Aufgaben können durch eine solche Niederlassung wahrgenommen werden: Marktbeobachtung,<br />

Erstellung von Projektstudien, Marketing und Werbung für die Produkte und Dienstleistungen<br />

des Mutterhauses, Vermittlung von Verträgen zwischen lokalen Kunden und dem Mutterhaus,<br />

Kundenberatung, Serviceleistungen, Beaufsichtigung von Handelsvertretern, Durchführung<br />

von Schulungen, Beobachtung öffentlicher Ausschreibungen. Weiterhin ist das Repräsentanzbüro<br />

in den VAE ein idealer Standort, um von dort die Märkte des Nahen/Mittleren Ostens und<br />

der nordafrikanischen Länder abzudecken. Ein Repräsentanzbüro kann allerdings keine Geschäfte<br />

auf eigene Rechnung abschließen (Fakturierung durch Mutterunternehmen notwendig!).<br />

Civil Company / Service Company<br />

Der Unterschied zu normalen Gesellschaften besteht darin, dass eine nach dem Gesellschaftsrecht<br />

gegründete Gesellschaft kommerzielle Tätigkeiten zum Ziel hat. Die Service Company beschäftigt<br />

sich mit dem Nutzen von geistigem Eigentum (Intellectual Properties) bzw. Informationsweitergabe<br />

(Aquired Information). Die Service Company kommt deswegen vor allem für Beratungsfirmen<br />

in Frage. Der Umstand, dass bei einer Service Company kommerzielle Tätigkeiten<br />

nicht das Hauptziel sein sollten, bedeutet aber nicht, dass eine Service Company keinen Gewinn<br />

machen darf. Lizenznehmer sind im Fall der Service Company natürliche Personen. Diese Unternehmensform<br />

wird gemäss dem Civil Transaction Law (Civil Code) gegründet. Die Service Company<br />

muss als Partnership zwischen VAE Staatsbürgern bzw. zwischen VAE Staatsbürgern und<br />

Ausländern gegründet werden. Lizenznehmer sind natürliche Personen. Eine Mehrheitsbeteiligung<br />

des VAE-Partners ist nicht erforderlich, d.h. der ausländische Investor kann mehr als 49 % an dieser<br />

Unternehmensform besitzen. Die Service Company kann auch zu 100 % in ausländischen<br />

Eigentum stehen, jedoch ist dann für die meisten Branchen die Bestellung eines National Agent<br />

erforderlich (vgl. das Kapitel Niederlassungen).<br />

Die Lizenz bzw. Genehmigung für Service Companies wird nicht in jedem Fall erteilt, weshalb es<br />

sich empfiehlt, vor Antrag zur Gründung einer solchen Gesellschaft Kontakt mit den zuständigen<br />

Behörden aufzunehmen. Das Gesetz sieht dzt. keine näheren Angaben zu den erlaubten Tätigkeiten<br />

vor, die Behörden können in Ihrer Entscheidung relativ frei vorgehen. Diese Art der Unternehmensgründung<br />

hängt deswegen sehr stark vom Geschick und Einfluss des lokalen Partners ab.<br />

Beglaubigungen<br />

Bei Anträgen zur Firmengründung müssen u.a. eine Reihe beglaubigter Dokumente vorgelegt<br />

werden. Eine öffentliche Beglaubigung kann erstens durch eine Unterschrift vor einem Notar in<br />

den VAE erreicht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass sich entweder die Zeichnungsberechtigten<br />

persönlich vor dem Notar einfinden oder bevollmächtigte Vertreter die Unterschrift leisten.<br />

Eine zweite Möglichkeit ist, eine Beglaubigungskette in Deutschland zu durchlaufen. Das entsprechende<br />

Dokument muss zunächst in Deutschland notariell beglaubigt werden. Danach sind in<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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