EXPORTBERICHT
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Gebrauchs- und Geschmacksmuster<br />
Muster müssen in einem speziellen Register beim Ministerium für Wirtschaft angemeldet werden.<br />
Damit industrielle Designs und Muster in den Genuss des Schutzes kommen, müssen sie neu<br />
oder neuartig und als Industrie- oder Handwerksprodukt zu nutzen sein. Des Weiteren dürfen sowohl<br />
die öffentliche Ordnung als auch die Moral in den V.A.E. durch diese Muster nicht verletzt<br />
werden. Durch die Registrierung von Mustern wird verhindert, dass Dritte diese unberechtigt bei<br />
der Herstellung eines Produktes verwenden. Des Weiteren wird verhindert, dass Dritte jegliche<br />
zum Muster verwandte Produkte oder gleiche Produkte zum Gebrauch oder Verkauf einführen.<br />
Lizenzvergabe<br />
Rechtliche Aspekte<br />
Die VAE erkennen Prioritätsrechte von PCT (Patent Cooperation Treaty) Anmeldungen an. Gewerbliche<br />
Rechte können in den VAE lizensiert werden. Diese Lizenzen unterliegen keinen besonderen<br />
Lizenzverträgen, müssen aber behördlich eingetragen werden.<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Aufgrund der de-facto Steuerfreiheit sind keine Besonderheiten zu beachten.<br />
Gestaltung von Lizenzverträgen<br />
Wir empfehlen in jedem Fall, einen Anwalt bei der Vertragsgestaltung beizuziehen.<br />
Eigentum und Forderungen<br />
In der Regel liefern deutsche Exporteure an ihre Kunden in den VAE auf gesicherter Basis. Meist<br />
werden ein bestätigtes, unwiderrufliches Akkreditiv oder das Instrument des Dokumenteninkassos<br />
verwendet. Von Lieferungen auf Akkreditivbasis sollte jedenfalls nur dann abgegangen werden,<br />
wenn bereits eine längere und zufriedenstellende Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer besteht<br />
und dessen finanzieller Hintergrund genau bekannt ist. Nachstehend folgt eine Übersicht der<br />
Zahlungs- und Sicherungsmöglichkeiten, die im Geschäft mit den Vereinigten Arabischen Emiraten<br />
am häufigsten genutzt werden. Die Aufzählung ist nicht erschöpfend.<br />
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte<br />
Vor Abschluss von Exportgeschäften mit neuen Kunden sollte in jedem Fall eine Auskunft eingeholt<br />
werden.<br />
Eigentumssicherung<br />
Leider kommt es trotz der ausgezeichneten Geschäftsmöglichkeiten, die die VAE bieten, immer<br />
wieder zu Zahlungsausfällen. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich durch Sicherungsinstrumente<br />
vor dieser Situation zu schützen. Man sollte auf Absicherungen auch (und vor allem dann)<br />
nicht verzichten, wenn aus irgendwelchen Gründen eine möglichst rasche Abwicklung des Geschäftes<br />
geboten erscheint. Abgesehen von der Vorauszahlung, sollen in der Folge die wichtigsten<br />
Absicherungsmöglichkeiten beschrieben werden.<br />
Dokumenteninkasso<br />
Übliche Zahlungsbedingung bei Erstgeschäften. Die Möglichkeit der Einräumung eines Zahlungszieles<br />
besteht dadurch, dass der Kunde mit einem später fällig werdenden Wechsel bezahlt. Ein<br />
Abnehmerrisiko (bzw. Reklamationsrisiko) bleibt bestehen.<br />
Garantien<br />
Vor allem bei Ausschreibungen werden vom ausländischen Anbieter oft sogenannte Vertragserfüllungsgarantien,<br />
Bietungsgarantie und Anzahlungsgarantien bereits in der Angebotsphase als Bedingung<br />
für den Vertragsabschluss verlangt. Bargeldhinterlegung bzw. nicht genehmigte Schecks<br />
finden im Rahmen der Garantie keinen Eingang.<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA