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EXPORTBERICHT

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Gebrauchs- und Geschmacksmuster<br />

Muster müssen in einem speziellen Register beim Ministerium für Wirtschaft angemeldet werden.<br />

Damit industrielle Designs und Muster in den Genuss des Schutzes kommen, müssen sie neu<br />

oder neuartig und als Industrie- oder Handwerksprodukt zu nutzen sein. Des Weiteren dürfen sowohl<br />

die öffentliche Ordnung als auch die Moral in den V.A.E. durch diese Muster nicht verletzt<br />

werden. Durch die Registrierung von Mustern wird verhindert, dass Dritte diese unberechtigt bei<br />

der Herstellung eines Produktes verwenden. Des Weiteren wird verhindert, dass Dritte jegliche<br />

zum Muster verwandte Produkte oder gleiche Produkte zum Gebrauch oder Verkauf einführen.<br />

Lizenzvergabe<br />

Rechtliche Aspekte<br />

Die VAE erkennen Prioritätsrechte von PCT (Patent Cooperation Treaty) Anmeldungen an. Gewerbliche<br />

Rechte können in den VAE lizensiert werden. Diese Lizenzen unterliegen keinen besonderen<br />

Lizenzverträgen, müssen aber behördlich eingetragen werden.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Aufgrund der de-facto Steuerfreiheit sind keine Besonderheiten zu beachten.<br />

Gestaltung von Lizenzverträgen<br />

Wir empfehlen in jedem Fall, einen Anwalt bei der Vertragsgestaltung beizuziehen.<br />

Eigentum und Forderungen<br />

In der Regel liefern deutsche Exporteure an ihre Kunden in den VAE auf gesicherter Basis. Meist<br />

werden ein bestätigtes, unwiderrufliches Akkreditiv oder das Instrument des Dokumenteninkassos<br />

verwendet. Von Lieferungen auf Akkreditivbasis sollte jedenfalls nur dann abgegangen werden,<br />

wenn bereits eine längere und zufriedenstellende Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer besteht<br />

und dessen finanzieller Hintergrund genau bekannt ist. Nachstehend folgt eine Übersicht der<br />

Zahlungs- und Sicherungsmöglichkeiten, die im Geschäft mit den Vereinigten Arabischen Emiraten<br />

am häufigsten genutzt werden. Die Aufzählung ist nicht erschöpfend.<br />

Geschäfts- und Bonitätsauskünfte<br />

Vor Abschluss von Exportgeschäften mit neuen Kunden sollte in jedem Fall eine Auskunft eingeholt<br />

werden.<br />

Eigentumssicherung<br />

Leider kommt es trotz der ausgezeichneten Geschäftsmöglichkeiten, die die VAE bieten, immer<br />

wieder zu Zahlungsausfällen. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich durch Sicherungsinstrumente<br />

vor dieser Situation zu schützen. Man sollte auf Absicherungen auch (und vor allem dann)<br />

nicht verzichten, wenn aus irgendwelchen Gründen eine möglichst rasche Abwicklung des Geschäftes<br />

geboten erscheint. Abgesehen von der Vorauszahlung, sollen in der Folge die wichtigsten<br />

Absicherungsmöglichkeiten beschrieben werden.<br />

Dokumenteninkasso<br />

Übliche Zahlungsbedingung bei Erstgeschäften. Die Möglichkeit der Einräumung eines Zahlungszieles<br />

besteht dadurch, dass der Kunde mit einem später fällig werdenden Wechsel bezahlt. Ein<br />

Abnehmerrisiko (bzw. Reklamationsrisiko) bleibt bestehen.<br />

Garantien<br />

Vor allem bei Ausschreibungen werden vom ausländischen Anbieter oft sogenannte Vertragserfüllungsgarantien,<br />

Bietungsgarantie und Anzahlungsgarantien bereits in der Angebotsphase als Bedingung<br />

für den Vertragsabschluss verlangt. Bargeldhinterlegung bzw. nicht genehmigte Schecks<br />

finden im Rahmen der Garantie keinen Eingang.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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