EXPORTBERICHT
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Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen. Bei Streitwerten von weniger als AED 100,000.00 (ca.<br />
20.000 EUR) lohnen sich Gerichtsverfahren zumeist nicht.<br />
Wechsel- und Scheckrecht<br />
Das Handelsgesetzbuch enthält auch Bestimmungen über Wechsel und Scheck. Bei Wechselklagen<br />
sind auch in den VAE keine Einwendungen aus dem Grundgeschäft zulässig. Vordatierte<br />
Schecks sind zulässig und üblich. Das Ausstellen und die Weitergabe eines ungedeckten Schecks<br />
gelten in den VAE als Straftat. Ansprüche aus einem Scheck verjähren innerhalb von 2 Jahren ab<br />
Ausstellungsdatum. Wenn der Scheck am Fälligkeitsdatum präsentiert wird und dann nicht gedeckt<br />
ist, ist eine Anzeige bei der Polizei möglich. Dies kann durch den Begünstigten selbst oder<br />
durch einen Bevollmächtigten, der mit einer beglaubigten und ins Arabische übersetzten Vollmacht<br />
ausgewiesen ist, erfolgen. Der Scheckschuldner wird aufgrund dieser Anzeige von der Polizei vorgeladen,<br />
erhält eine relativ kurze Nachfrist (1 bis 3 Tage), um für die Deckung des Schecks zu<br />
sorgen. Sollte dies nicht erfolgen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, das meist mit einer Verurteilung<br />
endet. Der Schuldner wird in der Regel bis zur Bezahlung seiner Schuld bzw. Einigung<br />
mit dem Gläubiger, arrestiert. Erfolgt keine Arrestierung wird der Scheckschuldner an der Ausreise<br />
gehindert, indem sein Reisepass einbehalten wird. Vielfach wird deshalb zur Forderungsabsicherung<br />
ein Scheck einem Wechsel vorgezogen, weil auf der Basis eines Wechsels keine Anzeige im<br />
Falle der Nichtzahlung möglich ist.<br />
Insolvenzrecht<br />
Eine eigenständige Konkursordnung oder ein selbständiges Insolvenzgesetz sind in den VAE nicht<br />
bekannt.<br />
Vertretungsvergabe<br />
Es kann wirtschaftlich sinnvoll sein, einen Handelsvertreter zu bestellen. Der lokale Vertreter verfügt<br />
regelmäßig über genaue Marktkenntnis zur besten Platzierung des Produkts, hat einen Überblick<br />
über das Preisgefüge, verfügt über Geschäftskontakte zu potentiellen Abnehmern und hat<br />
Zugang zu Informationen über private und/oder öffentliche Ausschreibungen von "procurement<br />
departments" (Einkauf). Er ist als ständiger Ansprechpartner vor Ort und kann Wege für Angebote<br />
und Quotierungen erheblich verkürzen.<br />
In einigen Bereichen ist die Bestellung eines Handelsvertreters sogar zwingend. Dies trifft insbesondere<br />
auf Regierungsstellen und andere Verwaltungsbehörden – mit Ausnahme des Militärs –<br />
zu. Dort ist es zumeist erforderlich, dass insbesondere technische Produkte zuvor angemeldet und<br />
genehmigt sein müssen. Als Beispiele mögen etwa im Emirat Abu Dhabi die staatliche Ölgesellschaft<br />
Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) sowie sämtliche der ADNOC ganz oder teilweise<br />
gehörenden Tochtergesellschaften gelten. Lieferungen an die ADNOC erfordern den Nachweis<br />
einer Handelsvertretung.<br />
Für die Wirksamkeit der Bestellung eines Handelsvertreters sind vier wesentliche Voraussetzungen<br />
zu erfüllen:<br />
- Der Handelsvertretervertrag muss in Schriftform vorliegen<br />
- Der Handelsvertretervertrag muss von einem Notar unterzeichnet sein<br />
- Der Handelsvertretervertrag muss in dem dafür vorgesehenen Register bei dem Wirtschaftsministerium<br />
registriert sein<br />
- Der Handelsvertretervertrag bedarf zur Eintragung einer arabischen Übersetzung, wobei bilinguale<br />
Fassungen (zumeist Englisch/Arabisch) schon bei Ausfertigung weit verbreitet sind<br />
Arten von Vertretern<br />
Der Prinzipal<br />
Der Prinzipal kann als Hersteller sowohl innerhalb der VAE als auch im Ausland ansässig sein.<br />
Ferner kann auch derjenige Prinzipal sein, der exklusiv von dem Hersteller zu seinem Exporteur<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA