EXPORTBERICHT
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8. Informations- und Berichtspflicht des Handelsvertreters<br />
9. Instruktionsrecht des Prinzipals<br />
10. Verschwiegenheitsvereinbarung<br />
11. Vertragslaufzeit und Beendigung<br />
12. Kündigungsgründe und Deregistrierung<br />
13. Regelung von Ausgleichsansprüchen und Schicksal verbleibender Waren<br />
14. Rechtswahlklausel und Gerichtsstand<br />
25<br />
Eine Befristung des Handelsvertretervertrages ist durchaus möglich, jedoch ist stets zu beachten<br />
dass dem Commercial Agency Committee das Recht eingeräumt wird, über die Gewichtung der<br />
Gründe einer Kündigung zu entscheiden, unabhängig ob der Handelsvertretervertrag befristet ist.<br />
Hinzu kommen die formellen Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vertragseintragung, die –<br />
selbstredend – bei Wunsch der Nichteintragung nicht beachtet werden sollten. Vor allem ist in<br />
diesem Fall der Vertrag nicht notariell zu unterzeichnen.<br />
Mustervertrag<br />
Gemessen an europäischen Standards sind die von lokalen Vertragspartnern verwendeten Vertragsentwürfe<br />
vielfach von minderwertiger Qualität. Zudem existieren keine öffentlich zugänglichen<br />
Quellen mit qualitativ hochwertigen Musterverträgen. Ein Anwalt ist daher bei der Vertragsgestaltung<br />
in jedem Fall beizuziehen.<br />
Arbeits- & Sozialrecht<br />
Arbeitsverträge können befristet und unbefristet sein. Ein beim Arbeitsministrium (FML; Federal<br />
Ministry of Labour) registrierter Standardarbeitsvertrag, der die gesetzlichen Mindesterfordernisse<br />
enthält, muss mit jedem Mitarbeiter abgeschlossen werden. Über diese Standardarbeitsverträge<br />
hinaus werden meist individuelle Arbeitsverträge abgeschlossen, die auch von den zuständigen<br />
Behörden und Arbeitsgerichten anerkannt werden, falls sie nicht gegen Regelungen des V.A.E.<br />
Arbeitsgesetzes verstoßen oder dem Arbeitnehmer zum Nachteil gegenüber den gesetzlichen<br />
Vorschriften gereichen.<br />
In naher Zukunft könnte der bereits im Gesetz verankerte Punkt der Emiratisierung immer wichtiger<br />
werden. Das bedeutet, dass angesichts einer steigenden Jugendarbeitslosigkeit offene Stellen<br />
bevorzugt mit emiratischen Staatsbürgern besetzt werden sollen. Als Folge daraus sollte man bei<br />
der Besetzung von offenen Stellen verstärkt Staatsbürger der Emirate, soweit sie die erwünschte<br />
Qualifikation vorweisen können, berücksichtigen.<br />
Arbeitsverträge gelten in folgenden vier Fällen als beendet,<br />
wenn beide Seiten den Vertrag einvernehmlich auflösen<br />
wenn die Vertragsfrist ausläuft<br />
wenn eine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet<br />
wenn eine Partei den Vertrag ohne Kündigungsfrist beendet.<br />
Vertragsbeendigung entsprechend dem 4. Punkt ist nur in bestimmten, im Federal Law Regulating<br />
Labour Relations aufgezählten Fällen (vgl. LRLR Art. 120, 121) möglich.<br />
Die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag, sechs Tage die Woche.<br />
Ausnahmen im Tourismusgewerbe sind aber üblich. Es darf maximal fünf Stunden ohne Unterbrechung<br />
gearbeitet werden. Überstunden dürfen gemacht und müssen vom Arbeitgeber monetär<br />
abgegolten werden. Angestellte in leitenden Positionen erhalten im Allgemeinen keine Überstundenbezahlung.<br />
In Streitfällen können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Beschwerde<br />
beim Federal Ministry of Labour einbringen. Das FML versucht nach Überprüfung der Beschwerde<br />
zwischen den Parteien zu vermitteln. Wird dabei keine Einigung erzielt, kann eine Klage beim zuständigen<br />
Gericht eingebracht werden.<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA