EXPORTBERICHT
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dass das die Arbeitnehmer sendende Unternehmen selbst in den VAE ansässig ist und Visa ausstellen<br />
kann; anderenfalls müssen die Visa z.B. vom Aufraggeber beantragt werden.<br />
Arbeitsrechtsprozesse<br />
Die VAE verfügen über ein separates Arbeitsrechtsgesetz (Federal Law No. 8 of 1980, as<br />
amended). Dort sind arbeitsrechtsspezifische Verfahren geregelt, die sich vom zivilen Prozessrecht<br />
unterscheiden. So ist in einem Arbeitsrechtsstreit erst ein Schlichtungsverfahren beim Arbeitsministerium<br />
durchzuführen, bevor die Rechtssache zu Gericht gehen kann. In diesem<br />
Schlichtungsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei grundsätzlich nicht zulässig.<br />
Anders als im Zivilverfahren werden im arbeitsrechtlichen Verfahren vorab keine Gerichtskosten<br />
erhoben. Arbeitsrechtsverfahren vor Gericht sind erheblich zügiger als ein normaler Zivilprozess.<br />
Schiedsgerichtsbarkeit<br />
Die VAE sind Ende 2006 der New Yorker Konvention zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckbarkeit<br />
ausländischer Schiedssprüche (1958) beigetreten und seit 19.November 2006 ist<br />
diese auch offiziell in Kraft.<br />
Gerichtsstand<br />
Die Anerkennung von Urteilen, die im Ausland gegen Staatsangehörige oder Gesellschaften mit<br />
Sitz in den VAE ergangen sind, ist praktisch ausgeschlossen. Vor Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung<br />
empfiehlt sich daher eine anwaltliche Beratung.<br />
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN<br />
Sowohl bei der Vorbereitung für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes in den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten steht Ihnen die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer zur<br />
Verfügung.<br />
Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer<br />
Business Village<br />
Building B, 6 th Floor, Office 618<br />
Port Saeed, Deira,<br />
DUBAI, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE<br />
Tel.: +971 4 4470100<br />
Fax: +971 4 4470101<br />
E-Mail: info@ahkuae.com<br />
Web: http://vae.ahk.de<br />
Im Allgemeinen werden von Geschäftsreisenden je ein bis zwei Tage Aufenthalt in Abu Dhabi und<br />
Dubai geplant. Die Reise zwischen den beiden Städten (Fahrzeit ca. 1,5 Stunden) ist per Taxi ohne<br />
Probleme möglich. Um Firmen aufzusuchen, ist in Ermangelung von Straßenbezeichnungen<br />
etc. eine genaue Ortsbeschreibung mit Orientierungshinweisen notwendig. Visitenkarten werden<br />
in großer Anzahl benötigt. Für Verkaufsgespräche sind Muster, Modelle und Bildmaterial günstiger<br />
als reine Textinformation.<br />
Einreise- und Ausreisebestimmungen<br />
Seit März 2001 bekommen deutsche Staatsbürger das Visum für die VAE bei der Ankunft am<br />
Flughafen kostenlos in den Pass gestempelt. Der Sichtvermerk erlaubt einen maximalen Aufenthalt<br />
von 30 Tagen. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist möglich, aber kostenpflichtig<br />
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA