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EXPORTBERICHT

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dass das die Arbeitnehmer sendende Unternehmen selbst in den VAE ansässig ist und Visa ausstellen<br />

kann; anderenfalls müssen die Visa z.B. vom Aufraggeber beantragt werden.<br />

Arbeitsrechtsprozesse<br />

Die VAE verfügen über ein separates Arbeitsrechtsgesetz (Federal Law No. 8 of 1980, as<br />

amended). Dort sind arbeitsrechtsspezifische Verfahren geregelt, die sich vom zivilen Prozessrecht<br />

unterscheiden. So ist in einem Arbeitsrechtsstreit erst ein Schlichtungsverfahren beim Arbeitsministerium<br />

durchzuführen, bevor die Rechtssache zu Gericht gehen kann. In diesem<br />

Schlichtungsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei grundsätzlich nicht zulässig.<br />

Anders als im Zivilverfahren werden im arbeitsrechtlichen Verfahren vorab keine Gerichtskosten<br />

erhoben. Arbeitsrechtsverfahren vor Gericht sind erheblich zügiger als ein normaler Zivilprozess.<br />

Schiedsgerichtsbarkeit<br />

Die VAE sind Ende 2006 der New Yorker Konvention zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckbarkeit<br />

ausländischer Schiedssprüche (1958) beigetreten und seit 19.November 2006 ist<br />

diese auch offiziell in Kraft.<br />

Gerichtsstand<br />

Die Anerkennung von Urteilen, die im Ausland gegen Staatsangehörige oder Gesellschaften mit<br />

Sitz in den VAE ergangen sind, ist praktisch ausgeschlossen. Vor Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung<br />

empfiehlt sich daher eine anwaltliche Beratung.<br />

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN<br />

Sowohl bei der Vorbereitung für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes in den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten steht Ihnen die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer zur<br />

Verfügung.<br />

Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer<br />

Business Village<br />

Building B, 6 th Floor, Office 618<br />

Port Saeed, Deira,<br />

DUBAI, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE<br />

Tel.: +971 4 4470100<br />

Fax: +971 4 4470101<br />

E-Mail: info@ahkuae.com<br />

Web: http://vae.ahk.de<br />

Im Allgemeinen werden von Geschäftsreisenden je ein bis zwei Tage Aufenthalt in Abu Dhabi und<br />

Dubai geplant. Die Reise zwischen den beiden Städten (Fahrzeit ca. 1,5 Stunden) ist per Taxi ohne<br />

Probleme möglich. Um Firmen aufzusuchen, ist in Ermangelung von Straßenbezeichnungen<br />

etc. eine genaue Ortsbeschreibung mit Orientierungshinweisen notwendig. Visitenkarten werden<br />

in großer Anzahl benötigt. Für Verkaufsgespräche sind Muster, Modelle und Bildmaterial günstiger<br />

als reine Textinformation.<br />

Einreise- und Ausreisebestimmungen<br />

Seit März 2001 bekommen deutsche Staatsbürger das Visum für die VAE bei der Ankunft am<br />

Flughafen kostenlos in den Pass gestempelt. Der Sichtvermerk erlaubt einen maximalen Aufenthalt<br />

von 30 Tagen. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist möglich, aber kostenpflichtig<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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