Oberbürgermeister - Ingelheim
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prüft werden, ob in den Mietverträgen bzw. den Nutzungsverhältnissen<br />
Regelungen aufgenommen werden können wie beispielsweise<br />
- eine Verpflichtung zur Angabe über die Art der Veranstal-<br />
tung,<br />
- ein Hinweis darauf, dass die Einrichtungen nicht für extremisti-<br />
sche Veranstaltungen genutzt werden dürfen,<br />
- ein Hinweis auf die Möglichkeit der Weitergabe der Daten an<br />
die Polizei,<br />
- ein fristloses Kündigungsrecht bei Verstoß gegen die oben<br />
genannten Vorschriften.<br />
Soweit die Verwaltung andere bzw. weitere Vorgaben wie die<br />
Anknüpfung an § 130 StGB (Volksverhetzung) für geeignet halten<br />
sollte, um entsprechende Veranstaltungen zu verhindern, so<br />
möchte sie diese bitte darstellen.<br />
11<br />
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen<br />
4 Nein-Stimmen<br />
12 Enthaltungen<br />
Die Abstimmung erfolgte offen.<br />
13. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2008 zum<br />
Thema "Lernmittelfreiheit für <strong>Ingelheim</strong>er Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden<br />
Schulen"<br />
Fraktionsvorsitzende Dr. Frey stellte den gemeinsamen Antrag vor uns stand für Fragen zur Verfügung.<br />
Ratsmitglied Hinze stellte folgenden Antrag:<br />
Als Punkt 4 soll folgendes ergänzt werden: Die Verwaltung möge herausfinden, wie die betroffenen<br />
Schulleiter und Schulträger zu einer solchen Förderung stehen.<br />
Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.<br />
Anschließend beantragte Ratsmitglied Hinze eine getrennte Abstimmung der Punkte 1-4 und des<br />
Punktes 5. Auch hiergegen erhob sich kein Widerspruch.<br />
Es wurde wie folgt über den geänderten Antrag abgestimmt:<br />
Beschluss<br />
- Die Verwaltung möge prüfen, ob es aus juristischer Sicht Be-<br />
denken gegen die Übernahme der Kosten für die Lernmittel<br />
der <strong>Ingelheim</strong>er Schülerinnen und Schüler auf weiterführen-<br />
den Schulen im Kreisgebiet und darüber hinaus gibt.<br />
- Die Verwaltung möge ermitteln, wie viele Schülerinnen und<br />
Schüler von einer solchen Regelung betroffen wären.<br />
- Die Verwaltung möge ermitteln, mit welchen Kosten durch<br />
die Gewährung von Lernmittelfreiheit zu rechnen ist.<br />
- Die Verwaltung möge herausfinden, wie die betroffenen