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Entscheidung Sondier - Landratsamt Waldshut

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schen Verhältnisse im künftigen Kavernenbereich zu untersuchen. Ausgehend vom bereits bestehenden<br />

Kabelstollen des Kraftwerks Wehr soll ein <strong>Sondier</strong>stollen mit einem Ausbruchsquerschnitt<br />

von ca. 10 m² und einer Länge von ca. 2000 m nordöstlich in Richtung des Abhaus und<br />

dem dort geplanten Hornbergbecken 2 errichtet werden. Der Stollenvortrieb erfolgt mit einem<br />

mittleren Gefälle und bei einer Tiefe von rund 450 bis 700 m mittels Sprengungen.<br />

An den <strong>Sondier</strong>stollen wird im Bereich des geplanten Kavernenbereichs ein Untersuchungsstollen<br />

mit einer Länge von ca. 120 m angeschlossen In diesem Teil des Stollens sollen Erkundungsbohrungen<br />

abgeteuft, felsmechanische Bohrlochversuche durchgeführt und Felsproben<br />

entnommen werden. Parallel zum Untersuchungsstollen wird ein weiterer Stollenarm vorgetrieben,<br />

der für die Transformatorenkaverne vorgesehen ist. Weitere Erkundungsmaßnahmen sind<br />

hier nicht vorgesehen. Für den Vortrieb des Untersuchungsstollens bestehen zwei Planungsalternativen,<br />

deren Wahl von der angetroffenen Geologie abhängt.<br />

Der <strong>Sondier</strong>stollen unterquert die Zone III des mit der Verordnung des <strong>Landratsamt</strong>s <strong>Waldshut</strong><br />

vom 01.10.2001 zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen<br />

der Gemeinde Rickenbach (RVO RI) festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Atdorf- 3,<br />

Mühleweiher- 1 – 3, Abhau- und Saalbrunnenquelle, er berührt im Gewann Pfaffenmatt, Gemarkung<br />

Hornberg, Gemeinde Herrischried und im Gewann Hinterer Abhau, Gemarkung Altenschwand,<br />

Gemeinde Rickenbach zudem die Zone II des Wasserschutzgebiets für die Atdorfquelle<br />

3.<br />

Der Untersuchungsstollen liegt in Planungsalternative 1 und 2 darüber hinaus im Gewann Abhau,<br />

Gemarkung Hornberg, Gemeinde Herrischried zum Teil in der Zone III des mit der Verordnung<br />

des <strong>Landratsamt</strong>s <strong>Waldshut</strong> vom 17.12.1998 zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet<br />

der Wassergewinnungsanlagen der Gemeinde Herrischried (RVO HE) festgesetzten<br />

Wasserschutzgebiets für die Rohrquellen 1 – 4; in der Planungsalternative 1 berührt er zusätzlich<br />

noch auf dem FlSt.Nr. 895, Gemarkung Altenschwand, Gemeinde Rickenbach die Zone II<br />

des Wasserschutzgebiets für die Mühleweiher- 1-3, Abhau- und Saalbrunnenquelle der Gemeinde<br />

Rickenbach.<br />

Das bei dem Vortrieb im Stollen erschlossene Bergwasser, welches anhand von Erfahrungen<br />

beim Bau der Stollen für die Kaverne Wehr voraussichtlich mit einer Menge von rund 0,5 bis<br />

1,5 l/s auf 100 lfm anfallen wird, soll über Pumpen zu Tage gefördert und der neu zu errichtenden<br />

Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden, bevor es über die unter dem Werksgelände<br />

verlaufende Mühlegrabenverdolung in den Wehrastausee eingeleitet wird. Die Menge des<br />

anfallenden und dementsprechend zu reinigenden Bergwassers wird mit ca. 30 bis max. 50 l/s<br />

(beim Anschneiden von Klüften) prognostiziert. Das Bergwasser wird mineralische Feststoffe,<br />

eventuell auch Mineralölkomponenten (die über die im Einsatz befindlichen Maschinen und Geräte<br />

ins Wasser gelangen könnten) und einen erhöhten pH-Wert (Einsatz von Spritzbeton) aufweisen.<br />

Die mehrstufige Abwasserbehandlungsanlage besteht aus Sammelgrube, Flockungsbehälter,<br />

Polymer-Ansetzstation, Schrägklärer, Leichtflüssigkeitsabscheider, Neutralisation,<br />

Sandfilterbecken, Kammerfilterpresse und Endkontrolle. Zusätzlich ist für den Havarie- und<br />

Wartungsfall ein Speicherbecken vorgesehen.<br />

Nach Abschluss der Erkundungsarbeiten ist die Flutung des <strong>Sondier</strong>- und Untersuchungsstollens<br />

bis zu einem möglichen Baubeginn des Hornbergbeckens 2 vorgesehen. Danach soll der<br />

Stollen als Rettungsstollen genutzt werden.<br />

Bestandteil der Antragsunterlagen vom 15.06.2009 ist ein hydrogeologisches Gutachten des<br />

Büros für Hydrogeologie E. Funk, Staufen, vom 14.05.2009, welches denkbare Auswirkungen<br />

auf die Trinkwasserversorgung der Gemeinden Rickenbach und Herrischried genutzten Quellvorkommen<br />

als wenig wahrscheinlich einschätzt und in welchem Maßnahmen zur Überwachung<br />

und Reaktion ev. Quellbeeinträchtigungen vorgeschlagen werden.<br />

Mit Email vom 20.07.2009 und 30.07.2009 wurden weitere Stellungnahmen der beauftragten<br />

Fachbüros auch zu den naturschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens nachgereicht. In<br />

der Stellungnahme des Büros E. Funk vom 30.07.2009 wurde auch eine Kartierung der Quellen<br />

und Fließgewässer in einem Bereich von ca. 500 m rechts und links des Erkundungsstollens<br />

zugesagt, sowie ein Monitoring-Programm für Nicht-Trinkwasser-Quellen vorgeschlagen.

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