Entscheidung Sondier - Landratsamt Waldshut
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Sehr geehrter Herr Schmidt,<br />
sehr geehrte Damen und Herren<br />
- 2 -<br />
auf Ihren Antrag vom 15.06.2009, ergänzt durch die Vorlage weiterer Unterlagen am 20.07. und<br />
30.07.2009, treffen wir folgende<br />
<strong>Entscheidung</strong>en:<br />
1. Das <strong>Landratsamt</strong> <strong>Waldshut</strong> erteilt der Schluchseewerk AG widerruflich – nach Maßgabe der<br />
beigefügten Planunterlagen sowie der unten stehenden Nebenbestimmungen – die wasserrechtliche<br />
Erlaubnis<br />
a. für das Zutagefördern und Ableiten des beim Stollenvortrieb in einer Menge<br />
von max. 50 l/s anfallenden Bergwassers und<br />
b. für die Einleitung des in der neu zu errichtenden Abwasserbehandlungsanlage<br />
gereinigten Abwassers über die Mühlegrabenverdolung in den Wehrastausee bei<br />
FlSt.Nr. 65/2 Gemarkung/Stadt Wehr in einer Menge von max. 50 l/s.<br />
2. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Abwassers schließt die wasserrechtliche<br />
Genehmigung für den Bau und Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage auf dem<br />
Werksgelände des Kraftwerks Wehr, FlSt.Nr. 6528 Gemarkung/Stadt Wehr mit ein.<br />
3. Die Schluchseewerk AG erhält zudem die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einpressen<br />
von Wasser in die im Untersuchungsstollen durchzuführenden Bohrungen im Rahmen von<br />
sogenannten Wasserdruck-Tests.<br />
4. Des Weiteren wird der Schluchseewerk AG die wasserrechtliche Befreiung für<br />
a. die Errichtung des <strong>Sondier</strong>- und Untersuchungsstollens,<br />
b. den damit verbundenen Grundwasseraufschluss,<br />
c. die Vornahme von Sprengungen zum Vortrieb des <strong>Sondier</strong>ungs- und Untersuchungsstollens<br />
in der Zone III der Wasserschutzgebiete für die Rohrquellen 1 – 4 und für die Mühlenweiher-<br />
1 – 3, Atdorf-, Abhau- und Saalbrunnenquelle, sowie in der Zone II der Atdorfquelle 3<br />
und der Mühlenweiher-, Abhau- und Saalbrunnenquelle<br />
sowie für<br />
d. die Vornahme von Bohrungen zur Baugrunderkundung im Untersuchungsstollen,<br />
e. den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Zuge des Stollenvortriebs sowie<br />
bei der Niederbringung der Bohrungen im Untersuchungsstollen,<br />
f. und die für die Bohrungen im Untersuchungsstollen erforderlichen Baustelleneinrichtungen<br />
in der Zone II der Atdorfquelle 3 und der Mühlenweiher-, Abhau- und Saalbrunnenquelle erteilt.<br />
5. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse zum Zutagefördern und Ableiten des Bergwassers, zur<br />
Einleitung des gereinigten Abwassers in den Wehrastausee und für die Vornahmen von