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Entscheidung Sondier - Landratsamt Waldshut

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Sehr geehrter Herr Schmidt,<br />

sehr geehrte Damen und Herren<br />

- 2 -<br />

auf Ihren Antrag vom 15.06.2009, ergänzt durch die Vorlage weiterer Unterlagen am 20.07. und<br />

30.07.2009, treffen wir folgende<br />

<strong>Entscheidung</strong>en:<br />

1. Das <strong>Landratsamt</strong> <strong>Waldshut</strong> erteilt der Schluchseewerk AG widerruflich – nach Maßgabe der<br />

beigefügten Planunterlagen sowie der unten stehenden Nebenbestimmungen – die wasserrechtliche<br />

Erlaubnis<br />

a. für das Zutagefördern und Ableiten des beim Stollenvortrieb in einer Menge<br />

von max. 50 l/s anfallenden Bergwassers und<br />

b. für die Einleitung des in der neu zu errichtenden Abwasserbehandlungsanlage<br />

gereinigten Abwassers über die Mühlegrabenverdolung in den Wehrastausee bei<br />

FlSt.Nr. 65/2 Gemarkung/Stadt Wehr in einer Menge von max. 50 l/s.<br />

2. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Abwassers schließt die wasserrechtliche<br />

Genehmigung für den Bau und Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage auf dem<br />

Werksgelände des Kraftwerks Wehr, FlSt.Nr. 6528 Gemarkung/Stadt Wehr mit ein.<br />

3. Die Schluchseewerk AG erhält zudem die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einpressen<br />

von Wasser in die im Untersuchungsstollen durchzuführenden Bohrungen im Rahmen von<br />

sogenannten Wasserdruck-Tests.<br />

4. Des Weiteren wird der Schluchseewerk AG die wasserrechtliche Befreiung für<br />

a. die Errichtung des <strong>Sondier</strong>- und Untersuchungsstollens,<br />

b. den damit verbundenen Grundwasseraufschluss,<br />

c. die Vornahme von Sprengungen zum Vortrieb des <strong>Sondier</strong>ungs- und Untersuchungsstollens<br />

in der Zone III der Wasserschutzgebiete für die Rohrquellen 1 – 4 und für die Mühlenweiher-<br />

1 – 3, Atdorf-, Abhau- und Saalbrunnenquelle, sowie in der Zone II der Atdorfquelle 3<br />

und der Mühlenweiher-, Abhau- und Saalbrunnenquelle<br />

sowie für<br />

d. die Vornahme von Bohrungen zur Baugrunderkundung im Untersuchungsstollen,<br />

e. den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Zuge des Stollenvortriebs sowie<br />

bei der Niederbringung der Bohrungen im Untersuchungsstollen,<br />

f. und die für die Bohrungen im Untersuchungsstollen erforderlichen Baustelleneinrichtungen<br />

in der Zone II der Atdorfquelle 3 und der Mühlenweiher-, Abhau- und Saalbrunnenquelle erteilt.<br />

5. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse zum Zutagefördern und Ableiten des Bergwassers, zur<br />

Einleitung des gereinigten Abwassers in den Wehrastausee und für die Vornahmen von

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