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Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit - Vorarlberg

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... Planungsgespräch<br />

Wie stellt sich der betroffene Mitarbeiter/die<br />

betroffene Mitarbeiterin die Zukunft nach der<br />

Geburt des Kindes vor? Ist ein Wiedereinstieg ins<br />

Berufsleben vorgesehen? Wann soll er voraussichtlich<br />

stattfinden? Was kann der Betrieb<br />

bieten, um diesen Wiedereinstieg zu erleichtern?<br />

Besteht Interesse an Teilzeitarbeit oder geringfügiger<br />

Beschäftigung während der Karenz? Ein<br />

frühzeitiges Gespräch hilft beiden Seiten bei der<br />

effizienten Planung.<br />

... Kontakthaltemöglichkeit<br />

Damit MitarbeiterInnen, wenn sie aus der Kinderpause<br />

zurückkommen, über die Entwicklungen<br />

im Betrieb informiert sind, ist es notwendig, sie<br />

während der Pause über aktuelle Geschehnisse<br />

zu informieren. Zum Beispiel durch das<br />

Zuschicken der Betriebszeitung, durch Zugang<br />

zum Intranet, durch persönliche Kontakte, durch<br />

Infos über Weiterbildungsangebote, durch<br />

Einladungen zu Festen und Veranstaltungen.<br />

... Weiterbildungsangebote für<br />

karenzierte MitarbeiterInnen<br />

Wer seinen karenzierten MitarbeiterInnen<br />

anbietet, unentgeltlich einschlägige Weiterbil-<br />

Vollzeitkarenz, Teilzeitkarenz,<br />

aufgeschobene<br />

Karenz: Es gibt verschiedene<br />

Zeitmodelle für die<br />

Elternkarenz. Über die<br />

arbeitsrechtlichen Besonderheiten<br />

der einzelnen<br />

Modelle gibt die Wirtschaftskammer<br />

Auskunft.<br />

66 67<br />

dungsveranstaltungen zu besuchen, handelt<br />

im eigenen Interesse: Auf diese Weise wird der<br />

Dequalifikation während der (Eltern-)Karenz<br />

vorgebeugt.<br />

... Arbeiten während des Kindergeldbezugs<br />

KinderbetreuungsgeldbezieherInnen dürfen<br />

während der gesamten Bezugsdauer weiterarbeiten,<br />

sofern die Zuverdienstgrenze von 14.600<br />

Euro pro Jahr (Stand: Februar 2005, Lohnsteuerbemessungsgrundlage)<br />

nicht überschritten<br />

wird. Mit einer Einschränkung: Beim bisherigen<br />

Dienstgeber/bei der bisherigen Dienstgeberin<br />

gilt diese Regelung nur dann, wenn eine Teilzeitbeschäftigung/Teilzeitkarenz<br />

vereinbart wird. Bei<br />

Vollzeitkarenz darf beim bisherigen Dienstgeber/<br />

bei der bisherigen Dienstgeberin nur im Ausmaß<br />

einer geringfügigen Beschäftigung dazuverdient<br />

werden.<br />

Gerade für hoch ausgebildete MitarbeiterInnen<br />

ist Teilzeitkarenz eine gute Lösung, weil es<br />

schwierig ist, nach einer längeren Kinderpause in<br />

eine vergleichbare Position zurück zu kehren.<br />

Die Vorteile für ArbeitnehmerInnen: Die Qualifikation<br />

wird erhalten, Einkommensverluste<br />

vermieden, der Kontakt zu den KollegInnen bleibt<br />

aufrecht. Die Vorteile für ArbeitgeberInnen: Das<br />

Know-How wird gesichert, Ressourcen werden

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