Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit - Vorarlberg
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... Planungsgespräch<br />
Wie stellt sich der betroffene Mitarbeiter/die<br />
betroffene Mitarbeiterin die Zukunft nach der<br />
Geburt des Kindes vor? Ist ein Wiedereinstieg ins<br />
Berufsleben vorgesehen? Wann soll er voraussichtlich<br />
stattfinden? Was kann der Betrieb<br />
bieten, um diesen Wiedereinstieg zu erleichtern?<br />
Besteht Interesse an Teilzeitarbeit oder geringfügiger<br />
Beschäftigung während der Karenz? Ein<br />
frühzeitiges Gespräch hilft beiden Seiten bei der<br />
effizienten Planung.<br />
... Kontakthaltemöglichkeit<br />
Damit MitarbeiterInnen, wenn sie aus der Kinderpause<br />
zurückkommen, über die Entwicklungen<br />
im Betrieb informiert sind, ist es notwendig, sie<br />
während der Pause über aktuelle Geschehnisse<br />
zu informieren. Zum Beispiel durch das<br />
Zuschicken der Betriebszeitung, durch Zugang<br />
zum Intranet, durch persönliche Kontakte, durch<br />
Infos über Weiterbildungsangebote, durch<br />
Einladungen zu Festen und Veranstaltungen.<br />
... Weiterbildungsangebote für<br />
karenzierte MitarbeiterInnen<br />
Wer seinen karenzierten MitarbeiterInnen<br />
anbietet, unentgeltlich einschlägige Weiterbil-<br />
Vollzeitkarenz, Teilzeitkarenz,<br />
aufgeschobene<br />
Karenz: Es gibt verschiedene<br />
Zeitmodelle für die<br />
Elternkarenz. Über die<br />
arbeitsrechtlichen Besonderheiten<br />
der einzelnen<br />
Modelle gibt die Wirtschaftskammer<br />
Auskunft.<br />
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dungsveranstaltungen zu besuchen, handelt<br />
im eigenen Interesse: Auf diese Weise wird der<br />
Dequalifikation während der (Eltern-)Karenz<br />
vorgebeugt.<br />
... Arbeiten während des Kindergeldbezugs<br />
KinderbetreuungsgeldbezieherInnen dürfen<br />
während der gesamten Bezugsdauer weiterarbeiten,<br />
sofern die Zuverdienstgrenze von 14.600<br />
Euro pro Jahr (Stand: Februar 2005, Lohnsteuerbemessungsgrundlage)<br />
nicht überschritten<br />
wird. Mit einer Einschränkung: Beim bisherigen<br />
Dienstgeber/bei der bisherigen Dienstgeberin<br />
gilt diese Regelung nur dann, wenn eine Teilzeitbeschäftigung/Teilzeitkarenz<br />
vereinbart wird. Bei<br />
Vollzeitkarenz darf beim bisherigen Dienstgeber/<br />
bei der bisherigen Dienstgeberin nur im Ausmaß<br />
einer geringfügigen Beschäftigung dazuverdient<br />
werden.<br />
Gerade für hoch ausgebildete MitarbeiterInnen<br />
ist Teilzeitkarenz eine gute Lösung, weil es<br />
schwierig ist, nach einer längeren Kinderpause in<br />
eine vergleichbare Position zurück zu kehren.<br />
Die Vorteile für ArbeitnehmerInnen: Die Qualifikation<br />
wird erhalten, Einkommensverluste<br />
vermieden, der Kontakt zu den KollegInnen bleibt<br />
aufrecht. Die Vorteile für ArbeitgeberInnen: Das<br />
Know-How wird gesichert, Ressourcen werden