A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
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1. Geltungsbereich<br />
Beschaffungsrichtlinie<br />
<strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Offenburg</strong><br />
in <strong>der</strong> Fassung vom 09.11.2006<br />
A) - <strong>Allgemeines</strong><br />
Diese Richtlinie regelt das Beschaffungs- und Rechnungswesen sowie die<br />
Anlagenbuchhaltung (Inventarisierung) für den gesamten Hochschulbereich und gilt<br />
auch für Beschaffungen aus Drittmitteln.<br />
2. Vorschriften<br />
Grundlagen dieser Beschaffungsrichtlinie sind (in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung):<br />
- L<strong>an</strong>deshaushaltsordnung (LHO) Baden-Württemberg und die hierzu erlassenen<br />
Verwaltungsvorschriften (VV-LHO)<br />
- Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil A<br />
(VOL/A) und Teil B (VOL/B) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />
- Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desregierung über die Beschaffung in <strong>der</strong><br />
L<strong>an</strong>desverwaltung (Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung - BAO)<br />
- Zusätzliche Vertragsbedingungen des L<strong>an</strong>des Baden-Württemberg für die<br />
Ausführung von Leistungen (ZVB-BW)<br />
- Verwaltungsvorschrift Korruptionsverhütung und -bekämpfung<br />
- Verwaltungsvorschrift über einheitliche Bedingungen und Vordrucke für die<br />
Angebotseinholung und Auftragsvergabe in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverwaltung<br />
Es wird vorsorglich auf mögliche Regress<strong>an</strong>sprüche hingewiesen, die bei einem<br />
Verstoß gegen diese Vorschriften entstehen könnten. Wenn eine Beschaffung nicht<br />
den Vorschriften entspricht, k<strong>an</strong>n die Anweisung <strong>der</strong> entst<strong>an</strong>denen Kosten<br />
verweigert werden.<br />
Die Beschaffungsrichtlinie sowie alle notwendigen Vordrucke stehen auf <strong>der</strong><br />
Hochschulhomepage (Verwaltungsseite - Bereich Formulare) zum „download“<br />
zur Verfügung.
Beschaffungsrichtlinien<br />
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3. Grundsätzliches<br />
Beschaffungen dürfen nach den Vorschriften <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshaushaltsordnung (LHO)<br />
unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nur d<strong>an</strong>n<br />
durchgeführt werden,<br />
- wenn und soweit sie im Rahmen <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />
<strong>Offenburg</strong> notwendig sind und<br />
- wenn Haushaltsmittel und/o<strong>der</strong> Drittmittel für die entsprechende<br />
Zweckbestimmung zur Verfügung stehen.<br />
Bei allen gen<strong>an</strong>nten Wertgrenzen h<strong>an</strong>delt es sich um Nettobeträge<br />
(ohne Mehrwertsteuer)<br />
4. Prüfung des Bedarfs und <strong>der</strong> zweckentsprechenden Verwendung<br />
Vor <strong>der</strong> Einleitung einer Beschaffung sind <strong>der</strong> Bedarf und die zweckentsprechende<br />
Verwendung durch die Bedarfsstelle ver<strong>an</strong>twortlich zu prüfen und festzustellen. Für<br />
die Prüfung sind folgende Kriterien zu beachten:<br />
- Es ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> Erwerb von Vermögensgegenständen zur Erfüllung <strong>der</strong><br />
Aufgaben notwendig ist und ob nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>e, weniger kostenaufwendige<br />
Maschinen, Geräte, Ausstattungsgegenstände usw. den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
genügen.<br />
- Mehrfachbeschaffungen können nur d<strong>an</strong>n zugelassen werden, wenn <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />
Gegenstände gleichen Typs, z. B. für die ordnungsgemäße Durchführung <strong>der</strong><br />
Lehr-, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben unerlässlich sind.<br />
- Es dürfen nur Maschinen und Geräte beschafft werden, für <strong>der</strong>en Einsatz das<br />
erfor<strong>der</strong>liche Personal und die geeigneten Räumlichkeiten mit den ggf. zusätzlich<br />
notwendigen spezifischen Anschlussmöglichkeiten vorh<strong>an</strong>den sind o<strong>der</strong><br />
geschaffen werden können.<br />
- Die Fin<strong>an</strong>zierung von Folgekosten, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wartungsgebühren, muss<br />
sichergestellt sein.<br />
Das Ergebnis dieser Prüfung ist für Zwecke <strong>der</strong> Rechnungsprüfung mit den<br />
Beschaffungsunterlagen aufzubewahren.
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5. Zuständigkeiten<br />
5.1 Allgemeine Zuständigkeiten<br />
Der Verwaltungsdirektor als Beauftragter für den Haushalt ist nach den Vorschriften<br />
<strong>der</strong> LHO haushaltsrechtlich ver<strong>an</strong>twortlich für sämtliche Beschaffungs- und damit<br />
zusammenhängenden Rechts<strong>an</strong>gelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>. Die weiteren<br />
Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Org<strong>an</strong>isationspl<strong>an</strong>.<br />
5.2 Beson<strong>der</strong>e Zuständigkeiten<br />
5.2.1 Geräte <strong>der</strong> Information und Kommunikation (IuK) - EDV<br />
IuK-Geräte werden im Rahmen einer internen gemeinsamen Beschaffung über eine<br />
zentrale Beschaffungsstelle <strong>an</strong> insgesamt drei Terminen im Jahr beschafft. Eine<br />
Arbeitsgruppe definiert dazu St<strong>an</strong>dardgeräte für Desktop-Computer, Notebooks und<br />
Bildschirme (siehe Ziffer III, Seite 11).<br />
Beim Kauf o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anmietung von IuK-Geräten ist grundsätzlich das<br />
Hochschulrechenzentrum zu beteiligen.<br />
5.2.2 Audio-/Video(AV)-Geräte<br />
Bei <strong>der</strong> Beschaffung von AV-Geräten und Medien für den allgemeinen Lehrbetrieb<br />
hat die Technische Betriebsleitung (TBL) im Einvernehmen mit den<br />
Medienver<strong>an</strong>twortlichen <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> dafür Sorge zu tragen, dass eine optimale<br />
Gerätenutzung möglich und die Kompatibilität <strong>der</strong> Geräte gegeben ist.<br />
5.2.3 Büroausstattung<br />
Büromöbel und Büroausstattungen werden unter Zugrundelegung <strong>der</strong> VwV-<br />
Ausstattung in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung und <strong>der</strong> Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung (BAO)<br />
zentral durch die Technische Betriebsleitung ggf. auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Bedarfsstellen beschafft.<br />
5.2.4 Großgeräte / HBFG<br />
Beschaffungen, <strong>der</strong>en Gesamtkosten einschl. Zubehör mehr als 75.000,00 €<br />
betragen, unterliegen nach dem Hochschulbauför<strong>der</strong>ungsgesetz (HBFG) einem<br />
beson<strong>der</strong>en Anmelde- und Genehmigungsverfahren.
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Darüber hinaus ist bei einem innerhalb von 3 Jahren (Datum <strong>der</strong><br />
Wissenschaftsratsempfehlung) erfolgenden nachträglichen Ausbau eines<br />
empfohlenen Großgerätes wie<strong>der</strong>um das Begutachterverfahren einzuleiten, auch<br />
wenn die Beschaffungskosten unter 75.000,00 € liegen (Komponentenbeschaffung).<br />
Vorbehaltlich <strong>der</strong> Verfügbarkeit entsprechen<strong>der</strong> HBFG-Mittel und Haushaltsmittel<br />
werden die Anträge unter Verwendung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Antragsvordrucke von <strong>der</strong><br />
Bedarfsstelle ausgearbeitet und über den Verwaltungsdirektor und den Rektor den<br />
zuständigen Stellen zugeleitet.<br />
Dabei sind generell alle Möglichkeiten <strong>der</strong> Mitfin<strong>an</strong>zierung durch den Bund<br />
auszuschöpfen. Die Fin<strong>an</strong>zierung des HBFG-Anteils <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> (15 %) und<br />
des L<strong>an</strong>des (35 %) k<strong>an</strong>n auch aus privaten Geldspenden erfolgen.
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B) - Verfahren<br />
I. Beschaffung von<br />
Gebrauchsgüter (Investitionen) - ohne EDV<br />
Beschaffungswert über 410,00 € (netto)<br />
(Einzelgeräte bzw. Funktionseinheit)<br />
1. Abwicklung <strong>der</strong> Beschaffung<br />
1.1 Ablauf des Angebotsverfahrens<br />
Unter Beachtung <strong>der</strong> unter „A) - <strong>Allgemeines</strong>“ gen<strong>an</strong>nten Vorschriften entscheidet<br />
die Bedarfsstelle unter Anlegung eines beson<strong>der</strong>s strengen Maßstabes<br />
ver<strong>an</strong>twortlich, welche Vergabeart zur Anwendung gel<strong>an</strong>gt.<br />
Ergibt diese Prüfung, dass eine öffentliche Ausschreibung (national ab<br />
40.000,00 € o<strong>der</strong> europaweit ab 211.000,00 €) zu erfolgen hat, hat die<br />
Bedarfsstelle <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung eine ausführliche Leistungsbeschreibung<br />
zum Beschaffungs<strong>an</strong>trag zu liefern, damit diese das öffentliche nationale bzw.<br />
europaweite Ausschreibungsverfahren durchführen k<strong>an</strong>n.<br />
Eine beschränkte Ausschreibung o<strong>der</strong> die Angebotseinholung für eine<br />
freihändige Vergabe sind von <strong>der</strong> Bedarfsstelle selbst durchzuführen.<br />
Für die beschränkte Ausschreibung o<strong>der</strong> freihändige Vergabe wird auf die<br />
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über einheitliche Bedingungen<br />
und Vordrucke für die Angebotseinholung und Auftragsvergabe in <strong>der</strong><br />
L<strong>an</strong>desverwaltung in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung verwiesen (siehe unter „A) -<br />
<strong>Allgemeines</strong>“).<br />
Es sind generell nur schriftliche Angebote einzuholen. Auf allen Angeboten ist <strong>der</strong><br />
Posteing<strong>an</strong>gsvermerk unmittelbar nach Angebotserhalt <strong>an</strong>zubringen. Folgende<br />
Stellen sind hierzu berechtigt.<br />
- für die Fachbereiche die zuständigen Fachbereichssekretariate<br />
- für die Verwaltung die Posteing<strong>an</strong>gsstelle (Vorzimmer Verwaltungsdirektor)<br />
- für alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en Einrichtungen die Technische Betriebsleitung
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Ersatzweise können auch Kataloge, Prospekte und Internetabfragen verwendet<br />
werden. Begründete Ausnahmen entsprechend den unter „A) - <strong>Allgemeines</strong>“<br />
gen<strong>an</strong>nten Vorschriften sind zulässig.<br />
1.2 Ablauf des Beschaffungsverfahrens<br />
1.2.1 Beschaffungs<strong>an</strong>trag<br />
Nach Abschluss des Ausschreibungs-/Angebotsverfahrens be<strong>an</strong>tragt die<br />
Bedarfsstelle ab einem Beschaffungswert von 410,00 € (Einzelgerät bzw.<br />
Funktionseinheit) bei <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung die Bestellung <strong>der</strong><br />
gewünschten Gegenstände beim günstigsten Anbieter. Hierfür ist <strong>der</strong> Vordruck<br />
"Beschaffungs<strong>an</strong>trag" (Anlage 7) zu verwenden. Das Ergebnis des Ausschreibungs-<br />
/Angebotsverfahrens ist beizufügen.<br />
1.2.2 Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots<br />
Die Technische Betriebsleitung überprüft den Beschaffungsvorg<strong>an</strong>g umfassend und<br />
stellt die Richtigkeit des wirtschaftlichsten Angebots fest.<br />
Kommt sie zu einer vom Antrag abweichenden Entscheidung, ist (vor<br />
Auftragserteilung) Einverständnis mit <strong>der</strong> Bedarfsstelle herzustellen. In<br />
Zweifelsfällen entscheidet <strong>der</strong> Verwaltungsdirektor.<br />
1.2.3 Erteilung des Auftrags<br />
Nach positiver Überprüfung <strong>der</strong> be<strong>an</strong>tragten Beschaffungsmaßnahme durch die<br />
Technische Betriebsleitung fertigt diese bei Bestellungen über 410,00 € das<br />
Bestellschreiben und legt die Bestellnummer fest. Anschließend wird <strong>der</strong> gesamte<br />
Beschaffungsvorg<strong>an</strong>g über die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung (für die<br />
abschließende Überprüfung und Festlegung <strong>der</strong> Bestellsumme) dem Verwaltungsdirektor<br />
zur Unterzeichnung zugeleitet. Eine Fertigung des Beschaffungs<strong>an</strong>trages<br />
geht zum Nachweis <strong>der</strong> Auftragserteilung <strong>an</strong> die Bedarfsstelle. Eine weitere<br />
Fertigung verbleibt zusammen mit den übrigen Beschaffungsunterlagen bei <strong>der</strong><br />
Technischen Betriebsleitung (für die Rechnungsbearbeitung).
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1.3 Termine<br />
Beschaffungs<strong>an</strong>träge über 410,00 € (Investitionsbestellungen), die noch im<br />
laufenden Haushaltsjahr kassenwirksam abgewickelt werden sollen, müssen <strong>der</strong><br />
Technischen Betriebsleitung<br />
bis spätestens 15. November eines Jahres<br />
vorliegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die be<strong>an</strong>tragte Beschaffung keiner<br />
Ausschreibung bedarf und/o<strong>der</strong> keine überl<strong>an</strong>gen Lieferfristen zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
In diesen Fällen müssen die Beschaffungsmaßnahmen entsprechend früher<br />
eingeleitet werden. Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des<br />
Verwaltungsdirektors.<br />
2. Lieferung<br />
Die Anlieferung <strong>der</strong> bestellten Geräte usw. erfolgt zentral<br />
- in <strong>Offenburg</strong>, Raum Nr. C 020 (Schreinerei)<br />
- in Gengenbach beim Hausmeister<br />
Dort wird die Lieferung auf äußere Beschädigungen geprüft und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />
das Reklamationsverfahren beim Spediteur/Liefer<strong>an</strong>t ver<strong>an</strong>lasst.<br />
Ist die Lieferung ohne erkennbare Schäden, wird das verpackte Gerät aufgrund <strong>der</strong><br />
Angaben des Lieferscheins (gegen Empf<strong>an</strong>gsbestätigung) <strong>an</strong> die Bedarfsstelle<br />
übergeben.<br />
Nach Überprüfung <strong>der</strong> Funktionstüchtigkeit, <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Qu<strong>an</strong>tität durch die<br />
Bedarfsstelle ist <strong>der</strong> Lieferschein unverzüglich unterschrieben <strong>an</strong> die Technische<br />
Betriebsleitung weiterzuleiten.<br />
3. Rechnungswesen<br />
3.1 Feststellungsvermerk<br />
Nach Eing<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Rechnung und erfolgter Lieferung des<br />
Beschaffungsgegenst<strong>an</strong>des wird die Rechnung von <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung<br />
bzw. hierfür ermächtigter Personen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unter „A) -<br />
<strong>Allgemeines</strong>“ gen<strong>an</strong>nten Vorschriften sachlich richtig bescheinigt. Hierfür ist <strong>der</strong><br />
entsprechende Stempelabdruck vollständig auszufüllen. Für Zwecke <strong>der</strong><br />
Rechnungsprüfung sind <strong>der</strong> Rechnung sämtliche Beschaffungsunterlagen<br />
(Angebote, Bestellung, Lieferscheine usw.) beizufügen.
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Die Feststellung <strong>der</strong> rechnerischen Richtigkeit erfolgt in <strong>der</strong> Fin<strong>an</strong>z- und<br />
Org<strong>an</strong>isationsabteilung.<br />
3.2 Anlagenbuchhaltung<br />
Die Anlagenbuchhaltung und Inventarisierung als Vermögensnachweis <strong>der</strong><br />
<strong>Hochschule</strong> erfolgt durch die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung entsprechend <strong>der</strong><br />
Verwaltungsvorschrift des Fin<strong>an</strong>zministeriums zur Einführung einer Anlagenbuchhaltung<br />
in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverwaltung und den Richtlinien für die Führung von Best<strong>an</strong>dsverzeichnissen<br />
über bewegliche Sachen des L<strong>an</strong>des in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
Die Zuordnung <strong>der</strong> Anlagengüter entsprechend <strong>der</strong> DFG-Klassifikation (DFG-<br />
Schlüssel) erfolgt durch die Technische Betriebsleitung.<br />
3.3 Zentrale Rechnungs<strong>an</strong>weisung<br />
Die von <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung bzw. den ermächtigten Personen<br />
vorbereiteten Rechnungen werden zentral durch die Fin<strong>an</strong>z- und<br />
Org<strong>an</strong>isationsabteilung zur Zahlung <strong>an</strong>gewiesen. Durchschriften des gesamten<br />
Beschaffungsvorg<strong>an</strong>gs verbleiben bei <strong>der</strong> Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung.<br />
3.4 Termine<br />
Rechnungen, die noch im laufenden Haushaltsjahr bezahlt werden sollen, müssen<br />
<strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung mit den unterschriebenen Lieferscheinen<br />
vorliegen.<br />
bis spätestens 10. Dezember eines Jahres
Beschaffungsrichtlinien<br />
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II. Beschaffung von<br />
Gebrauchsgüter o<strong>der</strong> Verbrauchsmaterial (Sachaufw<strong>an</strong>d) ohne EDV<br />
Beschaffungswert unter 410,00 € (Einzelgeräte bzw. Funktionseinheit)<br />
o<strong>der</strong> Verbrauchsmaterialien (ohne Wertgrenze)<br />
1. Abwicklung <strong>der</strong> Beschaffung<br />
Bei Gebrauchsgüter mit einem Auftragswert bis zu 410,00 € sind mindestens drei<br />
schriftliche Angebote einzuholen. Der Preisvergleich ist schriftlich zu<br />
dokumentieren (Anlagen 8 und 9).<br />
Bei Verbrauchsmaterialien für den laufenden Hochschulbetrieb mit einem<br />
Auftragswert bis zu 410,00 € k<strong>an</strong>n auf das Einholen von schriftlichen Angeboten<br />
verzichtet werden, wenn es sich um Kleinteile (elektronische Bauteile, Schrauben<br />
usw.) h<strong>an</strong>delt. Ein Preisvergleich ist jedoch durchzuführen und schriftlich zu<br />
dokumentieren (Anlagen 8 und 9)<br />
Bei Verbrauchsmaterialien mit einem Auftragswert über 410,00 € sind drei<br />
schriftliche Angebote einzuholen. Der Preisvergleich ist schriftlich zu<br />
dokumentieren (Anlagen 8 und 9).<br />
Bei Gebrauchsgütern über 410,00 € hat die Beschaffung als Investition gemäß<br />
Ziffer I (Seite 5) zu erfolgen.<br />
Eine Trennung sachlich zusammenhängen<strong>der</strong> Bestellungen mit dem Ziel, die<br />
410,00 € Wertgrenze zu unterschreiten, ist nicht zulässig.<br />
Vor <strong>der</strong> Vergabe von Reparaturaufträgen ist <strong>der</strong>en Wirtschaftlichkeit zu überprüfen<br />
und zu dokumentieren. Der Auftrag erfolgt bei einem Aufw<strong>an</strong>d bis zu 500,00 €<br />
entsprechend einer Verbrauchsbeschaffung. Bei einem Aufw<strong>an</strong>d über 500,00 €<br />
entscheidet die Technische Betriebsleitung über das Auftragsverfahren.<br />
Beschaffungen unter 410,00 € und Verbrauchsmaterialien (ohne Wertgrenze) sind<br />
über den Bestellblock <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> abzuwickeln. Die Bestellung wird durch<br />
folgende Personen unterzeichnet:<br />
- für den Bereich EDV Technischer Leiter Rechenzentrum<br />
- für den techn. Lehr- und Laborbetrieb Technischer Betriebsleiter<br />
- für die zentrale E-Werkstatt Beschaffungsver<strong>an</strong>twortlicher<br />
- für die zentrale M-Werkstatt Beschaffungsver<strong>an</strong>twortlicher<br />
- für den sächl. Lehrbetrieb Technischer Betriebsleiter<br />
- für Büromaterial Sachbearbeiter Sachgebiet Fin<strong>an</strong>zen<br />
- für den Bereich Hochschuldruckerei Sachbearbeiter Sachgebiet Recht
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2. Lieferung, Feststellungsvermerke, Inventarisierung, Rechnungswesen<br />
Für die Lieferung gelten die Regelungen unter Ziffer I/2 ff (Seite 7) entsprechend.<br />
Die Rechnungen werden zentral über die Technischen Betriebsleitung (zum<br />
Anschluss <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Bestellunterlagen) <strong>an</strong> die gen<strong>an</strong>nten<br />
Unterschriftsberechtigten geleitet. Diese bescheinigen die sachliche Richtigkeit<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unter Ziffer I/2 (Seite 7) gen<strong>an</strong>nten Vorschriften <strong>der</strong><br />
Beschaffung.<br />
Für die Inventarisierung gelten die Regelungen unter Ziffer I/3.2 (Seite 8).<br />
Die Rechnungs<strong>an</strong>weisung und Aufbewahrung des Beschaffungsvorg<strong>an</strong>ges erfolgt<br />
zentral durch die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung.
Beschaffungsrichtlinien<br />
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1. Abwicklung <strong>der</strong> Beschaffung<br />
III. Beschaffung von<br />
IuK-Geräten (EDV) und Software<br />
IuK-Geräte und Software werden im Rahmen einer internen gemeinsamen<br />
Beschaffung über eine zentrale Beschaffungsstelle <strong>an</strong> insgesamt drei Terminen im<br />
Jahr beschafft.<br />
Eine Arbeitsgruppe definiert dazu St<strong>an</strong>dardgeräte für Desktop-Computer,<br />
Notebooks und Bildschirme. Für <strong>an</strong><strong>der</strong>e IuK-Geräte und Software wird kein<br />
St<strong>an</strong>dard festgelegt. Deren Beschaffung hat aber auch über die Bedarfsmeldung zu<br />
erfolgen, sofern <strong>der</strong> Beschaffungswert je Gerät über 200,00 € liegt. Der<br />
Gerätest<strong>an</strong>dard wird regelmäßig aktualisiert.<br />
Bei Beschaffung von IuK-Geräten, die vom definierten St<strong>an</strong>dard abweichen, ist die<br />
Zustimmungen des Hochschulrechenzentrums notwendig. Deren Beschaffung hat<br />
auch über die Bedarfsmeldung zu erfolgen, sofern <strong>der</strong> Beschaffungswert je Gerät<br />
über 200,00 € liegt.<br />
Die Bedarfsmeldung (Anlage 10) ist zu folgenden Stichtagen über den Dek<strong>an</strong> bzw.<br />
die Leitung <strong>der</strong> Hochschulreinrichtung <strong>an</strong> die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung<br />
weiterzuleiten:<br />
- 31. J<strong>an</strong>uar eines Jahres<br />
- 31. Mai eines Jahres<br />
- 8. Oktober eines Jahres<br />
Die Bedarfsmeldung verpflichtet zur Abnahme. Es ist daher schon bei <strong>der</strong><br />
Bedarfsmeldung sicher zu stellen, dass Haushaltsmittel zur Fin<strong>an</strong>zierung bereit<br />
stehen.<br />
Die Beschaffung von IuK-Geräten und Software zu einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Zeitpunkt ist nur<br />
mit Zustimmung des Verwaltungsdirektors in beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen (z. B.<br />
sofortige Ersatzbeschaffung bei defekten Geräten) möglich. Der Ausnahmefall ist zu<br />
begründen. Das Hochschulrechenzentrum ist zu beteiligen.<br />
IuK-Einzelbeschaffungen sind generell möglich, wenn <strong>der</strong> Beschaffungswert unter<br />
200,00 € (Kleingeräte wie z. B. Tastatur, Mäuse usw.) liegt. Für <strong>der</strong>en Beschaffung<br />
gelten die Regelungen <strong>der</strong> Ziffer II (Seite 9).
Beschaffungsrichtlinien<br />
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Seite 12<br />
IV. Beschaffung von<br />
Kleinartikeln (Warenwert bis zu 30,00 EUR) und Büromaterial<br />
1. Kleinartikel<br />
Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Bedarf <strong>an</strong> Geräten, Kleinteilen, Hard- und Software usw.<br />
frühzeitig zu pl<strong>an</strong>en und zusammenzufassen. In dringenden Ausnahmefällen<br />
können einzelne Kleinartikel (Warenwert bis zu 30,00 EUR) beschafft werden. Auf<br />
einen förmlichen Preisvergleich wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen<br />
verzichtet. Eine Trennung sachlich zusammenhängen<strong>der</strong> Bestellungen mit dem<br />
Ziel, die 30,00 € Wertgrenze zu unterschreiten, ist nicht zulässig.<br />
Die Ausnahme ist zu begründen. Des weiteren gelten die Regelungen gemäß<br />
Ziffer II (Seite 9).<br />
2. Büromaterial<br />
Büromaterial k<strong>an</strong>n ohne förmlichen Preisvergleich über die Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung<br />
GmbH des Studentenwerk Freiburg bezogen werden. Für die Beschaffung ist <strong>der</strong><br />
„Anfor<strong>der</strong>ungsschein Büromaterial“ (Anlage 13) zu verwenden. Das Büromaterial<br />
k<strong>an</strong>n mit dem Anfor<strong>der</strong>ungsschein direkt in <strong>der</strong> Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung GmbH<br />
abgeholt werden. Bei <strong>der</strong> Abholung ist <strong>der</strong> Kassenbeleg <strong>der</strong> Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung<br />
GmbH zu unterschreiben.<br />
Dies gilt auch für die Beschaffung von Toner und Tinte für Arbeitsplatzdrucker.<br />
Der Rektor Der Verwaltungsdirektor<br />
Professor Dr. Winfried Lieber Thomas Wiedemer<br />
Anlagen<br />
Beschaffungsgrundsätze<br />
Begriffsdefinitionen<br />
Verfahrensablaufpläne<br />
Zusammenfassung <strong>der</strong> wichtigsten Ausschreibungsgrundsätze<br />
Beschaffungs<strong>an</strong>trag<br />
Dokumentation des formlosen Preisvergleiches<br />
Begründung, warum keine 3 Anbieter<br />
Bedarfsmeldung IuK-Geräte und Software<br />
Rundschreiben des MWK zum öffentlichen Auftragswesen<br />
Merkblatt diskriminierungsfreie Leistungsbeschreibung<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsschein Büromaterial
Anlage 1<br />
Beschaffungsgrundsätze<br />
1. Bedarfspl<strong>an</strong>ung<br />
Pl<strong>an</strong>en Sie Ihren Bedarf <strong>an</strong> Geräten, Kleinteilen, Hard- und Software usw. frühzeitig.<br />
Versuchen Sie kurzfristige „Schnellkäufe“ zu vermeiden.<br />
Ziel: Reduzierung <strong>der</strong> Beschaffungsvorgänge<br />
2. Zusammenfassung von Beschaffungen<br />
Fassen Sie gleichartige Beschaffungen möglichst zu einem Beschaffungsvorg<strong>an</strong>g<br />
zusammen. Ihre frühzeitigen Pl<strong>an</strong>ungen werden dabei hilfreich sein. Beteiligen Sie<br />
Kolleginnen und Kollegen <strong>an</strong> Ihren Beschaffungsvorgängen.<br />
Ziel: Reduzierung <strong>der</strong> Beschaffungsvorgänge<br />
Preisvorteil durch hohe Beschaffungssummen<br />
Reduzierung <strong>der</strong> Vers<strong>an</strong>dkosten<br />
Reduzierung des Verwaltungsaufw<strong>an</strong>des<br />
3. Beachtung <strong>der</strong> Beschaffungsrichtlinien <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Offenburg</strong><br />
Die Beschaffungsrichtlinien <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Offenburg</strong> sind zu beachten. Die Vordrucke<br />
für die „Dokumentation des formlosen Preisvergleiches“ und für die „Begründung,<br />
warum keine 3 Anbieter“ sind zu verwenden.<br />
4. Grundsätze <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
Die knappen Ressourcen <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.<br />
Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e im Beschaffungswesen. Vorausschauende Pl<strong>an</strong>ung und<br />
umsichtiges h<strong>an</strong>deln hilft Kosten senken und Zeit einzusparen.
Gebrauchsgüter:<br />
Anlage 2<br />
Begriffsdefinitionen<br />
l<strong>an</strong>glebige Wirtschaftsgüter, die eigenständig o<strong>der</strong> als Teil einer Anlage gemäß ihrer<br />
Zweckbestimmung eingesetzt werden (z. B. Diskettenlaufwerke, Messgeräte, Werkzeuge<br />
usw.)<br />
Verbrauchsgüter:<br />
Produkte, die zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt sind (z. B. Lösungsmittel, Bauelemente,<br />
elektronische Bauteile usw.) o<strong>der</strong> durch ihre Verwendung eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Zweckbestimmung<br />
erhalten<br />
IuK-Geräte:<br />
Geräte, die <strong>der</strong> Information und Kommunikation dienen, insbeson<strong>der</strong>e Geräte zur<br />
Datenverarbeitung (Personal Computer, PC-Peripherie und PC-Zubehör)
H<strong>an</strong>delt es sich um<br />
Verbrauchsmaterial?<br />
Nein<br />
Liegt <strong>der</strong><br />
Beschaffungswert unter<br />
410,00 €?<br />
Nein<br />
Liegt <strong>der</strong><br />
Beschaffungswert über<br />
75.000,00 €<br />
Nein<br />
H<strong>an</strong>delt es sich um die<br />
Erweiterung eines innerhalb<br />
<strong>der</strong> letzten drei Jahren<br />
beschafften Großgerätes<br />
(HBFG)?<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
siehe Anlage 4<br />
Verbrauch<br />
siehe Anlage 4<br />
Verbrauch<br />
HBFG-Antrag ist zu<br />
stellen<br />
HBFG-Antrag ist zu<br />
stellen<br />
Anlage 3<br />
Verfahrensablauf einer Investitionsbestellung (Gebrauchsgüter)<br />
Beschaffungswert über 410,00 € (Einzelgeräte bzw. Funktionseinheit)<br />
Nein<br />
H<strong>an</strong>delts es sich um eine<br />
IuK-Beschaffung (EDV)?<br />
Ja<br />
siehe Anlage 5<br />
Bedarfsmeldung IuK<br />
Die Beschaffung hat als<br />
Investition zu erfolgen.<br />
Das Angebotsverfahren ist<br />
einzuleiten.<br />
Auftragswert unter<br />
10.000,00 €?<br />
Nein<br />
Auftragswert unter<br />
40.000,00 €?<br />
Nein<br />
Auftragswert über<br />
40.000,00 €?<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Beschaffungs<strong>an</strong>trag mit<br />
sämtlichen Angeboten usw. <strong>an</strong><br />
die Techn. Betriebsleitung<br />
freihändige Vergabe:<br />
mind. drei schriftliche<br />
Angebote sind einzuholen<br />
beschränkte<br />
Ausschreibung:<br />
eine beschränkte Anzahl<br />
von Firmen werden zur<br />
Angebotsabgabe<br />
aufgefor<strong>der</strong>t<br />
öffentliche Ausschreibung:<br />
eine unbegrenzte Anzahl<br />
von Firmen wird öffentlich<br />
zur Angebotsabgabe<br />
aufgefor<strong>der</strong>t
Ja<br />
Anlage 4<br />
Verfahrensablauf einer Bestellung für Sachaufw<strong>an</strong>d<br />
Beschaffungswert unter 410,00 € (Einzelgeräte bzw. Funktionseinheit)<br />
o<strong>der</strong> Verbrauchsmaterialien (ohne Wertgrenze)<br />
H<strong>an</strong>delt es sich um<br />
Verbrauchsmaterial?<br />
Nein<br />
H<strong>an</strong>dels es ich um eine<br />
IuK-Beschaffung (EDV)?<br />
Nein<br />
Liegt <strong>der</strong><br />
Beschaffungswert über<br />
410,00 €?<br />
Nein<br />
Die Beschaffung hat als<br />
Sachbestellung zu<br />
erfolgen.<br />
Das Angebotsverfahren ist<br />
einzuleiten.<br />
Ja<br />
Ja<br />
siehe Anlage 5<br />
Bedarfsmeldung IuK<br />
siehe Anlage 3<br />
(Investitionsbestellung)<br />
Verbrauchsbeschaffung<br />
unter 410,00 €<br />
nein<br />
Verbrauchsbeschaffung<br />
über 410,00 €<br />
nein<br />
Gebrauchsgutbeschaffung<br />
unter 410,00 €<br />
nein<br />
siehe Anlage 2<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Beschaffung über<br />
Bestellblock durch die<br />
berechtigten Personen<br />
freihändige Vergabe:<br />
formloser<br />
Preisvergleich <strong>der</strong><br />
schriftlich zu<br />
dokumentieren ist *)<br />
freihändige Vergabe:<br />
mind. drei schriftliche<br />
Angebote sind<br />
einzuholen *)<br />
freihändige Vergabe:<br />
mind. drei schriftliche<br />
Angebote sind<br />
einzuholen *)<br />
*) Die Vordrucke "Dokumentation des förmlichen Preisvergleiches" und ggf "warum keine 3 Anbieter"sind zu verwenden. Ohne diese<br />
Vordrucke darf die Bestellung nicht durchgeführt werden bzw. <strong>der</strong>en Bezahlung durch die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung wird<br />
nicht erfolgen.
Anlage 5<br />
Verfahrensablauf <strong>der</strong> Bedarfsmeldung<br />
für IuK-Geräte und Software<br />
H<strong>an</strong>delt es sich eine IuK-<br />
Beschaffung (EDV-Hardware o<strong>der</strong><br />
Software)?<br />
ja<br />
Liegt <strong>der</strong> Beschaffungswert<br />
über 200,00 €?<br />
ja<br />
Es ist eine Bedarfsmeldung für die interne<br />
gemeinsame Beschaffung von IuK-<br />
Geräten notwendig.<br />
Stichtage:<br />
31. J<strong>an</strong>uar eines Jahres<br />
31. Mai eines Jahres<br />
8. Oktober einer Jahres<br />
Nein<br />
Nein<br />
siehe Anlage 3 (Investition)<br />
o<strong>der</strong> Anlage 4 (Verbrauch)<br />
siehe Anlage 4<br />
(Verbrauch)<br />
Bedarfsmeldung weiterleiten <strong>an</strong> die<br />
Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung zur<br />
Mittelreservierung<br />
Stichtagsbezogene<br />
Bedarfszusammenfassung und<br />
Vorbereitung <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />
für die Ausschreibung<br />
(Herr Ruf HRZ/Verw.EDV)<br />
Gemeinsame Ausschreibung durch die<br />
Technische Betriebsleitung
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Anlage 6<br />
Zusammenfassung <strong>der</strong> wichtigsten Ausschreibungsgrundsätze<br />
bei <strong>der</strong> Beschaffung von Investitionsgütern in Ergänzung zu<br />
<strong>der</strong> Beschaffungsrichtlinie i.d.F. vom 09.11.2006<br />
Die Bedarfsstelle führt das Angebotsverfahren durch mittels<br />
1. freihändiger Vergabe<br />
� beim Auftragswert bis 10.000,00 € netto<br />
� unabhängig vom Auftragswert, wenn u. a.<br />
gewerbliche Schutzrechte zugunsten eines Unternehmens bestehen<br />
Ersatz- o<strong>der</strong> Zubehörteile zu Maschinen, Geräten usw. vom Liefer<strong>an</strong>ten <strong>der</strong> ursprünglichen<br />
Leistung beschafft werden sollen<br />
für die Leistung aus beson<strong>der</strong>en Gründen (z. B. beson<strong>der</strong>er Erfahrungen, Zuverlässigkeit o<strong>der</strong><br />
Einrichtungen, bestimmte Ausführungsarten) nur 1 Unternehmen in Betracht kommt<br />
� wenn es sich um eine vorteilhafte Gelegenheit h<strong>an</strong>delt.<br />
Form:<br />
� Gebrauchsgüter o<strong>der</strong> Verbrauchsmaterialien unter 410,00 €<br />
formloser Preisvergleich (in <strong>der</strong> Regel von 3 Anbietern), <strong>der</strong> schriftlich zu dokumentieren ist.<br />
Die Vordrucke „Dokumentation des formlosen Preisvergleiches“ und ggf. „Begründung,<br />
warum keine 3 Anbieter“ sind zwingend zu verwenden. Bestellung mit dem internen<br />
Bestellblock.<br />
� Verbrauchsmaterialien über 410,00 €<br />
Einholung von mindestens 3 schriftlichen Angeboten. Der Preisvergleich ist schriftlich zu<br />
dokumentieren. Die Vordrucke „Dokumentation des formlosen Preisvergleiches“ und ggf.<br />
„Begründung, warum keine 3 Anbieter“ sind zwingend zu verwenden. Bestellung mit dem<br />
internen Bestellblock.<br />
� Gebrauchsgüter über 410,00 €<br />
Einholung von mindestens 3 schriftlichen Angeboten. Der Vordruck „Beschaffungs<strong>an</strong>trag“ ist<br />
zu verwenden.
2. beschränkte Ausschreibung<br />
� beim Auftragswert <strong>der</strong>zeit bis 40.000,00 € netto<br />
� unabhängig vom Auftragswert, wenn u.a.<br />
•<br />
Form:<br />
die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in<br />
geeigneter Weise ausgeführt werden k<strong>an</strong>n, beson<strong>der</strong>s wenn außergewöhnliche Fachkunde<br />
o<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit o<strong>der</strong> Zuverlässigkeit erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Auffor<strong>der</strong>ung <strong>an</strong> eine beschränkte Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten unter<br />
strenger Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens nach <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift des<br />
Wirtschaftsministeriums über einheitliche Bedingungen und Vordrucke für die<br />
Angebotseinholung und Auftragsvergabe in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverwaltung in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
Der Vordruck „Beschaffungs<strong>an</strong>trag“ ist zu verwenden. Auf allen Angeboten ist <strong>der</strong><br />
Posteing<strong>an</strong>gsvermerk unmittelbar nach Angebotserhalt <strong>an</strong>zubringen.<br />
3. öffentliche Ausschreibung<br />
� bei einem Auftragswert über 40.000,00 € netto, falls nicht die Ausnahmevoraussetzungen für<br />
eine freihändige Vergabe o<strong>der</strong> beschränkte Ausschreibung vorliegen.<br />
� Bei einem Auftragswert über 211.000,00 € netto hat eine europaweite öffentliche Ausschreibung<br />
zu erfolgen.<br />
Form:<br />
Die öffentliche Ausschreibung ist durch die Technischen Betriebsleitung durchzuführen. Hierzu hat<br />
die Bedarfsstelle eine umfassende Leistungsbeschreibung zu erstellen, damit alle Bewerber die<br />
Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und die Angebote mitein<strong>an</strong><strong>der</strong> verglichen werden<br />
können.<br />
Der Vordruck „Beschaffungs<strong>an</strong>trag“ ist zu verwenden. Auf allen Angeboten ist <strong>der</strong><br />
Posteing<strong>an</strong>gsvermerk unmittelbar nach Angebotserhalt <strong>an</strong>zubringen.<br />
Beson<strong>der</strong>er Hinweis:<br />
Bei Beschaffungen über 211.000,00 € netto hat eine europaweite öffentliche Ausschreibung zu<br />
erfolgen.
Anlage 7<br />
Bitte 3-fach einreichen<br />
I. Beschaffungs<strong>an</strong>trag<br />
505.<br />
(Fachbereich/<strong>Hochschule</strong>inrichtung) (Beschaffungsver<strong>an</strong>twortliche/r) (Bestellnummer)<br />
1. Be<strong>an</strong>tragte Lieferung o<strong>der</strong> Leistung<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Menge Gegenst<strong>an</strong>d<br />
zzgl. 16 % Mehrwertsteuer<br />
(Genaue Bezeichnung <strong>der</strong> einzelnen Gegenstände bzw.<br />
Leistungen, Typenbezeichnung, Bestell-Nr.)<br />
ggf. Fortsetzung auf Blatt 4<br />
Einzelpreis<br />
in EUR<br />
Endpreis: * Übertrag auf Blatt 4<br />
Gesamtpreis<br />
in EUR<br />
*) Preis einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, Zubehörteile, Montage, Einweisungen, Inbetriebnahme, Verpackung und<br />
Fracht sowie Mehrwertsteuer und ggf. Zoll- sowie sonstige Einfuhrabgaben unter Berücksichtigung von Rabatten und Skonto.<br />
2. Verwendungszweck (kurze Erläuterung):<br />
3. H<strong>an</strong>delt es sich bei dieser Beschaffung (evtl. im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />
Beschaffungen) um ein Großgerät nach dem HBFG? Wenn JA, bitte Empfehlung des WR<br />
<strong>an</strong>geben:<br />
Seite 1 Beschaffungs<strong>an</strong>trag / 5. J<strong>an</strong>uar 2005
Anlage 7<br />
4. Wird durch die Beschaffung ein vom Wissenschaftsrat empfohlenes Großgerät (nicht CIP<br />
und WAP) innerhalb von 3 Jahren ergänzt (auch Zubehör), erweitert o<strong>der</strong> ausgebaut?<br />
Wenn JA, bitte das entsprechende Großgerät <strong>an</strong>geben:<br />
5. Wird durch die Beschaffung für eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e <strong>Hochschule</strong>inrichtung ein noch brauchbares<br />
Gerät frei? Wenn JA, genaue Bezeichnung des Gerätes <strong>an</strong>geben?<br />
6. H<strong>an</strong>delt es sich um eine Ersatzbeschaffung? Wenn JA, welches Gerät bzw. welcher<br />
Ausrüstungsgegenst<strong>an</strong>d wird ausgeson<strong>der</strong>t? (Genaue Bezeichnung, Serien- o<strong>der</strong><br />
Inventarnummer <strong>an</strong>geben)<br />
7. Warum können vergleichbare Geräte/Programme <strong>an</strong><strong>der</strong>er Fachbereiche/<strong>Hochschule</strong>n<br />
nicht benutzt bzw. mitbenutzt werden?<br />
8. Bei IuK-Beschaffung bitte begründen, warum diese IuK-Beschaffung nicht im Rahmen <strong>der</strong><br />
gemeinsamen internen IuK-Beschaffung erfolgen k<strong>an</strong>n.<br />
9. Fallen durch die be<strong>an</strong>tragte Beschaffung Folgekosten <strong>an</strong>?<br />
NEIN JA<br />
(Art und Jahresbetrag bitte <strong>an</strong>geben)<br />
10. Sind für die Aufstellung des Gerätes beson<strong>der</strong>e bauliche o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Maßnahmen<br />
erfor<strong>der</strong>lich?<br />
NEIN JA<br />
(Art und Maßnahme und evtl. Kosten bitte <strong>an</strong>geben)<br />
11. Steht das für den Einsatz und die Bedienung des be<strong>an</strong>tragten Gerätes erfor<strong>der</strong>liche<br />
Personal zur Verfügung?<br />
NEIN JA<br />
Seite 2 Beschaffungs<strong>an</strong>trag / 5. J<strong>an</strong>uar 2005
Anlage 7<br />
12. Unter Beachtung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> VOL/A soll <strong>der</strong> Antrag erteilt werden im Rahmen<br />
einer<br />
gemeinsamen Beschaffung beschränkten Ausschreibung<br />
öffentliche Ausschreibung durch die Technische Betriebsleitung:<br />
Die hierzu erfor<strong>der</strong>liche genaue Leistungsbeschreibung ist beigefügt.<br />
freihändigen Vergabe<br />
Begründung für die freihändige Vergabe:<br />
12. Im Sinne <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit ergibt sich folgende R<strong>an</strong>gordnung <strong>der</strong> eingeg<strong>an</strong>genen<br />
Angebote:<br />
Anbieter: Endpreis (inkl. MWSt.)<br />
1.) EUR<br />
2.) EUR<br />
3.) EUR<br />
4.) EUR<br />
13. Fin<strong>an</strong>zierung <strong>der</strong> be<strong>an</strong>tragten Maßnahme aus <strong>der</strong><br />
Kostenstelle<br />
Es wird bestätigt, dass die Vorschriften <strong>der</strong> Beschaffungsrichtlinien <strong>der</strong> FHO beachtet wurden.<br />
Der/Die Beschaffungsver<strong>an</strong>twortliche<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Bei EDV-Beschaffungen ist <strong>der</strong> Antrag <strong>an</strong> das RZ weiterzuleiten.<br />
Dem Antrag wird zugestimmt.<br />
Unterschrift Hochschulrechenzentrum<br />
Abkürzungen:<br />
HBFG = Hochschulbauför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
WR = Wissenschaftsrat<br />
Seite 3 Beschaffungs<strong>an</strong>trag / 5. J<strong>an</strong>uar 2005
Anlage 7<br />
Blatt 4<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Menge Gegenst<strong>an</strong>d<br />
(Genaue Bezeichnung <strong>der</strong> einzelnen Gegenstände bzw.<br />
Leistungen, Typenbezeichnung, Bestell-Nr.)<br />
zzgl. 16 % Mehrwertsteuer<br />
Endpreis:<br />
Einzelpreis<br />
in EUR<br />
Gesamtpreis<br />
in EUR<br />
*) Preis einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, Zubehörteile, Montage, Einweisungen, Inbetriebnahme, Verpackung und<br />
Fracht sowie Mehrwertsteuer und ggf. Zoll- sowie sonstige Einfuhrabgaben unter Berücksichtigung von Rabatten und Skonto.<br />
Seite 4 Beschaffungs<strong>an</strong>trag / 5. J<strong>an</strong>uar 2005
Anlage 8<br />
Dokumentation des formlosen Preisvergleiches<br />
bei Sachaufw<strong>an</strong>dsbeschaffungen unter 410,00 €<br />
Es sind mindestens 3 Angebote nachzuweisen.<br />
Bei weniger als 3 Angebote ist <strong>der</strong> Vordruck „Begründung, warum keine 3 Anbieter“<br />
beizufügen.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Anbieter<br />
(Firmenbezeichnung<br />
und Anschrift)<br />
Preis in €<br />
Obige Anbieter wurden bei <strong>der</strong> freihändigen Vergabe berücksichtigt weil:<br />
systembedingt notwendig<br />
Zuverlässigkeit in <strong>der</strong> Verg<strong>an</strong>genheit nachgewiesen<br />
Rahmenvertrag/-vereinbarung vorliegt<br />
Preisermittlung durch z. B. :<br />
Katalog (Titel/Datum/Seite) - Kopie beifügen<br />
Telefonisch (Datum/Uhrzeit/Ansprechpartner)<br />
Internet (Webadresse) - Ausdruck beifügen<br />
Sonstiges (bitte genau ausführen) .........................................................................................<br />
...................................................................................................................................................<br />
Die Beschaffungsrichtlinie <strong>der</strong> FH <strong>Offenburg</strong> in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung wurde beachtet. Die Grundsätze<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden berücksichtigt.<br />
------------------------------------ ------------------------------------------------------------------------<br />
Datum Unterschrift des Beschaffungsver<strong>an</strong>twortlichen
Anlage 9<br />
Begründung, warum keine 3 Anbieter ermittelt werden konnten:<br />
1. Internetsuche<br />
2. Kataloge<br />
Internetsuche erfolglos (keine Web-Seite gefunden)<br />
Webseite gefunden, aber kein Hinweis auf Händler<br />
siehe unter http://www...............................................................................................................<br />
Keine Kataloge erhältlich lt. Auskunft Fachh<strong>an</strong>del (Adresse, Anschrift, Ansprechpartner)<br />
............................................................................................<br />
Nur ................. (Anzahl) Kataloghändler gefunden<br />
3. Fachzeitschriften<br />
Kein Hinweis auf Anbieter vermerkt (Titel <strong>der</strong> Zeitschrift, Ausgabe Nr./vom)<br />
.....................................................................................................................................................<br />
4. Systembedingte / Herstellerbedingte Lieferung<br />
5. Sonstiges<br />
Lieferung nur über Hersteller möglich (warum? / Nachweis!)<br />
.....................................................................................................................................................<br />
Nachfrage bei Kollegen war erfolglos (Name, Funktion nennen!)<br />
.....................................................................................................................................................<br />
Aufgrund häufiger Angebotsnachfrage keine schriftlichen Angebote mehr erhältlich<br />
(Nachweis?, Bestätigung durch weitere Person)<br />
.....................................................................................................................................................<br />
Sonstiges (z. B. gemeinsame Beschaffung)<br />
.....................................................................................................................................................<br />
Die Beschaffungsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Offenburg</strong> in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung wurde beachtet.<br />
Die Grundsätze <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden berücksichtigt.<br />
------------------------------------ ------------------------------------------------------------------------<br />
Datum Unterschrift des Beschaffungsver<strong>an</strong>twortlichen
Anlage 10<br />
Bedarfsmeldung für IuK-Geräte Seite 1 von 2<br />
1. Menge Artikel<br />
Richtpreis<br />
(inkl.Mwst) Summe<br />
1. PC-System<br />
0 Gehäuse: Scenic E600 Small Desktop Scenic W600 Midi Tower<br />
850,00 € - €<br />
0<br />
Intel Pentium IV 2,8GHz / 512KB<br />
512 MB DDR-RAM (2x256MB)<br />
80 GB S-ATA<br />
ATAPI DVD / CD-RW Combo<br />
LAN, Audio und Grafik on board<br />
PS/2 Keyboard und Scrolling Mouse<br />
Län<strong>der</strong>beipack (D)<br />
kein Betriebssystem vorinstalliert<br />
2. PC-System<br />
Scenic E600 Small Desktop / Scenic W600 Midi Tower<br />
Intel Pentium IV 3,2GHz / 512KB<br />
512 MB DDR-RAM<br />
80 GB S-ATA<br />
ATAPI DVD+R /+-RW /Double Layer<br />
LAN, Audio und Grafik on board<br />
PS/2 Keyboard und Scrolling Mouse<br />
Län<strong>der</strong>beipack (D)<br />
kein Betriebssystem vorinstalliert<br />
Notebooks<br />
1.100,00 € - €<br />
0 Acer Travelmate 292LCI Centrino 1500 M11<br />
Intel Pentium M 1.5 GHz<br />
1.300,00 € - €<br />
0 HP NC8000 1.6 DJ241A<br />
Intel Pentium M Centrino 1.6 GHz<br />
Monitore<br />
1.800,00 € - €<br />
0 Samsung Syncmaster 959NF 19"-CRT 230,00 € - €<br />
0 Scenicview P17-1, 17"-TFT (1280x1024), schwenkbar<br />
Sonstiges / An<strong>der</strong>e IuK-Geräte<br />
440,00 € - €<br />
- €<br />
- €<br />
- €<br />
Gesamt: - €
2. Begründung für TFT-Monitor<br />
3. Verwendungszweck (kurze Erläuterung):<br />
Seite 2 von 2<br />
4. H<strong>an</strong>delt es sich bei dieser Beschaffung (evtl. im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Beschaffungen) um ein<br />
Großgerät nach dem HBFG? Wenn JA, bitte Empfehlung des WR <strong>an</strong>geben:<br />
5. Wird durch die Beschaffung ein vom Wissenschaftsrat empfohlenes Großgerät (nicht CIP und<br />
WAP) innerhalb von 3 Jahren ergänzt (auch Zubehör), erweitert o<strong>der</strong> ausgebaut?<br />
Wenn JA, bitte das entsprechende Großgerät <strong>an</strong>geben:<br />
6. Wird durch die Beschaffung für eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e <strong>Hochschule</strong>inrichtung ein noch brauchbares Gerät frei?<br />
Wenn JA, genaue Bezeichnung des Gerätes <strong>an</strong>geben?<br />
7. H<strong>an</strong>delt es sich um eine Ersatzbeschaffung? Wenn JA, welches Gerät bzw. welcher Ausrüstungsgegenst<strong>an</strong>d<br />
wird ausgeson<strong>der</strong>t? (Genaue Bezeichnung, Serien- o<strong>der</strong> Inventarnummer <strong>an</strong>geben)<br />
8. Warum können vergleichbare Geräte/Programme <strong>an</strong><strong>der</strong>er Fachbereiche/<strong>Hochschule</strong>n nicht benutzt<br />
bzw. mitbenutzt werden?<br />
9. Fin<strong>an</strong>zierung <strong>der</strong> be<strong>an</strong>tragten Maßnahme aus <strong>der</strong> Kostenstelle :<br />
________________________________<br />
I. Der/Die Beschaffungsver<strong>an</strong>twortliche<br />
________________________________<br />
II. Dek<strong>an</strong>/Leiter <strong>der</strong> Hochschulleitung<br />
________________________________<br />
III. FOA (Frau Riedl)<br />
Festzulegen<strong>der</strong> Betrag:<br />
HÜL:
Anlage 11<br />
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG<br />
UND KUNST BADEN- WÜRTTEMBERG<br />
An die<br />
Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen<br />
im Geschäftsbereich des<br />
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung<br />
und Kunst<br />
Postfach 10 34 53 – 70029 Stuttgart<br />
E-mail: Poststelle@MWK.bwl.de<br />
Fax: 0711/279-3080<br />
Stuttgart,<br />
Durchwahl 0711 279-<br />
Name:<br />
Aktenzeichen.:<br />
18. November 2004<br />
3174<br />
Herr Scheibner<br />
15-4290/4/6<br />
(Bitte bei Antwort <strong>an</strong>geben)<br />
Öffentliches Auftragswesen<br />
1. Querschnittsuntersuchung Rechnungshof Praxis <strong>der</strong> Vergabe von Gutachten,<br />
Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienstleistungen<br />
Dritter<br />
2. Diskriminierende Vorgaben von Fabrikaten bzw. Herstellern bei <strong>der</strong> Beschaffung<br />
von Personalcomputern und <strong>an</strong><strong>der</strong>en EDV-Geräten<br />
Anlagen<br />
0<br />
1. Querschnittsuntersuchung Rechnungshof Praxis <strong>der</strong> Vergabe von Gutachten,<br />
Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienstleistungen<br />
Dritter<br />
Der Rechnungshof hat im Rahmen einer Querschnittsuntersuchung die Praxis <strong>der</strong> Ver-<br />
gabe von Gutachten, Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienst-<br />
leistungen Dritter geprüft. Dabei hat <strong>der</strong> Rechnungshof rechtliche, fiskalische und for-<br />
male Mängel festgestellt.<br />
Die Vergabestellen im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums werden <strong>an</strong>-<br />
lässlich dieses Untersuchungsergebnisses nochmals auf die Einhaltung <strong>der</strong> vergabe-<br />
rechtlichen Vorschriften hingewiesen und gebeten, insbeson<strong>der</strong>e Folgendes zu beach-<br />
ten:<br />
• Die Vergabe öffentlicher Aufträge bezüglich Leistungen unterliegt den EU-<br />
Vergaberichtlinien, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), <strong>der</strong>
- 2 -<br />
Vergabeverordnung (VgV), sowie <strong>der</strong> Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)<br />
und <strong>der</strong> Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). D<strong>an</strong>eben sind die<br />
Vorschriften <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshaushaltsordnung (LHO) - insbeson<strong>der</strong>e § 55 LHO und die<br />
dazu erg<strong>an</strong>genen VV - für die Behörden und Einrichtungen des L<strong>an</strong>des bindend.<br />
Zusätzlich regelt die Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung (BAO) org<strong>an</strong>isatorische Fragen des<br />
Beschaffungswesens in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverwaltung.<br />
• Nach § 55 Abs. 1 LHO muss <strong>der</strong> Auftragsvergabe grundsätzlich eine Öffentliche<br />
Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e<br />
Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.<br />
• Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn einer <strong>der</strong> in § 3 Nr. 4 Buchstaben a bis<br />
p VOL/A aufgelisteten Ausnahmetatbestände vorliegt.<br />
• Ab einem Auftragswert von 200.000 € ist das EU-Vergaberecht zu beach-<br />
ten.(Bestimmungen nach <strong>der</strong> EG-Lieferkoordinierungsrichtlinie und <strong>der</strong> EG-<br />
Dienstleistungsrichtlinie, GABl. 2003 Seiten 733 ff.) Das EU-Vergaberecht lässt es<br />
zu, dass bei nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbaren Leistungen das sog.<br />
Verh<strong>an</strong>dlungsverfahren <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt werden darf, welches einer Freihändigen Ver-<br />
gabe mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb entspricht. In solchen<br />
Fällen ist d<strong>an</strong>n die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) <strong>an</strong>zu-<br />
wenden, welche das Verh<strong>an</strong>dlungsverfahren als einzige Vergabeart vorsieht.<br />
• Nach Nr. 9 <strong>der</strong> Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung ist neben den in § 3 Nrn. 3 und 4 gen<strong>an</strong>n-<br />
ten Ausnahmen vom Erfor<strong>der</strong>nis einer Öffentlichen Ausschreibung eine Abwei-<br />
chung d<strong>an</strong>n zulässig, wenn <strong>der</strong> Auftragswert netto voraussichtlich nicht mehr als<br />
40.000 € beträgt (Beschränkte Ausschreibung) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Auftragswert voraussicht-<br />
lich unter 10.000 € liegt (Freihändige Vergabe).<br />
• Die Freihändige Vergabe ist immer zu begründen und zu dokumentieren.<br />
• Vor einer Beschränkten Ausschreibung und vor einer Freihändigen Vergabe ist<br />
grundsätzlich <strong>der</strong> in Betracht kommende Bewerberkreis zu erkunden. Die Freihän-<br />
dige Vergabe k<strong>an</strong>n nicht als Ermächtigung interpretiert werden, nur einen Anbieter<br />
konsultieren zu müssen.<br />
• Vor Einleitung des Vergabeverfahrens ist die Prüfung <strong>der</strong> Notwendigkeit nach § 6<br />
LHO durchzuführen und zu dokumentieren.<br />
• Nach § 55 Nr. 2.3 LHO, § 9 Abs. 2 VOL/A sowie die Nrn. 12.3 - 12.4 <strong>der</strong> BAO ist im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Ausschreibung und bei <strong>der</strong> Auftragserteilung festzulegen, dass die All-<br />
gemeinen Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Ver-<br />
tragsbest<strong>an</strong>dteil werden.<br />
• Bei Aufträgen, die ohne Ausschreibung vergeben werden sollen o<strong>der</strong> bei denen<br />
sich auf eine Ausschreibung nur ein Bewerber gemeldet hat, ist in jedem Fall vor<br />
<strong>der</strong> Auftragsvergabe die Preisüberwachungsstelle des zuständigen Regierungsprä-
- 3 -<br />
sidiums einzuschalten, wenn <strong>der</strong> Wert des Auftrags 25.000 € übersteigt (Nr. 14.2<br />
BAO).<br />
• Es ist darauf zu achten, dass die nach Punkt 3.3.4 <strong>der</strong> VV zu § 7 LHO und nach<br />
den §§ 3 Abs. 5, 23 Abs. 3, 25 Abs. 3 und Abs. 5 sowie 30 VOL/A erfor<strong>der</strong>lichen<br />
schriftlichen Vermerke <strong>an</strong>gefertigt werden.<br />
• Des weiteren ist darauf zu achten, dass die erfor<strong>der</strong>liche prospektive Wirtschaftlich-<br />
keitsuntersuchung nach Punkt 3.2 <strong>der</strong> VV zu § 7 LHO durchgeführt wird, Abwägun-<br />
gen und Berechnungen zum Zweck des Vergleichs zwischen interner und externer<br />
Aufgabenerledigung <strong>an</strong>gestellt werden und dass eine nach Punkt 3.3 <strong>der</strong> VV zu § 7<br />
LHO erfor<strong>der</strong>liche Wirtschaftlichkeitskontrolle im Rahmen <strong>der</strong> Erfolgskontrolle<br />
durchgeführt wird.<br />
2. Diskriminierende Vorgaben von Fabrikaten bzw. Herstellern bei <strong>der</strong> Beschaffung<br />
von Personalcomputern und <strong>an</strong><strong>der</strong>en EDV-Geräten<br />
Die Europäische Kommission hat kürzlich diskriminierende Praktiken einer Reihe deut-<br />
scher öffentlicher Auftraggeber, auch solcher aus Baden-Württemberg, be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det,<br />
die bei Ausschreibungen über Personalcomputer etc. diskriminierende Leistungsvor-<br />
gaben verwendet haben. Dabei geht es - neben <strong>der</strong> Benennung bestimmter Fabrikate<br />
bzw. Hersteller <strong>der</strong> ausgeschriebenen Geräte - vor allem um rechtswidrige Beschrei-<br />
bung <strong>der</strong> eingebauten Prozessoren durch<br />
• ausschließliche For<strong>der</strong>ung von Prozessoren „Intel …“ bzw. (Vari<strong>an</strong>te A)<br />
• For<strong>der</strong>ung von Prozessoren „Intel … o<strong>der</strong> gleichwertiger Art“ (Vari<strong>an</strong>te B)<br />
• Vorgabe einer bestimmten Taktfrequenz in Gigaherz (Vari<strong>an</strong>te C).<br />
In <strong>der</strong> vergaberechtlichen Bewertung <strong>der</strong> Europäischen Kommission wurde im Wesent-<br />
lichen ausgeführt:<br />
• Zur Festlegung technischer Spezifikationen für öffentliche Lieferaufträge dürfen<br />
grundsätzlich keine Beschreibungen verwendet werden, die zu einer Diskriminie-<br />
rung bestimmter Liefer<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Erzeugnisse führen könnten. Das Vergaberecht<br />
(in D: § 8 Nr. 3 VOL/A) verbietet die Verwendung von Beschreibungen, die Erzeug-<br />
nisse einer bestimmten Produktion o<strong>der</strong> Herkunft o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Verfahren er-<br />
wähnen und zur Wirkung haben, dass bestimmte Liefer<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Erzeugnisse be-<br />
vorzugt o<strong>der</strong> ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsge-<br />
genst<strong>an</strong>d gerechtfertigt. Verboten ist insbeson<strong>der</strong>e die Angabe von Warenzeichen,<br />
Patenten o<strong>der</strong> Typen sowie die Angabe eines bestimmten Ursprungs o<strong>der</strong> einer<br />
bestimmten Produktion. Eine solche Angabe ist ausnahmsweise d<strong>an</strong>n zulässig,<br />
wenn sie mit dem Zusatz „o<strong>der</strong> gleichwertiger Art“ versehen ist, sofern <strong>der</strong> öffentli-
- 4 -<br />
che Auftraggeber den Auftragsgegenst<strong>an</strong>d nicht durch hinreichend genaue, allge-<br />
mein verständliche Bezeichnungen beschreiben k<strong>an</strong>n.<br />
• Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelten diese Regeln<br />
auch bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts von 200.000 €, da die Bevor-<br />
zugung bestimmter Liefer<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Hersteller gegen den schon im EG-Vertrag<br />
ver<strong>an</strong>kerten gemeinschaftsrechtlichen Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgrundsatz verstößt und<br />
eine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs darstellt.<br />
• Somit könnten insbeson<strong>der</strong>e Ausschreibungen gemäß Vari<strong>an</strong>te A, bei denen ver-<br />
bindlich die Lieferung von Produkten einer bestimmten Marke o<strong>der</strong> eines bestimm-<br />
ten Typs verl<strong>an</strong>gt wird, gegen Artikel 28 EG-Vertrag und das Vergaberecht versto-<br />
ßen.<br />
• Bei Vari<strong>an</strong>te B ist die Vorgabe bestimmter Marken und Typen mit einer Gleichwer-<br />
tigkeitsklausel verbunden. Dies ist nur d<strong>an</strong>n zulässig, wenn eine Beschreibung des<br />
Gegenst<strong>an</strong>ds durch hinreichend genaue, allgemein verständliche Bezeichnungen<br />
nicht möglich ist. Nach dem Kenntnisst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Kommission lasse sich die Bauart<br />
und Leistungsfähigkeit von Mikroprozessoren auch ohne Verweis auf die Erzeug-<br />
nisse eines bestimmten Herstellers hinreichend genau beschreiben. So genüge für<br />
die Bezeichnung <strong>der</strong> Bauart die Angabe „x86-Mikroprozessoren“. Darunter werde<br />
allgemein ein Prozessor mit <strong>der</strong> sog. x86-Architektur verst<strong>an</strong>den, die es erlaubt, das<br />
Betriebssystem Windows auf einem Rechner zu betreiben. Für die Angaben <strong>der</strong><br />
Prozessorleistung könnten allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte Benchmark-Systeme wie etwa<br />
Business Winstone 2002 für Bürocomputer o<strong>der</strong> TCP für Server her<strong>an</strong>gezogen<br />
werden. Dabei h<strong>an</strong>dle es sich um st<strong>an</strong>dardisierte Evaluationsverfahren, die es er-<br />
möglichen, das gefor<strong>der</strong>te Leistungsniveau objektiv und ohne Rückgriff auf Produk-<br />
te eines bestimmten Herstellers zu definieren. Somit könne auch bei Ausschreibun-<br />
gen nach Vari<strong>an</strong>te B ein Verstoß gegen Art. 28 des EG-Vertrags und das Vergabe-<br />
recht vorliegen.<br />
• Eine zusätzliche Diskriminierung könnte darin bestehen, dass in den Ausschreibun-<br />
gen durchweg auf eine bestimmte Mindesttaktfrequenz in Gigaherz (Ghz) abgestellt<br />
wird o<strong>der</strong> für eine beson<strong>der</strong>s hohe Taktfrequenz Zusatzpunkte vergeben werden<br />
(Vari<strong>an</strong>te C). Nach dem Kenntnisst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Kommission könne ein solches Vorge-<br />
hen zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung <strong>der</strong> Prozessoren von Intel gegenüber<br />
denen <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller führen, wenn es bei <strong>der</strong> Beschaffung primär um die Lei-<br />
stungsfähigkeit des Prozessors geht. Die Prozessoren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller unter-<br />
scheiden sich teilweise in ihrer Bauart dadurch von denen des Herstellers Intel,<br />
dass sie eine höhere Zahl von Befehlen pro Taktzyklus (Instructions Per Clock,
- 5 -<br />
IPC) durchführen. Dadurch können sie bei einer niedrigeren Taktfrequenz die glei-<br />
chen Leistungen erbringen wie ein vergleichbarer Intel-Prozessor. Die erwähnten<br />
Benchmark-Systeme tragen diesem technisch bedingten Unterschied Rechnung:<br />
So erreichen Prozessoren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller mit einer niedrigeren Taktfrequenz<br />
häufig gleiche o<strong>der</strong> bessere Ergebnisse wie ein vergleichbarer Intel-Prozessor.<br />
Wird ausschließlich auf die Taktfrequenz abgestellt, so besteht folglich die Gefahr<br />
einer Diskriminierung <strong>der</strong> Anbieter von Geräten mit Prozessoren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller,<br />
die entwe<strong>der</strong> völlig von <strong>der</strong> Teilnahme ausgeschlossen sind o<strong>der</strong> einen beson<strong>der</strong>s<br />
hochwertigen Prozessor <strong>an</strong>bieten müssen, um die gefor<strong>der</strong>te Taktfrequenz zu er-<br />
reichen. Damit könnte ein Verstoß gegen den EG-Vertrag und das Vergaberecht<br />
vorliegen.<br />
Die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission aufgegriffenen Fälle können zu einem förm-<br />
lichen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d mit<br />
Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof führen, falls sich die Kommission<br />
mit <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesregierung hierzu nicht zufrieden gibt. Ein <strong>der</strong>arti-<br />
ger mehrjähriger Prozess k<strong>an</strong>n für die betroffenen Vergabestellen und <strong>der</strong>en Auf-<br />
sichtsbehörden zu einer erheblichen Belastung führen, nicht zuletzt auch wegen <strong>der</strong><br />
damit einhergehenden fortwährenden Berichterstattung in <strong>der</strong> Tages- und Fach-<br />
presse.<br />
Aus gegebenem Anlass k<strong>an</strong>n nicht ausgeschlossen werden, dass das von <strong>der</strong> Eu-<br />
ropäischen Kommission eingeleitete Verfahren ausgedehnt wird auf weitere, bis-<br />
l<strong>an</strong>g noch nicht aufgegriffene Ausschreibungen, in denen Produkte <strong>der</strong> Firma Intel<br />
o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller in <strong>der</strong> oben thematisierten Weise in den Ausschreibungsun-<br />
terlagen konkret ben<strong>an</strong>nt werden. Es muss damit gerechnet werden, dass konkur-<br />
rierende Firmen, die gegen <strong>der</strong>artige, zu ihren Lasten gehende Wettbewerbsbe-<br />
schränkungen konsequent vorgehen wollen, solche Fälle <strong>der</strong> Europäischen Kom-<br />
mission melden, falls die betroffenen Auftraggeber ihre fehlerhaften Ausschreibun-<br />
gen nicht abän<strong>der</strong>n.<br />
Die Vergabestellen sollten daher bei <strong>der</strong> Vorbereitung von Ausschreibungen die<br />
vorstehenden Gesichtspunkte sorgfältig beachten, um nicht <strong>an</strong>greifbar zu werden.<br />
Bereits laufende Vergabeverfahren sollten ggf. entsprechend korrigiert werden.<br />
Dies gilt nicht nur für die Beschreibung <strong>der</strong> Prozessoren, son<strong>der</strong>n auch für <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />
Positionen in den Leistungsverzeichnissen.<br />
gez. Dr. Hagm<strong>an</strong>n
Anlage 12<br />
Diskriminierungsfreie Leistungsbeschreibungen bei IT-Ausschreibungen<br />
Die Anfertigung produktneutraler Leistungsbeschreibungen im IT-Bereich, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick<br />
auf die Beschreibung von Mikroprozessoren (Computerchips), stellt <strong>an</strong> Vergabestellen hohe Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
BMWA und BMI möchten daher mit den nachfolgenden Hinweisen eine Hilfestellung zur<br />
diskriminierungsfreien Formulierung von Leistungsbeschreibungen geben:<br />
I. Rechtslage<br />
1. Deutsches und Europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen<br />
bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> zu beschaffenden Leistung. Dies ist lediglich ausnahmsweise erlaubt,<br />
wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen nicht<br />
möglich ist, und auch d<strong>an</strong>n nur mit dem Zusatz „o<strong>der</strong> gleichwertig“.<br />
Dies bedeutet:<br />
⇒ Die Nennung eines bestimmten Markennamens (z.B. Lieferung eines Computers mit einem<br />
Prozessor <strong>der</strong> Marke xy) ist in jedem Fall unzulässig.<br />
⇒ Die Nennung eines bestimmten Markennamens mit dem Zusatz „o<strong>der</strong> gleichwertig“ (z.B.<br />
Lieferung eines Computers mit einem xy - o<strong>der</strong> gleichwertigem Prozessor) ist ebenfalls unzulässig,<br />
wenn eine <strong>an</strong><strong>der</strong>weitige Beschreibung des Leistungsgegenst<strong>an</strong>des möglich ist.<br />
Dass eine <strong>an</strong><strong>der</strong>weitige Beschreibung eines Leistungsgegenst<strong>an</strong>des objektiv unmöglich ist, kommt<br />
sehr selten vor.<br />
Wichtig ist:<br />
Die Tatsache, dass es einfacher ist, auf eine bereits bek<strong>an</strong>nte Marke mit o<strong>der</strong> ohne den Hinweis<br />
„o<strong>der</strong> gleichwertig“ Bezug zu nehmen, z.B. weil die Vergabestellen mit Mikroprozessoren dieser<br />
Marke bereits Erfahrungen gemacht hat, rechtfertigt keine <strong>der</strong>artige Leistungsbeschreibung, da solche<br />
Ausschreibungen in <strong>der</strong> Regel rechtsfehlerhaft sind!<br />
Nur in beson<strong>der</strong>en Fällen k<strong>an</strong>n es zulässig sein, Mikroprozessoren einer bestimmen Marke bzw.<br />
entsprechende komplette Hardware ergänzend zu beschaffen, um die Kompatibilität zu bereits im<br />
Einsatz befindlichen Systemen ohne unvertretbaren wirtschaftlichen Aufw<strong>an</strong>d zu gewährleisten.<br />
Diese Notwendigkeit muss im Einzelfall begründet werden.<br />
2. In <strong>der</strong> Regel ist es unzulässig, in <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung bei bestimmten Mindestspezifikationen<br />
auf Parameter zurückzugreifen, die nicht direkt mit <strong>der</strong> Leistung des Produkts zusammenhängen<br />
und daher alleine noch keine Aussage über die Qualität des Leistungsgegenst<strong>an</strong>des machen. Solche<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen sind in <strong>der</strong> Regel diskriminierend, weil die Gefahr besteht, dass Produkte diese Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
nicht erfüllen, obwohl sie von gleicher o<strong>der</strong> besserer Qualität sind. Daher soll davon<br />
Abst<strong>an</strong>d genommen werden, bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Leistung Mindesttaktfrequenzen zu for<strong>der</strong>n.<br />
Diese sind nämlich nur eines von mehreren Kriterien, die gemeinsam die Leistung des Mikroprozessors<br />
ausmachen.<br />
• Vergaberechtlich zulässig, da diskriminierungsfrei, sind dagegen For<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> allgemeine<br />
Ausstattungsmerkmale (z.B. Größe des Arbeitsspeichers und <strong>der</strong> Festplatte, Anzahl und Art <strong>der</strong>
Anlage 12<br />
Schnittstellen, Bildschirmdiagonale) sowie <strong>an</strong>wendungsspezifische Anfor<strong>der</strong>ungen (z.B. Akkulaufzeit<br />
bei Laptops), es sei denn, diese Ausstattungsbeschreibung ist offensichtlich nur auf einen<br />
bestimmten Anbieter o<strong>der</strong> ein bestimmtes Produkt zugeschnitten.<br />
3. Um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung sicherzustellen, k<strong>an</strong>n auf sogen<strong>an</strong>nte Benchmarkverfahren<br />
(vgl. unter II.) zurückgegriffen werden.<br />
II. Verwendung von Benchmarks<br />
Benchmark-Verfahren sind Verfahren, mittels <strong>der</strong>er durch eine softwaregestützte Simulation typischer<br />
Anwendungsschritte eine Aussage über die Leistungsfähigkeit des IT-Systems in dem Anwendungsbereich<br />
möglich ist. Sie wurden für verschiedene IT-Anwendungsbereiche entwickelt. Diese Benchmarkverfahren<br />
sind keine EU-St<strong>an</strong>dards, son<strong>der</strong>n werden von Industrieorg<strong>an</strong>isationen entwickelt und<br />
in <strong>der</strong> Regel kostenpflichtig vertrieben.<br />
Für die Anwendung von Benchmarkverfahren wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:<br />
1. Klärung des vorgesehenen Anwendungsbereiches <strong>der</strong> zu beschaffenden IT-Systeme Beispiele:<br />
PCs für St<strong>an</strong>dard-Office-Anwendungen o<strong>der</strong> Server für Web<strong>an</strong>wendungen<br />
2. Auswahl eines (o<strong>der</strong> mehrerer) geeigneten, aktuellen Benchmarkverfahrens<br />
Informationen zu den verschiedenen Benchmarkverfahren können in Fachzeitschriften o<strong>der</strong><br />
über das Internet, z.B. über die Internetseiten von Prozessorherstellern o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Benchmark<strong>an</strong>bieter<br />
bezogen werden. Es empfiehlt sich, möglichst aktuelle und allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte<br />
Benchmarkverfahren vorzugeben. Je mehr relev<strong>an</strong>te Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entwicklerorg<strong>an</strong>isation<br />
des Benchmarkverfahrens vertreten sind, desto eher k<strong>an</strong>n von einer allgemeinen Akzept<strong>an</strong>z<br />
dieses Benchmarkverfahrens ausgeg<strong>an</strong>gen werden. Ungeeignet sind regelmäßig Benchmarks,<br />
die ein einzelner Bieter erstellt hat.<br />
3. Festlegung eines vom ausgeschriebenen IT-Systems zu erfüllenden Benchmark-Mindestwertes<br />
als Leistungskriterium<br />
Die Festlegung des Benchmark-Mindestwertes k<strong>an</strong>n u.a. durch den Vergleich mit erzielten<br />
Benchmarkwerten von geprüften IT-Systemen durchgeführt werden. Derartige Prüfungsergebnisse<br />
sind z.B. auf den Internetseiten einiger Benchmarkentwickler o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Fachpresse dokumentiert.<br />
Alternativ k<strong>an</strong>n ein Hersteller <strong>der</strong> auszuschreibenden IT-Systeme <strong>der</strong>artige Informationen<br />
bereitstellen o<strong>der</strong> es besteht die Möglichkeit, eigene Benchmark-Messungen <strong>an</strong> geeigneten<br />
und vorh<strong>an</strong>denen IT-Systemen durchzuführen.<br />
⇒ Beispiel einer zulässigen Leistungsbeschreibung:<br />
Ein PC mit einem X-86-Mikroprozessor und einer Mindestleistung von X-Wert beim X1-<br />
Benchmarkverfahren o<strong>der</strong> Y-Wert beim Y1-Benchmarkverfahren (Hinweis: Die For<strong>der</strong>ung „X-<br />
86-Mikroprozessor“ sagt nur etwas über die Architektur des Prozessors, nicht aber über den<br />
Hersteller aus.)
Anlage 12<br />
4. Bewertung <strong>der</strong> Angebote <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d des gewählten Benchmarkwertes<br />
Von den Bietern sind hinsichtlich <strong>der</strong> in den Ausschreibungsunterlagen gefor<strong>der</strong>ten Benchmarkwerte<br />
entsprechende Aussagen zur Erfüllung des gefor<strong>der</strong>ten Leistungskriteriums zu for<strong>der</strong>n<br />
(z.B. Eigenerklärung o<strong>der</strong> Vorlage eines aussagekräftigen Messprotokolls). Im Zweifelsfall<br />
o<strong>der</strong> bei Bedarf) besteht die Möglichkeit, den Benchmarkwert <strong>an</strong> bereitzustellenden Testsystemen<br />
zu überprüfen (entwe<strong>der</strong> durch Messungen <strong>der</strong> Vergabestelle selbst o<strong>der</strong> durch Messungen<br />
eines unabhängigen Dritten, z.B. eines Prüflabors).
St<strong>an</strong>dort <strong>Offenburg</strong><br />
Wichtig!<br />
St<strong>an</strong>dort Gengenbach<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsschein Büromaterial<br />
Die Materialausgabe durch die Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung<br />
GmbH erfolgt nur, wenn dieser<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsschein mit Name, Kostenstelle<br />
und Unterschrift versehen wurde!<br />
Ausgabezeiten:<br />
Mo – Do: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr<br />
Freitag: 09.00 bis 13.00 Uhr<br />
Bestellinterne Vermerke<br />
Name des Bestellers:<br />
Kostenstelle:<br />
Unterschrift:<br />
Menge: Gegenst<strong>an</strong>d (genaue Bezeichnung gem. Materialkatalog)<br />
Wichtig!<br />
St<strong>an</strong>dort <strong>Offenburg</strong><br />
St<strong>an</strong>dort Gengenbach<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsschein Büromaterial<br />
Die Materialausgabe durch die Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung<br />
GmbH erfolgt nur, wenn dieser<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsschein mit Name, Kostenstelle<br />
und Unterschrift versehen wurde!<br />
Ausgabezeiten:<br />
Mo – Do: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr<br />
Freitag: 09.00 bis 13.00 Uhr<br />
Bestellinterne Vermerke<br />
Name des Bestellers:<br />
Kostenstelle:<br />
Unterschrift:<br />
Menge: Gegenst<strong>an</strong>d (genaue Bezeichnung gem. Materialkatalog)<br />
Anlage 13