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A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

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1. Geltungsbereich<br />

Beschaffungsrichtlinie<br />

<strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

in <strong>der</strong> Fassung vom 09.11.2006<br />

A) - <strong>Allgemeines</strong><br />

Diese Richtlinie regelt das Beschaffungs- und Rechnungswesen sowie die<br />

Anlagenbuchhaltung (Inventarisierung) für den gesamten Hochschulbereich und gilt<br />

auch für Beschaffungen aus Drittmitteln.<br />

2. Vorschriften<br />

Grundlagen dieser Beschaffungsrichtlinie sind (in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung):<br />

- L<strong>an</strong>deshaushaltsordnung (LHO) Baden-Württemberg und die hierzu erlassenen<br />

Verwaltungsvorschriften (VV-LHO)<br />

- Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil A<br />

(VOL/A) und Teil B (VOL/B) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />

- Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desregierung über die Beschaffung in <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>desverwaltung (Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung - BAO)<br />

- Zusätzliche Vertragsbedingungen des L<strong>an</strong>des Baden-Württemberg für die<br />

Ausführung von Leistungen (ZVB-BW)<br />

- Verwaltungsvorschrift Korruptionsverhütung und -bekämpfung<br />

- Verwaltungsvorschrift über einheitliche Bedingungen und Vordrucke für die<br />

Angebotseinholung und Auftragsvergabe in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverwaltung<br />

Es wird vorsorglich auf mögliche Regress<strong>an</strong>sprüche hingewiesen, die bei einem<br />

Verstoß gegen diese Vorschriften entstehen könnten. Wenn eine Beschaffung nicht<br />

den Vorschriften entspricht, k<strong>an</strong>n die Anweisung <strong>der</strong> entst<strong>an</strong>denen Kosten<br />

verweigert werden.<br />

Die Beschaffungsrichtlinie sowie alle notwendigen Vordrucke stehen auf <strong>der</strong><br />

Hochschulhomepage (Verwaltungsseite - Bereich Formulare) zum „download“<br />

zur Verfügung.


Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 2<br />

3. Grundsätzliches<br />

Beschaffungen dürfen nach den Vorschriften <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshaushaltsordnung (LHO)<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nur d<strong>an</strong>n<br />

durchgeführt werden,<br />

- wenn und soweit sie im Rahmen <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

<strong>Offenburg</strong> notwendig sind und<br />

- wenn Haushaltsmittel und/o<strong>der</strong> Drittmittel für die entsprechende<br />

Zweckbestimmung zur Verfügung stehen.<br />

Bei allen gen<strong>an</strong>nten Wertgrenzen h<strong>an</strong>delt es sich um Nettobeträge<br />

(ohne Mehrwertsteuer)<br />

4. Prüfung des Bedarfs und <strong>der</strong> zweckentsprechenden Verwendung<br />

Vor <strong>der</strong> Einleitung einer Beschaffung sind <strong>der</strong> Bedarf und die zweckentsprechende<br />

Verwendung durch die Bedarfsstelle ver<strong>an</strong>twortlich zu prüfen und festzustellen. Für<br />

die Prüfung sind folgende Kriterien zu beachten:<br />

- Es ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> Erwerb von Vermögensgegenständen zur Erfüllung <strong>der</strong><br />

Aufgaben notwendig ist und ob nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>e, weniger kostenaufwendige<br />

Maschinen, Geräte, Ausstattungsgegenstände usw. den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

genügen.<br />

- Mehrfachbeschaffungen können nur d<strong>an</strong>n zugelassen werden, wenn <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Gegenstände gleichen Typs, z. B. für die ordnungsgemäße Durchführung <strong>der</strong><br />

Lehr-, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben unerlässlich sind.<br />

- Es dürfen nur Maschinen und Geräte beschafft werden, für <strong>der</strong>en Einsatz das<br />

erfor<strong>der</strong>liche Personal und die geeigneten Räumlichkeiten mit den ggf. zusätzlich<br />

notwendigen spezifischen Anschlussmöglichkeiten vorh<strong>an</strong>den sind o<strong>der</strong><br />

geschaffen werden können.<br />

- Die Fin<strong>an</strong>zierung von Folgekosten, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wartungsgebühren, muss<br />

sichergestellt sein.<br />

Das Ergebnis dieser Prüfung ist für Zwecke <strong>der</strong> Rechnungsprüfung mit den<br />

Beschaffungsunterlagen aufzubewahren.


Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 3<br />

5. Zuständigkeiten<br />

5.1 Allgemeine Zuständigkeiten<br />

Der Verwaltungsdirektor als Beauftragter für den Haushalt ist nach den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> LHO haushaltsrechtlich ver<strong>an</strong>twortlich für sämtliche Beschaffungs- und damit<br />

zusammenhängenden Rechts<strong>an</strong>gelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>. Die weiteren<br />

Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Org<strong>an</strong>isationspl<strong>an</strong>.<br />

5.2 Beson<strong>der</strong>e Zuständigkeiten<br />

5.2.1 Geräte <strong>der</strong> Information und Kommunikation (IuK) - EDV<br />

IuK-Geräte werden im Rahmen einer internen gemeinsamen Beschaffung über eine<br />

zentrale Beschaffungsstelle <strong>an</strong> insgesamt drei Terminen im Jahr beschafft. Eine<br />

Arbeitsgruppe definiert dazu St<strong>an</strong>dardgeräte für Desktop-Computer, Notebooks und<br />

Bildschirme (siehe Ziffer III, Seite 11).<br />

Beim Kauf o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anmietung von IuK-Geräten ist grundsätzlich das<br />

Hochschulrechenzentrum zu beteiligen.<br />

5.2.2 Audio-/Video(AV)-Geräte<br />

Bei <strong>der</strong> Beschaffung von AV-Geräten und Medien für den allgemeinen Lehrbetrieb<br />

hat die Technische Betriebsleitung (TBL) im Einvernehmen mit den<br />

Medienver<strong>an</strong>twortlichen <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> dafür Sorge zu tragen, dass eine optimale<br />

Gerätenutzung möglich und die Kompatibilität <strong>der</strong> Geräte gegeben ist.<br />

5.2.3 Büroausstattung<br />

Büromöbel und Büroausstattungen werden unter Zugrundelegung <strong>der</strong> VwV-<br />

Ausstattung in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung und <strong>der</strong> Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung (BAO)<br />

zentral durch die Technische Betriebsleitung ggf. auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Bedarfsstellen beschafft.<br />

5.2.4 Großgeräte / HBFG<br />

Beschaffungen, <strong>der</strong>en Gesamtkosten einschl. Zubehör mehr als 75.000,00 €<br />

betragen, unterliegen nach dem Hochschulbauför<strong>der</strong>ungsgesetz (HBFG) einem<br />

beson<strong>der</strong>en Anmelde- und Genehmigungsverfahren.


Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 4<br />

Darüber hinaus ist bei einem innerhalb von 3 Jahren (Datum <strong>der</strong><br />

Wissenschaftsratsempfehlung) erfolgenden nachträglichen Ausbau eines<br />

empfohlenen Großgerätes wie<strong>der</strong>um das Begutachterverfahren einzuleiten, auch<br />

wenn die Beschaffungskosten unter 75.000,00 € liegen (Komponentenbeschaffung).<br />

Vorbehaltlich <strong>der</strong> Verfügbarkeit entsprechen<strong>der</strong> HBFG-Mittel und Haushaltsmittel<br />

werden die Anträge unter Verwendung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Antragsvordrucke von <strong>der</strong><br />

Bedarfsstelle ausgearbeitet und über den Verwaltungsdirektor und den Rektor den<br />

zuständigen Stellen zugeleitet.<br />

Dabei sind generell alle Möglichkeiten <strong>der</strong> Mitfin<strong>an</strong>zierung durch den Bund<br />

auszuschöpfen. Die Fin<strong>an</strong>zierung des HBFG-Anteils <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> (15 %) und<br />

des L<strong>an</strong>des (35 %) k<strong>an</strong>n auch aus privaten Geldspenden erfolgen.


Beschaffungsrichtlinien<br />

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B) - Verfahren<br />

I. Beschaffung von<br />

Gebrauchsgüter (Investitionen) - ohne EDV<br />

Beschaffungswert über 410,00 € (netto)<br />

(Einzelgeräte bzw. Funktionseinheit)<br />

1. Abwicklung <strong>der</strong> Beschaffung<br />

1.1 Ablauf des Angebotsverfahrens<br />

Unter Beachtung <strong>der</strong> unter „A) - <strong>Allgemeines</strong>“ gen<strong>an</strong>nten Vorschriften entscheidet<br />

die Bedarfsstelle unter Anlegung eines beson<strong>der</strong>s strengen Maßstabes<br />

ver<strong>an</strong>twortlich, welche Vergabeart zur Anwendung gel<strong>an</strong>gt.<br />

Ergibt diese Prüfung, dass eine öffentliche Ausschreibung (national ab<br />

40.000,00 € o<strong>der</strong> europaweit ab 211.000,00 €) zu erfolgen hat, hat die<br />

Bedarfsstelle <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung eine ausführliche Leistungsbeschreibung<br />

zum Beschaffungs<strong>an</strong>trag zu liefern, damit diese das öffentliche nationale bzw.<br />

europaweite Ausschreibungsverfahren durchführen k<strong>an</strong>n.<br />

Eine beschränkte Ausschreibung o<strong>der</strong> die Angebotseinholung für eine<br />

freihändige Vergabe sind von <strong>der</strong> Bedarfsstelle selbst durchzuführen.<br />

Für die beschränkte Ausschreibung o<strong>der</strong> freihändige Vergabe wird auf die<br />

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über einheitliche Bedingungen<br />

und Vordrucke für die Angebotseinholung und Auftragsvergabe in <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>desverwaltung in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung verwiesen (siehe unter „A) -<br />

<strong>Allgemeines</strong>“).<br />

Es sind generell nur schriftliche Angebote einzuholen. Auf allen Angeboten ist <strong>der</strong><br />

Posteing<strong>an</strong>gsvermerk unmittelbar nach Angebotserhalt <strong>an</strong>zubringen. Folgende<br />

Stellen sind hierzu berechtigt.<br />

- für die Fachbereiche die zuständigen Fachbereichssekretariate<br />

- für die Verwaltung die Posteing<strong>an</strong>gsstelle (Vorzimmer Verwaltungsdirektor)<br />

- für alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en Einrichtungen die Technische Betriebsleitung


Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 6<br />

Ersatzweise können auch Kataloge, Prospekte und Internetabfragen verwendet<br />

werden. Begründete Ausnahmen entsprechend den unter „A) - <strong>Allgemeines</strong>“<br />

gen<strong>an</strong>nten Vorschriften sind zulässig.<br />

1.2 Ablauf des Beschaffungsverfahrens<br />

1.2.1 Beschaffungs<strong>an</strong>trag<br />

Nach Abschluss des Ausschreibungs-/Angebotsverfahrens be<strong>an</strong>tragt die<br />

Bedarfsstelle ab einem Beschaffungswert von 410,00 € (Einzelgerät bzw.<br />

Funktionseinheit) bei <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung die Bestellung <strong>der</strong><br />

gewünschten Gegenstände beim günstigsten Anbieter. Hierfür ist <strong>der</strong> Vordruck<br />

"Beschaffungs<strong>an</strong>trag" (Anlage 7) zu verwenden. Das Ergebnis des Ausschreibungs-<br />

/Angebotsverfahrens ist beizufügen.<br />

1.2.2 Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots<br />

Die Technische Betriebsleitung überprüft den Beschaffungsvorg<strong>an</strong>g umfassend und<br />

stellt die Richtigkeit des wirtschaftlichsten Angebots fest.<br />

Kommt sie zu einer vom Antrag abweichenden Entscheidung, ist (vor<br />

Auftragserteilung) Einverständnis mit <strong>der</strong> Bedarfsstelle herzustellen. In<br />

Zweifelsfällen entscheidet <strong>der</strong> Verwaltungsdirektor.<br />

1.2.3 Erteilung des Auftrags<br />

Nach positiver Überprüfung <strong>der</strong> be<strong>an</strong>tragten Beschaffungsmaßnahme durch die<br />

Technische Betriebsleitung fertigt diese bei Bestellungen über 410,00 € das<br />

Bestellschreiben und legt die Bestellnummer fest. Anschließend wird <strong>der</strong> gesamte<br />

Beschaffungsvorg<strong>an</strong>g über die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung (für die<br />

abschließende Überprüfung und Festlegung <strong>der</strong> Bestellsumme) dem Verwaltungsdirektor<br />

zur Unterzeichnung zugeleitet. Eine Fertigung des Beschaffungs<strong>an</strong>trages<br />

geht zum Nachweis <strong>der</strong> Auftragserteilung <strong>an</strong> die Bedarfsstelle. Eine weitere<br />

Fertigung verbleibt zusammen mit den übrigen Beschaffungsunterlagen bei <strong>der</strong><br />

Technischen Betriebsleitung (für die Rechnungsbearbeitung).


Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 7<br />

1.3 Termine<br />

Beschaffungs<strong>an</strong>träge über 410,00 € (Investitionsbestellungen), die noch im<br />

laufenden Haushaltsjahr kassenwirksam abgewickelt werden sollen, müssen <strong>der</strong><br />

Technischen Betriebsleitung<br />

bis spätestens 15. November eines Jahres<br />

vorliegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die be<strong>an</strong>tragte Beschaffung keiner<br />

Ausschreibung bedarf und/o<strong>der</strong> keine überl<strong>an</strong>gen Lieferfristen zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

In diesen Fällen müssen die Beschaffungsmaßnahmen entsprechend früher<br />

eingeleitet werden. Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des<br />

Verwaltungsdirektors.<br />

2. Lieferung<br />

Die Anlieferung <strong>der</strong> bestellten Geräte usw. erfolgt zentral<br />

- in <strong>Offenburg</strong>, Raum Nr. C 020 (Schreinerei)<br />

- in Gengenbach beim Hausmeister<br />

Dort wird die Lieferung auf äußere Beschädigungen geprüft und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

das Reklamationsverfahren beim Spediteur/Liefer<strong>an</strong>t ver<strong>an</strong>lasst.<br />

Ist die Lieferung ohne erkennbare Schäden, wird das verpackte Gerät aufgrund <strong>der</strong><br />

Angaben des Lieferscheins (gegen Empf<strong>an</strong>gsbestätigung) <strong>an</strong> die Bedarfsstelle<br />

übergeben.<br />

Nach Überprüfung <strong>der</strong> Funktionstüchtigkeit, <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Qu<strong>an</strong>tität durch die<br />

Bedarfsstelle ist <strong>der</strong> Lieferschein unverzüglich unterschrieben <strong>an</strong> die Technische<br />

Betriebsleitung weiterzuleiten.<br />

3. Rechnungswesen<br />

3.1 Feststellungsvermerk<br />

Nach Eing<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Rechnung und erfolgter Lieferung des<br />

Beschaffungsgegenst<strong>an</strong>des wird die Rechnung von <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung<br />

bzw. hierfür ermächtigter Personen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unter „A) -<br />

<strong>Allgemeines</strong>“ gen<strong>an</strong>nten Vorschriften sachlich richtig bescheinigt. Hierfür ist <strong>der</strong><br />

entsprechende Stempelabdruck vollständig auszufüllen. Für Zwecke <strong>der</strong><br />

Rechnungsprüfung sind <strong>der</strong> Rechnung sämtliche Beschaffungsunterlagen<br />

(Angebote, Bestellung, Lieferscheine usw.) beizufügen.


Beschaffungsrichtlinien<br />

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Seite 8<br />

Die Feststellung <strong>der</strong> rechnerischen Richtigkeit erfolgt in <strong>der</strong> Fin<strong>an</strong>z- und<br />

Org<strong>an</strong>isationsabteilung.<br />

3.2 Anlagenbuchhaltung<br />

Die Anlagenbuchhaltung und Inventarisierung als Vermögensnachweis <strong>der</strong><br />

<strong>Hochschule</strong> erfolgt durch die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung entsprechend <strong>der</strong><br />

Verwaltungsvorschrift des Fin<strong>an</strong>zministeriums zur Einführung einer Anlagenbuchhaltung<br />

in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverwaltung und den Richtlinien für die Führung von Best<strong>an</strong>dsverzeichnissen<br />

über bewegliche Sachen des L<strong>an</strong>des in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

Die Zuordnung <strong>der</strong> Anlagengüter entsprechend <strong>der</strong> DFG-Klassifikation (DFG-<br />

Schlüssel) erfolgt durch die Technische Betriebsleitung.<br />

3.3 Zentrale Rechnungs<strong>an</strong>weisung<br />

Die von <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung bzw. den ermächtigten Personen<br />

vorbereiteten Rechnungen werden zentral durch die Fin<strong>an</strong>z- und<br />

Org<strong>an</strong>isationsabteilung zur Zahlung <strong>an</strong>gewiesen. Durchschriften des gesamten<br />

Beschaffungsvorg<strong>an</strong>gs verbleiben bei <strong>der</strong> Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung.<br />

3.4 Termine<br />

Rechnungen, die noch im laufenden Haushaltsjahr bezahlt werden sollen, müssen<br />

<strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung mit den unterschriebenen Lieferscheinen<br />

vorliegen.<br />

bis spätestens 10. Dezember eines Jahres


Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 9<br />

II. Beschaffung von<br />

Gebrauchsgüter o<strong>der</strong> Verbrauchsmaterial (Sachaufw<strong>an</strong>d) ohne EDV<br />

Beschaffungswert unter 410,00 € (Einzelgeräte bzw. Funktionseinheit)<br />

o<strong>der</strong> Verbrauchsmaterialien (ohne Wertgrenze)<br />

1. Abwicklung <strong>der</strong> Beschaffung<br />

Bei Gebrauchsgüter mit einem Auftragswert bis zu 410,00 € sind mindestens drei<br />

schriftliche Angebote einzuholen. Der Preisvergleich ist schriftlich zu<br />

dokumentieren (Anlagen 8 und 9).<br />

Bei Verbrauchsmaterialien für den laufenden Hochschulbetrieb mit einem<br />

Auftragswert bis zu 410,00 € k<strong>an</strong>n auf das Einholen von schriftlichen Angeboten<br />

verzichtet werden, wenn es sich um Kleinteile (elektronische Bauteile, Schrauben<br />

usw.) h<strong>an</strong>delt. Ein Preisvergleich ist jedoch durchzuführen und schriftlich zu<br />

dokumentieren (Anlagen 8 und 9)<br />

Bei Verbrauchsmaterialien mit einem Auftragswert über 410,00 € sind drei<br />

schriftliche Angebote einzuholen. Der Preisvergleich ist schriftlich zu<br />

dokumentieren (Anlagen 8 und 9).<br />

Bei Gebrauchsgütern über 410,00 € hat die Beschaffung als Investition gemäß<br />

Ziffer I (Seite 5) zu erfolgen.<br />

Eine Trennung sachlich zusammenhängen<strong>der</strong> Bestellungen mit dem Ziel, die<br />

410,00 € Wertgrenze zu unterschreiten, ist nicht zulässig.<br />

Vor <strong>der</strong> Vergabe von Reparaturaufträgen ist <strong>der</strong>en Wirtschaftlichkeit zu überprüfen<br />

und zu dokumentieren. Der Auftrag erfolgt bei einem Aufw<strong>an</strong>d bis zu 500,00 €<br />

entsprechend einer Verbrauchsbeschaffung. Bei einem Aufw<strong>an</strong>d über 500,00 €<br />

entscheidet die Technische Betriebsleitung über das Auftragsverfahren.<br />

Beschaffungen unter 410,00 € und Verbrauchsmaterialien (ohne Wertgrenze) sind<br />

über den Bestellblock <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> abzuwickeln. Die Bestellung wird durch<br />

folgende Personen unterzeichnet:<br />

- für den Bereich EDV Technischer Leiter Rechenzentrum<br />

- für den techn. Lehr- und Laborbetrieb Technischer Betriebsleiter<br />

- für die zentrale E-Werkstatt Beschaffungsver<strong>an</strong>twortlicher<br />

- für die zentrale M-Werkstatt Beschaffungsver<strong>an</strong>twortlicher<br />

- für den sächl. Lehrbetrieb Technischer Betriebsleiter<br />

- für Büromaterial Sachbearbeiter Sachgebiet Fin<strong>an</strong>zen<br />

- für den Bereich Hochschuldruckerei Sachbearbeiter Sachgebiet Recht


Beschaffungsrichtlinien<br />

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Seite 10<br />

2. Lieferung, Feststellungsvermerke, Inventarisierung, Rechnungswesen<br />

Für die Lieferung gelten die Regelungen unter Ziffer I/2 ff (Seite 7) entsprechend.<br />

Die Rechnungen werden zentral über die Technischen Betriebsleitung (zum<br />

Anschluss <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Bestellunterlagen) <strong>an</strong> die gen<strong>an</strong>nten<br />

Unterschriftsberechtigten geleitet. Diese bescheinigen die sachliche Richtigkeit<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unter Ziffer I/2 (Seite 7) gen<strong>an</strong>nten Vorschriften <strong>der</strong><br />

Beschaffung.<br />

Für die Inventarisierung gelten die Regelungen unter Ziffer I/3.2 (Seite 8).<br />

Die Rechnungs<strong>an</strong>weisung und Aufbewahrung des Beschaffungsvorg<strong>an</strong>ges erfolgt<br />

zentral durch die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung.


Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 11<br />

1. Abwicklung <strong>der</strong> Beschaffung<br />

III. Beschaffung von<br />

IuK-Geräten (EDV) und Software<br />

IuK-Geräte und Software werden im Rahmen einer internen gemeinsamen<br />

Beschaffung über eine zentrale Beschaffungsstelle <strong>an</strong> insgesamt drei Terminen im<br />

Jahr beschafft.<br />

Eine Arbeitsgruppe definiert dazu St<strong>an</strong>dardgeräte für Desktop-Computer,<br />

Notebooks und Bildschirme. Für <strong>an</strong><strong>der</strong>e IuK-Geräte und Software wird kein<br />

St<strong>an</strong>dard festgelegt. Deren Beschaffung hat aber auch über die Bedarfsmeldung zu<br />

erfolgen, sofern <strong>der</strong> Beschaffungswert je Gerät über 200,00 € liegt. Der<br />

Gerätest<strong>an</strong>dard wird regelmäßig aktualisiert.<br />

Bei Beschaffung von IuK-Geräten, die vom definierten St<strong>an</strong>dard abweichen, ist die<br />

Zustimmungen des Hochschulrechenzentrums notwendig. Deren Beschaffung hat<br />

auch über die Bedarfsmeldung zu erfolgen, sofern <strong>der</strong> Beschaffungswert je Gerät<br />

über 200,00 € liegt.<br />

Die Bedarfsmeldung (Anlage 10) ist zu folgenden Stichtagen über den Dek<strong>an</strong> bzw.<br />

die Leitung <strong>der</strong> Hochschulreinrichtung <strong>an</strong> die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung<br />

weiterzuleiten:<br />

- 31. J<strong>an</strong>uar eines Jahres<br />

- 31. Mai eines Jahres<br />

- 8. Oktober eines Jahres<br />

Die Bedarfsmeldung verpflichtet zur Abnahme. Es ist daher schon bei <strong>der</strong><br />

Bedarfsmeldung sicher zu stellen, dass Haushaltsmittel zur Fin<strong>an</strong>zierung bereit<br />

stehen.<br />

Die Beschaffung von IuK-Geräten und Software zu einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Zeitpunkt ist nur<br />

mit Zustimmung des Verwaltungsdirektors in beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen (z. B.<br />

sofortige Ersatzbeschaffung bei defekten Geräten) möglich. Der Ausnahmefall ist zu<br />

begründen. Das Hochschulrechenzentrum ist zu beteiligen.<br />

IuK-Einzelbeschaffungen sind generell möglich, wenn <strong>der</strong> Beschaffungswert unter<br />

200,00 € (Kleingeräte wie z. B. Tastatur, Mäuse usw.) liegt. Für <strong>der</strong>en Beschaffung<br />

gelten die Regelungen <strong>der</strong> Ziffer II (Seite 9).


Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 12<br />

IV. Beschaffung von<br />

Kleinartikeln (Warenwert bis zu 30,00 EUR) und Büromaterial<br />

1. Kleinartikel<br />

Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Bedarf <strong>an</strong> Geräten, Kleinteilen, Hard- und Software usw.<br />

frühzeitig zu pl<strong>an</strong>en und zusammenzufassen. In dringenden Ausnahmefällen<br />

können einzelne Kleinartikel (Warenwert bis zu 30,00 EUR) beschafft werden. Auf<br />

einen förmlichen Preisvergleich wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen<br />

verzichtet. Eine Trennung sachlich zusammenhängen<strong>der</strong> Bestellungen mit dem<br />

Ziel, die 30,00 € Wertgrenze zu unterschreiten, ist nicht zulässig.<br />

Die Ausnahme ist zu begründen. Des weiteren gelten die Regelungen gemäß<br />

Ziffer II (Seite 9).<br />

2. Büromaterial<br />

Büromaterial k<strong>an</strong>n ohne förmlichen Preisvergleich über die Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung<br />

GmbH des Studentenwerk Freiburg bezogen werden. Für die Beschaffung ist <strong>der</strong><br />

„Anfor<strong>der</strong>ungsschein Büromaterial“ (Anlage 13) zu verwenden. Das Büromaterial<br />

k<strong>an</strong>n mit dem Anfor<strong>der</strong>ungsschein direkt in <strong>der</strong> Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung GmbH<br />

abgeholt werden. Bei <strong>der</strong> Abholung ist <strong>der</strong> Kassenbeleg <strong>der</strong> Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung<br />

GmbH zu unterschreiben.<br />

Dies gilt auch für die Beschaffung von Toner und Tinte für Arbeitsplatzdrucker.<br />

Der Rektor Der Verwaltungsdirektor<br />

Professor Dr. Winfried Lieber Thomas Wiedemer<br />

Anlagen<br />

Beschaffungsgrundsätze<br />

Begriffsdefinitionen<br />

Verfahrensablaufpläne<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> wichtigsten Ausschreibungsgrundsätze<br />

Beschaffungs<strong>an</strong>trag<br />

Dokumentation des formlosen Preisvergleiches<br />

Begründung, warum keine 3 Anbieter<br />

Bedarfsmeldung IuK-Geräte und Software<br />

Rundschreiben des MWK zum öffentlichen Auftragswesen<br />

Merkblatt diskriminierungsfreie Leistungsbeschreibung<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsschein Büromaterial


Anlage 1<br />

Beschaffungsgrundsätze<br />

1. Bedarfspl<strong>an</strong>ung<br />

Pl<strong>an</strong>en Sie Ihren Bedarf <strong>an</strong> Geräten, Kleinteilen, Hard- und Software usw. frühzeitig.<br />

Versuchen Sie kurzfristige „Schnellkäufe“ zu vermeiden.<br />

Ziel: Reduzierung <strong>der</strong> Beschaffungsvorgänge<br />

2. Zusammenfassung von Beschaffungen<br />

Fassen Sie gleichartige Beschaffungen möglichst zu einem Beschaffungsvorg<strong>an</strong>g<br />

zusammen. Ihre frühzeitigen Pl<strong>an</strong>ungen werden dabei hilfreich sein. Beteiligen Sie<br />

Kolleginnen und Kollegen <strong>an</strong> Ihren Beschaffungsvorgängen.<br />

Ziel: Reduzierung <strong>der</strong> Beschaffungsvorgänge<br />

Preisvorteil durch hohe Beschaffungssummen<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Vers<strong>an</strong>dkosten<br />

Reduzierung des Verwaltungsaufw<strong>an</strong>des<br />

3. Beachtung <strong>der</strong> Beschaffungsrichtlinien <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Offenburg</strong><br />

Die Beschaffungsrichtlinien <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Offenburg</strong> sind zu beachten. Die Vordrucke<br />

für die „Dokumentation des formlosen Preisvergleiches“ und für die „Begründung,<br />

warum keine 3 Anbieter“ sind zu verwenden.<br />

4. Grundsätze <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

Die knappen Ressourcen <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.<br />

Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e im Beschaffungswesen. Vorausschauende Pl<strong>an</strong>ung und<br />

umsichtiges h<strong>an</strong>deln hilft Kosten senken und Zeit einzusparen.


Gebrauchsgüter:<br />

Anlage 2<br />

Begriffsdefinitionen<br />

l<strong>an</strong>glebige Wirtschaftsgüter, die eigenständig o<strong>der</strong> als Teil einer Anlage gemäß ihrer<br />

Zweckbestimmung eingesetzt werden (z. B. Diskettenlaufwerke, Messgeräte, Werkzeuge<br />

usw.)<br />

Verbrauchsgüter:<br />

Produkte, die zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt sind (z. B. Lösungsmittel, Bauelemente,<br />

elektronische Bauteile usw.) o<strong>der</strong> durch ihre Verwendung eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Zweckbestimmung<br />

erhalten<br />

IuK-Geräte:<br />

Geräte, die <strong>der</strong> Information und Kommunikation dienen, insbeson<strong>der</strong>e Geräte zur<br />

Datenverarbeitung (Personal Computer, PC-Peripherie und PC-Zubehör)


H<strong>an</strong>delt es sich um<br />

Verbrauchsmaterial?<br />

Nein<br />

Liegt <strong>der</strong><br />

Beschaffungswert unter<br />

410,00 €?<br />

Nein<br />

Liegt <strong>der</strong><br />

Beschaffungswert über<br />

75.000,00 €<br />

Nein<br />

H<strong>an</strong>delt es sich um die<br />

Erweiterung eines innerhalb<br />

<strong>der</strong> letzten drei Jahren<br />

beschafften Großgerätes<br />

(HBFG)?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

siehe Anlage 4<br />

Verbrauch<br />

siehe Anlage 4<br />

Verbrauch<br />

HBFG-Antrag ist zu<br />

stellen<br />

HBFG-Antrag ist zu<br />

stellen<br />

Anlage 3<br />

Verfahrensablauf einer Investitionsbestellung (Gebrauchsgüter)<br />

Beschaffungswert über 410,00 € (Einzelgeräte bzw. Funktionseinheit)<br />

Nein<br />

H<strong>an</strong>delts es sich um eine<br />

IuK-Beschaffung (EDV)?<br />

Ja<br />

siehe Anlage 5<br />

Bedarfsmeldung IuK<br />

Die Beschaffung hat als<br />

Investition zu erfolgen.<br />

Das Angebotsverfahren ist<br />

einzuleiten.<br />

Auftragswert unter<br />

10.000,00 €?<br />

Nein<br />

Auftragswert unter<br />

40.000,00 €?<br />

Nein<br />

Auftragswert über<br />

40.000,00 €?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Beschaffungs<strong>an</strong>trag mit<br />

sämtlichen Angeboten usw. <strong>an</strong><br />

die Techn. Betriebsleitung<br />

freihändige Vergabe:<br />

mind. drei schriftliche<br />

Angebote sind einzuholen<br />

beschränkte<br />

Ausschreibung:<br />

eine beschränkte Anzahl<br />

von Firmen werden zur<br />

Angebotsabgabe<br />

aufgefor<strong>der</strong>t<br />

öffentliche Ausschreibung:<br />

eine unbegrenzte Anzahl<br />

von Firmen wird öffentlich<br />

zur Angebotsabgabe<br />

aufgefor<strong>der</strong>t


Ja<br />

Anlage 4<br />

Verfahrensablauf einer Bestellung für Sachaufw<strong>an</strong>d<br />

Beschaffungswert unter 410,00 € (Einzelgeräte bzw. Funktionseinheit)<br />

o<strong>der</strong> Verbrauchsmaterialien (ohne Wertgrenze)<br />

H<strong>an</strong>delt es sich um<br />

Verbrauchsmaterial?<br />

Nein<br />

H<strong>an</strong>dels es ich um eine<br />

IuK-Beschaffung (EDV)?<br />

Nein<br />

Liegt <strong>der</strong><br />

Beschaffungswert über<br />

410,00 €?<br />

Nein<br />

Die Beschaffung hat als<br />

Sachbestellung zu<br />

erfolgen.<br />

Das Angebotsverfahren ist<br />

einzuleiten.<br />

Ja<br />

Ja<br />

siehe Anlage 5<br />

Bedarfsmeldung IuK<br />

siehe Anlage 3<br />

(Investitionsbestellung)<br />

Verbrauchsbeschaffung<br />

unter 410,00 €<br />

nein<br />

Verbrauchsbeschaffung<br />

über 410,00 €<br />

nein<br />

Gebrauchsgutbeschaffung<br />

unter 410,00 €<br />

nein<br />

siehe Anlage 2<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Beschaffung über<br />

Bestellblock durch die<br />

berechtigten Personen<br />

freihändige Vergabe:<br />

formloser<br />

Preisvergleich <strong>der</strong><br />

schriftlich zu<br />

dokumentieren ist *)<br />

freihändige Vergabe:<br />

mind. drei schriftliche<br />

Angebote sind<br />

einzuholen *)<br />

freihändige Vergabe:<br />

mind. drei schriftliche<br />

Angebote sind<br />

einzuholen *)<br />

*) Die Vordrucke "Dokumentation des förmlichen Preisvergleiches" und ggf "warum keine 3 Anbieter"sind zu verwenden. Ohne diese<br />

Vordrucke darf die Bestellung nicht durchgeführt werden bzw. <strong>der</strong>en Bezahlung durch die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung wird<br />

nicht erfolgen.


Anlage 5<br />

Verfahrensablauf <strong>der</strong> Bedarfsmeldung<br />

für IuK-Geräte und Software<br />

H<strong>an</strong>delt es sich eine IuK-<br />

Beschaffung (EDV-Hardware o<strong>der</strong><br />

Software)?<br />

ja<br />

Liegt <strong>der</strong> Beschaffungswert<br />

über 200,00 €?<br />

ja<br />

Es ist eine Bedarfsmeldung für die interne<br />

gemeinsame Beschaffung von IuK-<br />

Geräten notwendig.<br />

Stichtage:<br />

31. J<strong>an</strong>uar eines Jahres<br />

31. Mai eines Jahres<br />

8. Oktober einer Jahres<br />

Nein<br />

Nein<br />

siehe Anlage 3 (Investition)<br />

o<strong>der</strong> Anlage 4 (Verbrauch)<br />

siehe Anlage 4<br />

(Verbrauch)<br />

Bedarfsmeldung weiterleiten <strong>an</strong> die<br />

Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung zur<br />

Mittelreservierung<br />

Stichtagsbezogene<br />

Bedarfszusammenfassung und<br />

Vorbereitung <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />

für die Ausschreibung<br />

(Herr Ruf HRZ/Verw.EDV)<br />

Gemeinsame Ausschreibung durch die<br />

Technische Betriebsleitung


•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Anlage 6<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> wichtigsten Ausschreibungsgrundsätze<br />

bei <strong>der</strong> Beschaffung von Investitionsgütern in Ergänzung zu<br />

<strong>der</strong> Beschaffungsrichtlinie i.d.F. vom 09.11.2006<br />

Die Bedarfsstelle führt das Angebotsverfahren durch mittels<br />

1. freihändiger Vergabe<br />

� beim Auftragswert bis 10.000,00 € netto<br />

� unabhängig vom Auftragswert, wenn u. a.<br />

gewerbliche Schutzrechte zugunsten eines Unternehmens bestehen<br />

Ersatz- o<strong>der</strong> Zubehörteile zu Maschinen, Geräten usw. vom Liefer<strong>an</strong>ten <strong>der</strong> ursprünglichen<br />

Leistung beschafft werden sollen<br />

für die Leistung aus beson<strong>der</strong>en Gründen (z. B. beson<strong>der</strong>er Erfahrungen, Zuverlässigkeit o<strong>der</strong><br />

Einrichtungen, bestimmte Ausführungsarten) nur 1 Unternehmen in Betracht kommt<br />

� wenn es sich um eine vorteilhafte Gelegenheit h<strong>an</strong>delt.<br />

Form:<br />

� Gebrauchsgüter o<strong>der</strong> Verbrauchsmaterialien unter 410,00 €<br />

formloser Preisvergleich (in <strong>der</strong> Regel von 3 Anbietern), <strong>der</strong> schriftlich zu dokumentieren ist.<br />

Die Vordrucke „Dokumentation des formlosen Preisvergleiches“ und ggf. „Begründung,<br />

warum keine 3 Anbieter“ sind zwingend zu verwenden. Bestellung mit dem internen<br />

Bestellblock.<br />

� Verbrauchsmaterialien über 410,00 €<br />

Einholung von mindestens 3 schriftlichen Angeboten. Der Preisvergleich ist schriftlich zu<br />

dokumentieren. Die Vordrucke „Dokumentation des formlosen Preisvergleiches“ und ggf.<br />

„Begründung, warum keine 3 Anbieter“ sind zwingend zu verwenden. Bestellung mit dem<br />

internen Bestellblock.<br />

� Gebrauchsgüter über 410,00 €<br />

Einholung von mindestens 3 schriftlichen Angeboten. Der Vordruck „Beschaffungs<strong>an</strong>trag“ ist<br />

zu verwenden.


2. beschränkte Ausschreibung<br />

� beim Auftragswert <strong>der</strong>zeit bis 40.000,00 € netto<br />

� unabhängig vom Auftragswert, wenn u.a.<br />

•<br />

Form:<br />

die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in<br />

geeigneter Weise ausgeführt werden k<strong>an</strong>n, beson<strong>der</strong>s wenn außergewöhnliche Fachkunde<br />

o<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit o<strong>der</strong> Zuverlässigkeit erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Auffor<strong>der</strong>ung <strong>an</strong> eine beschränkte Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten unter<br />

strenger Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens nach <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift des<br />

Wirtschaftsministeriums über einheitliche Bedingungen und Vordrucke für die<br />

Angebotseinholung und Auftragsvergabe in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverwaltung in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

Der Vordruck „Beschaffungs<strong>an</strong>trag“ ist zu verwenden. Auf allen Angeboten ist <strong>der</strong><br />

Posteing<strong>an</strong>gsvermerk unmittelbar nach Angebotserhalt <strong>an</strong>zubringen.<br />

3. öffentliche Ausschreibung<br />

� bei einem Auftragswert über 40.000,00 € netto, falls nicht die Ausnahmevoraussetzungen für<br />

eine freihändige Vergabe o<strong>der</strong> beschränkte Ausschreibung vorliegen.<br />

� Bei einem Auftragswert über 211.000,00 € netto hat eine europaweite öffentliche Ausschreibung<br />

zu erfolgen.<br />

Form:<br />

Die öffentliche Ausschreibung ist durch die Technischen Betriebsleitung durchzuführen. Hierzu hat<br />

die Bedarfsstelle eine umfassende Leistungsbeschreibung zu erstellen, damit alle Bewerber die<br />

Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und die Angebote mitein<strong>an</strong><strong>der</strong> verglichen werden<br />

können.<br />

Der Vordruck „Beschaffungs<strong>an</strong>trag“ ist zu verwenden. Auf allen Angeboten ist <strong>der</strong><br />

Posteing<strong>an</strong>gsvermerk unmittelbar nach Angebotserhalt <strong>an</strong>zubringen.<br />

Beson<strong>der</strong>er Hinweis:<br />

Bei Beschaffungen über 211.000,00 € netto hat eine europaweite öffentliche Ausschreibung zu<br />

erfolgen.


Anlage 7<br />

Bitte 3-fach einreichen<br />

I. Beschaffungs<strong>an</strong>trag<br />

505.<br />

(Fachbereich/<strong>Hochschule</strong>inrichtung) (Beschaffungsver<strong>an</strong>twortliche/r) (Bestellnummer)<br />

1. Be<strong>an</strong>tragte Lieferung o<strong>der</strong> Leistung<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Menge Gegenst<strong>an</strong>d<br />

zzgl. 16 % Mehrwertsteuer<br />

(Genaue Bezeichnung <strong>der</strong> einzelnen Gegenstände bzw.<br />

Leistungen, Typenbezeichnung, Bestell-Nr.)<br />

ggf. Fortsetzung auf Blatt 4<br />

Einzelpreis<br />

in EUR<br />

Endpreis: * Übertrag auf Blatt 4<br />

Gesamtpreis<br />

in EUR<br />

*) Preis einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, Zubehörteile, Montage, Einweisungen, Inbetriebnahme, Verpackung und<br />

Fracht sowie Mehrwertsteuer und ggf. Zoll- sowie sonstige Einfuhrabgaben unter Berücksichtigung von Rabatten und Skonto.<br />

2. Verwendungszweck (kurze Erläuterung):<br />

3. H<strong>an</strong>delt es sich bei dieser Beschaffung (evtl. im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Beschaffungen) um ein Großgerät nach dem HBFG? Wenn JA, bitte Empfehlung des WR<br />

<strong>an</strong>geben:<br />

Seite 1 Beschaffungs<strong>an</strong>trag / 5. J<strong>an</strong>uar 2005


Anlage 7<br />

4. Wird durch die Beschaffung ein vom Wissenschaftsrat empfohlenes Großgerät (nicht CIP<br />

und WAP) innerhalb von 3 Jahren ergänzt (auch Zubehör), erweitert o<strong>der</strong> ausgebaut?<br />

Wenn JA, bitte das entsprechende Großgerät <strong>an</strong>geben:<br />

5. Wird durch die Beschaffung für eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e <strong>Hochschule</strong>inrichtung ein noch brauchbares<br />

Gerät frei? Wenn JA, genaue Bezeichnung des Gerätes <strong>an</strong>geben?<br />

6. H<strong>an</strong>delt es sich um eine Ersatzbeschaffung? Wenn JA, welches Gerät bzw. welcher<br />

Ausrüstungsgegenst<strong>an</strong>d wird ausgeson<strong>der</strong>t? (Genaue Bezeichnung, Serien- o<strong>der</strong><br />

Inventarnummer <strong>an</strong>geben)<br />

7. Warum können vergleichbare Geräte/Programme <strong>an</strong><strong>der</strong>er Fachbereiche/<strong>Hochschule</strong>n<br />

nicht benutzt bzw. mitbenutzt werden?<br />

8. Bei IuK-Beschaffung bitte begründen, warum diese IuK-Beschaffung nicht im Rahmen <strong>der</strong><br />

gemeinsamen internen IuK-Beschaffung erfolgen k<strong>an</strong>n.<br />

9. Fallen durch die be<strong>an</strong>tragte Beschaffung Folgekosten <strong>an</strong>?<br />

NEIN JA<br />

(Art und Jahresbetrag bitte <strong>an</strong>geben)<br />

10. Sind für die Aufstellung des Gerätes beson<strong>der</strong>e bauliche o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Maßnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>lich?<br />

NEIN JA<br />

(Art und Maßnahme und evtl. Kosten bitte <strong>an</strong>geben)<br />

11. Steht das für den Einsatz und die Bedienung des be<strong>an</strong>tragten Gerätes erfor<strong>der</strong>liche<br />

Personal zur Verfügung?<br />

NEIN JA<br />

Seite 2 Beschaffungs<strong>an</strong>trag / 5. J<strong>an</strong>uar 2005


Anlage 7<br />

12. Unter Beachtung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> VOL/A soll <strong>der</strong> Antrag erteilt werden im Rahmen<br />

einer<br />

gemeinsamen Beschaffung beschränkten Ausschreibung<br />

öffentliche Ausschreibung durch die Technische Betriebsleitung:<br />

Die hierzu erfor<strong>der</strong>liche genaue Leistungsbeschreibung ist beigefügt.<br />

freihändigen Vergabe<br />

Begründung für die freihändige Vergabe:<br />

12. Im Sinne <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit ergibt sich folgende R<strong>an</strong>gordnung <strong>der</strong> eingeg<strong>an</strong>genen<br />

Angebote:<br />

Anbieter: Endpreis (inkl. MWSt.)<br />

1.) EUR<br />

2.) EUR<br />

3.) EUR<br />

4.) EUR<br />

13. Fin<strong>an</strong>zierung <strong>der</strong> be<strong>an</strong>tragten Maßnahme aus <strong>der</strong><br />

Kostenstelle<br />

Es wird bestätigt, dass die Vorschriften <strong>der</strong> Beschaffungsrichtlinien <strong>der</strong> FHO beachtet wurden.<br />

Der/Die Beschaffungsver<strong>an</strong>twortliche<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bei EDV-Beschaffungen ist <strong>der</strong> Antrag <strong>an</strong> das RZ weiterzuleiten.<br />

Dem Antrag wird zugestimmt.<br />

Unterschrift Hochschulrechenzentrum<br />

Abkürzungen:<br />

HBFG = Hochschulbauför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

WR = Wissenschaftsrat<br />

Seite 3 Beschaffungs<strong>an</strong>trag / 5. J<strong>an</strong>uar 2005


Anlage 7<br />

Blatt 4<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Menge Gegenst<strong>an</strong>d<br />

(Genaue Bezeichnung <strong>der</strong> einzelnen Gegenstände bzw.<br />

Leistungen, Typenbezeichnung, Bestell-Nr.)<br />

zzgl. 16 % Mehrwertsteuer<br />

Endpreis:<br />

Einzelpreis<br />

in EUR<br />

Gesamtpreis<br />

in EUR<br />

*) Preis einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, Zubehörteile, Montage, Einweisungen, Inbetriebnahme, Verpackung und<br />

Fracht sowie Mehrwertsteuer und ggf. Zoll- sowie sonstige Einfuhrabgaben unter Berücksichtigung von Rabatten und Skonto.<br />

Seite 4 Beschaffungs<strong>an</strong>trag / 5. J<strong>an</strong>uar 2005


Anlage 8<br />

Dokumentation des formlosen Preisvergleiches<br />

bei Sachaufw<strong>an</strong>dsbeschaffungen unter 410,00 €<br />

Es sind mindestens 3 Angebote nachzuweisen.<br />

Bei weniger als 3 Angebote ist <strong>der</strong> Vordruck „Begründung, warum keine 3 Anbieter“<br />

beizufügen.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Anbieter<br />

(Firmenbezeichnung<br />

und Anschrift)<br />

Preis in €<br />

Obige Anbieter wurden bei <strong>der</strong> freihändigen Vergabe berücksichtigt weil:<br />

systembedingt notwendig<br />

Zuverlässigkeit in <strong>der</strong> Verg<strong>an</strong>genheit nachgewiesen<br />

Rahmenvertrag/-vereinbarung vorliegt<br />

Preisermittlung durch z. B. :<br />

Katalog (Titel/Datum/Seite) - Kopie beifügen<br />

Telefonisch (Datum/Uhrzeit/Ansprechpartner)<br />

Internet (Webadresse) - Ausdruck beifügen<br />

Sonstiges (bitte genau ausführen) .........................................................................................<br />

...................................................................................................................................................<br />

Die Beschaffungsrichtlinie <strong>der</strong> FH <strong>Offenburg</strong> in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung wurde beachtet. Die Grundsätze<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden berücksichtigt.<br />

------------------------------------ ------------------------------------------------------------------------<br />

Datum Unterschrift des Beschaffungsver<strong>an</strong>twortlichen


Anlage 9<br />

Begründung, warum keine 3 Anbieter ermittelt werden konnten:<br />

1. Internetsuche<br />

2. Kataloge<br />

Internetsuche erfolglos (keine Web-Seite gefunden)<br />

Webseite gefunden, aber kein Hinweis auf Händler<br />

siehe unter http://www...............................................................................................................<br />

Keine Kataloge erhältlich lt. Auskunft Fachh<strong>an</strong>del (Adresse, Anschrift, Ansprechpartner)<br />

............................................................................................<br />

Nur ................. (Anzahl) Kataloghändler gefunden<br />

3. Fachzeitschriften<br />

Kein Hinweis auf Anbieter vermerkt (Titel <strong>der</strong> Zeitschrift, Ausgabe Nr./vom)<br />

.....................................................................................................................................................<br />

4. Systembedingte / Herstellerbedingte Lieferung<br />

5. Sonstiges<br />

Lieferung nur über Hersteller möglich (warum? / Nachweis!)<br />

.....................................................................................................................................................<br />

Nachfrage bei Kollegen war erfolglos (Name, Funktion nennen!)<br />

.....................................................................................................................................................<br />

Aufgrund häufiger Angebotsnachfrage keine schriftlichen Angebote mehr erhältlich<br />

(Nachweis?, Bestätigung durch weitere Person)<br />

.....................................................................................................................................................<br />

Sonstiges (z. B. gemeinsame Beschaffung)<br />

.....................................................................................................................................................<br />

Die Beschaffungsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Offenburg</strong> in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung wurde beachtet.<br />

Die Grundsätze <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden berücksichtigt.<br />

------------------------------------ ------------------------------------------------------------------------<br />

Datum Unterschrift des Beschaffungsver<strong>an</strong>twortlichen


Anlage 10<br />

Bedarfsmeldung für IuK-Geräte Seite 1 von 2<br />

1. Menge Artikel<br />

Richtpreis<br />

(inkl.Mwst) Summe<br />

1. PC-System<br />

0 Gehäuse: Scenic E600 Small Desktop Scenic W600 Midi Tower<br />

850,00 € - €<br />

0<br />

Intel Pentium IV 2,8GHz / 512KB<br />

512 MB DDR-RAM (2x256MB)<br />

80 GB S-ATA<br />

ATAPI DVD / CD-RW Combo<br />

LAN, Audio und Grafik on board<br />

PS/2 Keyboard und Scrolling Mouse<br />

Län<strong>der</strong>beipack (D)<br />

kein Betriebssystem vorinstalliert<br />

2. PC-System<br />

Scenic E600 Small Desktop / Scenic W600 Midi Tower<br />

Intel Pentium IV 3,2GHz / 512KB<br />

512 MB DDR-RAM<br />

80 GB S-ATA<br />

ATAPI DVD+R /+-RW /Double Layer<br />

LAN, Audio und Grafik on board<br />

PS/2 Keyboard und Scrolling Mouse<br />

Län<strong>der</strong>beipack (D)<br />

kein Betriebssystem vorinstalliert<br />

Notebooks<br />

1.100,00 € - €<br />

0 Acer Travelmate 292LCI Centrino 1500 M11<br />

Intel Pentium M 1.5 GHz<br />

1.300,00 € - €<br />

0 HP NC8000 1.6 DJ241A<br />

Intel Pentium M Centrino 1.6 GHz<br />

Monitore<br />

1.800,00 € - €<br />

0 Samsung Syncmaster 959NF 19"-CRT 230,00 € - €<br />

0 Scenicview P17-1, 17"-TFT (1280x1024), schwenkbar<br />

Sonstiges / An<strong>der</strong>e IuK-Geräte<br />

440,00 € - €<br />

- €<br />

- €<br />

- €<br />

Gesamt: - €


2. Begründung für TFT-Monitor<br />

3. Verwendungszweck (kurze Erläuterung):<br />

Seite 2 von 2<br />

4. H<strong>an</strong>delt es sich bei dieser Beschaffung (evtl. im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Beschaffungen) um ein<br />

Großgerät nach dem HBFG? Wenn JA, bitte Empfehlung des WR <strong>an</strong>geben:<br />

5. Wird durch die Beschaffung ein vom Wissenschaftsrat empfohlenes Großgerät (nicht CIP und<br />

WAP) innerhalb von 3 Jahren ergänzt (auch Zubehör), erweitert o<strong>der</strong> ausgebaut?<br />

Wenn JA, bitte das entsprechende Großgerät <strong>an</strong>geben:<br />

6. Wird durch die Beschaffung für eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e <strong>Hochschule</strong>inrichtung ein noch brauchbares Gerät frei?<br />

Wenn JA, genaue Bezeichnung des Gerätes <strong>an</strong>geben?<br />

7. H<strong>an</strong>delt es sich um eine Ersatzbeschaffung? Wenn JA, welches Gerät bzw. welcher Ausrüstungsgegenst<strong>an</strong>d<br />

wird ausgeson<strong>der</strong>t? (Genaue Bezeichnung, Serien- o<strong>der</strong> Inventarnummer <strong>an</strong>geben)<br />

8. Warum können vergleichbare Geräte/Programme <strong>an</strong><strong>der</strong>er Fachbereiche/<strong>Hochschule</strong>n nicht benutzt<br />

bzw. mitbenutzt werden?<br />

9. Fin<strong>an</strong>zierung <strong>der</strong> be<strong>an</strong>tragten Maßnahme aus <strong>der</strong> Kostenstelle :<br />

________________________________<br />

I. Der/Die Beschaffungsver<strong>an</strong>twortliche<br />

________________________________<br />

II. Dek<strong>an</strong>/Leiter <strong>der</strong> Hochschulleitung<br />

________________________________<br />

III. FOA (Frau Riedl)<br />

Festzulegen<strong>der</strong> Betrag:<br />

HÜL:


Anlage 11<br />

MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG<br />

UND KUNST BADEN- WÜRTTEMBERG<br />

An die<br />

Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen<br />

im Geschäftsbereich des<br />

Ministeriums für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kunst<br />

Postfach 10 34 53 – 70029 Stuttgart<br />

E-mail: Poststelle@MWK.bwl.de<br />

Fax: 0711/279-3080<br />

Stuttgart,<br />

Durchwahl 0711 279-<br />

Name:<br />

Aktenzeichen.:<br />

18. November 2004<br />

3174<br />

Herr Scheibner<br />

15-4290/4/6<br />

(Bitte bei Antwort <strong>an</strong>geben)<br />

Öffentliches Auftragswesen<br />

1. Querschnittsuntersuchung Rechnungshof Praxis <strong>der</strong> Vergabe von Gutachten,<br />

Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienstleistungen<br />

Dritter<br />

2. Diskriminierende Vorgaben von Fabrikaten bzw. Herstellern bei <strong>der</strong> Beschaffung<br />

von Personalcomputern und <strong>an</strong><strong>der</strong>en EDV-Geräten<br />

Anlagen<br />

0<br />

1. Querschnittsuntersuchung Rechnungshof Praxis <strong>der</strong> Vergabe von Gutachten,<br />

Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienstleistungen<br />

Dritter<br />

Der Rechnungshof hat im Rahmen einer Querschnittsuntersuchung die Praxis <strong>der</strong> Ver-<br />

gabe von Gutachten, Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienst-<br />

leistungen Dritter geprüft. Dabei hat <strong>der</strong> Rechnungshof rechtliche, fiskalische und for-<br />

male Mängel festgestellt.<br />

Die Vergabestellen im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums werden <strong>an</strong>-<br />

lässlich dieses Untersuchungsergebnisses nochmals auf die Einhaltung <strong>der</strong> vergabe-<br />

rechtlichen Vorschriften hingewiesen und gebeten, insbeson<strong>der</strong>e Folgendes zu beach-<br />

ten:<br />

• Die Vergabe öffentlicher Aufträge bezüglich Leistungen unterliegt den EU-<br />

Vergaberichtlinien, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), <strong>der</strong>


- 2 -<br />

Vergabeverordnung (VgV), sowie <strong>der</strong> Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)<br />

und <strong>der</strong> Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). D<strong>an</strong>eben sind die<br />

Vorschriften <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshaushaltsordnung (LHO) - insbeson<strong>der</strong>e § 55 LHO und die<br />

dazu erg<strong>an</strong>genen VV - für die Behörden und Einrichtungen des L<strong>an</strong>des bindend.<br />

Zusätzlich regelt die Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung (BAO) org<strong>an</strong>isatorische Fragen des<br />

Beschaffungswesens in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverwaltung.<br />

• Nach § 55 Abs. 1 LHO muss <strong>der</strong> Auftragsvergabe grundsätzlich eine Öffentliche<br />

Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e<br />

Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.<br />

• Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn einer <strong>der</strong> in § 3 Nr. 4 Buchstaben a bis<br />

p VOL/A aufgelisteten Ausnahmetatbestände vorliegt.<br />

• Ab einem Auftragswert von 200.000 € ist das EU-Vergaberecht zu beach-<br />

ten.(Bestimmungen nach <strong>der</strong> EG-Lieferkoordinierungsrichtlinie und <strong>der</strong> EG-<br />

Dienstleistungsrichtlinie, GABl. 2003 Seiten 733 ff.) Das EU-Vergaberecht lässt es<br />

zu, dass bei nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbaren Leistungen das sog.<br />

Verh<strong>an</strong>dlungsverfahren <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt werden darf, welches einer Freihändigen Ver-<br />

gabe mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb entspricht. In solchen<br />

Fällen ist d<strong>an</strong>n die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) <strong>an</strong>zu-<br />

wenden, welche das Verh<strong>an</strong>dlungsverfahren als einzige Vergabeart vorsieht.<br />

• Nach Nr. 9 <strong>der</strong> Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung ist neben den in § 3 Nrn. 3 und 4 gen<strong>an</strong>n-<br />

ten Ausnahmen vom Erfor<strong>der</strong>nis einer Öffentlichen Ausschreibung eine Abwei-<br />

chung d<strong>an</strong>n zulässig, wenn <strong>der</strong> Auftragswert netto voraussichtlich nicht mehr als<br />

40.000 € beträgt (Beschränkte Ausschreibung) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Auftragswert voraussicht-<br />

lich unter 10.000 € liegt (Freihändige Vergabe).<br />

• Die Freihändige Vergabe ist immer zu begründen und zu dokumentieren.<br />

• Vor einer Beschränkten Ausschreibung und vor einer Freihändigen Vergabe ist<br />

grundsätzlich <strong>der</strong> in Betracht kommende Bewerberkreis zu erkunden. Die Freihän-<br />

dige Vergabe k<strong>an</strong>n nicht als Ermächtigung interpretiert werden, nur einen Anbieter<br />

konsultieren zu müssen.<br />

• Vor Einleitung des Vergabeverfahrens ist die Prüfung <strong>der</strong> Notwendigkeit nach § 6<br />

LHO durchzuführen und zu dokumentieren.<br />

• Nach § 55 Nr. 2.3 LHO, § 9 Abs. 2 VOL/A sowie die Nrn. 12.3 - 12.4 <strong>der</strong> BAO ist im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Ausschreibung und bei <strong>der</strong> Auftragserteilung festzulegen, dass die All-<br />

gemeinen Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Ver-<br />

tragsbest<strong>an</strong>dteil werden.<br />

• Bei Aufträgen, die ohne Ausschreibung vergeben werden sollen o<strong>der</strong> bei denen<br />

sich auf eine Ausschreibung nur ein Bewerber gemeldet hat, ist in jedem Fall vor<br />

<strong>der</strong> Auftragsvergabe die Preisüberwachungsstelle des zuständigen Regierungsprä-


- 3 -<br />

sidiums einzuschalten, wenn <strong>der</strong> Wert des Auftrags 25.000 € übersteigt (Nr. 14.2<br />

BAO).<br />

• Es ist darauf zu achten, dass die nach Punkt 3.3.4 <strong>der</strong> VV zu § 7 LHO und nach<br />

den §§ 3 Abs. 5, 23 Abs. 3, 25 Abs. 3 und Abs. 5 sowie 30 VOL/A erfor<strong>der</strong>lichen<br />

schriftlichen Vermerke <strong>an</strong>gefertigt werden.<br />

• Des weiteren ist darauf zu achten, dass die erfor<strong>der</strong>liche prospektive Wirtschaftlich-<br />

keitsuntersuchung nach Punkt 3.2 <strong>der</strong> VV zu § 7 LHO durchgeführt wird, Abwägun-<br />

gen und Berechnungen zum Zweck des Vergleichs zwischen interner und externer<br />

Aufgabenerledigung <strong>an</strong>gestellt werden und dass eine nach Punkt 3.3 <strong>der</strong> VV zu § 7<br />

LHO erfor<strong>der</strong>liche Wirtschaftlichkeitskontrolle im Rahmen <strong>der</strong> Erfolgskontrolle<br />

durchgeführt wird.<br />

2. Diskriminierende Vorgaben von Fabrikaten bzw. Herstellern bei <strong>der</strong> Beschaffung<br />

von Personalcomputern und <strong>an</strong><strong>der</strong>en EDV-Geräten<br />

Die Europäische Kommission hat kürzlich diskriminierende Praktiken einer Reihe deut-<br />

scher öffentlicher Auftraggeber, auch solcher aus Baden-Württemberg, be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det,<br />

die bei Ausschreibungen über Personalcomputer etc. diskriminierende Leistungsvor-<br />

gaben verwendet haben. Dabei geht es - neben <strong>der</strong> Benennung bestimmter Fabrikate<br />

bzw. Hersteller <strong>der</strong> ausgeschriebenen Geräte - vor allem um rechtswidrige Beschrei-<br />

bung <strong>der</strong> eingebauten Prozessoren durch<br />

• ausschließliche For<strong>der</strong>ung von Prozessoren „Intel …“ bzw. (Vari<strong>an</strong>te A)<br />

• For<strong>der</strong>ung von Prozessoren „Intel … o<strong>der</strong> gleichwertiger Art“ (Vari<strong>an</strong>te B)<br />

• Vorgabe einer bestimmten Taktfrequenz in Gigaherz (Vari<strong>an</strong>te C).<br />

In <strong>der</strong> vergaberechtlichen Bewertung <strong>der</strong> Europäischen Kommission wurde im Wesent-<br />

lichen ausgeführt:<br />

• Zur Festlegung technischer Spezifikationen für öffentliche Lieferaufträge dürfen<br />

grundsätzlich keine Beschreibungen verwendet werden, die zu einer Diskriminie-<br />

rung bestimmter Liefer<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Erzeugnisse führen könnten. Das Vergaberecht<br />

(in D: § 8 Nr. 3 VOL/A) verbietet die Verwendung von Beschreibungen, die Erzeug-<br />

nisse einer bestimmten Produktion o<strong>der</strong> Herkunft o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Verfahren er-<br />

wähnen und zur Wirkung haben, dass bestimmte Liefer<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Erzeugnisse be-<br />

vorzugt o<strong>der</strong> ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsge-<br />

genst<strong>an</strong>d gerechtfertigt. Verboten ist insbeson<strong>der</strong>e die Angabe von Warenzeichen,<br />

Patenten o<strong>der</strong> Typen sowie die Angabe eines bestimmten Ursprungs o<strong>der</strong> einer<br />

bestimmten Produktion. Eine solche Angabe ist ausnahmsweise d<strong>an</strong>n zulässig,<br />

wenn sie mit dem Zusatz „o<strong>der</strong> gleichwertiger Art“ versehen ist, sofern <strong>der</strong> öffentli-


- 4 -<br />

che Auftraggeber den Auftragsgegenst<strong>an</strong>d nicht durch hinreichend genaue, allge-<br />

mein verständliche Bezeichnungen beschreiben k<strong>an</strong>n.<br />

• Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelten diese Regeln<br />

auch bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts von 200.000 €, da die Bevor-<br />

zugung bestimmter Liefer<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Hersteller gegen den schon im EG-Vertrag<br />

ver<strong>an</strong>kerten gemeinschaftsrechtlichen Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgrundsatz verstößt und<br />

eine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs darstellt.<br />

• Somit könnten insbeson<strong>der</strong>e Ausschreibungen gemäß Vari<strong>an</strong>te A, bei denen ver-<br />

bindlich die Lieferung von Produkten einer bestimmten Marke o<strong>der</strong> eines bestimm-<br />

ten Typs verl<strong>an</strong>gt wird, gegen Artikel 28 EG-Vertrag und das Vergaberecht versto-<br />

ßen.<br />

• Bei Vari<strong>an</strong>te B ist die Vorgabe bestimmter Marken und Typen mit einer Gleichwer-<br />

tigkeitsklausel verbunden. Dies ist nur d<strong>an</strong>n zulässig, wenn eine Beschreibung des<br />

Gegenst<strong>an</strong>ds durch hinreichend genaue, allgemein verständliche Bezeichnungen<br />

nicht möglich ist. Nach dem Kenntnisst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Kommission lasse sich die Bauart<br />

und Leistungsfähigkeit von Mikroprozessoren auch ohne Verweis auf die Erzeug-<br />

nisse eines bestimmten Herstellers hinreichend genau beschreiben. So genüge für<br />

die Bezeichnung <strong>der</strong> Bauart die Angabe „x86-Mikroprozessoren“. Darunter werde<br />

allgemein ein Prozessor mit <strong>der</strong> sog. x86-Architektur verst<strong>an</strong>den, die es erlaubt, das<br />

Betriebssystem Windows auf einem Rechner zu betreiben. Für die Angaben <strong>der</strong><br />

Prozessorleistung könnten allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte Benchmark-Systeme wie etwa<br />

Business Winstone 2002 für Bürocomputer o<strong>der</strong> TCP für Server her<strong>an</strong>gezogen<br />

werden. Dabei h<strong>an</strong>dle es sich um st<strong>an</strong>dardisierte Evaluationsverfahren, die es er-<br />

möglichen, das gefor<strong>der</strong>te Leistungsniveau objektiv und ohne Rückgriff auf Produk-<br />

te eines bestimmten Herstellers zu definieren. Somit könne auch bei Ausschreibun-<br />

gen nach Vari<strong>an</strong>te B ein Verstoß gegen Art. 28 des EG-Vertrags und das Vergabe-<br />

recht vorliegen.<br />

• Eine zusätzliche Diskriminierung könnte darin bestehen, dass in den Ausschreibun-<br />

gen durchweg auf eine bestimmte Mindesttaktfrequenz in Gigaherz (Ghz) abgestellt<br />

wird o<strong>der</strong> für eine beson<strong>der</strong>s hohe Taktfrequenz Zusatzpunkte vergeben werden<br />

(Vari<strong>an</strong>te C). Nach dem Kenntnisst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Kommission könne ein solches Vorge-<br />

hen zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung <strong>der</strong> Prozessoren von Intel gegenüber<br />

denen <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller führen, wenn es bei <strong>der</strong> Beschaffung primär um die Lei-<br />

stungsfähigkeit des Prozessors geht. Die Prozessoren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller unter-<br />

scheiden sich teilweise in ihrer Bauart dadurch von denen des Herstellers Intel,<br />

dass sie eine höhere Zahl von Befehlen pro Taktzyklus (Instructions Per Clock,


- 5 -<br />

IPC) durchführen. Dadurch können sie bei einer niedrigeren Taktfrequenz die glei-<br />

chen Leistungen erbringen wie ein vergleichbarer Intel-Prozessor. Die erwähnten<br />

Benchmark-Systeme tragen diesem technisch bedingten Unterschied Rechnung:<br />

So erreichen Prozessoren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller mit einer niedrigeren Taktfrequenz<br />

häufig gleiche o<strong>der</strong> bessere Ergebnisse wie ein vergleichbarer Intel-Prozessor.<br />

Wird ausschließlich auf die Taktfrequenz abgestellt, so besteht folglich die Gefahr<br />

einer Diskriminierung <strong>der</strong> Anbieter von Geräten mit Prozessoren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller,<br />

die entwe<strong>der</strong> völlig von <strong>der</strong> Teilnahme ausgeschlossen sind o<strong>der</strong> einen beson<strong>der</strong>s<br />

hochwertigen Prozessor <strong>an</strong>bieten müssen, um die gefor<strong>der</strong>te Taktfrequenz zu er-<br />

reichen. Damit könnte ein Verstoß gegen den EG-Vertrag und das Vergaberecht<br />

vorliegen.<br />

Die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission aufgegriffenen Fälle können zu einem förm-<br />

lichen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d mit<br />

Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof führen, falls sich die Kommission<br />

mit <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesregierung hierzu nicht zufrieden gibt. Ein <strong>der</strong>arti-<br />

ger mehrjähriger Prozess k<strong>an</strong>n für die betroffenen Vergabestellen und <strong>der</strong>en Auf-<br />

sichtsbehörden zu einer erheblichen Belastung führen, nicht zuletzt auch wegen <strong>der</strong><br />

damit einhergehenden fortwährenden Berichterstattung in <strong>der</strong> Tages- und Fach-<br />

presse.<br />

Aus gegebenem Anlass k<strong>an</strong>n nicht ausgeschlossen werden, dass das von <strong>der</strong> Eu-<br />

ropäischen Kommission eingeleitete Verfahren ausgedehnt wird auf weitere, bis-<br />

l<strong>an</strong>g noch nicht aufgegriffene Ausschreibungen, in denen Produkte <strong>der</strong> Firma Intel<br />

o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller in <strong>der</strong> oben thematisierten Weise in den Ausschreibungsun-<br />

terlagen konkret ben<strong>an</strong>nt werden. Es muss damit gerechnet werden, dass konkur-<br />

rierende Firmen, die gegen <strong>der</strong>artige, zu ihren Lasten gehende Wettbewerbsbe-<br />

schränkungen konsequent vorgehen wollen, solche Fälle <strong>der</strong> Europäischen Kom-<br />

mission melden, falls die betroffenen Auftraggeber ihre fehlerhaften Ausschreibun-<br />

gen nicht abän<strong>der</strong>n.<br />

Die Vergabestellen sollten daher bei <strong>der</strong> Vorbereitung von Ausschreibungen die<br />

vorstehenden Gesichtspunkte sorgfältig beachten, um nicht <strong>an</strong>greifbar zu werden.<br />

Bereits laufende Vergabeverfahren sollten ggf. entsprechend korrigiert werden.<br />

Dies gilt nicht nur für die Beschreibung <strong>der</strong> Prozessoren, son<strong>der</strong>n auch für <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Positionen in den Leistungsverzeichnissen.<br />

gez. Dr. Hagm<strong>an</strong>n


Anlage 12<br />

Diskriminierungsfreie Leistungsbeschreibungen bei IT-Ausschreibungen<br />

Die Anfertigung produktneutraler Leistungsbeschreibungen im IT-Bereich, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick<br />

auf die Beschreibung von Mikroprozessoren (Computerchips), stellt <strong>an</strong> Vergabestellen hohe Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

BMWA und BMI möchten daher mit den nachfolgenden Hinweisen eine Hilfestellung zur<br />

diskriminierungsfreien Formulierung von Leistungsbeschreibungen geben:<br />

I. Rechtslage<br />

1. Deutsches und Europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen<br />

bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> zu beschaffenden Leistung. Dies ist lediglich ausnahmsweise erlaubt,<br />

wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen nicht<br />

möglich ist, und auch d<strong>an</strong>n nur mit dem Zusatz „o<strong>der</strong> gleichwertig“.<br />

Dies bedeutet:<br />

⇒ Die Nennung eines bestimmten Markennamens (z.B. Lieferung eines Computers mit einem<br />

Prozessor <strong>der</strong> Marke xy) ist in jedem Fall unzulässig.<br />

⇒ Die Nennung eines bestimmten Markennamens mit dem Zusatz „o<strong>der</strong> gleichwertig“ (z.B.<br />

Lieferung eines Computers mit einem xy - o<strong>der</strong> gleichwertigem Prozessor) ist ebenfalls unzulässig,<br />

wenn eine <strong>an</strong><strong>der</strong>weitige Beschreibung des Leistungsgegenst<strong>an</strong>des möglich ist.<br />

Dass eine <strong>an</strong><strong>der</strong>weitige Beschreibung eines Leistungsgegenst<strong>an</strong>des objektiv unmöglich ist, kommt<br />

sehr selten vor.<br />

Wichtig ist:<br />

Die Tatsache, dass es einfacher ist, auf eine bereits bek<strong>an</strong>nte Marke mit o<strong>der</strong> ohne den Hinweis<br />

„o<strong>der</strong> gleichwertig“ Bezug zu nehmen, z.B. weil die Vergabestellen mit Mikroprozessoren dieser<br />

Marke bereits Erfahrungen gemacht hat, rechtfertigt keine <strong>der</strong>artige Leistungsbeschreibung, da solche<br />

Ausschreibungen in <strong>der</strong> Regel rechtsfehlerhaft sind!<br />

Nur in beson<strong>der</strong>en Fällen k<strong>an</strong>n es zulässig sein, Mikroprozessoren einer bestimmen Marke bzw.<br />

entsprechende komplette Hardware ergänzend zu beschaffen, um die Kompatibilität zu bereits im<br />

Einsatz befindlichen Systemen ohne unvertretbaren wirtschaftlichen Aufw<strong>an</strong>d zu gewährleisten.<br />

Diese Notwendigkeit muss im Einzelfall begründet werden.<br />

2. In <strong>der</strong> Regel ist es unzulässig, in <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung bei bestimmten Mindestspezifikationen<br />

auf Parameter zurückzugreifen, die nicht direkt mit <strong>der</strong> Leistung des Produkts zusammenhängen<br />

und daher alleine noch keine Aussage über die Qualität des Leistungsgegenst<strong>an</strong>des machen. Solche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen sind in <strong>der</strong> Regel diskriminierend, weil die Gefahr besteht, dass Produkte diese Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

nicht erfüllen, obwohl sie von gleicher o<strong>der</strong> besserer Qualität sind. Daher soll davon<br />

Abst<strong>an</strong>d genommen werden, bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Leistung Mindesttaktfrequenzen zu for<strong>der</strong>n.<br />

Diese sind nämlich nur eines von mehreren Kriterien, die gemeinsam die Leistung des Mikroprozessors<br />

ausmachen.<br />

• Vergaberechtlich zulässig, da diskriminierungsfrei, sind dagegen For<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> allgemeine<br />

Ausstattungsmerkmale (z.B. Größe des Arbeitsspeichers und <strong>der</strong> Festplatte, Anzahl und Art <strong>der</strong>


Anlage 12<br />

Schnittstellen, Bildschirmdiagonale) sowie <strong>an</strong>wendungsspezifische Anfor<strong>der</strong>ungen (z.B. Akkulaufzeit<br />

bei Laptops), es sei denn, diese Ausstattungsbeschreibung ist offensichtlich nur auf einen<br />

bestimmten Anbieter o<strong>der</strong> ein bestimmtes Produkt zugeschnitten.<br />

3. Um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung sicherzustellen, k<strong>an</strong>n auf sogen<strong>an</strong>nte Benchmarkverfahren<br />

(vgl. unter II.) zurückgegriffen werden.<br />

II. Verwendung von Benchmarks<br />

Benchmark-Verfahren sind Verfahren, mittels <strong>der</strong>er durch eine softwaregestützte Simulation typischer<br />

Anwendungsschritte eine Aussage über die Leistungsfähigkeit des IT-Systems in dem Anwendungsbereich<br />

möglich ist. Sie wurden für verschiedene IT-Anwendungsbereiche entwickelt. Diese Benchmarkverfahren<br />

sind keine EU-St<strong>an</strong>dards, son<strong>der</strong>n werden von Industrieorg<strong>an</strong>isationen entwickelt und<br />

in <strong>der</strong> Regel kostenpflichtig vertrieben.<br />

Für die Anwendung von Benchmarkverfahren wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:<br />

1. Klärung des vorgesehenen Anwendungsbereiches <strong>der</strong> zu beschaffenden IT-Systeme Beispiele:<br />

PCs für St<strong>an</strong>dard-Office-Anwendungen o<strong>der</strong> Server für Web<strong>an</strong>wendungen<br />

2. Auswahl eines (o<strong>der</strong> mehrerer) geeigneten, aktuellen Benchmarkverfahrens<br />

Informationen zu den verschiedenen Benchmarkverfahren können in Fachzeitschriften o<strong>der</strong><br />

über das Internet, z.B. über die Internetseiten von Prozessorherstellern o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Benchmark<strong>an</strong>bieter<br />

bezogen werden. Es empfiehlt sich, möglichst aktuelle und allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte<br />

Benchmarkverfahren vorzugeben. Je mehr relev<strong>an</strong>te Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entwicklerorg<strong>an</strong>isation<br />

des Benchmarkverfahrens vertreten sind, desto eher k<strong>an</strong>n von einer allgemeinen Akzept<strong>an</strong>z<br />

dieses Benchmarkverfahrens ausgeg<strong>an</strong>gen werden. Ungeeignet sind regelmäßig Benchmarks,<br />

die ein einzelner Bieter erstellt hat.<br />

3. Festlegung eines vom ausgeschriebenen IT-Systems zu erfüllenden Benchmark-Mindestwertes<br />

als Leistungskriterium<br />

Die Festlegung des Benchmark-Mindestwertes k<strong>an</strong>n u.a. durch den Vergleich mit erzielten<br />

Benchmarkwerten von geprüften IT-Systemen durchgeführt werden. Derartige Prüfungsergebnisse<br />

sind z.B. auf den Internetseiten einiger Benchmarkentwickler o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Fachpresse dokumentiert.<br />

Alternativ k<strong>an</strong>n ein Hersteller <strong>der</strong> auszuschreibenden IT-Systeme <strong>der</strong>artige Informationen<br />

bereitstellen o<strong>der</strong> es besteht die Möglichkeit, eigene Benchmark-Messungen <strong>an</strong> geeigneten<br />

und vorh<strong>an</strong>denen IT-Systemen durchzuführen.<br />

⇒ Beispiel einer zulässigen Leistungsbeschreibung:<br />

Ein PC mit einem X-86-Mikroprozessor und einer Mindestleistung von X-Wert beim X1-<br />

Benchmarkverfahren o<strong>der</strong> Y-Wert beim Y1-Benchmarkverfahren (Hinweis: Die For<strong>der</strong>ung „X-<br />

86-Mikroprozessor“ sagt nur etwas über die Architektur des Prozessors, nicht aber über den<br />

Hersteller aus.)


Anlage 12<br />

4. Bewertung <strong>der</strong> Angebote <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d des gewählten Benchmarkwertes<br />

Von den Bietern sind hinsichtlich <strong>der</strong> in den Ausschreibungsunterlagen gefor<strong>der</strong>ten Benchmarkwerte<br />

entsprechende Aussagen zur Erfüllung des gefor<strong>der</strong>ten Leistungskriteriums zu for<strong>der</strong>n<br />

(z.B. Eigenerklärung o<strong>der</strong> Vorlage eines aussagekräftigen Messprotokolls). Im Zweifelsfall<br />

o<strong>der</strong> bei Bedarf) besteht die Möglichkeit, den Benchmarkwert <strong>an</strong> bereitzustellenden Testsystemen<br />

zu überprüfen (entwe<strong>der</strong> durch Messungen <strong>der</strong> Vergabestelle selbst o<strong>der</strong> durch Messungen<br />

eines unabhängigen Dritten, z.B. eines Prüflabors).


St<strong>an</strong>dort <strong>Offenburg</strong><br />

Wichtig!<br />

St<strong>an</strong>dort Gengenbach<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsschein Büromaterial<br />

Die Materialausgabe durch die Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung<br />

GmbH erfolgt nur, wenn dieser<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsschein mit Name, Kostenstelle<br />

und Unterschrift versehen wurde!<br />

Ausgabezeiten:<br />

Mo – Do: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr<br />

Freitag: 09.00 bis 13.00 Uhr<br />

Bestellinterne Vermerke<br />

Name des Bestellers:<br />

Kostenstelle:<br />

Unterschrift:<br />

Menge: Gegenst<strong>an</strong>d (genaue Bezeichnung gem. Materialkatalog)<br />

Wichtig!<br />

St<strong>an</strong>dort <strong>Offenburg</strong><br />

St<strong>an</strong>dort Gengenbach<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsschein Büromaterial<br />

Die Materialausgabe durch die Studentenbuchh<strong>an</strong>dlung<br />

GmbH erfolgt nur, wenn dieser<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsschein mit Name, Kostenstelle<br />

und Unterschrift versehen wurde!<br />

Ausgabezeiten:<br />

Mo – Do: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr<br />

Freitag: 09.00 bis 13.00 Uhr<br />

Bestellinterne Vermerke<br />

Name des Bestellers:<br />

Kostenstelle:<br />

Unterschrift:<br />

Menge: Gegenst<strong>an</strong>d (genaue Bezeichnung gem. Materialkatalog)<br />

Anlage 13

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