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A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

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Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 6<br />

Ersatzweise können auch Kataloge, Prospekte und Internetabfragen verwendet<br />

werden. Begründete Ausnahmen entsprechend den unter „A) - <strong>Allgemeines</strong>“<br />

gen<strong>an</strong>nten Vorschriften sind zulässig.<br />

1.2 Ablauf des Beschaffungsverfahrens<br />

1.2.1 Beschaffungs<strong>an</strong>trag<br />

Nach Abschluss des Ausschreibungs-/Angebotsverfahrens be<strong>an</strong>tragt die<br />

Bedarfsstelle ab einem Beschaffungswert von 410,00 € (Einzelgerät bzw.<br />

Funktionseinheit) bei <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung die Bestellung <strong>der</strong><br />

gewünschten Gegenstände beim günstigsten Anbieter. Hierfür ist <strong>der</strong> Vordruck<br />

"Beschaffungs<strong>an</strong>trag" (Anlage 7) zu verwenden. Das Ergebnis des Ausschreibungs-<br />

/Angebotsverfahrens ist beizufügen.<br />

1.2.2 Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots<br />

Die Technische Betriebsleitung überprüft den Beschaffungsvorg<strong>an</strong>g umfassend und<br />

stellt die Richtigkeit des wirtschaftlichsten Angebots fest.<br />

Kommt sie zu einer vom Antrag abweichenden Entscheidung, ist (vor<br />

Auftragserteilung) Einverständnis mit <strong>der</strong> Bedarfsstelle herzustellen. In<br />

Zweifelsfällen entscheidet <strong>der</strong> Verwaltungsdirektor.<br />

1.2.3 Erteilung des Auftrags<br />

Nach positiver Überprüfung <strong>der</strong> be<strong>an</strong>tragten Beschaffungsmaßnahme durch die<br />

Technische Betriebsleitung fertigt diese bei Bestellungen über 410,00 € das<br />

Bestellschreiben und legt die Bestellnummer fest. Anschließend wird <strong>der</strong> gesamte<br />

Beschaffungsvorg<strong>an</strong>g über die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung (für die<br />

abschließende Überprüfung und Festlegung <strong>der</strong> Bestellsumme) dem Verwaltungsdirektor<br />

zur Unterzeichnung zugeleitet. Eine Fertigung des Beschaffungs<strong>an</strong>trages<br />

geht zum Nachweis <strong>der</strong> Auftragserteilung <strong>an</strong> die Bedarfsstelle. Eine weitere<br />

Fertigung verbleibt zusammen mit den übrigen Beschaffungsunterlagen bei <strong>der</strong><br />

Technischen Betriebsleitung (für die Rechnungsbearbeitung).

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