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A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

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Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 11<br />

1. Abwicklung <strong>der</strong> Beschaffung<br />

III. Beschaffung von<br />

IuK-Geräten (EDV) und Software<br />

IuK-Geräte und Software werden im Rahmen einer internen gemeinsamen<br />

Beschaffung über eine zentrale Beschaffungsstelle <strong>an</strong> insgesamt drei Terminen im<br />

Jahr beschafft.<br />

Eine Arbeitsgruppe definiert dazu St<strong>an</strong>dardgeräte für Desktop-Computer,<br />

Notebooks und Bildschirme. Für <strong>an</strong><strong>der</strong>e IuK-Geräte und Software wird kein<br />

St<strong>an</strong>dard festgelegt. Deren Beschaffung hat aber auch über die Bedarfsmeldung zu<br />

erfolgen, sofern <strong>der</strong> Beschaffungswert je Gerät über 200,00 € liegt. Der<br />

Gerätest<strong>an</strong>dard wird regelmäßig aktualisiert.<br />

Bei Beschaffung von IuK-Geräten, die vom definierten St<strong>an</strong>dard abweichen, ist die<br />

Zustimmungen des Hochschulrechenzentrums notwendig. Deren Beschaffung hat<br />

auch über die Bedarfsmeldung zu erfolgen, sofern <strong>der</strong> Beschaffungswert je Gerät<br />

über 200,00 € liegt.<br />

Die Bedarfsmeldung (Anlage 10) ist zu folgenden Stichtagen über den Dek<strong>an</strong> bzw.<br />

die Leitung <strong>der</strong> Hochschulreinrichtung <strong>an</strong> die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung<br />

weiterzuleiten:<br />

- 31. J<strong>an</strong>uar eines Jahres<br />

- 31. Mai eines Jahres<br />

- 8. Oktober eines Jahres<br />

Die Bedarfsmeldung verpflichtet zur Abnahme. Es ist daher schon bei <strong>der</strong><br />

Bedarfsmeldung sicher zu stellen, dass Haushaltsmittel zur Fin<strong>an</strong>zierung bereit<br />

stehen.<br />

Die Beschaffung von IuK-Geräten und Software zu einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Zeitpunkt ist nur<br />

mit Zustimmung des Verwaltungsdirektors in beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen (z. B.<br />

sofortige Ersatzbeschaffung bei defekten Geräten) möglich. Der Ausnahmefall ist zu<br />

begründen. Das Hochschulrechenzentrum ist zu beteiligen.<br />

IuK-Einzelbeschaffungen sind generell möglich, wenn <strong>der</strong> Beschaffungswert unter<br />

200,00 € (Kleingeräte wie z. B. Tastatur, Mäuse usw.) liegt. Für <strong>der</strong>en Beschaffung<br />

gelten die Regelungen <strong>der</strong> Ziffer II (Seite 9).

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