A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
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Beschaffungsrichtlinien<br />
Az.: 0230.01/05<br />
Seite 11<br />
1. Abwicklung <strong>der</strong> Beschaffung<br />
III. Beschaffung von<br />
IuK-Geräten (EDV) und Software<br />
IuK-Geräte und Software werden im Rahmen einer internen gemeinsamen<br />
Beschaffung über eine zentrale Beschaffungsstelle <strong>an</strong> insgesamt drei Terminen im<br />
Jahr beschafft.<br />
Eine Arbeitsgruppe definiert dazu St<strong>an</strong>dardgeräte für Desktop-Computer,<br />
Notebooks und Bildschirme. Für <strong>an</strong><strong>der</strong>e IuK-Geräte und Software wird kein<br />
St<strong>an</strong>dard festgelegt. Deren Beschaffung hat aber auch über die Bedarfsmeldung zu<br />
erfolgen, sofern <strong>der</strong> Beschaffungswert je Gerät über 200,00 € liegt. Der<br />
Gerätest<strong>an</strong>dard wird regelmäßig aktualisiert.<br />
Bei Beschaffung von IuK-Geräten, die vom definierten St<strong>an</strong>dard abweichen, ist die<br />
Zustimmungen des Hochschulrechenzentrums notwendig. Deren Beschaffung hat<br />
auch über die Bedarfsmeldung zu erfolgen, sofern <strong>der</strong> Beschaffungswert je Gerät<br />
über 200,00 € liegt.<br />
Die Bedarfsmeldung (Anlage 10) ist zu folgenden Stichtagen über den Dek<strong>an</strong> bzw.<br />
die Leitung <strong>der</strong> Hochschulreinrichtung <strong>an</strong> die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung<br />
weiterzuleiten:<br />
- 31. J<strong>an</strong>uar eines Jahres<br />
- 31. Mai eines Jahres<br />
- 8. Oktober eines Jahres<br />
Die Bedarfsmeldung verpflichtet zur Abnahme. Es ist daher schon bei <strong>der</strong><br />
Bedarfsmeldung sicher zu stellen, dass Haushaltsmittel zur Fin<strong>an</strong>zierung bereit<br />
stehen.<br />
Die Beschaffung von IuK-Geräten und Software zu einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Zeitpunkt ist nur<br />
mit Zustimmung des Verwaltungsdirektors in beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen (z. B.<br />
sofortige Ersatzbeschaffung bei defekten Geräten) möglich. Der Ausnahmefall ist zu<br />
begründen. Das Hochschulrechenzentrum ist zu beteiligen.<br />
IuK-Einzelbeschaffungen sind generell möglich, wenn <strong>der</strong> Beschaffungswert unter<br />
200,00 € (Kleingeräte wie z. B. Tastatur, Mäuse usw.) liegt. Für <strong>der</strong>en Beschaffung<br />
gelten die Regelungen <strong>der</strong> Ziffer II (Seite 9).