A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
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Beschaffungsrichtlinien<br />
Az.: 0230.01/05<br />
Seite 10<br />
2. Lieferung, Feststellungsvermerke, Inventarisierung, Rechnungswesen<br />
Für die Lieferung gelten die Regelungen unter Ziffer I/2 ff (Seite 7) entsprechend.<br />
Die Rechnungen werden zentral über die Technischen Betriebsleitung (zum<br />
Anschluss <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Bestellunterlagen) <strong>an</strong> die gen<strong>an</strong>nten<br />
Unterschriftsberechtigten geleitet. Diese bescheinigen die sachliche Richtigkeit<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unter Ziffer I/2 (Seite 7) gen<strong>an</strong>nten Vorschriften <strong>der</strong><br />
Beschaffung.<br />
Für die Inventarisierung gelten die Regelungen unter Ziffer I/3.2 (Seite 8).<br />
Die Rechnungs<strong>an</strong>weisung und Aufbewahrung des Beschaffungsvorg<strong>an</strong>ges erfolgt<br />
zentral durch die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung.