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A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

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Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 10<br />

2. Lieferung, Feststellungsvermerke, Inventarisierung, Rechnungswesen<br />

Für die Lieferung gelten die Regelungen unter Ziffer I/2 ff (Seite 7) entsprechend.<br />

Die Rechnungen werden zentral über die Technischen Betriebsleitung (zum<br />

Anschluss <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Bestellunterlagen) <strong>an</strong> die gen<strong>an</strong>nten<br />

Unterschriftsberechtigten geleitet. Diese bescheinigen die sachliche Richtigkeit<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unter Ziffer I/2 (Seite 7) gen<strong>an</strong>nten Vorschriften <strong>der</strong><br />

Beschaffung.<br />

Für die Inventarisierung gelten die Regelungen unter Ziffer I/3.2 (Seite 8).<br />

Die Rechnungs<strong>an</strong>weisung und Aufbewahrung des Beschaffungsvorg<strong>an</strong>ges erfolgt<br />

zentral durch die Fin<strong>an</strong>z- und Org<strong>an</strong>isationsabteilung.

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