A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
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Anlage 11<br />
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG<br />
UND KUNST BADEN- WÜRTTEMBERG<br />
An die<br />
Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen<br />
im Geschäftsbereich des<br />
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung<br />
und Kunst<br />
Postfach 10 34 53 – 70029 Stuttgart<br />
E-mail: Poststelle@MWK.bwl.de<br />
Fax: 0711/279-3080<br />
Stuttgart,<br />
Durchwahl 0711 279-<br />
Name:<br />
Aktenzeichen.:<br />
18. November 2004<br />
3174<br />
Herr Scheibner<br />
15-4290/4/6<br />
(Bitte bei Antwort <strong>an</strong>geben)<br />
Öffentliches Auftragswesen<br />
1. Querschnittsuntersuchung Rechnungshof Praxis <strong>der</strong> Vergabe von Gutachten,<br />
Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienstleistungen<br />
Dritter<br />
2. Diskriminierende Vorgaben von Fabrikaten bzw. Herstellern bei <strong>der</strong> Beschaffung<br />
von Personalcomputern und <strong>an</strong><strong>der</strong>en EDV-Geräten<br />
Anlagen<br />
0<br />
1. Querschnittsuntersuchung Rechnungshof Praxis <strong>der</strong> Vergabe von Gutachten,<br />
Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienstleistungen<br />
Dritter<br />
Der Rechnungshof hat im Rahmen einer Querschnittsuntersuchung die Praxis <strong>der</strong> Ver-<br />
gabe von Gutachten, Beratungsaufträgen, Forschungsaufträgen und sonstiger Dienst-<br />
leistungen Dritter geprüft. Dabei hat <strong>der</strong> Rechnungshof rechtliche, fiskalische und for-<br />
male Mängel festgestellt.<br />
Die Vergabestellen im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums werden <strong>an</strong>-<br />
lässlich dieses Untersuchungsergebnisses nochmals auf die Einhaltung <strong>der</strong> vergabe-<br />
rechtlichen Vorschriften hingewiesen und gebeten, insbeson<strong>der</strong>e Folgendes zu beach-<br />
ten:<br />
• Die Vergabe öffentlicher Aufträge bezüglich Leistungen unterliegt den EU-<br />
Vergaberichtlinien, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), <strong>der</strong>