A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
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Beschaffungsrichtlinien<br />
Az.: 0230.01/05<br />
Seite 7<br />
1.3 Termine<br />
Beschaffungs<strong>an</strong>träge über 410,00 € (Investitionsbestellungen), die noch im<br />
laufenden Haushaltsjahr kassenwirksam abgewickelt werden sollen, müssen <strong>der</strong><br />
Technischen Betriebsleitung<br />
bis spätestens 15. November eines Jahres<br />
vorliegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die be<strong>an</strong>tragte Beschaffung keiner<br />
Ausschreibung bedarf und/o<strong>der</strong> keine überl<strong>an</strong>gen Lieferfristen zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
In diesen Fällen müssen die Beschaffungsmaßnahmen entsprechend früher<br />
eingeleitet werden. Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des<br />
Verwaltungsdirektors.<br />
2. Lieferung<br />
Die Anlieferung <strong>der</strong> bestellten Geräte usw. erfolgt zentral<br />
- in <strong>Offenburg</strong>, Raum Nr. C 020 (Schreinerei)<br />
- in Gengenbach beim Hausmeister<br />
Dort wird die Lieferung auf äußere Beschädigungen geprüft und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />
das Reklamationsverfahren beim Spediteur/Liefer<strong>an</strong>t ver<strong>an</strong>lasst.<br />
Ist die Lieferung ohne erkennbare Schäden, wird das verpackte Gerät aufgrund <strong>der</strong><br />
Angaben des Lieferscheins (gegen Empf<strong>an</strong>gsbestätigung) <strong>an</strong> die Bedarfsstelle<br />
übergeben.<br />
Nach Überprüfung <strong>der</strong> Funktionstüchtigkeit, <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Qu<strong>an</strong>tität durch die<br />
Bedarfsstelle ist <strong>der</strong> Lieferschein unverzüglich unterschrieben <strong>an</strong> die Technische<br />
Betriebsleitung weiterzuleiten.<br />
3. Rechnungswesen<br />
3.1 Feststellungsvermerk<br />
Nach Eing<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Rechnung und erfolgter Lieferung des<br />
Beschaffungsgegenst<strong>an</strong>des wird die Rechnung von <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung<br />
bzw. hierfür ermächtigter Personen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unter „A) -<br />
<strong>Allgemeines</strong>“ gen<strong>an</strong>nten Vorschriften sachlich richtig bescheinigt. Hierfür ist <strong>der</strong><br />
entsprechende Stempelabdruck vollständig auszufüllen. Für Zwecke <strong>der</strong><br />
Rechnungsprüfung sind <strong>der</strong> Rechnung sämtliche Beschaffungsunterlagen<br />
(Angebote, Bestellung, Lieferscheine usw.) beizufügen.