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A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

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Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 7<br />

1.3 Termine<br />

Beschaffungs<strong>an</strong>träge über 410,00 € (Investitionsbestellungen), die noch im<br />

laufenden Haushaltsjahr kassenwirksam abgewickelt werden sollen, müssen <strong>der</strong><br />

Technischen Betriebsleitung<br />

bis spätestens 15. November eines Jahres<br />

vorliegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die be<strong>an</strong>tragte Beschaffung keiner<br />

Ausschreibung bedarf und/o<strong>der</strong> keine überl<strong>an</strong>gen Lieferfristen zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

In diesen Fällen müssen die Beschaffungsmaßnahmen entsprechend früher<br />

eingeleitet werden. Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des<br />

Verwaltungsdirektors.<br />

2. Lieferung<br />

Die Anlieferung <strong>der</strong> bestellten Geräte usw. erfolgt zentral<br />

- in <strong>Offenburg</strong>, Raum Nr. C 020 (Schreinerei)<br />

- in Gengenbach beim Hausmeister<br />

Dort wird die Lieferung auf äußere Beschädigungen geprüft und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

das Reklamationsverfahren beim Spediteur/Liefer<strong>an</strong>t ver<strong>an</strong>lasst.<br />

Ist die Lieferung ohne erkennbare Schäden, wird das verpackte Gerät aufgrund <strong>der</strong><br />

Angaben des Lieferscheins (gegen Empf<strong>an</strong>gsbestätigung) <strong>an</strong> die Bedarfsstelle<br />

übergeben.<br />

Nach Überprüfung <strong>der</strong> Funktionstüchtigkeit, <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Qu<strong>an</strong>tität durch die<br />

Bedarfsstelle ist <strong>der</strong> Lieferschein unverzüglich unterschrieben <strong>an</strong> die Technische<br />

Betriebsleitung weiterzuleiten.<br />

3. Rechnungswesen<br />

3.1 Feststellungsvermerk<br />

Nach Eing<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Rechnung und erfolgter Lieferung des<br />

Beschaffungsgegenst<strong>an</strong>des wird die Rechnung von <strong>der</strong> Technischen Betriebsleitung<br />

bzw. hierfür ermächtigter Personen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unter „A) -<br />

<strong>Allgemeines</strong>“ gen<strong>an</strong>nten Vorschriften sachlich richtig bescheinigt. Hierfür ist <strong>der</strong><br />

entsprechende Stempelabdruck vollständig auszufüllen. Für Zwecke <strong>der</strong><br />

Rechnungsprüfung sind <strong>der</strong> Rechnung sämtliche Beschaffungsunterlagen<br />

(Angebote, Bestellung, Lieferscheine usw.) beizufügen.

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